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Arbeitslosengeld 1 nach kündigung in der Probezeit.

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Ungelesen 29.05.22, 18:14   #1
lisahne87
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Standard Arbeitslosengeld 1 nach kündigung in der Probezeit.

Ich war 1 Jahr beschäftigt und habe 6 Monate ALG1 zugesprochen bekommen.

Von den 6 Monaten habe ich einen Monat genutzt und bin jetzt nach 1 Monat Arbeiten, in der Probezeit gekündigt worden.

Stehen mir jetzt wieder 6 Monate ALG 1 zu oder nur 5 Monate oder sogar gar nichts?

Ich blicke da echt nicht durch, den Tatbestand, 12 Monate (13 Monate in meinem Fall) gearbeitet in den letzten 30 Monaten erfülle ich ja immernoch!
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Ungelesen 29.05.22, 21:06   #2
fullset
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Zitat:
Zitat von lisahne87 Beitrag anzeigen
Ich war 1 Jahr beschäftigt und habe 6 Monate ALG1 zugesprochen bekommen.

Von den 6 Monaten habe ich einen Monat genutzt und bin jetzt nach 1 Monat Arbeiten, in der Probezeit gekündigt worden.

Stehen mir jetzt wieder 6 Monate ALG 1 zu oder nur 5 Monate oder sogar gar nichts?

Ich blicke da echt nicht durch, den Tatbestand, 12 Monate (13 Monate in meinem Fall) gearbeitet in den letzten 30 Monaten erfülle ich ja immernoch!
ALG1 steht Dir zu
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lisahne87 (29.05.22)
Ungelesen 29.05.22, 22:58   #3
lisahne87
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ALG1 steht Dir zu
Mich würde trotzdem interessieren ob 6 Monate oder 5 Monate ?

Wie gesagt 12 Monate am Stück gearbeitet, 1 Monat ALG 1 und dann 1 Monat in Probezeit gearbeitet. Innerhalb der letzten 24 und 30 Monate kommen also 13 Monate zusammen ! Müsste doch dann wieder frische 6 Monate ergeben oder ?
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Ungelesen 30.05.22, 00:04   #4
peter261286
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Frag dass doch Morgen das Jobcenter, die werden wohl am besten Wissen wie viel Kohle du für wie lange bewilligt bekommst.
peter261286 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.05.22, 11:32   #5
321meins
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Zitat:
Zitat von lisahne87 Beitrag anzeigen
Ich war 1 Jahr beschäftigt und habe 6 Monate ALG1 zugesprochen bekommen.

Von den 6 Monaten habe ich einen Monat genutzt und bin jetzt nach 1 Monat Arbeiten, in der Probezeit gekündigt worden.

Stehen mir jetzt wieder 6 Monate ALG 1 zu oder nur 5 Monate oder sogar gar nichts?

Ich blicke da echt nicht durch, den Tatbestand, 12 Monate (13 Monate in meinem Fall) gearbeitet in den letzten 30 Monaten erfülle ich ja immernoch!
Der Anspruch besteht weiterhin, allerdings nur über die ursprünglichen 6 Monate und der eine Monat, den du bereits ALG I bezogen hast, wird angerechnet. Du hast also noch 5 Monate Anspruch auf ALG I.
Denke nur daran, die Arbeitslosigkeit unverzüglich anzuzeigen.
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lisahne87 (30.05.22)
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