Eigentlich alles mögliche, weil ich immer breit bin..
Geht gar nicht mehr ohne seit froh wenn es bei euch noch nicht soweit ist..
online zocken ohne Rausch ist für mich undenkbar das ganz spiel wirkt unintresannt
im klaren kopf..
Besser ist man hat ohne Hilfsmittel sein spass, also lasst es gar nicht so weit kommen..
ist kiffen eig so selbstverständlich? ich find voll viele reden voll offen drüber. ist das nicht illegal?
In der heutigen Gesellschaft ist meines Erachtens nach das ,,kiffen" schon selbstverständlich und da kann auch keiner das Gegenteil bbehaupten, es sei denn, er/sie hat damit überhaupt nichts zu tun.
hab mal ne kleine Frage.
Langsam wird mir langweilig, immer die gleiche Mukke beim Kiffen zu hören
Meistens hör ich immer Cypress Hill.
Was könnt ihr mir noch empfehl, in richtung Elektro, Hip-Hop??
Nur als Info nüchtern hör ich Metal und Rock^^
Hy du ich kiff zwar nicht aber hör dir mal das an!
wo das herkommt giebts noch mehr!
Mittlerweile ist ja genug Musik zusammengekommen, da äußer ich mich liber mal zu den Drogen.
Bin jetzt seit 364 Tagen und 18 Stunden clean, war davor 5 Jahre Dauerkonsument. Weed natürlich, davon reden wir ja hier. Ich kann mir schon denken, was in den nächsten Replies stehen wird: "5 Jahre? Ich kiffe seit 12 Jahren!"
Hab zwar auch andere Sachen genommen, aber das Gras hat mein Leben gefickt. Ich war so ein Junkie, dass ich meinen Freunde regelmäßig kleine Mengen gezockt hab und meiner Mutter öfters mal Geld, ich hab getickt und geschmuggelt um mir meinen Konsum zu finanzieren. Hab regelmäßig mit ner Taschenlamp Gras vom Boden aufgesammelt und auch wohl viel Staub mitgeraucht. Und Joint- oder Bluntstummel lagen bei mir nie lange im Aschenbecher. Die wurden aufgemacht und in die Bong gepackt. Ich habe nichts anderes gemacht als mir gras zu besorgen und zu rauchen, abgesehen davon dass ich gelegentlich andere SAchen zum Beikonsum hatte. Ich hatte Wutanfälle weil schon sicher geglaubtes Gras nicht kam und Problem mit dem Gesetz.
Ich möchte niemandem reinreden, wie er sein Leben leben soll, wenn ihr mit Gras klarkommt und ein normales leben mit Job, Beziehung (mit nicht-Konsument(in)) und nicht Konsumenten-Freunde habt, dann freue ich mich für euch.
Allerdings möchte ich klarstellen, dass Cannabis eine psychoaktive Substanz ist, die starke Abhängigkeit verursachen kann. Psychosen sind zwar selten, kommen aber vor und können in Extremfällen unheilbar sein. Achtet auf euer Konsumverhalten. Nutzt es nicht, um schlechte Stimmung aufzuhellen. Wenn ihr sowieso schon psychische Probleme habt, solltet ihr auf keinen Fall kiffen. Fangt nicht an es täglich zu nehmen, dadurch werden viele der coolen Wirkungen ziemlich schnell schwächer. Irgendwann ist bekifft sein normal für euch, und ihr braucht was anderes um zu trippen.
Und an alle unter euch, die aufhören wollen, es aber nicht schaffen: Schämt euch nicht nach Hilfe zu fragen! Geht zu eurem Hausarzt und erzählt ihm davon. Oder geht zur Drogenberatung, zB bei der Caritas. Bei beiden Alternativen kann man euch helfen, und beide haben Schweigepflicht.
Ich kanns mir nicht verkneifen, hier ein Musiktip: "Prinz Pi - Trauriges Leben"
Ich hatte mal weder papers noch bong, da habe ich das löschpapier am ende einer paper packung genommen und damit einen joint gedreht. Weist wie ekelhafft das war
Wie beim Kiffen? Seit ihr Beginner? Ich Rauche den ganzen Tag und höre alles was mir gefällt! Das hat aber nichts mit dem Kiffen zu tun das wäre auch ohne Grass so!
Über so was hab ich mir Gedanken gemacht als ich angefangen hab mit 14 oder so das ist genauso wie mit dem berühmten Fressflash den hat man nur am Anfang das erste halbe Jahr oder so.
Desw. kann ich das nich so richtig nachvollziehen worauf die Frage abziehlt aber naja ums zu beantworten, alles weil ich immer Kiffe wie es sich für einen echten Raucher gehört! ^^
Nein. Seid ich kiffe höre ich intensiver Elektronische Musik. Und nahezu jedes Genre, abgesehen vom mainstreamrotz (House, Pendulum, The Prodigy).
Hi, also ich kiffe seit gut 1 Jahr nicht mehr, aber was wirklich gut beim kiffen kommt, ist CYPRESS HILL. Die Scheibe TEMPLES OF BOOM von denen ist voll der Knaller. Hab Tage lang nur da gesessen, fette ICE BONG gepufft, ich mich voll den Bass hingegeben. Ich weiß, erzählen kann man viel, ihr müßt es selber ausprobieren. Auch heute noch, wo ich nicht mehr kiffe, höre ich gerne noch Cypress Hill "ToB". Kleine Anmerkung, eure Anlage sollte über einen guten Bass Klang verfügen und nicht verzerren, denn auch ohne Dope, ist der BASS der burner
Erstmal solltest du was gegen die Doppelposts tuen bzw. Dreifachposts.
Zitat:
Zitat von smokedashit
Hahahahahahahahahah. Halbwegs. Der Besitz ist nicht Strafbar. Der Erwerb oder Vertrieb hingegen schon.
Hahahahahahahahahah. Du hast leider kein Plan. Besitz, Anbau, Herstellung, Handel und Einfuhr nicht verkehrsfähiger BTM (zu denen Cannabis gehört) ist nach BtMG verboten. Ich such dir noch den Gesetzestext raus und dann zeig ich dir mal wie man KEINEN doppelpost macht :P
/EDIT
Auszug ausm BtMG:
§ 29 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2.
eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3.
Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
4.
(weggefallen)
5.
entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt,
6.
entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel
a)
verschreibt,
b)
verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt,
7.
entgegen § 13 Absatz 2
a)
Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke,
b)
Diamorphin als pharmazeutischer Unternehmer
abgibt,
8.
entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt,
9.
unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen,
10.
einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,
11.
ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,
12.
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind,
13.
Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,
14.
einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2a oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
2.
durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
/edit2
Zitat:
Zitat von Rattlehead
Ich hatte mal weder papers noch bong, da habe ich das löschpapier am ende einer paper packung genommen und damit einen joint gedreht. Weist wie ekelhafft das war