myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Politik, Umwelt & Gesellschaft
Seite neu laden

Wiederaufnahmeverfahren: Trotz Freispruchs wieder vor Gericht: Karlsruhe kippt umstri

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 31.10.23, 17:30   #1
gerhardal
Profi
 
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.672
Bedankt: 3.294
gerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punktegerhardal leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1027929076 Respekt Punkte
Standard Wiederaufnahmeverfahren: Trotz Freispruchs wieder vor Gericht: Karlsruhe kippt umstri

Zitat:
Wiederaufnahmeverfahren: Trotz Freispruchs wieder vor Gericht: Karlsruhe kippt umstrittenes Gesetz
31. Oktober 2023, 11:52 Uhr


Niemand darf wegen einer Tat mehrmals bestraft werden - das ist ein zentraler Grundsatz im Rechtsstaat. Was aber, wenn neue DNA-Analysen Jahre nach einem Freispruch die Schuld beweisen? Das Bundesverfassungsgericht hat nun ein wegweisendes Urteil dazu gefällt.

Es ist ein elementarer Grundsatz des deutschen Rechtsstaates, zu dem das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag eine wegweisende Entscheidung gefällt hat. Es geht um das Verbot der Doppelbestrafung. In Artikel 103 Absatz 3 Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."
Doch 2021 wurde eine neue Regelung in der Strafprozessordnung einfügt, nämlich die Erweiterung von Paragraf 362 Strafprozessordnung um Ziffer 5. Sie erlaubte es, in Fällen, in denen in Angeklagter zuvor freigesprochen wurde, das Verfahren wieder aufzunehmen, wenn neue Erkenntnisse auftauchen, die auf die Täterschaft des Freigesprochenen hindeuten.
Doch die Richterinnen und Richter in Karlsruhe habe die Gesetzesänderung von 2021 nun gekippt. Sie sei verfassungswidrig und nichtig, so das höchste deutsche Gericht (Az. 2 BvR 900/22).
Die Ende 2021 in Kraft getretene Gesetzesreform sollte die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren zum Beispiel in solchen Fällen senken in denen erst moderne DNA-Analysen die Aufklärung lange zurückliegender Taten möglich machen. Das neue Gesetz fand allerdings nur Anwendung, wenn es um schwerste Straftaten geht, nämlich Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Der Fall, um den es geht: der Tod einer 17-jährigen Schülerin aus Niedersachsen
Der Grund, warum sich die Richterinnen und Richter in Karlsruhe mit der Angelegenheit befassten, war ein Fall aus Niedersachsen. Vor mehr als 40 Jahren wurde in der Nähe von Celle eine 17 Jahre alte Schülerin vergewaltigt und erstochen. Ein Verdächtiger wurde festgenommen, kam vor Gericht und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte der Mann erfolgreich Revision ein und wurde 1983 schließlich aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen.

Dann gab es eine Wende: Neue Untersuchungen von DNA-Spuren legen etwa 30 Jahre später nahe, dass er doch der Täter ist. Auf Basis der Gesetzesreform aus dem Jahr 2021 wurde er dann erneut verhaftet und sollte ein zweites Mal vor Gericht. Dagegen legte der Mann Verfassungsbeschwerde ein. Das höchste deutsche Gericht verfügte nach einem Eilantrag seine Freilassung aus der Untersuchungshaft und hat nun im Hauptsacheverfahren final entschieden. Der Fall wird nun an das zuständige Landgericht zurückverwiesen.

Der Grundsatz, dass jemand wegen derselben Strafsache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft werden kann, ist auch in internationalen Übereinkommen wie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergeschrieben, (hier nachzulesen auf Seite 45). Oft lassen die Formulierungen aber Interpretationsspielraum oder enthalten Ausnahmemöglichkeiten. In der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es etwa sinngemäß, das Verbot der Doppelbestrafung schließe die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Gesetz und Strafverfahrensrecht des betreffenden Staates nicht aus, "falls neue oder neu bekannt gewordene Tatsachen vorliegen".
Im deutschen Strafrecht sind Wiederaufnahmeverfahren mit sehr hohen Hürden verbunden - ein Teil der Juristinnen und Juristen sagt, mit zu hohen Hürden. Das zeigt sich immer wieder auch bei Fällen, in denen Unschuldige verurteilt wurden und es dann Jahre dauert, den Justizirrtum zu korrigieren und ein neues Gerichtsverfahren zu erreichen.
In Fällen, bei denen neue Erkenntnisse zuungunsten des Angeklagten auftauchten, war ein Wiederaufnahmeverfahren bis zu der Änderung der Strafprozessordnung 2021 nur bei schweren Verfahrensfehlern möglich oder dann, wenn der Freigesprochene im Nachhinein ein Geständnis ablegte. Zu dieser Regelung kehrt der deutsche Rechtsstaat nun wieder zurück.
In der Mitteilung zur Entscheidung aus Karlsruhe heißt es, das Bundesverfassungsgericht treffe mit dem heutigen Beschluss "eine Vorrangentscheidung zugunsten der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit". Grob, aber halbwegs verständlich für Nichtjuristen übersetzt: Im Zweifel ist es wichtiger, dass ein Verfahren zum Abschluss kommt und alle Beteiligten wissen, woran sie sind, als dass mögliche Rechtsfehler korrigiert werden.
Quelle [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Mir ist der Sinn dieses Gesetzes mehr als verständlich. Trotzdem bekomme ich in diesem Fall Magenschmerzen bei dem Urteil .....
__________________
-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.

Geändert von gerhardal (31.10.23 um 17:38 Uhr)
gerhardal ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
didi53 (31.10.23), Draalz (31.10.23), karfingo (31.10.23), MotherFocker (31.10.23), MunichEast (31.10.23), zedgonnet (01.11.23)
Ungelesen 31.10.23, 18:40   #2
elise
viel-leserin
 
Benutzerbild von elise
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.703
Bedankt: 4.565
elise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkteelise leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkte
Standard

hmm...irgendwie fände ich es nur recht und billig, wenn bei ganz neuen beweisen oder neuen möglichkeiten der beweisführung ein eventueller täter doch noch überführt werden kann - zumindest bei mord.
__________________
„Spunk!“, sagte Pippi triumphierend. „Spunk?“, fragte Tommy. „Was bedeutet das?“ „Wenn ich das bloß wüsste“, sagte Pippi. „Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nicht Staubsauger bedeutet.“
Astrid Lindgren
elise ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei elise bedankt:
karfingo (31.10.23), zedgonnet (01.11.23)
Ungelesen 31.10.23, 18:57   #3
MunichEast
Freigeist
 
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.227
Bedankt: 23.224
MunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMunichEast leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkte
Standard

Ich hatte diese Entscheidung erwartet, anders kann Rechtssicherheit nicht gewährleistet werden, so bitter es auch für Opfer und Angehörige sein mag.
__________________
MunichEast ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
didi53 (31.10.23), Draalz (31.10.23), karfingo (31.10.23), MotherFocker (31.10.23)
Ungelesen 31.10.23, 21:09   #4
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
Benutzerbild von Melvin van Horne
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.766
Bedankt: 11.559
Melvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt PunkteMelvin van Horne leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 1501713513 Respekt Punkte
Standard

Moin,

ich finde die Entscheidung richtig und hoffe inständig, nie von deren Schattenseite betroffen zu sein.

Hätte man anders entschieden, wäre ein Freispruch nur eine Sache auf Zeit.

Man spricht zwar immer von der DNA Analyse um die es im dem Urteil zugrunde liegenden Fall geht. Aber es heißt eigentlich "neue Erkenntnisse". Das kann alles sein. Ein neuer Zeuge, ein alter Zeuge, dem noch was eingefallen ist, ein alter Zeuge, der die Sache nach der Lektüre von 30 Zeitungsartikeln und 4 Kolumnen nun doch anders sieht, oder ein Gutachten, dass einen Sachbeweis in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Ganz abgesehen davon, was das für die Sorgfaltspflicht bei Ermittlungen bedeutet. Wenn man ein paar mehr Versuche hat, kann man ja mal auf Verdacht anklagen.

Wenn der Druck der Öffentlichkeit groß ist, klagt man bei halbfertigen Ermittlungen schon mal einen Verdächtigen an, um Ruhe zu haben. Wenn man die Ermittlungen dann zu einem Ergebnis gebracht hat, kann man es ja noch einmal versuchen.

Viele Urteile aus der Vergangenheit sind im Kontext der Zeit der Tat und des Urteils gefallen und würden heute so nicht mehr gesprochen werden. Ohne den Grundsatz "nicht zweimal in derselben Sache" könnte man nie sicher sein, dass sie auch in diesem Kontext bleiben. Jeder, der freigesprochen wurde, müsste sich jeden Tag fragen, ob man das heute anders sieht. Neue Erkenntnisse werden sich finden lassen. Das ist kein allzu großes Hindernis.

Eine Anklage ist auch bei einem Freispruch kein harmloser Scherz. Die Wormser Prozesse hatten trotz der Freisprüche [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Die Mitarbeiterin des Vereins Wildwasser e. V., die nebenbei bemerkt heute noch praktiziert, ist bis heute von der Richtigkeit ihrer Anschuldigungen überzeugt. Ich gehe davon aus, dass sie ohne den Grundsatz "nicht zweimal in derselben Sache" immer wieder "neue Erkenntnisse" vorgebracht hätte und sich immer wieder um ein neues Verfahren bemüht hätte.

Der Alptraum für die damals Angeklagten und die Kinder hätte nie ein Ende gefunden.

Und das ist kein Einzelfall. 2004 wurde in Halle ein Mann wegen sexuellem Missbrauchs seiner Tochter zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das angebliche Opfer wollte von seiner Aussage abrücken, wurde aber durch eine Mitarbeiterin des Vereins davon abgebracht. Erst 2010 wurde der Mann freigesprochen. Ich wage die Behauptung, dass es nur dem Verbot einer erneuten Anklage zu verdanken ist dass dieser Mann nun endlich den Rechtsfrieden gefunden hat und nicht einer Serie von immer wiederkehrenden Anklageversuchen ausgesetzt wird.

Wer so fanatisch verbohrt ist, der lässt sich kaum durch ein Urteil von seinem Irrtum überzeugen. Das nun gekippte Gesetz hätte dem Vorschub geleistet.

Das kann es nicht sein.
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...

Geändert von Melvin van Horne (31.10.23 um 21:16 Uhr)
Melvin van Horne ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
bambamfeuerstein (01.11.23), karfingo (31.10.23), MotherFocker (31.10.23), Shao-Kahn (02.11.23), Thorasan (01.11.23), zedgonnet (01.11.23)
Ungelesen 31.10.23, 21:27   #5
MotherFocker
AZOR AHAI
 
Benutzerbild von MotherFocker
 
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.906
Bedankt: 21.235
MotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt PunkteMotherFocker leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 2147483647 Respekt Punkte
Standard

Diese Grundsatzentscheidung betrifft auch somit sämtliche veurteilte Straftaten!
Nicht, wie 2021 vorgeshen, nur schwerste Verbrechen.

Und eines darf man dabei auch nicht vergessen, wie das BVG richtig erkannte, dass nun auch die Rechtssicherheit nach nationalem und internationalem Recht gegeben ist.
Selbst wenn ein Freigsprochener nun tatsächlich der Täter sein sollte.

Gesprochenes Recht gilt unwiderruflich!

Das war aber nicht immer so. Denke man nur an die Willkürlichkeiten im NS-Staat. Da gab es solche Grundsatzentscheide noch nicht, bzw. waren zu jener Zeit seit 1879 unverändert.
__________________

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
MotherFocker ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 11 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
didi53 (01.11.23), Draalz (01.11.23), gerhardal (01.11.23), karfingo (31.10.23), Melvin van Horne (31.10.23), MunichEast (01.11.23), pauli8 (01.11.23), Shao-Kahn (02.11.23), Thorasan (01.11.23), zedgonnet (01.11.23), _Eule_ (02.11.23)
Ungelesen 02.11.23, 09:55   #6
G. Guillaume
Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2021
Beiträge: 455
Bedankt: 1.221
G. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt PunkteG. Guillaume leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 246248323 Respekt Punkte
Standard

Mord verjährt nie, sagt das Gesetz. Dementsprechend sollte auch ein weiteres Verfahren, nach Prüfung aller bereits bekannten Beweise und Vorlage WESENTLICHER neuer Erkenntisse, möglich sein.

Und natürlich bei den versehentlich freigesprochenen Cum-Ex-Beteiligten.


Geändert von G. Guillaume (02.11.23 um 10:50 Uhr) Grund: Bild nachgereicht
G. Guillaume ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.12.23, 01:37   #7
schmandhoff
Anfänger
 
Registriert seit: Feb 2014
Beiträge: 14
Bedankt: 29
schmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkteschmandhoff leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 14316884 Respekt Punkte
Standard

Das ist ein verbreitetes Mißverständnis bezüglich der Iudikative: Durch Gerichte wird nicht Gerechtigkeit erzeugt sondern "Rechtsfrieden".
Und wenn der Instanzenweg gegangen ist, wird mit dem letztinstanzlichen der Rechtsfriede automatisch hergestellt, egal ob Steuerbetrüger oder Mörder bestraft oder freigesprochen werden. Mit Gerechtigkeit hat das nur im Idealfall zu tun.

Abgesehen davon ist m.E. für alle Parteien das beste, dass man am Ende eine eindeutige Entscheidung hat, das ist einfacher als fortbestehende Unsicherheit.
Eine Ausnahme sind natürlich zu Unrecht verurteilte Menschen, da muss es immer einen Weg zu Aufhebung des Urteils geben. Das ist aber eine andere Rechtsgüterabwägung.
schmandhoff ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:31 Uhr.


Sitemap

().