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[Recht & Politik] Bayern will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln

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Ungelesen 17.04.18, 20:37   #1
Bady23
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Standard Bayern will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln

Zitat:
Depressive Menschen sollen in Bayern künftig registriert werden - und behandelt, als wären sie Straftäter. Das ist kein Hilfe-, sondern ein Polizeigesetz.

Bayern plant nicht nur das umstrittene, superscharfe neue Polizeigesetz, um massiv gegen echte und angebliche Gefährder vorzugehen. Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. Der Entwurf für ein "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können - ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.

Schon der Name des Gesetzes ist eine Täuschung: Es enthält vier Paragrafen über "Hilfe" für Kranke - und 35 über ihre "Unterbringung" zu Zwecken der Gefahrenabwehr. Die Fachwelt ist entsetzt; als einzige positive Errungenschaft im neuen Gesetz gilt der Aufbau eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes. Fast alle anderen Vorschriften orientieren sich am Strafrecht und am Maßregelvollzug für Straftäter. Die Stellungnahmen der Mediziner und Psychiater lesen sich daher wie ein Aufschrei.

Psychisch kranke Menschen werden im neuen "Hilfe-Gesetz" mit Gefährdern gleichgesetzt

Mollathisierung? Das Landgericht Nürnberg sprach Gustl Mollath 2006 vom Vorwurf der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn aber nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch in den Maßregelvollzug der forensischen Psychiatrie ein. Aufgrund stets fortgeschriebener Gefährlichkeitsgutachten wurde er dort bis 2013 festgehalten. Das Bundesverfassungsgericht hob alle Unterbringungsbeschlüsse auf. 2014 wurde ihm eine Entschädigung zuerkannt.

Der Paragraf 63, der die Grundlage für die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie bildet, wurde 2016 halbherzig reformiert. Die CSU-Regierung schränkt nun diese Mollath-Regeln nicht etwa weiter ein, sondern sie dehnt die strafrechtlichen Regeln aus: auf unbescholtene, aber kranke Menschen in Krisensituationen. Die neuen Vorschriften über Zwangsunterbringung in Krankenhäusern sind den Vorschriften für die Unterbringung im Strafrecht entnommen: Besuche werden stark eingeschränkt und kontrolliert, Telefonate überwacht, die Kranken durchsucht - dazu gehört auch die Kontrolle der intimen Körperöffnungen.
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Ungelesen 17.04.18, 23:30   #2
parlheinz
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Man muss wissen, dass eine Depression keine Modeerscheinung ist, sondern eine schlimme psychiatrische Erkrankung. Es gibt eine eindeutige Symptomatik, die ein Facharzt für Psychiatrie kennen und erkennen muss; besonders schlimm ist, dass betroffene Patienten bei einer schweren Depression suizidgefährdet sind. Diese Patienten sind für eine gewisse Zeit (auch in der Anfangsphase der Behandlung) schutzbedürftig. Und genau hierfür haben diese Patienten kein Verständnis, denn sie haben anderes im Sinn. Sie zu schützen ist für den Arzt oberstes Gebot, schränkt aber ihre Freiheit ein. Die Rechtslage (in Deutschland) müsste diesbezüglich meines Erachtens tatsächlich geregelt werden.

Wer sich mit dem Thema beschäftigen möchte, dem sei gesagt, dass sich solche Erkrankungen in einer progressiven Entwicklung befinden und also ein zunehmendes Problem darstellen. Ich gehe davon aus, dass man das nicht einfach aussitzen kann.
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Ungelesen 18.04.18, 07:58   #3
Samonuske
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-Psychisch kranke Menschen werden im neuen "Hilfe-Gesetz" mit Gefährdern gleichgesetzt-

das erinnert mich irgendwie jetzt an den Fall in den 40er glaube ich in Amerika. Als den leuten jedes recht entzogen wurde und wie oben beschrieben , dann auch behandelt wurden.
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So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
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Ungelesen 18.04.18, 09:51   #4
crazysponge
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ich finde es krank!!! So kann man sich auch unliebsamer Menschen entledigen !
Ich hoffe das dass nicht durchkommt
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Ungelesen 18.04.18, 17:06   #5
TinyTimm
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Jetzt wird auch klar, warum bei diversen Straftaten sofort der "psychisch kranke Täter" erwähnt wurde. So sensibilisiert man die Öffentlichkeit, fokussiert sie, um danach mit der angeblichen Lösung um die Ecke zu kommen. Wirklich teuflisch.

Zitat:
Wegsperren statt helfen?
Warum das bayerische Psychiatriegesetz in der Kritik steht


Die Zahl der Unterbringungen verringern und psychisch kranken Menschen helfen – das ist laut Staatsregierung die Idee hinter dem bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Mit dem aktuellen Entwurf sind Fachleute, Verbände und Opposition aber alles andere als glücklich.

Martina Heland-Graef ist empört. Die Betroffenenvertreterin vom Landesverband der Psychiatrieerfahrenenen findet für den aktuellen Gesetzesentwurf nur derbe Worte: "Das, was man vorne gut gemacht hat, das hat man hinten mit dem Arsch wieder eingerissen." Gemeint sind die beiden Teile des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, kurz PsychKHG. Teil eins, der Hilfeteil, erntet durchweg Lob.

Lob für den geplanten Ausbau des Krisendienstes

In diesem Hilfeteil des Gesetzes ist vorgesehen, den Krisendienst Psychiatrie auf ganz Bayern auszuweiten und rund um die Uhr zu besetzen – als Möglichkeit der Prävention, um früh auf seelische Krisen zu reagieren und einer Eskalation vorzubeugen. Dazu nimmt der Freistaat insgesamt 8,7 Millionen Euro in die Hand. Diese telefonische Hotline gibt es bislang nur in Oberbayern und Mittelfranken. Melden kann sich dort jeder, der in einer seelischen Krise ist.

Kerstin Schultes hat die 0180-6553000 schon mehrfach gewählt. "Ich habe immer wieder starke Ängste und sehr depressive Phasen. Dann bin ich oft sehr durcheinander und es fällt mir schwer, mich zu sortieren. Die Wirklichkeit nehme ich viel bedrohlicher wahr als sie ist – dafür finde ich schwer Worte." Da sei es gut, dass am anderen Ende der Leitung Fachleute wie der Psychologe Stefan Sponner sitzen, die schnelle Hilfe bieten können: sei es dadurch, dass sie zuhören und beruhigen, zu einem Fachdienst oder zu einem Facharzt vermitteln oder indem sie das sogenannte aufsuchende Team zu einem Hausbesuch losschicken.

Bayern hat bundesweit die höchsten Unterbringungszahlen

Erklärtes Ziel ist dabei immer, Unterbringungen – wie Zwangseinweisungen in die Psychiatrie im Fachjargon heißen – soweit möglich zu vermeiden. Denn Bayern hat mit Abstand die höchsten Unterbringungszahlen in ganz Deutschland.

Zum Vergleich: Im Jahr 2015 landeten im Freistaat etwa 60.000 Menschen gegen ihren Willen in einer Psychiatrie – auf Platz zwei folgt Nordrhein-Westfalen mit knapp 48.000 Unterbringungen. NRW hat allerdings auch fast eineinhalb Mal so viele Einwohner wie Bayern.

Diese hohen Zahlen sind mit ein Grund, warum der Entwurf für ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz am Mittwoch dem Landtag zur ersten Lesung vorgelegt wird. Es soll das alte Unterbringungsgesetz von 1992 ablösen und damit den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und denen des Bundesverfassungsgerichts zur Selbstbestimmungsfähigkeit von psychisch kranken Menschen entgegenkommen und somit zur Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen beitragen.

Fachleute sehen den Entwurf "in höchstem Maße diskriminierend"

Fachleute fürchten allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Namhafte Klinikleiter und Psychiater aus ganz Deutschland halten die Regelungen in Teil zwei, die Regelungen der Unterbringung, für "in höchstem Maße diskriminierend". Der Gesetzesentwurf könne deshalb nur "in Gesamtheit" abgelehnt werden, heißt es in einer Stellungnahme mehrerer Fachorganisationen zusammen mit der Bundesdirektorenkonferenz.

Kritisiert wird zum Einen die Nähe zum Maßregelvollzugsgesetz. Dieses regelt die Unterbringung von Straftätern aufgrund einer psychiatrischen Diagnose in einer forensischen Psychiatrie. Vom geplanten PsychKHG aber sind Menschen betroffen, die präventiv untergebracht werden - weil sie für sich selbst oder andere zur Gefahr werden können: also Menschen, die drohen, sich das Leben zu nehmen, oder beispielsweise in der Schwangerschaft stark betrunken aufgegriffen werden. Nicht nur eine Messerattacke, sondern auch das gilt als Fremdgefährdung. Straffällig geworden sind sie aber nicht.

Der derzeitige Gesetzesentwurf aber verweist trotzdem auf das Maßregelvollzugsgesetz und übernimmt einzelne Regelungen: So sollen Besuche bei befürchteter Gefährdung mit der Videokamera überwacht werden können. Angehörigenvertreter wie Karl-Heinz Möhrmann vom Landesverband der Angehörigen Psychiatrieerfahrerener sehen darin einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre.

Auf die geplante Unterbringungsdatei hat auch die Polizei Zugriff


Breite Ablehnung erfährt auch die geplante Unterbringungsdatei, in der persönliche Daten der Patienten vom Namen bis hin zur Diagnose gespeichert werden und für öffentliche Behörden - darunter auch die Polizei - zugänglich sind. Die Oppositionspolitikerin und SPD-Gesundheitsexpertin Kathrin Sonnenholzer sieht dadurch die gesamte Psychiatrie in Verruf: "Das schürt die Angst vor der Psychiatrie, und die schürt sie zurecht, weil das einer der Punkte ist, die zu mehr Stigmatisierung führen." Sonnenholzer spricht von einer "Katastrophe für die psychisch Kranken". Sie werde alles daran setzen, um das Gesetz in seiner jetzigen Form zu verhindern.

Der Angehörigenvertreter Möhrmann fürchtet, dass derartige Daten eher dazu führen, dass Menschen beim wiederholten Mal noch schneller gegen ihren Willen in der Psychiatrie landen. Außerdem fragt er sich: "Warum soll irgendjemand in irgendeinem Polizeiregister erfasst werden, der vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik war und gar nichts angestellt hat?" Darüber hinaus sieht der jetzige Gesetzesentwurf vor, dass die zuständige Polizeidienststelle informiert wird, wenn der untergebrachte Mensch aus der Psychiatrie entlassen wird.

Ein Gesetz zur Gefahrenabwehr?

Für die Kritiker steht fest: Der Hilfeteil kommt im vorliegenden Entwurf viel zu kurz. Es handelt sich hier nicht um ein Gesetz, das vorrangig Menschen helfen will, sondern das der Gefahrenabwehr dient.

Beteiligt am Gesetzesentwurf waren mehrere Ministerien. Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in psychischen Krisen sei ein wichtiges Anliegen, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml nach der Vorstellung des Entwurfs im Kabinett. Zentraler Bestandteil des Gesetzes sei deshalb der flächendeckende Ausbau des Krisendienstes. Bei Fragen zum Unterbringungsteil verweist Huml auf das Sozialministerium.

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer betont: "Menschen mit psychischen Problemen brauchen neben einer guten medizinischen Versorgung auch Rechtssicherheit und Transparenz. Das neue Gesetz bietet genau das: Wir schützen die Betroffenen durch die Einführung eines Richtervorbehalts und sichern die Qualität durch unabhängige Stellen. An diese können sich die Betroffenen mit ihren Fragen wenden. Mit einer eigenen Fachaufsicht steht zudem auch eine weitere Beschwerdemöglichkeit bereit. Davon profitieren alle: Die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Beschäftigten in den Unterbringungseinrichtungen."

Schreyers Vorgängerin im Amt, Emilia Müller, hatte im Januar betont: Die Unterbringungsdatei werde in jedem Fall kommen. Denn sie sei sehr wichtig für die "effektive Zusammenarbeit der beteiligten Stellen" und zum "Schutz der Bevölkerung".
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Ungelesen 19.04.18, 14:21   #6
parlheinz
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Den Gesetzentwurf vom 10.04.2018 kann man sich übrigens hier ansehen:

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Wenn man die Kritiken zum Gesetz liest, sollte man sich das ebenfalls zu Gemüte führen. Am 24. April wird es eine erste Expertenanhörung im Landtag geben und dann ist es möglich, dass Änderungen erfolgen.

Trotzdem bin ich erstaunt, dass die SZ einen Artikel verfasst und daraufhin werden von den Lesern Thesen übernommen, als wollte man in Bayern psychisch Kranken in Zukunft eine ganze Reihe ihrer grundgesetzlich verbrieften Rechte aberkennen. Glaubt denn wirklich jemand so einen Unsinn, dass Bayern psychisch Kranke wie Straftäter behandeln will ??
parlheinz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.04.18, 15:29   #7
Outlaw74
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Na GSD bin ich kein Bayer.

Ja, ich leide unter Depressionen, seit vielen, vielen Jahren. Mal sind sie besser, mal schlechter. Geh arbeiten, die meisten Leute bekommen davon nichts mit, weil es ein "Tabu" ist und ich mich zu verstellen weiß. Man hört immer wieder "ach die stellen sich doch alle nur dämlich an" usw. Die haben NULL Ahnung von dieser Krankheit. Hab mich selber Jahrelang dagegen "gewehrt", wollte es nicht wahrhaben, sowas gibts ja nicht. Bis ich eines Tages auf den Gleisen "wach" wurde (weiß bis heute nicht wie ich dort hingekommen bin) und den Zug auf mich zukommen sah, war nur noch 200-300m entfernt. Da wußte ich, ich brauch hilfe und hab sie seit dem in Anspruch genommen. Ist mir schwer gefallen, wird in Zukunft noch schwerer fallen für Betroffene, wenn "wir" jetzt sogar schon ins kriminelle Eck geschoben werden.

Diese Vorgehensweise ist wirklich KRANK.
Outlaw74 ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Outlaw74:
capslock_fighter (22.04.18)
Ungelesen 20.04.18, 08:10   #8
parlheinz
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@ Danimalta

Was du da aus Zeiten der UdSSR beschrieben hast, ist Missbrauch der übelsten Sorte. Auch zu DDR-Zeiten gab es übrigens eine Zusammenarbeit von Stasi und Psychiatrie, inkusive Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht bei Weitergabe von Informationen usw., völlig inakzeptabel und aus einer Zeit stammend, die glücklicherweise vorbei ist. Zieht man daraus die Lehren, dann muss ein aktuelles Gesetz Kontrollmechanismen mit sich bringen, die soetwas verhindern (hoffentlich).

Die von dir aufgeführten Punkte lesen sich tatsächlich nicht gut. Ich gehe davon aus, dass es Maßnahmen sind, die z.B. für den Suchtentzug von Bedeutung sind. In den Eräuterungen, Seite 52 findet man: "Durchsuchungen zielen vorrangig darauf ab, Drogen, Ausbruchswerkzeuge, Waffen oder als Waffen nutzbare Gegenstände zu finden."
Meine Meinung hierzu ist: wenn man es im Suchtentzug nicht schafft, die entsprechenden Drogen aus der Klinik rauszuhalten, kann man den Laden echt zuklappen.

Ich habe übrigens Kapitel 1, Art. 5 so verstanden, dass für eine Unterbringung eines Patienten nach diesem Gesetz schon Hürden bestehen, die nur überwindbar sind, wenn es unausweichliche Gründe für eine solche Maßnahme gibt. Nur, wenn es keine weniger einschneidende Möglichkeiten gibt, nur zum Zwecke einer Therapie oder Gefahrenabwehr, nur zeitlich begrenzt, nur zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist ...

Wenn man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, dann sollten die von Dir aufgeführten Punkte für die Behandlung einer Depression keine Relevanz haben. Anderenfalls wäre das dann tatsächlich "krank".
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Ungelesen 21.04.18, 19:10   #9
drshisha
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Zitat:
Zitat von Danimalta Beitrag anzeigen
zum Teil schon.
Das sind einige Punkte die ich in Deinem Link gelesen habe.....
Diesen 10 Punkten nach kommt mir es so vor dass Deutschland wieder zurück in die dreißiger Jahre geht, nur wird das damals verfolgte Volk jetzt gegen Psychisch kranke ausgetauscht wird. Unsere lieben Politiker sowie unsere ganze Gesellschaft sollte mal überlegen warum so viele Depressionen bekommen, die sind doch zum größten Teil der Grund !

Geändert von Avantasia (21.04.18 um 20:16 Uhr) Grund: Bitte keine Fullquotes
drshisha ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.04.18, 08:18   #10
parlheinz
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Zitat:
Staatsregierung entschärft umstrittenes Psychiatriegesetz

Die heftige Kritik der Verbände und Oppositionsparteien zwingt das bayerische Kabinett zu Nachbesserungen am geplanten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.

Auf die sogenannte Unterbringungsdatei wird verzichtet. Darin sollten ursprünglich Daten von Menschen gespeichert werden, die per Gerichtsentscheid in die Psychiatrie eingewiesen wurden.

Verbände und andere Parteien hatten kritisiert, dass Menschen mit psychischen Problemen wie Straftäter behandelt würden.
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Nun schauen wir mal, was da am Ende genau verabschiedet werden wird.
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