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Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.
Das geht nicht:
Zitat:
Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.