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myGully |
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24.06.21, 21:09
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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»Stört es dich nicht, dass ich 12 bin?« Filmexperiment überführt 2.458 Pädophile
Zitat:
Tschechische Filmemacher werfen in der Doku “Gefangen im Netz” ein Schlaglicht auf Kindesmissbrauch im Internet. Drei jung aussehende Frauen dienten dazu als Lockvögel. Das Ergebnis ist schockierend.
Wien, 23. Juni 2021 | Die Dimension des Kindesmissbrauchs in der Gesellschaft rückt immer wieder durch große Kriminalfälle in den Fokus. Doch auch abseits dieser lauert Gefahr, nicht zuletzt im Internet. Um zu zeigen, wie dreist die Täter hier die Unerfahrenheit ihrer kleinen Opfer ausnutzen, haben Filmschaffende in Tschechien ein Experiment gewagt. Ab Sonntag ist der daraus entstandene Dokumentarfilm “Gefangen im Netz” kostenpflichtig im Internet abrufbar.
Kinderzimmer als Kulisse
Dabei suchten die Macher drei sehr jung aussehende, aber volljährige Frauen, die sich auf Fakeprofilen in gängigen sozialen Netzwerken als zwölfjährige Mädchen ausgeben sollten. Die Filmleute bauten in den Kulissen eines Studios drei Kinderzimmer nach. Von dort aus sollten die Schauspielerinnen zehn Tage lang online gehen und schauen, von wem sie kontaktiert werden.
Das Ergebnis: Es meldeten sich 2.458 Männer – “mit eindeutigen Absichten”, wie es heißt. Die Kamera war dabei und verfolgte, welchen Verlauf die auch per Webcam geführten Chats nahmen. Regisseurin Barbora Chalupová, die das Projekt gemeinsam mit V�*t Klusák realisiert hat, zeigt sich überrascht vom Tempo, mit dem die Täter die Mädchen kontaktierten. “Nach ein paar wenigen Eröffnungsfloskeln kamen sie sofort zur Sache: zu expliziten sexuellen Angeboten”, sagt sie. Auch die Fülle der Nachrichten habe sie erstaunt: “Die Schauspielerinnen hatten kaum Zeit zu antworten, geschweige denn all die Chat-Anfragen zu bedienen.”
Experten mussten Darstellerinnen betreuen
Im Film stellt sich das etwa so dar: “Stört es dich nicht, dass ich 12 bin?”, schreibt eines der Mädchen im Chat mit einem Mann. “Wenn das unser Geheimnis bleibt, dann nicht”, antwortet dieser. Andere Männer verhalten sich ähnlich und antworten auf entsprechende Fragen etwa: “Das macht nichts, ich war auch mal 12.” Oder einfach: “Warum sollte es?”
Die Filmleute betonen, dass verschiedene Experten die Darstellerinnen während des Drehs begleitet und betreut hätten. So kommen in der Doku beispielsweise eine Sexologin und ein Anwalt zu Wort. Die Sexologin sagt, die Täter gäben sich der Illusion hin, dass die Mädchen den Kontakt wollten, weil diese nicht aktiv Widerstand leisten. Das unterwürfige Verhalten der Mädchen im Chat sei jedoch schlicht darauf zurückzuführen, dass die Männer eben viel älter und körperlich überlegen seien.
Drehmaterial der Polizei übergeben
Der Anwalt spricht mit Blick auf die Chatpartner von einer “Flut aller denkbaren Straftaten” in Bezug auf Kinder. Am Ende jedoch seien “aus den Jägern Gejagte” geworden, heißt es von den Filmleuten. Das gedrehte Material sei der tschechischen Polizei zur Strafverfolgung überlassen worden.
Neben der Vollversion gibt es auch eine um explizite Szenen gekürzte Schulfassung der Doku. So soll Schulklassen ermöglicht werden, sich mit dem Thema Cybergrooming auseinanderzusetzen. Eine Botschaft der Filmleute lautet dabei: Die Täter sind schuld, nicht die Kinder, die ihnen ins Netz gehen.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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25.06.21, 16:32
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.095
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Zitat:
Zitat von Yelawolf187
… was mit solchen Menschen geschehen sollten...
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Auf dem Marktplatz öffentlich zur Schau gestellt?
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
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26.06.21, 06:39
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#3
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.682
Bedankt: 4.485
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Zitat:
Zitat von karfingo
Auf dem Marktplatz öffentlich zur Schau gestellt?
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das wäre so das anfangsszenario... ja... da müsste aber schon noch was kommen!
ich weiß nicht.... so viele männer!
ich meine, wenn ich an einen 12jährigen menschen denke, weigert sich mein kopf komplett, hier sexuelle gedanken zu haben... geht nicht! das scheint aber durchaus nicht die norm zu sein...
__________________
"Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt! Entscheidet Euch, ehe es zu spät ist!"
Sophie Scholl
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei elise:
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26.06.21, 07:53
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.200
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Die Frage ist, ob das Folgen hat oder strafbar war ? Wie wird mit diesen potentiellen Pädophile weiter umgegangen ?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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02.07.21, 14:17
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#5
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Newbie
Registriert seit: Jul 2016
Beiträge: 80
Bedankt: 60
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In China haben die so ein Umerziehungslager, wo man die ganzen Pädos mit dem Bus schicken sollte. (Denke das würde aber leider nicht helfen)
Solange die nichts versendet haben etc. bleiben die alle Staffrei, siehe ehemaliger Fussbalspieler der hatte hier schon mehrere Materialien etc. und bis dato ist ihm nichts passiert. (Aber Gesellschaftlich bleibt er als Abschaum der Gesellschaft übrig)
Ich möchte nicht wissen was man als Mutter oder Vater mit seinem Kind so machen würde, wenn man erfährt dass dieses solche Neigungen hat. (das ist ein ganz schwieriges Thema)
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02.07.21, 14:35
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#6
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.889
Bedankt: 21.173
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Die Frage ist, ob das Folgen hat oder strafbar war ? Wie wird mit diesen potentiellen Pädophile weiter umgegangen ?
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Genau das ist der Punkt, ob das blosse Verabreden auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Wenn schon die aktualisierte Fassung des Missbrauchsparagraphen sich immer noch sehr sehr wohlwollend gegenüber der Täterschaft ausspricht:
Zitat:
§ 176
Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3. ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
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Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021 (BGBl. I S. 1810), in Kraft getreten am 01.07.2021 Gesetzesbegründung verfügbar
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Mal bitte Absatz Zwei aufmerksam lesen...
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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02.07.21, 14:51
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 117
Bedankt: 82
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...und verstehen: er gilt nur, wenn beide ein ähnliches Alter UND einen ähnlichen Reifegrad haben UND es einvernehmlich war UND weitere Einschränkungen gelten. Es kann abgesehen werden, muss aber nicht, und nur im Fall von Absatz 1 Nummer 1. Für Erwachsene, von denen im Artikel die Rede ist, gilt die Regelung gar nicht, für Online-Sex auch nicht, in Tschechien natürlich auch nicht.
Ziel der Vorschrift ist es, bei jungen Paaren, bei denen ein Partner 14 und der andere erst 13 ist, von einer Strafe absehen zu können, wenn sie mal mehr als Händchen gehalten haben. Eine sehr sinnvolle Vorschrift.
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02.07.21, 15:00
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 117
Bedankt: 82
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Ergänzung: Hier wäre eher § 184b und § 184c einschlägig.
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02.07.21, 15:46
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#9
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.889
Bedankt: 21.173
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Zitat:
Zitat von 0815pogo
...und verstehen:...[...]
Ziel der Vorschrift ist es, bei jungen Paaren, bei denen ein Partner 14 und der andere erst 13 ist, von einer Strafe absehen zu können, wenn sie mal mehr als Händchen gehalten haben. Eine sehr sinnvolle Vorschrift.
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Verstehen -> wer, wenn nicht ich (und pauli ^^)
Der auf obigem Fall nicht zutreffende Prapgraph ist mir bewusst, aber ich wollte damit die immer noch herrschende Unzulänglichkeit der Legislative hinweisen.
Der zweite Absatz des §176 zeigt aber deutlich seine Lücken und nicht nur die mögliche Schutzbedürftigkeit der "notgeilen Minderjährigen" (um es mal salopp auszudrücken.
Wenn ein 16jähriger und ein Mädchen mit 13 Jahren und z.B. 9 Monaten ein sexuelles Verhältnis haben, so sind obige Parameter sicherlich zutreffend, aber eben nur im äussersten Ausnahmefall. Für mich müsste diese Ausnahme nicht im Gesetzestext stehen, sondern ist letztendlich sowieso als Individualentlscheidung dem Gericht überlassen. Die Strafvorschrift ist nicht zwingend zu beachten.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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