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Hartz IV-Empfänger klagen an: Schikane im Jobcenter

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Ungelesen 25.11.12, 18:38   #1
MW75
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Zitat:
Zitat von trovato Beitrag anzeigen
Sind aber zu einem großen Teil auch nur Mini-Jobber.
Und bekanntlich wurde die Zeitgrenze für 400,-€-Jobber ja abgeschafft.
Früher durften die nur max. 15 Stunden pro Woche arbeiten. Heute dürfen sie fürs gleich Geld auch Vollzeit arbeiten.
Richtig. Ansich sind das sittenwidrige Löhne. Das weiß und erkennt auch das Jobcenter. Machen tut es trotzdem nichts,weil sie über jeden "Kunden" froh sind, der überhaupt einen Job hat. Selbst wenns sittenwidrige Minijobs sind.

Interessanterweise hat sich die Aufhebung der 15h-Grenze für Minijobber aber noch nicht überall rumgesprochen. Und das,obwohl sie schon seit dem 1.April 2003 gilt und im Rahmen von Hartz II (ja..das gabs wirklich!) eingeführt wurde . Selbst Arbeitsvermittler sind oft noch immer der Meinung, es gäbe diese Grenze. Die gibts zwar genaugenommen noch, aber nur für ALG1-Bezieher. Bei ALG2 zählt nur das Einkommen.

Gerade im Handel werden Minijobs gnadenlos eingesetzt, oft ist der Marktleiter der einzige Festangestellte eines Supermarktes. Ein bißchen muss ich ja immer schmunzeln, wenn ich Stellenanzeigen lese, daß der Handel Aushilfen sucht und als zu erreichenden Maximallohn 325€ angibt. Das zeugt davon, daß der zuständige Personalchef mal wieder eine Auffrischung seiner Kenntnisse gebrauchen könnte. Denn die 325€-Grenze war die Geringfügigkeitsgrenze und galt nur bis zur o.e. Einführung der Minijobs. Seitdem liegt die Grenze bei 400€ (ab Januar 2013 bei 450€).
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Ungelesen 26.11.12, 05:27   #2
MW75
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Zitat:
Zitat von OCP Beitrag anzeigen
Meine Arbeitsvermittlerin damals hat die 400€-Jobs verflucht und mir geraten, niemals einen solchen anzunehmen.
Tja..die Realität sieht leider so aus,daß es inzwischen 7,5 Mio Minijobs in D gibt und einem oft gar nichts anderes mehr übrig bleibt,als sowas anzunehmen. Zudem wird man ja sogar schon gezwungen, einen Minijob anzunehmen (steht in praktisch jeder Eingliederungsvereinbarung). Und selbst ohne Eingliederungsvereinbarung müsste man so einen Minijob rein rechtlich gesehen annehmen. Denn das Gesetz schreibt einem ja vor,daß man jede Möglichkeit nutzen muss, seine Bedürftigkeit zu senken.
Das Idiotische an der Sache: Gerade die Jobcenter selbst, die einem einerseits vorschreiben, auch Minijobs auszuüben, dehnen diesen Paragraphen (§2 SGBII) gerne dahingehend,daß damit eigentlich ausschließlich sozialversicherungspflichtige Jobs gemeint seien (was aber natürlich so nirgendwo drinsteht). Heißt in der Praxis: Die Jobcenter legen sich ihr Gesetz so,wie sie's brauchen. Einerseits wollen sie einen zur Annahme von Minijobs zwingen,weil man ja verpflichtet sei,diese anzunehmen (ach...jetzt plötzlich doch ?). Andererseits erklären sie selbst diese Minijobs als nicht wichtig genug, wenn es darum geht, irgendwelche Sinnlosmaßnahmen mit frischen Teilnehmern zu füllen.


Zitat:
Hat man den Wisch aber erstmal unterschrieben, ist es zeitaufwendig das wieder rückgängig zu machen.
Eine Eingliederungsvereinbarung soll von Gesetzeswegen nur solche Sachen festlegen, die nicht schon im Gesetz festgelegt wurden (also quasi eine Art Zusatzvereinbarung). Ergo haben solche Sachen wie die Bewerbungspflicht auf jedes zumutbare Angebot, die Ortsabwesenheit usw. eigentlich nichts in einer Eingliederungsvereinbarung zu suchen. Streicht man all das einfach mal raus, bleibt das übrig, was der eigentliche Sinn so einer EGV ist: Die Rechte des "Kunden" weiter einzuschränken und Sanktionsmöglichkeiten für das JC zu schaffen.
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Ungelesen 26.11.12, 09:49   #3
nolte
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Wird die EGV nicht unterschrieben setzt sie das JC mittels Verwaltungsakt teilweise in Kraft.

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Zitat:
Die Behörde hat nun die Möglichkeit auf eine Eingliederungsvereinbarung zu verzichten, sondern erlässt das ganze direkt als Verwaltungsakt. Irgendwelche Mitsprachemöglichkeiten gibt es nun nicht mehr. Im Gegenteil: Die Rechte (es fragt sich dann welche Rechte?) und Pflichten werden allein durch die Vorstellung der Behörde geregelt.
2. Die zweite Keule ist nun, dass man zwar Widerspruch gegen die durch Verwaltungsakt auferlegten Pflichten Widerspruch einlegen kann, dieser aber keine aufschiebende Wirkung mehr entfaltet und man notgedrungen bis zu einer Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde an die Pflichten geknebelt ist und man bei jedem Verstoß sanktioniert werden kann. Notfalls bis zum völligen „Aushungern“ (was ja damit auch beabsichtigt ist).
Willkommen in der Sklaverei.
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Ungelesen 26.11.12, 10:37   #4
MW75
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Gerade dieses "Aushungern lassen" dürfte der Grund sein, wieso Leute mit einer Axt bewaffnet ins Jobcenter gehen. Ob das nun "angemessen" ist,darüber kann man geteilter Meinung sein. Auf jeden Fall dürfen einem an dem Ort,an den man dann kommt, nicht mal eben die Lebensmittelversorgung, Dach über'm Kopf und Heizung weggenommen werden. Oder im Klartext: In so einem Fall hätte man's im Knast wohl besser als draußen.
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Ungelesen 26.11.12, 14:26   #5
dersparky
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Zu diesem Thread wäre mal meine Frage und evtl. kann nen neuer Thread öffnen: "Zeitarbeit versus Festanstellung in einem Betrieb" ... eine wichtige Frage, so ich meine.

Was Jobcenter betrifft, da sage ich jetzt mal noch nichts zu, weil ich mich sonst nur aufrege über die Summe der Dummheit.

... Jobcenter: Aber, wer nichts beweist, der beweist schon verdammt viel.
dersparky ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.11.12, 01:40   #6
Romiina
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1.
Und nicht zu vergessen, Peter Hartz wurde zu 2 Jahren auf Bewährung wegen Untreue verurteilt + einer Geldstrafe von 576.000 €.

2. Nur jede vierte Klage ist erfolgreich.
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Das SGB-II ist kein leichtes Thema und es passieren schnell mal Fehler und das ohne Absicht. Absichtliche Schikane gibt es allerdings auch. Wer Glück hat, gerät an eine/n gute/n Fallmanager/in. Ansonsten kann man sich beschweren und man bekommt einen anderen Fallmanager zugeteilt.

3.
Hat zwar nicht direkt mit Schikane zu tun, aber es ist dennoch ein unschönes Ding:
Es gibt beim SGB II einen tollen Widerspruch. Es heisst nämlich, dass der SGB II-Bezieher gefördert werden soll, um an eine Arbeitsstelle zu gelangen, aber gleichzeitig müssen Bewerbungskosten nicht erstattet werden, da es sich um eine KANN-Leistung handelt.
Wenn jemand 20 Bewerbungen im Monat verschickt, sind das schon 29 € an Portokosten. Dazu kommen noch Tinte/Toner, Umschläge, etc. Viele können mit dem Geld gut umgehen, aber was, wenn das Geld tatsächlich nicht zum Leben reicht? Wie soll sich jemand dann noch bewerben? Das verbessert die Lage keineswegs.
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Ungelesen 28.11.12, 15:36   #7
Loewe1860
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Zitat:
Zitat von Romiina Beitrag anzeigen
1.
und das ohne Absicht.
das glaubst auch nur Du. Sparen Sparen Sparen. Man lässt es einfach drauf ankommen.

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und was man von Statistiken der BA halten muss, sieht man ihre tollen Arbeitslosenzahlen Statistiken
__________________


Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN. Danke
Loewe1860 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.11.12, 16:03   #8
Romiina
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Stimmt, alle wollen nur Sparen.
Aber denkst du, dass dennoch alle den SGB-II Empfängern NUR schaden wollen und ihnen kein einziger helfen will. Aber du hast Recht, alle Fallmanager sind asozial. Genauso sind natürlich alle Empfänger Schmarotzer und keiner von ihnen will arbeiten. Du hast VOLLKOMMEN Recht.
Nein, warte... Die Wahrheit sieht anders aus, es sind immer nur eine Hand voll Leute, die negativ auffallen, immerhind wollen mehr als 95% der Empfänger arbeiten, aber glaub ruhig deinen Unsinnund dass die Menschheit abgrundtief böse ist. =)
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Ungelesen 29.11.12, 19:24   #9
Loewe1860
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Zitat:
Zitat von Romiina Beitrag anzeigen
aber glaub ruhig deinen Unsinnund dass die Menschheit abgrundtief böse ist. =)
wo hab ich das geschrieben?
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Ungelesen 28.11.12, 16:36   #10
dersparky
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Wenn man die pure Vermittlung hin zu Zeitarbeitsfirmen als wirkliche Leistung der Jobcenter ansieht, na dann aber hallo ihr Helden ... (?)

Woher ich mir rausnehme so kritisch zu sein ...: Ein Freund von mir leitet ein Niederlassung einer bekannten ZA-Firma (mich selber würde er zwar nie einstellen ...) ... .

Was nun Romiina?
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Ungelesen 28.11.12, 18:40   #11
dersparky
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Die Jobcenter können da auch nichts führ - wohl klar, oder?

Zitat:
den schwarzen peter
schiebe ich anderen zu - und die stehen jetzt in einer Ecke und sollten sich schämen, wenn sie einen Ansatz nur an Ehre [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]haben (hätten wollen).
dersparky ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.11.12, 00:00   #12
Romiina
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Eben lief ein interessanter Beitrag bei SternTV.
Dabei ging es um die Sanktionen, die seit einigen Tagen in den Medien sind. Es wurde über drei Personen berichtet.

Person 1 bewirbt sich nicht, ist nichtmal in der Lage die Eingliederungsvereinbarung zu lesen. Wieso wird sie wohl ausgehändigt?!

Person 2 macht die Maßnahme einfach keine Lust und hat deshalb kein Bock etwas zu machen und bricht diese nach dem ersten Tag ab.

Person 3 hat(te) psychische Probleme und hatte Selbstmordgedanken. Ist aber nicht in der Lage ein Mal zum Arzt zu gehen, um sich krankschreiben zu lassen. Er müsste erst wieder in 3-6 monaten wieder zum Arzt. Er hätte also 6 Monate lang ruhe, würde seine Leistungen erhalten und hätte eine Therapie o.ä. machen können. Er bekam eine 100% Sanktion.

Des Weiteren sind die meisten der 3% nicht in der Lage Termine einzuhalten.
In den o.g. Fällen war also alles selbst verschuldet.
Teilweise konnten die Personen die Sanktionen verstehen.

Wer sich nicht an die einfachsten Regeln der Gesellschaft halten kann und einfach kein bock hat, der verdient Sanktionen. Wenn ich einen Termin nicht einhalten kann, dann ruf ich einfach an und vereinbare einen neuen Termin. So einfach ist es.
Laut der SternTV-Umfrage sind 67 % der Teilnehmer der Umfrage für Sanktionen und lediglich 33% dagegen.

Es sind also nur 3% der SGB II-Bezieher, die für einen schlechten Ruf bei allen Empfängern sorgen.

Als Steuerzahler helfe ich gerne den 97%, das versteht sich von selbst, aber bei den 3% keinesfalls. Ich selbst war auch schon arbeitslos und war dankbar für Sozialleistungen, aber ich habe auch was dafür getan. Ich habe an einer Maßnahme teilgenommen und habe massenweise Bewerbungen geschrieben.

Deshalb kann ich auch sagen, dass Maßnahmen teilweise sinnvoll sind, aber teilweise auch ziemlicher Unsinn. Da besteht also Verbesserungpotenzial, z.B. WAS dort genau gemacht wird. In meiner Maßnahme lag der Schwerpunkt in der Vermittlung von Allgemeinwissen in Deutsch, Englisch, Mathe etc. Was bei einigen nicht nötig war.
Auf Vorstellungsgespräche wurde hingegen viel zu wenig vorbereitet.

Leistungskürzung als Sanktion. Ist das nun gut oder schlecht? Wie sollte sonst Sanktioniert werden? Fehlendes Geld schmerz am meisten. Gefängnisstrafen sind total übertrieben. Was also tun?
Ich selbst bin dafür, aber gegen 100% Sanktionen. Das Problem sind die fehlenden Alternativen.

Wer also Schikanen und Fehlverhalten NUR bei den Behörden sucht, der muss seinen Horizont erweitern. Das Fehlverhalten gibt es nämlich auf beiden Seiten.
Romiina ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.11.12, 03:26   #13
Big Duke
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Ich schaue aus Prinzip kein Privat-TV, kenne also SternTV nicht.
Also kann Person 1 nicht lesen? Wenn er nicht lesen kann, sollte er vielleicht erst einmal vom Jobcenter eine entsprechenden Lernkurs erhalten. Ob er später die Eingliederungsvereinbarung versteht, ist eine andere Sache.
Person 3 muss geholfen werden! Wegen der möglichen Eigengefährdung (Suicide-Gedanken) muss er/sie stationär in der Psychiatrie eingeliefert werden.
Und so eine Umfrage bei SternTV soll aussagefähig sein? Na ja ....

Da wir leider in einer Leistungsgesellschaft leben, die keinen Sinn für Freigeister und Arbeitsunwillige hat, wird wohl weiterhin sanktioniert werden.

Übrigens heißen die Kunden des Jobcenters "ALG II-Bezieher". Das SGB II regelt die Grundsicherung.
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Ungelesen 29.11.12, 18:43   #14
dersparky
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Zitat:
Freigeister
kenne ich einige -
Zitat:
Arbeitsunwillige
kenne ich keine.
Nun, an was in welchem denn es liegt dann?
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Ungelesen 21.12.12, 14:53   #15
eulenbengel22
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Wenn man obdachlos wird und arbeitslosen geld 1 bekommt muss man sich täglich beim amt melden,
tut man dieses nicht wird man direkt aus dem system geschmissen und bekommt nix mehr.
wenn man also nicht weiß wo man pennen soll und die halbe nacht herumgelaufen ist muss man totzdem bis 12 kurz seinen ausweiß gezeigt haben.
wer schon mal beim amt war weiß das selbst dieses nicht immer gerade schnell geht.
also absolute scheiss situation bei der man noch nicht mal fahrgeld bekommt weil dies nur mit festem wohnsitz geht!!
hass pur
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BVB 09
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Ungelesen 26.12.12, 12:34   #16
Kneter33
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Zitat:
Zitat von eulenbengel22 Beitrag anzeigen
Wenn man obdachlos wird und arbeitslosen geld 1 bekommt muss man sich täglich beim amt melden,
Wo muss man das machen?
Selbst mit H4 muss man das nicht machen.
Und da ist man an der untersten Schiene gelandet.
Ich glaub kaum das Du jemals diese Leistungen bezogen hast.
Kneter33 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.12.12, 13:13   #17
Tigy
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Ungelesen 29.12.12, 11:18   #18
Tigy
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Zitat:
Zitat von Evil Demon Beitrag anzeigen
na und? der typ will sich einfach nur eine leistung erschleichen, ohne dafür eine gegenleistung zu erbringen. das hat nichts mit menschenwürde zu tun.
Nee. Der will das sich auch das Jobcenter an die Verfassung hält.
Die Idiotie vom Märchen der Arbeit für alle, auch ohne Lohn. Hauptsache arbeiten!
- ist für die Dummen.
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Ungelesen 26.12.12, 13:34   #19
Kneter33
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Ich glaub kaum das Ihr Euch RL kennt.
Also unterlasst bitte diese virtuellen Penis Vergleiche.

P.s:Es heißt Looser nicht loser.
Kneter33 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.12.12, 15:03   #20
alfonso99
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Zitat:
Zitat von Kneter33 Beitrag anzeigen
Ich glaub kaum das Ihr Euch RL kennt.
Also unterlasst bitte diese virtuellen Penis Vergleiche.

P.s:Es heißt Looser nicht loser.
Zwischen „Loser“ und „Looser“ gibt es einen Unterschied und der liegt nicht nur in der Schreibweise. Eines von beiden bedeutet Verlierer auf Englisch, das andere einen „Lockerer“. Selbst Muttersprachler haben mit der Schreibweise ihre liebe Not.

loser - Verlierer {m}
alfonso99 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.12.12, 12:45   #21
Quagmire22
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War jetzt 2 Wochen Arbeitslos,.. und das Jobcenter ging mir schon vom ersten Tag an aufn Sack,.. bekomme den Antrag den ich innerhalb von 2 Tagen ausgefüllt hab und auch alle Unterlagen bereit hab, der knaller ist... Antrag kann ich erst 3 Wochen später abgeben !! Ich so "WTF" wieso ?? Ist eben so haut die Alte hinterm Tisch raus!
Hab gedacht die will mich verarschen,.. neeeee das war Ihr ernst.

Aber egal, hab Ihn nicht abgegeben, Job wurde schnell gefunden
__________________
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Ungelesen 29.12.12, 12:50   #22
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ALG I und obdachlos? Wie soll das gehen?
ALG I bekommt man doch wohl erst, wenn man mindestens 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, oder nicht?
JackLongo ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.12.12, 15:44   #23
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Zitat:
Zitat von JackLongo Beitrag anzeigen
ALG I bekommt man doch wohl erst, wenn man mindestens 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, oder nicht?
Ja genau
__________________


Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN. Danke
Loewe1860 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.04.13, 21:14   #24
Sophosaurus
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Zitat:
Zitat von JackLongo Beitrag anzeigen
ALG I und obdachlos? Wie soll das gehen?
Per Zwangsräumung. Auf Antrag des Vermieters innerhalb von etwa zwei bis drei Wochen vollstreckt, und nahezu ausnahmslos unter Ausschaltung aller Rechtswege. Zack, sitzt Du auf der Straße, und wenn Du Glück hast, ist wenigstens Sommer und kein Frost, damit Dir die Tränen nicht an den Wangen gefrieren, wenn Du siehst, wie ein paar auf die Schnelle für ein paar Euro angemietete Pegeltrinker Deinen gesamten Hausrat achtlos in Kartons werfen und die Inhalte von Kühl- und Gefrierschrank obendrauf schütten.

Wenn Du Glück hast, verfrachtet der Gerichtsvollzieher Deine ruinierten Habseligkeiten in ein Lager, das Dir nach wenigen Wochen eine gewaltige Rechnung zustellt und die Vernichtung bei Nichtzahlung androht. Wenn Du Pech hast, kommt alles sofort in den Container.

Ob der Amtsrichter bei einem Räumungsantrag Gegenanträge beachtet, ist reine Glückssache. Rechtsmittel gegen Räumungsbeschlüsse werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
Sophosaurus ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.04.12, 00:48   #25
BerlinHarry
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Zitat:
Zitat von silberruecken1000 Beitrag anzeigen
und montag hofft nun auf kosten dieser arbeitslosen durch sein buch geld zu verdienen....
was macht ihn jetzt besser?
Hä...??
Er tut was und bekommt Geld dafür, "where is the fucking problem" ?

p.s. Gewinn geht immer auf Kosten Anderer, bzw "Kein Gewinn ohne Verlust" !
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Ungelesen 03.04.12, 00:49   #26
BerlinHarry
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Zitat:
Zitat von silberruecken1000 Beitrag anzeigen
und ich sage, dass es unseriös ist, ein buch zu veröffentlichen ohne die dazugehörigen einseitigen berichte zu überprüfen. ich kann nur einen objektiven bericht schreiben, wenn ich beide seiten kenne....
deshalb ist dieses buch nichts wert und sagt nicht das geringste über die zustände in job-centern aus....ist nicht mehr als ein einseitiger jammerbrief, so wie es die bild gerne abdruckt....
Hast Du das Buch gelesen ??

Bist Du selber in der Tretmühle Jobcenter gewesen, oder kennst persönlich (!!) Menschen
die es sind ??

Ich könnte gerade ****....!!
Wenn Du möchtest, kann ich dir gerne mal berichten was ich in meinem Umfeld
bzgl "JOB(?)center" so mitbekomme !
BerlinHarry ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.04.12, 16:01   #27
nachtmasse
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Und ich finde das Buch glaubwürdig. War selber auch schon mal arbeitssuchend und wer sich auf Die ARGE verlässt, der ist verlassen.

Könnte auch so einige Sachen erzählen. Kurz gesagt, es wird die Arbeitslosigkeit verwaltet und es wird nur mit dem Hintergrund der Statistik gearbeitet aber nicht aus dem Grund den richtigen Job für den richtigen Menschen zu finden.

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Ungelesen 01.04.12, 13:01   #28
bambamfeuerstein
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Zitat:
Zitat von silberruecken1000 Beitrag anzeigen
....fast ein jahr......
wow, fast ein jahr....alle achtung, da kannst du ja mit jahrelanger erfah....ähm...achneee....eben nicht -,-

es geht in dem buch um langzeitarbeitslose. und die werden teilweise wie dreck behandelt. ausserdem gibt es auch regionale unterschiede. im süden sind die mitarbeiter der jobcenternoch relativ freundlich, im norden siehts jedoch anderst aus. dort ist man teilweise der abfall der gesellschaft in deren augen.

davon abgesehen haben jobcenter eine aufgabe. und diese aufgabe erfüllen sie nicht oder nur mangelhaft.

mein vater hat sich 35 jahre lang in einem unternehmen kaputtgeschuftet (wortwörtlich), bis dieses unternehmen insolvenz angemeldet hat.
er wurde arbeitslos, dann gings ab in hartz4 und musste sich von einem "enkelaltrigen" in höflicher form anschnauzen lassen, was für ein fauler sack er doch ist.
bambamfeuerstein ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.04.12, 16:50   #29
pauli8
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Zitat:
Da sagte Frank-Jürgen Weise, der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin FOCUS u.a. folgendes:

Droht Chaos durch Hartz IV?

Weise: „Wir können nicht ausschließen, dass da Fehler passieren, Missstimmung auftritt, Menschen nicht gut behandelt werden.“ Ab Januar soll ein Ansprechpartner maximal 75 arbeitslose Jugendliche betreuen. Für die anderen Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II wird das Betreuungsverhältnis deutlich ungünstiger sein: Im Januar kommen auf einen Sachbearbeiter 250 Langzeitarbeitslose. Im Laufe des zweiten Quartals soll sich das Verhältnis auf eins zu 150 verbessern.
Ist allerdings schon ne Weile her.

Edit: Jooh Silberruecken...es war am 20.11.2004.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.04.12, 13:24   #30
MW75
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Man sollte Kinder und junge Jugendliche nicht für naiv halten. Die kriegen verdammt schnell mit,was los ist und ziehen ihre eigenen Schlüsse. Sie sehen zwar meist kaum über den Tellerrand hinaus, aber das was sie sehen ist das hier: "Onkel Peter hat keinen Schulabschluß, geht nicht arbeiten und bekommt trotzdem Geld. Papa hat Abitur gemacht,danach studiert und kriegt trotz Arbeit auch nicht mehr Geld als Onkel Peter!". Und dann erklärt denen mal, wieso sie sich in der Schule anstrengen sollen,wenn sie jeden Tag mit eigenen Augen sehen,daß die Mühe am Ende finanziell gesehen sowieso umsonst ist. Insofern ist es also kein Wunder,wenn viele Jugendliche als Berufswunsch "Hartz IV-Empfänger" angeben.
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Ungelesen 26.11.12, 16:40   #31
dersparky
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Zitat:
Wie? Wir sollen? Mach doch selber.
Mache ich auch, wenn es sein muß - koste es was es wolle (ohne Geld).

Zitat:
schikane-im-jobcenter
... ist doch wohl das aller Letzte was die Menschheit braucht, oder?
dersparky ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.11.12, 18:05   #32
nolte
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Nur der Vollständigkeit halber:

Zitat:
Zitat von trovato Beitrag anzeigen
Richtig - gegen einen Verwaltungsakt kann man aber Widerspruch und ggf. Klage einlegen.
Das ist -im Prinzip- schon richtig. Aber, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. man muss die Schikanen trotzdem über sich ergehen lassen bis die Stelle, die über den Widerspruch entscheidet in die Pötte kommt.
Und das kann Monate oder Jahre dauern.
nolte ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.04.13, 07:36   #33
MW75
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Auch wenn der Thread schon etwas älter ist,möchte ich nochmal was antworten.

Zitat:
Zitat von nolte Beitrag anzeigen
..bis die Stelle, die über den Widerspruch entscheidet in die Pötte kommt. Und das kann Monate oder Jahre dauern.
Nicht umsonst wurde die Frist, die die JC zum Bearbeiten eines Widerspruchs haben, auf 6 Monate hochgesetzt. Und die werden von den Jobcentern nur zu gern bis zum letzten Tag ausgenutzt. Ein Schelm,wer böses dabei denkt, wenn man weiß, daß derartige Sinnlosmaßnahmen "zufällig" auch 6 Monate dauern. Da so ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, muss man erstmal zur Maßnahme antreten muss und das Amt am letzten Tag entscheidet,daß man doch nicht hätte mitmachen müssen. Sinnvoller ist es, gleich beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen, das geht auch vor der Widerspruchsbearbeitung.


Zitat:
Zitat von Romiina Beitrag anzeigen
Es gibt beim SGB II einen tollen Widerspruch. Es heisst nämlich, dass der SGB II-Bezieher gefördert werden soll, um an eine Arbeitsstelle zu gelangen, aber gleichzeitig müssen Bewerbungskosten nicht erstattet werden, da es sich um eine KANN-Leistung handelt.
Interessant ist,daß im Gesetz immernoch von 260€ Bewerbungskosten die Rede ist, die meisten Jobcenter dies jedoch auf 200€ pro Jahr beschränkt haben. Spaßig wird das,wenn dann noch eine verhältnismäßig hohe Zahl von Eigenbemühungen festgelegt wurde. Bei z.B. festgelegten 5 Eigenbemühungen pro Monat,macht das 60 Stück pro Jahr, also gerade mal 3,33€ pro Bewerbung. Klingt viel, ist es aber gar nicht. Man muss sich nur mal anschauen, was denn denn von einer Bewerbung erwartet wird: Bewerbungsmappe, ordentliches Passfoto usw. Eine Bewerbungsmappe kostet etwa 1,50€/Stück, ein Passfoto vom Fotografen ca 1,50€. Kommen noch 1,45€ Porto + Umschlag+Tinte/Toner/Papier etc hinzu. Da ist man ganz schnell bei 5€ pro Bewerbung. Selbst wenn man z.B. beim Passfoto sparen könnte,indem man das Bild einfach nur aufdruckt, liegt man noch immer über'm Maximalsatz. Und das gerne propagierte Sparen durch Wiederverwendung ist in der Praxis kaum praktikabel,weil solche Unterlagen nur selten zurückgeschickt werden...und wenn,dann oft ohne Bewerbungsmappe.
MW75 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.11.12, 20:53   #34
nolte
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Zitat:
Zitat von silberruecken1000 Beitrag anzeigen
da mußt du aber leider etwas höher ansetzen als bei den jobcentern, denn die arbeiten nach den vorgaben deiner politiker
jepp!
Schikanen sind kein Versehen, sie sind politisch so gewollt.
Zusammenhänge?
Siehe hier:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 01.12.12, 07:09   #35
Big Duke
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Zitat:
Zitat von silberruecken1000 Beitrag anzeigen
....charakterlose clowns ohne eier und arsch in der hose....
Bei dem Sprechdurchfall, den du so von dir gibst, kann man davon ausgehen, dass du deine Micro-Eier im Kopf hängen hast, wo andere ein Hirn haben!
Big Duke ist offline   Mit Zitat antworten
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