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Beitragsservice einfach nicht zahlen! - Folgen?

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Ungelesen 18.01.16, 23:01   #1
iR3MiiXz
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Standard Beitragsservice einfach nicht zahlen! - Folgen?

Moin, moin.

Ich habe etwas vor: Ich bin 21 Jahre alt und Student, lebe zur Zeit in einem Appartement, das auf meinen Vater angemeldet ist.
Das einzige Einkommen, über das ich verfüge, ist der Unterhalt der Eltern.
Es zählt also meines aktuellen Wissenstands rechtlich gesehen nicht als "Gehalt", da Gehalt und Einkommen getrennt betrachtet werden.

Nun bleibt mir oft wenig Geld übrig - falls überhaupt - und möchte (nicht aus diesem Beweggrund) die Zahlung einfach verweigern.
In der Vergangenheit hatte ich ein halbes Jahr lang nicht gezahlt und ein Schreiben an den Verein geschrieben, dass die ganze Geschichte rechtlich formell und inhaltlich ungültig sei.

Letzten Endes wurde ich ihrerseits doch dazu überzeugt (oder einfach Angst gemacht), den fälligen Betrag (waren dann knapp 120€ inkl. Mahngebühren) zu zahlen.

Nun habe ich vor, die Prozedur zu wiederholen und noch einige Schritte weiterzugehen.
Es wird immer mit einem Gerichtsvollzieher gedroht. Soll er doch kommen.

Bei mir gibt es nichts zu pfänden. Habe einen HDTV, der auch schon mindestens 5 Jahre alt ist, ebenso wie der PC, ein iPhone 4S und ein Galaxy Tab 4.
Außerdem besitze ich einen VW Up!, allerdings ist dies nicht mein Eigentum, sondern als Firmenfahrzeug auf meinen Vater angemeldet, somit nicht pfändbar.

Auf Grund des elterlichen Gehalts steht mir eine Befreiung der GEZ-Beiträge (wird heute anders genannt, ich weiß) nicht zu.

Sonst habe ich nichts, was einen nennenswerten Wert besitzt.
Angenommen ich ziehe das solange durch, bis der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht und pfänden will. Er wird nichts finden, weil ich nichts wertvolles besitze.

Wie würde es weitergehen? Wird man von mir die Schuldenbegleichung fordern, sobald ich über ein Gehalt verfüge, auch, wenn das in 3 Jahren erst soweit sein wird (die 400€ sind mir bei meinem Zukunftsgehalt nämlich richtig Latte )?

Oder werde ich zu Sozialstunden verdonnert werden, oder sogar ins Gefängnis?
Was ist also die maximal mögliche Strafe, die mir zukommen kann?

Selbst, wenn ich das Geld hätte (was sich durch sparen auch arrangieren ließe), würde ich den Beitragssatz nicht zahlen. Aus Prinzip nicht. Es ist eine Zwangsabgabe. Ich habe da gar nichts zugestimmt, sondern "MUSSTE"! Wer damit argumentiert, ich habe den Schein von denen unterschrieben und bin damit selbst dafür verantwortlich, der liegt im Irrtum, denn hier wäre von einer vorsätzlichen Täuschung im Vertrag die Rede, was der GEZ die Beine schon längst gebrochen hätte.

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Gläubiger einfach Pech hat, wenn nichts gepfändet werden kann. Was diese Situation angeht, kenne ich mich leider überhaupt nicht aus und frage hier deshalb um Rat. Ich nutze diesen "Service" nicht und werde ihn nicht nutzen. Das ist das Kriterium für mich, nicht zu zahlen. Ich kann auch nicht einfach zu jemandem hingehen, ihm einen Schluck vergiftetes Wasser anbieten und bei Erklärung, er wolle es nicht und es auch nicht trinkt, trotzdem den Preis dafür verlangen. Ich möchte, dass mein TV-Anschluss gekappt wird. Das ist eine Sache, die in meinen Augen nicht so funktionieren darf.

Falls ich Bullshit geschrieben haben sollte, weist mich darauf hin, ich bin für (fast) jegliche Form von Kritik offen! Teilt mir bitte mit, ob ich mit meinem Vorhaben durchkommen könnte.

EDIT: Kontopfändung würde nichts "helfen", da ich niemandem etwas zahlen muss (außer diesen F@#*). Einkommen könnte ich auch in bar annehmen, also keine große Sache, diese Maßnahme als wirkungslos einzustufen. Ich gehe vom Standpunkt aus: Man kann mir nichts nehmen, und die Freiheit lasse ich mir nicht nehmen. Sollte zweites probiert werden, würde ich in einem solchen Fall als Vollstrecker/Polizist/Vollzugsbeamter nur mit Widerwillen an meiner Tür klingeln oder erst gar nicht in meiner Nähe auftauchen. Sonst würden nicht die Fahrer, sondern der Beifahrer des Streifenwagens einen kleinen Abstecher machen. Bei meiner Freiheit hört der Spaß auf.
Wer sich in diesem Fall unverhältnismäßig aufregen würde, ist in meinen Augen klar. Nur weil das Gesetz moralische Werte teils nicht achtet, ist das nicht mein Problem ("sollte" - wie immer - zumindest nicht so sein). [Der "EDIT-Part" klingt etwas unreif, aber das ist mir egal, denn das gehört zum Ausdruck meiner Emotion. Ich möchte niemanden verletzen, könnte mich aber dazu gezwungen sehen]
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Ungelesen 19.01.16, 01:00   #2
Melvin van Horne
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Moin,

rechtsberatung in einem Forum ist immer schwierig. Ich versuch es mal. Wahrscheinlich werden sie nichts pfänden können. Da bist Du aus der Sache erst mal raus. Ob und wann es zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kommt weiss ich (zum Glück ) nicht.

Was aber so gut klingt, ist es nicht. Selbst wenn der Gerichtsvollzieher ohne etwas zu pfänden wieder geht hat das unangenehme Folgen.

Deine Schufaauskunft wird dunkelschwarz. Das kann Dir zum echten Ärgernis werden. Auch wenn Du die Schulden irgendwann mal abzahlst, wird Dir eine negative Schufa lange nachhängen. Du wirst Schwierigkeiten bekommen Handyverträge abzuschliessen, eine Wohnung zu mieten oder einen Kredit zu bekommen.

So wie ich das sehe, wirst Du Dir einen heftigen Kampf liefern, eine Menge Kosten und Ärger haben und am Ende doch zahlen. Wenn Sie einen Titel gegen Dich erwirken ist der bis zu 30 Jahre gültig. Also können Sie 30 Jahre lange Dein Konto bis zur Pfändugsgrenze abräumen. Du musst natürlich kein Konto haben. Aber das ist heutzutage (und sicher auch in dreissig Jahren) sehr mühsam. Ob es Dir das Wert ist, entscheidest Du selbst.

Du solltest Dich aber nicht der Illusion hingeben Du würdest da irgendjemanden ärgern oder gar zum Umdenken bringen. Für die Leute mit denen Du es zu tun haben wirst, bist Du einer von vielen. Die Gebühreneinzieher, der Gerichtsvollzieher, die Polizei und evtl. das Gericht haben das alles schon x mal gehört. Die handeln den Vorgang als einen von vielen ab. Zum Feierabend können die sich nicht mal mehr an Deinen Namen erinnern. Geschweige denn an eines deiner Argumente. Zumindest so lange nicht wie sich nicht noch, na sagen wir mal lustiger werden als die Geschichte mit dem vergifteten Wasser.

Der einzige der da Ärger hat wirst Du sein. Und wenn Du Dich gezwungen sehen solltest jemanden zu verletzen wirst Du den Ärger den Du bekommst potenzieren. Du kannst Dich natürlich "stark reden" und Dir einreden das Vollstrecker/Polizist/Vollzugsbeamter sich fürchten müssen in Deiner Nähe aufzutauchen. Aber in Deinem eigenen Interesse hoffe ich mal das Du nicht ernsthaft glaubst Du könntest den gesamten Justizapparat zum Rückzug zwingen. Ein guter Teil unserer Gefängniszellen ist mit Typen belegt die das geglaubt haben.

Soviel von mir zum Thema "nicht zahlen und die Folgen". Wie ich zum Rundfunkbeitrag stehe habe ich in mehreren der gefühlt hunderten GEZ Threads klargemacht. Da kann es nur endlose, langweilige Wiederholungen geben. Wie im TV
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 19.01.16, 08:00   #3
K:Laus
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Zitat:
Zitat von iR3MiiXz Beitrag anzeigen
.

Falls ich Bullshit geschrieben haben sollte, weist mich darauf hin, ich bin für (fast) jegliche Form von Kritik offen! Teilt mir bitte mit, ob ich mit meinem Vorhaben durchkommen könnte.
Kurz und knapp - nur Bullshit.

1. wenn die Wohnung auf deinen Vater angemeldet ist, dann bekommt er die Rechnung.

2. wenn man kein Geld hat, kann man sich bei der GEZ befreien lassen.

3. und wie schon oben erwähnt - wenn du nichts zahlst, bekommst du einen Schufa Eintrag und dann kannst du dir in Zukunft nicht mal auf die schnelle ein Handy kaufen, geschweige denn ein Auto - oder eine Wohnung mieten.

Die GEZ ist zwar fast schon illegal, aber was soll man machen.
Merkel ist genau so eine Verbrecherin und niemand macht was dagegen,
weil sie Alle unter einer Decke stecken.
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Ungelesen 19.01.16, 08:02   #4
iR3MiiXz
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Vielen lieben Dank an erster Stelle für Deine Mühe.
Das reicht mir auch erst einmal als Orientierung.
Die Folgen sind mir da doch zu hoch, sodass ich wieder die Faust in die Tasche stecken muss.
Aber natürlich möchte ich körperlich niemanden verletzen, das scheint nicht ganz deutlich gewesen zu sein, deshalb an dieser Stelle nochmal der Verweis darauf.

Es bleibt zu hoffen, dass der Verein eines Tages durch mehr oder weniger tragische Umstände zu Fall gebracht wird.

EDIT: zu K:Laus;
Zitat:
1. wenn die Wohnung auf deinen Vater angemeldet ist, dann bekommt er die Rechnung.
Nicht ganz, er ist zwar Mieter, ich wohne nur dort. Dennoch bekomme ich die Post mit meinem Namen in der Kopfzeile. Ist denen ja egal, wer das Geld bezahlt, solange sie es selbst nicht tun.
Zitat:
2. wenn man kein Geld hat, kann man sich bei der GEZ befreien lassen.
Das stimmt leider so nicht, das habe ich schon durch, das ist für die kein Grund für eine Befreiung, da gibt es sehr exakte Kriterien FÜR und GEGEN eine Befreiung. Sobald man alle Pro-Kriterien erfüllt, aber nur eines, was dagegen spricht, ist die Befreiung nicht wirksam.

Aber im Großen und Ganzen sind mir die Folgen zu heikel. Dann werde ich wohl zahlen.
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Ungelesen 19.01.16, 16:12   #5
copyofM
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Zitat:
Zitat von iR3MiiXz Beitrag anzeigen
EDIT: zu K:Laus;
Nicht ganz, er ist zwar Mieter, ich wohne nur dort. Dennoch bekomme ich die Post mit meinem Namen in der Kopfzeile. Ist denen ja egal, wer das Geld bezahlt, solange sie es selbst nicht tun.

Verstehe ich nicht. Wenn dein Vater in den Wohnung Mieter ist und dort auch gemeldet ist, dann läufts auf ihn. Er wird einen (eventuell verringerten?) Beitragssatz für die Zweitwohnung zahlen (müssen).
Aus deinem Geschriebenen lese ich uneindeutig heraus, dass du dort nicht gemeldet bist. Folge: keine GEZ. Die Herren und Damen greifen auf die Register vom Einwohnermeldeamt zurück. Erst wenn du dich meldest, kommt auch GEZ, diese Erfahrung habe ich nun zum dritten Mal gemacht. 6 Monate nicht gemeldet, dann gemeldet, Brief 3 oder 4 Wochen später. Hatte es vorher tatsächlich geschafft, mich abzumelden, aber das ist ne andere Geschichte.

Mein Vorgehen: Formular ausfüllen und zusammen mit unterschriebenem Schriftsatz, aus dem hervorgeht, dass du die Rechtmäßigkeit anzweifelst und daher unter Vorbehalt zahlst (kann gern n Muster posten) per Einschreiben gg. Unterschrift (muss nichtmal Rückschein sein) hinschicken. Folge: du zahlst, hast aber irgendwann die Möglichkeit, das komplette Geld (verzinst ) zurückzufordern, sofern das Gesetz irgendwann geändert wird (wovon ich ausgehen). Nein, das können die, die gar nicht oder "normal" gezahlt haben nicht .
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Ungelesen 19.01.16, 17:58   #6
Tyr21
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Hmm,
mach Dir doch nicht so einen Stress ...

- als Student biste da mit Sicherheit generell aus der Nummer raus
Musst quasi den Antrag auf "Befreiung" schon stellen !
- Die Bude geht auf deinen Vatter. Somit bekommt er die Rechnung ...

Jetzt drehste den Spieß aber erstmal um:
Frontal anrufen und den Leuten erklären das Du Student bist!
Die versuchen jeden Trick - Trick doch mal zurück
Dann schickste denen per mail sämtliche Ein-/Ausgaben, komplett mit Miete ...
(Das die Bude über deinen Vater geht, wissen Die auch- machen sich durch die Doppelabzocke aber strafbar!)
Zwansläufig ( Aufgrung von KEIN Geld!) wirst Du befreit... für die Studienzeit!
Haupsache : in "Deiner" Akte steht, das Du "befreit" bist !
Wenn, oder falls, Du dann mal fertig bist mit studieren oder umziehst, bekommste wieder Post von denen:
Anrufen = "Ich studiere noch x Semester! Hab Ich aber damals angegeben!.... Bla Bla Bla"

Bin nu 41 und hab noch nie einen Cent oder damals "Pfennig" bezahlt!
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Ungelesen 19.01.16, 18:14   #7
copyofM
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Man kann sich meines Wissens nach nur als Student befreien lassen, wenn man BAföG bekommt. Kriste nich oder?

Ohne Bafög verstehe ich auch die Grundlage für Tyr21s Vorschlag leider nicht. Kannst du (Tyr21) das nochmal erklären? Warum sollte man als Student denn überhaupt davon befreit sein?
Die machen sich durch Doppelabzocke übrigens nicht strafbar. Wenn fünf Wohnungen auf einen Menschen gemeldet sind, muss der halt fünfmal zahlen. Finde ich in sich auch logisch (will hier keine pauschale Diskussion über Sinn und Unsinn der Zwangsabgabe lostreten).
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Ungelesen 19.01.16, 18:55   #8
themarl
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Sollte zweites probiert werden, würde ich in einem solchen Fall als Vollstrecker/Polizist/Vollzugsbeamter nur mit Widerwillen an meiner Tür klingeln oder erst gar nicht in meiner Nähe auftauchen. Sonst würden nicht die Fahrer, sondern der Beifahrer des Streifenwagens einen kleinen Abstecher machen. Bei meiner Freiheit hört der Spaß auf.
Da isser, der Revoluzzer. Wenn das SEK dann beim zweiten Versuch deine Tür einrammt, wirst du dir vermutlich eher ganz zügig in die Hose machen.
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Ungelesen 19.01.16, 22:46   #9
justrandomname
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Tatsächlich habe ich nie auch nur einen Cent an die GEZ oder den Rundfunkservice verschwendet, Ende 2012 habe ich mich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und bin dort bis heute OHNE Nachteile auch nicht gemeldet.
Bevor ich mich abgemeldet habe, habe ich meinen Personalausweis "ausversehen" verlegt, sodass ich noch einen Ausweis mit der richtigen Adresse in petto habe, das ist besonders wichtig für:
Banken, Post, Arbeitgeber, Handyverträge.
Der neue Ausweis hat ja einen kleinen Vermerk von wegen ohne festen Wohnsitz...
Mein Auto ist auf meine Schwester angemeldet.

Würde ich jetzt wieder umziehen hätte ich es aufgrund der neuen Meldepflichten (Vermieterbestätigung) zwar grundsätzlich schwieriger, aber unmöglich ist auch das nicht.

Vielleicht kommt das für Dich auch in Frage?
Für manche mag das umständlich sein, für mich ist es aber eine extrem entspannte Situation.

PS:
Die Ordnungsgelder bei Verstoß gegen Meldepflichten sind ein Witz, und sind in meiner Stadt sogar auf 1.000€ gedeckelt.
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Ungelesen 19.01.16, 23:08   #10
Opis_Wahn
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Zitat:
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Außerdem besitze ich einen VW Up!, allerdings ist dies nicht mein Eigentum, sondern als Firmenfahrzeug auf meinen Vater angemeldet, somit nicht pfändbar.
Der Gerichtsvollzieher kann erstmal davon ausgehen, das der Halter vom KFZ auch der Eigentümer ist. Daher ist eine Pfändung im ersten Moment durchaus möglich.

In dem Fall hat der, dem das Auto gehört (Also im Brief steht), dem Gerichtsvollzieher zu beweisen, das ihm das Auto gehört.
Opis_Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.01.16, 09:06   #11
iR3MiiXz
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Nun, die Fahrzeugpapiere sind im Auto, wo eindeutig vermerkt ist, dass es ein Firmenfahrzeug ist.
Was auch richtig ist, dass ich kein Bafög bekommen kann und somit auch eine Befreiung außer Frage steht.

Warum ich zahle obwohl mein Vater Mieter ist? Weil ich so dämlich war und meinen Namen auf dem Erpresserschein der GEZ angegeben habe. Normalerweise würde die Wohnung auf mich gemeldet sein, aber ich war zum Zeitpunkt der Vertragsschließung noch nicht 18. Also mein Vater sollte dafür nicht aufkommen.

Aber das Thema hat sich so wie so erledigt.
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Ungelesen 02.02.16, 19:12   #12
Kanod
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solande du kein Bafög beziehst, wirst du auch nicht Befreit, dafür gibt es bereits einen Gerichtsbeschluss...

Wem die Wohnung gehört ist erstmal egal, demnach hätte dann mein Vermieter die Aufforderung den Beitragsservice zu bezahlen...

Das einfachste ist, dich einfach wieder bei deinen Eltern mit Hauptwohnsitz zu melden.... deine Eltern zahlen bestimmt bereits den Beitragsservice. Damit bist du dann nicht mehr dazu genötigt dies zu bezahlen...fertig

Das wäre meiner Meinung nach das einfachste...

Zur welchem Entschluss bist du denn gekommen? bzw. wie hast du das nun geregelt?
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Ungelesen 15.10.18, 16:41   #13
stanleybeamish
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GEZ hab ich immer...seit über 30 Jahren komplett ignoriert, die kriegen nichtmal eine Antwort.
Briefe von denen flogen ungeöffnet ins Altpapier, die melden sich hier seit bestimmt 15 Jahren nicht mehr.
Einmal war einer da, den hab ich meinen Elektroschrott gezeigt , Gitarre gespielt und behauptet, das er durch das hören meiner Musik nun auch Beitragspflichtig sei, er könne das aber verrechnen.
Weiter hab ich gesagt, das ich für Werbung eh nichts zu zahlen habe, ich will davon nichts wissen.
Der wollte dann nur noch schnell weg.
Ist Jahre her, ich hab meine Ruhe....
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Ungelesen 16.10.18, 10:03   #14
ichbinshier
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leider wirst du als solches KEINE RUHE haben, früher war es ja wie du es gemacht hast GANZ EINFACH, nicht anmelden bei GEZ und alle bösen Briefe einfach ignorieren. Deren Vertreter einfach gar nicht erst rein lassen und du hattest deine Ruhe!
ABER LEIDER hat sich ja jetzt die "Gesetzeslage" geändert und man muss zahlen wenn man nur eine Wohnung hat! Sprich JEDER der angemeldet ist muss zahlen!
Einziges hilfreiches vorgehen ist es eben nicht (oder wo anders auf ner fakeadresse) angemeldet zu sein.
Abmelden ist ganz einfach, mal schnell zur Stadt/ortsverwaltung und abmelden!
Folgen sind "nur", du kannst jetzt nicht mehr ganz so einfach ein Auto auf dich anmelden. Geht jetzt nur noch über einen anderen (bzw. der ist dein Vertreter). Neue Kontos und so kannst du nicht mehr bei jeder beliebigen Bank abschließen, wobei es hier auch gute ausnahmen gibt.
Eventuell gibts keinen Handyvertrag auf deinen Namen.
weitere Nachteile sind mir nicht bekannt!
Ach ja vielleicht bei Pass/Reisepass beantragen wird etwas rumgezickt, aber keine Sorge den müssen die auch trotzdem ausstellen.

Meldegesetz, selbst wenn bei Neueinzug man sich anmelden muss (wobei das eigentlich echt seltenst vom Vermieter kontrolliert wird), einfach ne woche später wieder abmelden (das wird dann nie mehr kontrolliert)!
ichbinshier ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.10.18, 12:37   #15
TinyTimm
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In Österreich wirst du beinhart gepfändet, wenn du nicht bezahlst.
Da sind auch Pensionisten keine Ausnahme.
Meldest du dein Gerät ab, steht alle Nase lang ein Kontrolleur vor der Türe.
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MotherFocker (17.10.18)
Ungelesen 17.10.18, 04:44   #16
MotherFocker
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In D ebenfalls ^^

Auch wenn hier Einige vehement das Gegenteil behaupten. Wer bislang noch nicht zur Kasse gebeten wurde, der hatte reines Glück.

Ich war auch stets ein Verweigerer, bis man mir durch "nette" Briefe eine Nachzahlung für ein Jahr (ab der Pflicht bei uns seit 2013) nahelegte. Die Folgen einer Nichtzahlung kann man sich ausrechnen.
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TinyTimm (17.10.18)
Ungelesen 17.10.18, 05:22   #17
Silent Rob
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Rentner in der staatliche Grundsicherung, Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger, nachweislich taube und blinde Menschen können befreit werden.
Auch Studenten, die BAföG bekommen und eine eigene Wohnung haben, sowie Auszubildendem die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, haben die Möglichkeit, sich befreien zu lassen.
Ansonsten braucht man nicht zahlen, wenn man obdachlos ist oder auswandert.
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Ungelesen 14.11.18, 22:43   #18
Beyond Birthday
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Wollte mal kurz die Situation einer meiner Freunde durchgeben für alle die den Thread ja vielleicht auch lesen und drüber nachdenken;

lebt seit 3 Jahren mit seiner Freundin zusammen und hat sich aber nie offiziel umgemeldet und lebt somit noch bei den Eltern. Sie ist befreit und beide stehen halt im Mietvertrag.
Das Problem ist nun folgendes; ihn erwartet nicht nur eine Strafe wenn er sich ummelden sollte, sondern auch eine lächerlich hohe Nachzahlung des Beitragsservice. Der Kerl schläft deswegen deutlich schlechter und ich würde empfehlen sowas nicht unbedingt nach zu machen :-) Er dachte nämlich auch das er besonders schlau wäre und es ihm egal sein kann wenn sie zum Pfänden nix finden würden. Dank sehr schwierigen Umständen aber ist er nun auf eine ordentliche Schufa angewiesen und hat somit echte Probleme damit.

ich kann persönlich auch nicht verstehen, wie man ernsthaft in Erwägung ziehen kann einen Titel zu bekommen für sowas. Ich bin auch kein Fan von der GEZ und die öffentlich rechtlichen sind Imho abzocker auf Staatlicher Ebene; aber es ist nunmal Gesetz und das gilt für alle.
Beyond Birthday ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.11.18, 17:47   #19
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Ich melde mich auch nochmal kurz zurück.
Mittlerweile zahle ich leider wieder die Beiträge, da michdie ganze Show meine Ausbilung kosten könnte.
Dieses Risiko möchte ich nicht eingehen. Allerdings soll es eine weitere Möglichkeit geben:
Solltet ihr vom Beitragsservice Infopost bekommen, streicht eure Adresse durch und werft den ungeöffneten Brief in einen gelben Kasten eurer Wahl.
Hintergrund: Das ganze simuliert die Prozedur der Deutschen Post, wenn jemand nicht mehr an der angegeben Wohnadresse wohnt.
Was der nette Beitragsservice daraus für Schlüsse zieht, bleibt ihm überlassen
iR3MiiXz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.11.18, 15:08   #20
csesraven
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Zitat:
Zitat von Beyond Birthday Beitrag anzeigen
Wollte mal kurz die Situation einer meiner Freunde durchgeben für alle die den Thread ja vielleicht auch lesen und drüber nachdenken;

lebt seit 3 Jahren mit seiner Freundin zusammen und hat sich aber nie offiziel umgemeldet und lebt somit noch bei den Eltern. Sie ist befreit und beide stehen halt im Mietvertrag.
Das Problem ist nun folgendes; ihn erwartet nicht nur eine Strafe wenn er sich ummelden sollte, sondern auch eine lächerlich hohe Nachzahlung des Beitragsservice. Der Kerl schläft deswegen deutlich schlechter und ich würde empfehlen sowas nicht unbedingt nach zu machen :-) Er dachte nämlich auch das er besonders schlau wäre und es ihm egal sein kann wenn sie zum Pfänden nix finden würden. Dank sehr schwierigen Umständen aber ist er nun auf eine ordentliche Schufa angewiesen und hat somit echte Probleme damit.

ich kann persönlich auch nicht verstehen, wie man ernsthaft in Erwägung ziehen kann einen Titel zu bekommen für sowas. Ich bin auch kein Fan von der GEZ und die öffentlich rechtlichen sind Imho abzocker auf Staatlicher Ebene; aber es ist nunmal Gesetz und das gilt für alle.
Macht keinen Sinn die Story. Er soll sich einfach vom Vermieter den Wisch holen und das Datum faken. Intressiert den Vermieter doch nicht
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Ungelesen 16.11.18, 22:31   #21
MotherFocker
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Zitat:
Zitat von iR3MiiXz Beitrag anzeigen
Hintergrund: Das ganze simuliert die Prozedur der Deutschen Post, wenn jemand nicht mehr an der angegeben Wohnadresse wohnt.
Was der nette Beitragsservice daraus für Schlüsse zieht, bleibt ihm überlassen
KUrz und knapp?
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und dann darf man die Überweisung plus zusätzlichen Gebühren ausführen. Lohnt wirklich ^^

Wer dann immer noch nicht zahlt, kann sich den weiteren Verlauf denken.

Long story short: Blöde Idee mit der durchgestrichenen Adresse.
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MotherFocker ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 16.11.18, 23:01   #22
Melvin van Horne
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Moin,

Ohne Kenntnisse werden irgendwelche Tipps ins Netz geblasen. Ich kann nur vermuten warum Vielleicht möchte man als besonders clever gelten? Vielleicht möchte man bewundert werden, was für ein toller Kerl man doch ist?

Leider wird dabei vergessen, das die Befolgung dieser Tipps für den, der glaubt das da jemand mit Ahnung schreibt, böse Folgen haben kann. Ich finde es ziemlich verantwortungslos ohne wirklich Bescheid zu wissen irgendwelchen ausgedachten Blödsinn zu verbreiten. Eine Idee, von der man nur glaubt das sie funktionieren müsste, sollte auch als solche gekennzeichnet werden.
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 17.11.18, 07:45   #23
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Zitat:
Er soll sich einfach vom Vermieter den Wisch holen und das Datum faken. Intressiert den Vermieter doch nicht
Wofür?
Wenn der Mietvertrag auf die Freundin läuft, meldet er sich zum 1.11. 2018 um, und gut iss.
Er zog halt zum 1.11. bei seiner Freundin ein, die die Wohnung schon länger gemietet hat.
Weshalb, braucht es in diesem Fall eine Bestätigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt?
Der Vermieter hat ja nichts mit dem neu eingezogenen Lebenspartner der Mieterin zu tun.
Den interessiert eigentlich nur, bez. der Nebenkosten, wieviel Personen in der Wohnung leben. Falls überhaupt?
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.11.18, 15:46   #24
csesraven
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Wofür?
Wenn der Mietvertrag auf die Freundin läuft, meldet er sich zum 1.11. 2018 um, und gut iss.
Er zog halt zum 1.11. bei seiner Freundin ein, die die Wohnung schon länger gemietet hat.
Weshalb, braucht es in diesem Fall eine Bestätigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt?
Der Vermieter hat ja nichts mit dem neu eingezogenen Lebenspartner der Mieterin zu tun.
Den interessiert eigentlich nur, bez. der Nebenkosten, wieviel Personen in der Wohnung leben. Falls überhaupt?
Darum "Sie ist befreit und beide stehen halt im Mietvertrag."
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Ungelesen 18.11.18, 06:00   #25
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Ziemlicher Schwachsinn, der Beitragsservice bekommt die Meldedaten vom Einwohnermeldeamt bei jeder Ab-/Um- und Anmeldung.
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Ungelesen 19.12.18, 13:57   #26
el samak
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also die Post vom Rundfunkbeitrag "kann" man ja getrost liegen lassen, nur irgendwann haben die dann auch keinen Bock mehr und geben es weiter an die Gemeinde/Stadt , und dann ist aber auch schon Feierabend , außer man hat Lust auf Eidesstattliche, Pfändung und soweiter.

Am besten einfach abstottern sofern man es nicht direkt zahlen kann und dann ist Ruhe.

Wenn man natürlich eh nix zu verlieren hat, kann man auch alles links liegen lassen

Ich habe mich jedenfalls erstmal dafür entschieden den Mist zu zahlen , damit man Ruhe hat
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Ungelesen 21.12.18, 08:36   #27
ichbinshier
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Stand heute kannst du GEZ nur vermeiden indem du dich abmeldest beim Einwohnermeldeamt (dann biste eh nicht mehr verpflichtet zu zahlen).
Alternativ irgendwohin ummelden wo man natürlich nicht wohnt in der gleichen Stadt! Leider braucht man heute dazu eine Unterschrift, aber die kann ja ein Freund vielleicht machen. denn kommen die Schreiben von den Pfändungsversuchen auch zurück dann hat es sich für die gez erledigt und sie macht nix mehr (geht ja davon aus falsche daten)
Der einzige mir bekannte "Nachteil" einer Abmeldung ist das du erstmal kein Auto mehr direkt auf dich anmelden kannst (nummernschild). Das geht aber wieder über einen Freund der sozusagen Treuhändler dafür spielt oder einfach gleich auf Eltern etc anmelden. Alternativ bei Freund anmelden, Auto anmelden und wieder abmelden. Zwar eigentlich nicht erlaubt aber wird eh nicht kontrolliert, hat sogar noch den Vorteil es gibt keine Strafzettel mehr!
ichbinshier ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.12.18, 16:59   #28
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Selten son Mist gelesen @ichbinshier.
Kneter33 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Kneter33 bedankt:
Black.Gully (31.12.18), momento (27.12.18), wotan1903 (28.12.18)
Ungelesen 30.12.18, 21:20   #29
Erik/Schreier
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Ich Frage mich sowieso warum in einem 2 Jahre alten Beitrag die Diskussion weiter geht wenn bereits in der dritten Antwort vermerkt ist dass er sich als Student ohne eigenes Einkommen einfach befreien lassen kann.

Abmelden beim Meldeamt? Klar, einfach mal auf alle Leistungen und Bezüge die einem zustehen scheissen, mal abgesehen dass man durch Gläubiger dann per Haftbefehl zur Aufenthaltsbestimmung gesucht wird, der Traum jedes zukünftigen Arbeitgebers.

Auto auf Freund anmelden und abmelden? Wer ist so dämlich und geht für so einen Mist mit in den Knast? Das ist hochgradiger Versicherungsbetrug, Schwarzfahren und was sonst noch, kostet den Führerschein, einen 5 stelligen Betrag bzw. eine langjährige Haftstrafe und das ebenso für den Freund auf den das Fahrzeug vor der Abmeldung versichert war, da ist der Schadensfall nicht einmal inbegriffen.

Es ist jedoch immer eine gute Entscheidung sich mit 20 zu verschulden, Gläubiger geben sicher irgendwann auf und der Betrag verdoppelt sich nicht jedes Jahr wegen Bearbeitungsgebühren und Anwaltskosten.
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1. Streite niemals mit Idioten, sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung.

2. Wenn jemand denkt er hat die Oberhand, brich sie ihm.
Erik/Schreier ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Erik/Schreier:
el samak (31.12.18)
Ungelesen 31.12.18, 11:42   #30
Black.Gully
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Black.Gully hatte eine beschämende und traurige vergangenheit | -6 Respekt Punkte
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Früher oder später muss jeder zahlen der nicht befreit ist.
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Cholevas (12.04.19), Panasonic11 (17.02.19)
Ungelesen 06.03.19, 19:54   #31
stinkepups
Im Namen des Herrn
 
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Wenn ich so manche Kommentare lese, dann mache ich mir Sorgen um dieses Land und meine Rente, aber auch die der anderen, die ich offensichtlich demnächst mit höheren Beträgen finanzieren muss.

Wer glaubt, dass er keine Strafzettel mehr bekommt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann zu Ostern. Die werden dem Halter zugestellt, sagt er aus, dass er nicht gefahren ist, gibt es in der letzten Instanz das Fahrtenbuch. Spätestens dann hören Freundschaftsdienste auf, wenn das eigene (Punkte)Konto leiden muss.

Zur GEZ: wer nicht zahlt, der wird gepfändet, das ganze mit Zinsen und Gebühren für die Stadt/Vollzieher. Kann man nichts pfänden, wird die eidesstattliche Erklärung eingefordert, da ist es dann auch egal wieviel man in Zukunft verdient, bei Abfrage der Schufa 'leuchtet es rot'. Verträge lassen sich gar nicht oder nur über Umwege schließen. Wer denkt, er sei schlauer als der Staat bzw eine Behörde, wenn es um Geld geht, dem ist nicht mehr zu helfen.
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Cholevas (12.04.19)
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