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myGully |
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19.09.21, 03:43
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#1
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Österreich: Impfverweigerer haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Zitat:
Österreich Coronavirus Impfung
Österreich: Impfverweigerer haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
• In Österreich ist die Impfquote vergleichsweise niedrig.
• Deshalb will die Regierung Druck auf Ungeimpfte ausüben
.
• Sogar das Arbeitslosengeld kann in bestimmten Fällen gestrichen werden.
18.09.2021, 21:38 Uhr
Wien. Die österreichische Regierung erhöht den Druck auf Ungeimpfte. Arbeitgeber dürfen in Österreich von Bewerberinnen und Bewerbern eine Impfung verlangen. Wenn Arbeitslose aus diesem Grund aber ein Jobangebot verweigern, kann der staatliche Arbeitsmarktservice (AMS) ihnen die finanzielle Unterstützung streichen. Das berichten österreichische Medien übereinstimmend.
Der „Standard“ hatte zuerst geschrieben, dass der Arbeits¬¬minister Martin Kocher (ÖVP) bereits am 25. August in einem Schreiben an den Arbeits¬markt¬service eine entsprechende Anweisung gegeben hatte.
Nach Angaben des österreichischen Gesundheitsministeriums gelten derzeit 59,79 Prozent der Bevölkerung als vollständig gegen das Coronavirus geimpft.
Das sind deutlich weniger als in anderen europäischen Ländern. In Deutschland, wo die Impfquote ebenfalls als zu gering gilt, sind 62,9 Prozent vollständig geimpft.
RND/jw
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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19.09.21, 05:49
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#2
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.682
Bedankt: 4.485
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"deutlich weniger als in anderen eropäischen Ländern" ? 3 Prozentpunkte sind "deutlich weniger"?
hmmm....
gut.. eine gewisse ungerechtigkeit sehe ich da... bewerber darf ich nach der impfung fragen... bereits arbeitende auch?
und wenn ich das richtig verstehe: wenn jemand die auskunft verweigert, bekommt er kein arbeitslosengeld, wenn deshalb die stelle flötengeht? naja.. was passiert, wenn er sagt "ich bin nicht geimpft" bekommt er dann auch kein arbeitslosengeld, wenn der arbeitgeber ihn nicht nimmt?!
__________________
"Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt! Entscheidet Euch, ehe es zu spät ist!"
Sophie Scholl
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19.09.21, 08:29
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#3
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Zitat:
Das Ministerium betonte, dass sich die Rechtslage nicht geändert habe: Eine Sperre des Arbeitslosengeldes kann es beim AMS immer dann geben, wenn sich Arbeitnehmer weigern, eine zumutbare Stelle anzunehmen, oder ihr Verhalten darauf abzielt, dass ein Unternehmen sie nicht einstellt.
Sowohl das Ministerium als auch das AMS verwiesen in diesem Zusammenhang auf den Gesundheits- und Pflegebereich. Hier könne im Einzelfall ein „sanktionierbares Vorstellungsgespräch“ vorliegen, wenn Bewerber dem Arbeitgeber zu erkennen geben, dass sie nicht bereit sind, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
dass die Regel „im Rahmen der Zumutbarkeit“ bei Berufen zu berücksichtigen sei, in denen für die Ausübung vorausgesetzt werden kann, dass die Beschäftigten geimpft sind und der Arbeitgeber das daher als Einstellungsvoraussetzung verlangt. Als Beispiel genannt wurden „Berufe mit vielen Kontakten“, etwa Kinderbetreuung, Kundenkontakte oder körpernahe Dienstleister.
Das AMS selbst betonte, dass man keinen Impfstatus abfragen darf. Aus diesem Grund kann das AMS auch bei Bewerbungsvorschlägen darauf keine Rücksicht nehmen. Die Information, dass ein Job wegen einer ausgebliebenen Covid-19-Impfung nicht angenommen wurde, bekomme das AMS auch nur, wenn ein Unternehmen das explizit zurückmeldet
Laut AMS gab es eine Jobverweigerung wegen der Covid-19-Impfung bisher nur in wenigen Fällen.
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