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myGully |
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21.11.22, 00:05
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#24
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Banned
Registriert seit: Oct 2022
Beiträge: 107
Bedankt: 108
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Zitat:
Zitat von Kenndich
Steht was im Grundgesetz, ob man einen warmen Arsch haben muss?
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Das wohl nicht konkret, aber:
Zitat:
Energieversorgung als Grundrecht
Es gibt ein unverfügbares Grundrecht auf Stromversorgung und eine warme Wohnung. Das folgt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus einem internationalen Abkommen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Versorgungssperren werden dadurch weitgehend unzulässig.
Versorgungssperren immer unverhältnismäßig
Ein weiterer Grund steht der Rechtmäßigkeit von Stromsperren entgegen, der im Gutachten von BBH/ikem so formuliert wird: „Hinzu kommt, dass sich längerfristige Stromsperren vor dem beschriebenen Grundrechtshorizont ohnehin schwer rechtfertigen lassen, da der damit einhergehende Ausschluss von der Teilhabe an politischen und gesellschaftlichen Vorgängen umso schwerer wiegt, je länger er andauert. Wird dagegen eine kurze Stromsperre zur Durchsetzung hoher Altschulden eingesetzt, kann die Geeignetheit dieses Mittels bezweifelt werden. Einige Tage Stromsperre werden zumindest kaum einen Beitrag zur Minderung der Schulden leisten und bei mittellosen Schuldnern ist auch kaum zu erwarten, dass sie nunmehr zur Bedienung einer hohen Forderung bereit oder in der Lage sein werden. Ungeeignete Mittel sind jedoch immer unverhältnismäßig“ (S. 9.
Grundrecht durch Sozialpakt
Ein weiteres Argument spricht für ein Grundrecht auf Energieversorgung: Deutschland ist 1973 dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR oder ICESCR)“ beigetreten und dieser Pakt ist damit auch innerstaatlich bindendes Recht (Grundgesetz Artikel 25). In einer gerade erschienenen Dissertation vertritt der Autor Dennis Warmann die Ansicht, dass der Artikel 11 Abs. 1 dieses Pakts ein Recht auf Zugang zur Grundversorgung mit Energie beinhaltet. „Ich vertrete die These, dass Stromsperren, wie sie zur Zeit in der BRD durchgeführt werden, gegen den Sozialpakt verstoßen. Deutschland ist ein Vertragsstaat des Sozialpakts und damit aus diesem Übereinkommen verpflichtet. Der Sozialpakt hat in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes und Gerichte müssten ihn bei ihren Entscheidungen berücksichtigen“, so Dennis Warmann.
Literaturhinweis: Dennis-N. Warmann, Energie als Menschenrecht, Peter Lang GmbH, ISBN 978-3-631-67440-6
Fazit für Verbraucher
Für Verbraucher, die unmittelbar von einer Strom- oder Gassperre bedroht oder betroffen sind, folgt daraus:
Sowohl gegenüber dem Grundversorger als auch gegebenenfalls gegenüber einem Gericht muss im Detail dargelegt werden, warum eine Stromsperre sein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Dasein verletzt.
Es ist angesichts der neuen und nicht einfachen Rechtslage unbedingt zu empfehlen, Rat bei den Anwälten zum Beispiel vom Bund der Energieverbraucher e. V. zu suchen.
Quelle und kompletter Artikel:
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Das erstmal grundsätzlich, abseits der höheren Gewalt von Ausfällen bei Kriege, was wir ja seit über 70 Jahren so noch nicht gehabt hätten. Das hat dann nochmal eine besondere Betrachtung. In Deutschland haben wir allerdings keinen Krieg, mehr sage ich dazu mal nicht.
Die Versorgung ist zu gewährleisten, um so mehr wenn man seine Rechnungen auch noch pünktlich bezahlt, wie gesagt einfach erstmal grundsätzlich.
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