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myGully |
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14.08.22, 19:35
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#1
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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US-Kapitol: Mann fährt in Absperrung und eröffnet das Feuer - er nimmt sich das Leben
Zitat:
US-Kapitol: Mann fährt in Absperrung und eröffnet das Feuer - er nimmt sich das Leben
Schon wieder ein Gewaltakt am Kapitol: Ein Mann ist in eine Absperrung gefahren und hat das Feuer eröffnet. Er traf niemanden, doch er selbst ist tot.
Washington - In der US-Hauptstadt Washington, DC ist ein Mann mit seinem Fahrzeug in eine Absperrung nahe dem Kapitol gefahren und hat anschließend das Feuer eröffnet. Verletzt sei bei dem Vorfall am Sonntagmorgen (14. August) niemand worden, der Mann habe sich schließlich selbst erschossen, teilte die Kapitol-Polizei mit. Gegen 4 Uhr sei er morgens mit dem Auto in die Absperrung gefahren und dann ausgestiegen. Das Fahrzeug sei in Flammen aufgegangen, hieß es.
Der Mann habe anschließend angefangen, in Richtung Kapitol zu gehen, und mehrere Schüsse in die Luft abgefeuert. Als die Polizei sich dem Tatort genähert habe, habe er sich selbst getötet, informierte die Polizei weiter. Das Motiv des Mannes war zunächst unklar. Der Polizei zufolge gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass der Mann Mitglieder des Kongresses ins Visier nehmen wollte. Diese haben aktuell Sitzungspause. Ersten Erkenntnissen nach habe auch die Polizei nicht geschossen.
Schüsse am Kapitol: Schütze stammt womöglich aus Delaware oder Pennsylvania
Der Name des Schützen wurde zunächst nicht bekannt gegeben. Letzte Worte hatte der Schütze offenbar nicht: Der Chef der Kapitolwache, Tom Manger, erklärte, seine Beamten hätten nicht gehört, wie der Mann etwas gesagt habe. Manger sagte laut der US-Zeitung Washington Post, die Ermittler hätten Adressen für den Mann in Delaware und Pennsylvania gefunden, und er habe in den letzten zehn Jahren einige Vorstrafen hinter sich.
Nach dem Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 wurde rund um das Gebäude vorübergehend ein Zaun aufgebaut. Der Zaun ist aber mittlerweile wieder abgebaut worden. Der Sender CNN berichtete am Wochenende außerdem von einer noch „nie dagewesenen“ Anzahl an Drohungen gegen Mitarbeiter und Eigentum der Bundespolizei FBI nach der Durchsuchung des Anwesens von Ex-Präsident Donald Trump am vergangenen Montag. (cg mit [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])
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Denke Amerika wird noch lange nicht zur Ruhe kommen. Donald Trump hat zuviel Schaden an der Gesellschaft angerichtet ...
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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15.08.22, 00:02
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.095
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Zitat:
er habe in den letzten zehn Jahren einige Vorstrafen hinter sich
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Dürfen Vorbestrafte in usa Waffen tragen?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
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15.08.22, 04:11
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#3
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Eigentlich nicht, müsste aber nachschauen...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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15.08.22, 06:35
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#4
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.228
Bedankt: 5.278
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Ein weiteres Problem mit solchen "Vorfällen" ist ja in der heutigen Zeit die Medienlandschaft. Jeder hat ein Smartphone, GoPro, Dashcam, etc. Bevor ein Täter die Waffen fallen lässt, wird ihm schon bei Facebook und Co. ein Podium geboten.
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Shao-Kahn bedankt:
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15.08.22, 13:31
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#5
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Are YOU a people person?
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2.552
Bedankt: 4.336
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Zitat:
Zitat von karfingo
Dürfen Vorbestrafte in usa Waffen tragen?
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Unter bestimmten Umständen. Bundesrecht verbietet das nur bei Vergehen (misdemeanors), wenn es Fälle häuslicher Gewalt sind. Die Verbotslänge ist hier aber trotzdem noch an's Landesrecht gekoppelt (in Kalifornien gilt der Bann zehn Jahre). Bei Verbrechen (felonies) reichen fast alle als solche klassifizierte Taten für's dann lebenslange Verbot.
Dazu kommen noch die Unterschiede/Minutiae im jeweiligen Landesrecht und dem Bundesrecht bei Spezifika bezüglich der Wiederherstellung der Bürgerrechte (und dem daran gekoppelten Waffenbesitzrecht), und den dazugehörigen Sonderfällen (Straftilgungen, Begnadigungen, legislative Schlupflöcher usw. usf.).
Geändert von muavenet (15.08.22 um 13:37 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei muavenet bedankt:
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