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myGully |
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28.10.12, 21:44
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#36
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Taschenkontrollen in Geschäften sind NICHT zulässig. Kontrollieren/Durchsuchen darf nur die Polizei.
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nicht mal die Polizei darf die Tasche kontrollieren.  Deswegen fragt die Polizei auch immer DURFTEN wie rein schauen, wenn du Nein sagst, dann heißt auch nein. Eine Tasche darf NUR der Zoll kontrollieren.
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28.10.12, 21:48
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#37
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.359
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Dann kommen sie mit irgendeiner "Gefahr im Verzug" Klausel und schon dürfen sie.
Also klugscheißer mal nicht, und schon gar nicht bei mir!
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28.10.12, 21:50
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#38
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
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Nicht zu vergessen: Die Eigensicherung
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28.10.12, 21:58
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#39
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Persona non grata
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 233
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Zitat:
Zitat von P!r4t
nicht mal die Polizei darf die Tasche kontrollieren.  Deswegen fragt die Polizei auch immer DURFTEN wie rein schauen, wenn du Nein sagst, dann heißt auch nein. Eine Tasche darf NUR der Zoll kontrollieren.
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Natürlich darf die Polizei bei einem begründeten Verdacht deine Taschen kontrollieren!
Übrigens hat das alles nichts mit "Gefahr in Verzug" zu tun.
Ist "Gefahr im Verzug" darf die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss die Wohnung filzen.
Aber auch in dem Fall muss eine bestimme Gefahrenlage (Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben) existieren.
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28.10.12, 22:02
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#40
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.359
Bedankt: 55.397
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Und ob das was damit zu tun hat. Mit Gefahr im Verzug darf die Polizei DICH filzen.
Hab den Scheiß doch schon oft genug durch bei "Allgemeinen Personenkontrollen" wo sie dich eigentlich ja nicht durchsuchen dürfen.
Darum, wenn man nichts zu verbergen hat, einfach mitarbeiten. Erspart einem Ärger, und vor allem Zeit!
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28.10.12, 22:15
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#41
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 124
Bedankt: 573
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Darum, wenn man nichts zu verbergen hat, einfach mitarbeiten. Erspart einem Ärger, und vor allem Zeit!
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Na in dem punkt gebe ich dir voll Recht
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08.12.12, 09:54
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#42
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.139
Bedankt: 589
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Googel einfach nur Googel.
Naja mal wieder die alte Diskussion
Also eigentlich ist das Thema schon so oft durchgekaut worden und von daher findet man bei Googel auch einiges.
Ich habe mich einmal beim Konsumentenschutz informiert wer darf was,....
Der Grund warum ich mich informiert habe ist einfach der, bei einem Supermarkt in meiner nähe gab es sehr unfreundliche Sicherheitsleute, diese kamen auf einen zu und sagten in einem nicht sehr freundlichen Ton "wir müssen in die Tasche schauen" und kaum habe ich mich versehen hatten sie die Hände in meinem Rucksack, worauf ich ihn erst einmal angeschrien habe Finger weg.
Denn wenn jemand höflich fragt ob er rein sehen darf kein Problem, mache ich gerne, aber wenn einer unhöflich ist sehe ich es nicht ein.
Und in die Tasche zu greifen haben sie auch nicht, das dürfen sie auch gar nicht ohne das man es ihnen erlaubt.
Darf die Kassendame oder ein Angestellter des Supermarktes deine Tasche kontrollieren?
Nein Personenkontrollen darf nur die Polizei durchführen.
Darf man mich festhalten wenn ich die Tasche nicht kontrollieren lasse?
Bei Begründetem Verdacht ja, dieser kann sein Überwachungskamera, Kaufhausdetektiv, andere Kunden.
Das Recht zur Anhaltung/Jedermannsfestnahme schließt aber keine Gewalt ein, wenn man mit Gewalt festgehalten wird ist es Freiheitsberaubung.
Auf gut deutsch sie können sagen du bleibst da und du sagst nein, Gewalt ist nur bei Notwehr und Nothilfe in angemessenen Rahmen gestattet.
Muss ich meine Tasche vor dem Geschäft lassen wenn diese es verbieten sie mit zu nehmen?
Nein, zumindest laut Konsumentenschutz kann mir ein Geschäft nur begrenzt verbieten meine Tasche mit hinein zu nehmen, sie können es nur verbieten wenn man die Möglichkeit hat seine Sachen einzusperren oder die Sachen von Personal bewacht werden, dann hat man auch Schadenersatzansprüche wenn seine Sachen weg kommen.
Allerdings wenn man Wertsachen mit sich führt (über die Definition dieser dürft ihr gerne Streiten) darf man seine Tasche trotzdem mitnehmen.
z.B. Frauen mit Handtasche wo das Geld drin ist darf man immer mitnehmen.
Darf mir ein Geschäft den Zutritt mit einer Tasche verweigern?
Ja im Sinne des Hausrechtes kann sich das Geschäft dieses Recht vorbehalten.
Nur ob sie sich damit die Frauen zu Freunden machen....
Darf mir ein Laden deswegen Hausverbot erteilen?
Hausverbot liegt im ermessen des Eigentümers bzw. der Ermächtigten Personen, allerdings Grundversorger (sprich Aldi, Edeka und andere Lebensmittelhandel) dürfen dies nicht, diese dürfen nur mit einer Begründung wie Ladendiebstahl etc. ein Hausverbot aussprechen.
Also Mediamarkt ist kein Grundversorger, dieser darf ohne weiteres ein Hausverbot aussprechen.
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08.12.12, 17:49
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#43
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 4
Bedankt: 1
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Zitat:
Zitat von mythology
Darf man mich festhalten wenn ich die Tasche nicht kontrollieren lasse?
Bei Begründetem Verdacht ja, dieser kann sein Überwachungskamera, Kaufhausdetektiv, andere Kunden.
Das Recht zur Anhaltung/Jedermannsfestnahme schließt aber keine Gewalt ein, wenn man mit Gewalt festgehalten wird ist es Freiheitsberaubung.
Auf gut deutsch sie können sagen du bleibst da und du sagst nein, Gewalt ist nur bei Notwehr und Nothilfe in angemessenen Rahmen gestattet.
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Was für ein schmarrn!
Wie schon öfter gesagt, §127 StPO sieht keine vorläufige Festnahme bei einem VERDACHT vor! Der Paragraph kann nur bei einer vollendeten Straftat zur Anwendung kommen!
Und für die Freiheitsberaubung ist es unerheblich, ob mit oder ohne Gewalt! Das setzt der §239 StGB nicht voraus.
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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08.12.12, 19:58
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#44
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 655
Bedankt: 460
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Tja, und warum spricht ein Warenhausdetektiv den"verdächtigen" Kunden, der beim Diebstahl beobachtet wurde, erst beim Verlassen des Kassenbereichs an? Weil es sich dann um eine vollendete Straftat handelt. Dann darf er den Kunden auch bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
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08.12.12, 21:26
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#45
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.139
Bedankt: 589
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Zitat:
Zitat von Swion
Was für ein schmarrn!
Wie schon öfter gesagt, §127 StPO sieht keine vorläufige Festnahme bei einem VERDACHT vor! Der Paragraph kann nur bei einer vollendeten Straftat zur Anwendung kommen!
Und für die Freiheitsberaubung ist es unerheblich, ob mit oder ohne Gewalt! Das setzt der §239 StGB nicht voraus.
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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ähm wenn ich beobachtet werde oder sogar gefilmt wie ich etwas einpacke und dann ohne die wahre zu bezahlen das Geschäft verlasse, dann ist es meines Wissens nach der Tatbestand des Diebstahls und die Tat ist vollendet.
Und es ist immer nur ein Verdacht, die Straftat ist erst erwiesen wenn die Tasche kontrolliert wurde, den wenn ich gefilmt oder beobachtet werde wie ich im Mediamarkt eine Festplatte in meinen Rucksack packe und die nicht an der Kasse bezahlt wird ist der Verdacht sehr groß das ich etwas geklaut habe.
Ob ich die Platte als ich nicht mehr im Sichtfeld war wieder ausgepackt habe weiß man ja nicht.
Deiner Aussage nach kann ich vor dem Kaufhaus Detektiv stehen packe etwas ein sage noch zu ihm "he danke dafür ich klau das jetzt" renne mal schnell weg vor ihm das er mich aus dem Sichtfeld verliert und gehe dann an die Kasse und sie müssen mich gehen lassen weil ich sie nicht in die Tasche schauen lasse?
Demnach wäre es fast unmöglich per Kamera einen Dieb zu fassen.
Zitat:
Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.
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08.12.12, 22:33
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#46
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No0n3
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 233
Bedankt: 875
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Zitat:
Zitat von Big Duke
Tja, und warum spricht ein Warenhausdetektiv den"verdächtigen" Kunden, der beim Diebstahl beobachtet wurde, erst beim Verlassen des Kassenbereichs an? Weil es sich dann um eine vollendete Straftat handelt. Dann darf er den Kunden auch bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
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Man kann schließlich auch die Einkäufe vorläufig in einen Rucksack stecken und dann an der Kasse die Waren wieder rausholen? Hab ich schon öfter gemacht, würde mich etwas nerven, wenn sofort die Polizei verständigt würde.
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Everything's gonna be alright...
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09.12.12, 00:13
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#47
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 655
Bedankt: 460
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@Etikareti
Wohl zu faul, einen Einkaufswagen zu nehmen?
Nee, schon verstanden.
Ein guter Detektiv "kascht" dich erst beim Verlassen des Ladens ... gell !
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09.12.12, 00:20
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#48
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 4
Bedankt: 1
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mythology,
im Zweifel hat man als Ladendetektiv den schwarzen Peter. Gehst du hin, nimmst jemanden fest, stellst dann am Ende fest, dass er doch nichts geklaut hat, hast du u.U. ein großes Problem: §239 StGB Freiheitsberaubung, je nach Art und Weise der Festnahme kommt dann noch §223 Körperverletzung, §240 Nötigung etc. hinzu.
Beobachte mal die Ladendetektive wenn beim Verlassen der Geschäfte die Warensicherungsanlage auslöst. Die Personen werden natürlich nicht festgenommen. Die Fragen, ob die mal in die Tasche schauen dürfen und wenn nicht, haben die nicht viele Möglichkeiten. Dafür ist diese Anlage zu unsicher, die Fehlalarme zu hoch. Ebenso hat man als Kunde keinerlei Verpflichtungen wenn diese Anlage auslöst. Weder muss eine Taschenkontrolle geduldet werden, noch is die Festnahme nach §127 StPO gerechtfertigt.
Warum Ladendetektive Personen erst nach der Kasse ansprechen, ist die für den Tatbestand erforderliche rechtswidrige Zueignungsabsicht. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Steckt man nämlich die Waren im Laden in seine Tasche, holt die aber an der Kasse wieder heraus und zahlt diese ordnungsgemäss, so entfällt die rechtsw. Zueignungsabsicht und der Tatbestand des Diebstahls ist nicht erfüllt.
Das ist für Ladendetektive eine ganz heisse Kiste - da steht man schnell straf- und zivilrechtlich vor dem Richter.
Es gibt da ein gutes Buch von Richard Thiess zu diesem Thema; [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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09.12.12, 15:11
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#49
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no plan ;-)
Registriert seit: Dec 2012
Ort: IM AUFBRUCH!!!
Beiträge: 82
Bedankt: 42
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Jeder Ladenbesitzer darf einen Vermeintlichen Dieb solange festhalten, bis die Polizei die Taschenkontrolle durchführt... ums kurz und verständlich zu sagen: NEIN die dürfen keine Taschen kontrollieren, die dürfen zwar bitten mal rein zu schauen, bei Verdacht auf Diebstahl auch die Leute im Laden bis zum eintreffen der Polizei festhalten aber nicht durchsuchen, weder Tasche noch Leibesvisitationen das darf nur die Polizei und korrekt ist auch die o.g Aussage: Ein Diebstahl in einem Laden ist erst dann ein Diebstahl wenn man ohne bezahlen an der Kasse durch ist von daher agieren Kaufhausdetektive immer erst nach den Kassen!
Gleiches Recht des festhaltens bei Straftaten gilt auch bei normalen Bürgern: Jeder Bürger hat das Recht eine sogenannte vorläufige Festnahme bis zum eintreffen der Polizei durchzuführen...
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Zum schweigen fehlen mir die passenden Worte!  
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06.01.13, 17:28
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#50
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DU Chef,ICH Nix
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Direkt in der hölle
Beiträge: 1.402
Bedankt: 543
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Also bin Ich als Kunde von vornherein schon ein Verdächtiger wenn Ich den Laden mit einer Tasche betrete !
Wenn Mich die Kasserin an der Kasse fragt ob sie mir in den Rucksack schauen darf, bedeutet das sie hält mich für einen Dieb, sonst würde sie mich ja nicht danach fragen!
Das ist für Mich ein rotes Tuch diese Taschenkontrollen ! Ich habe nichts zuverbergen . also brauch auch niemand in meine Tasche schauen, weil mit dieser Durchsuchung, stellt sie Mich als Verdächtiger, oder gar als Dieb hin!
Bei Mir gibst ständig kommentare über sowas!
Ich lasse Mir sehr sehr viel gefallen, aber das übersteigt doch den Gipfel, einen als Dieb dahinzustellen!
Ich lies mal die Polizei kommen, weil ich mit ins Büro sollte und dort meinen Rucksack aufzumachen,
Polizei kam----> sagte sie möchte in den Rucksack sehen---> ICH, aber gerne doch!
Und siehe da, nix war drin was ich nicht bezahlt habe!
Ich habe mit Fingern auf den Chef gezeigt und ihn ausgelacht und Ihn dann gefragt wie es nun mit einer Entschädigung aussieht ! das ende vom Lied war ich durfte mir was für 10 Eu aussuchen , aber mit der dazugehörigen aussage , das Ich nächstes mal bitte gleich die Tasche aufmachen soll !
Ich wäre nicht ich, wenn ich nicht gesagt hätte, NEIN, beim nächsten mal auch nicht SORRY!
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see you in 2017
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20.01.13, 20:24
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#51
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 241
Bedankt: 62
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frag die kassierein doch ob du in ihren bh schauen darfst....
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22.01.13, 06:44
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#52
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.646
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Moin,
nur kurz zur Erklärung. "Gefahr im Verzug" bedeutet nicht das da eine Gefahr für Leib und Leben im Anmarsch ist. Es bedeutet meisst, das durch den zeitlichen Verzug die Gefahr besteht, das z.B Beweismittel vernichtet werden. Und das gibt z.B. Polizisten das Recht, bestimmte Rechte ausser Kraft zu setzen.
Ein Beispiel. Polizisten haben den begründeten Verdacht, das in einer Wohnung Drogen aufbewahrt werden. Der Wohnungsinhaber hat mitbekommen das die Polizisten vor der Tür stehen. Würden sie nun erst einen Durchsuchungsbeschluss (nicht -befehl) abwarten, bestünde durch diesen zeitlichen Verzug die Gefahr das das Koks in Klo wandert.
In diesem Fall dürfen sie das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anwenden um die Drogen zu sichern. Also z.B. die Wohnung öffnen und den Bewohner festsetzen.
Das gilt auch beim Ladendiebstahl. Würden sie den "Täter" laufen lassen um sich eine Durchsuchung seiner Sachen genehmigen zu lassen wäre die Straftat wohl nicht mehr nachweisbar. Wenn Sie sich auf "Gefahr im Verzug" berufen, können sie ohne grosssen Aufwand vor Ort die Beweise sichern. Also z.B. seine Taschen durchsuchen.
Eins nebenbei. Mich hat mal eine Verkäuferin freundlich gebeten ob sie einen Blick in meinen IKEA Flachenbeutel werfen dürfe. Das sind ja riesige Tüten. Da kann man ein Fertighaus klauen. Natürlich hätte ich das verweigern können. Mit den beschriebenen Folgen.
Das blöde ist, das alle die da ringsum stehen dann glauben "Ach guck, der hat geklaut. Nun wird er in´s Büro transportiert. Dann kommen die grünen und er ist dran." Das in dem Beutel nichts drin war sehen die nicht mehr. Das Gerücht ist in der Welt.
Wenn man sich da bockig anstellt und krawallig wird, hat man zwar vielleicht Recht, schadet sich aber eher selbst. Ist es da nicht besser ruhig und souverän (nicht mit überheblich verwechseln !) zu reagieren? "Ja klar! Bitte schön." Kurzer Blick in den Beutel, alles klar. Die Dame von der Kasse hat sich entschuldigt. "Ich hab gesehen das in dem Beutel was drin war. Aber das waren nur Flaschen die der Automat nicht genommen hat" "Kein Problem!" Alle ringsum sehen das da nichts war. Alles ok.
Da braucht es keine Polizei. Die Jungs sollen mich vor wirklichem Übel beschützen. Da wäre es doch blöde, wenn ich sie von diesem Job mit solchen Kindereien abhalte. In der Zeit, in der ich die Sache selber geklärt habe, haben sie vielleicht den besoffenen Autofahrer von der Strasse geholt, der mir auf dem Nachhauseweg die Knochen zu Schrott gefahren hätte. Ein guter (wenn auch fiktiver) Tausch!
Und bitte daran denken. Die Verkäuferinnen sind Deine Mitmenschen! Behandele sie so, wie Du selber behandelt werden möchtest. Es gibt keinen Grund auf eine freundliche Frage mit "darf ich in Deinen BH gucken" oder ähnlichen Frechheiten zu antworten. Die machen da ihren Job. Dafür muss man sich nicht bedanken. Schliesslich werden sie dafür bezahlt. Aber so gut, das man ihnen ihren Job noch schwerer machen sollte ist der Lohn nun auch nicht. Im Gegenteil. Viele Verkäuferinnen sind angehalten auf Ladendiebe zu achten. Und wenn ihnen einer "durchrutscht" und das kommt raus kann es Ärger geben. Also bitte ein weinig Verständnis! Das haben sie verdient.
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22.01.13, 12:15
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#53
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 218
Bedankt: 342
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Hallo Melvin van Horn,
das "Wer nichts zu verbergen hat, soll sich nicht so anstellen" Argument halte ich für problematisch.
Kein Ladenangestellter hat das Recht meine Taschen zu kontrollieren und wer kontrolliert werden soll, wird von Kassiererin/Ladendetektiven rein nach äußerlichen Kriterien festgestellt (wenn kein begründeter Verdacht besteht).
Ich sehe nicht ein, warum ich auf meine Rechte verzichten soll, nur weil ich mal im Jogginganzug und nicht im Anzug im Supermarkt bin.
Wenn mich eine Verkäuferin einer Tat verdächtigt, dann muss ich mich ihr nicht gegenüber anständig verhalten, denn so hat sie sich mir gegenüber auch nicht verhalten.
Das es für sie Konsequenzen haben würde, wenn einer "durchrutscht", halte ich auch für weit her geholt.
Diebstähle merkt man in einem Laden entweder, wenn der Ladendetektiv jemanden aufgreift (dann ist die Kassiererin nicht dafür verantwortlich) oder bei der Inventur (dann kann nicht festgestellt werden, in welcher Schicht ein Diebstahl passiert ist).
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] noch eine sehr interessante Artikelreihe zu dem Thema.
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22.01.13, 12:35
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#54
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.221
Bedankt: 869
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Alles richtig, Melvin van Horne, aber wie bereits mehrfach angesprochen geht es primär bei Verweigerungen um die Art und Weise, wie man angesprochen wird. Da gehört sowohl die Formulierung, als auch der Tonfall dazu. Mag sein, dass die Kassiererin mal einen schlechten Tag hat, das ist aber trotzdem kein Grund dem Kunden (von welchem das Geschäft letztlich lebt) unfreundlich gegenüber zu treten.
In der Regel lasse ich auch mal kurz in die Tasche oder den Einkaufswagen schauen, wenn ich aber angeschaubt werde, "Ich will mal einen Blick in ihre Tasche werfen" (+ den zu beachtenden Tonfall), dann sag ich auch klipp und klar "Nö, das will ICH aber nicht".
Und in der Regel hat sichs dann.
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28.01.13, 14:57
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#55
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.646
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Moin,
Zitat:
Zitat von SpülerderWinde
Diebstähle merkt man in einem Laden entweder, wenn der Ladendetektiv jemanden aufgreift (dann ist die Kassiererin nicht dafür verantwortlich) oder bei der Inventur (dann kann nicht festgestellt werden, in welcher Schicht ein Diebstahl passiert ist).
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Und die Wachsamkeit der Verkäuferinnen testet man eben durch Testkäufer. Ich weiss aus meiner Familie das es die gibt, und was für Folgen das haben kann.
Es geht mir auch nicht so sehr um das berühnmte "Rechthaben". Ich find halt nur, das man sich ein wenig selber schadet, wenn man auf seinem Recht besteht. Das man ins Büro geführt wird sehen alle, ebenso das die Polizei kommt. Aber das da nix war und die Entschuldigung, die sehen sie nicht. Man hat sein Recht bekommen. Um den Preis, das einen alle die in der Nähe waren, für einen Dieb halten. Wie war das noch mit dem Herrn Pyrrhus? „Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!“
Und dahin zielt mein Gedanke. Wäre es nicht besser all dem Mist aus dem Weg zu gehen indem man an der Stelle mal nicht auf Gesetze pocht sondern die Dinge sofort und souverän selber klärt.
Sicherlich ist es auch eine Frage wie das ganze passiert. Zwischen einem freundlichen "entschuldigen Sie bitte. Ob ich wohl mal kurz einen Blick in Ihre Tasche werfen kann?! und einem gebrüllten ÖÖHHHH ! MA MA DEN RUCKSACK AUF DUHASSOCH GEKLAUT! ist ein Unterschied.
Und gerade im zweiten Fall schützt einen ein mit souveränem (nicht überheblichen !!!) Lächeln gebrachtes : "Na klar doch. Ich muss das nicht, aber ich helf Ihnen gerne. Es wäre aber besser gewesen wenn Sie mich freundlich gebeten hätten. Von wegen anstandig Benehmen und so ..." vor Gerüchten. Und man hat die unhöfliche Verkäuferin mehr geärgert als man das mit dem grossen Besteck gekonnt hätte. Denn dann muss sie sich vor all den Zuschauern entschuldigen.
Und die freundliche Verkäuferin kann man aus der entstehenden Peinlichkeit retten indem man die Entschuldigung mit "Überhaupt kein Problem!" unterbricht. Kurzes Lächeln, Tasche aufnehmen und fröhlich den Laden verlassen. Das sichert Rabatte auf Jahre!!! DAS weiss ich genau!!!
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02.02.13, 02:33
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#56
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 655
Bedankt: 460
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Ich find halt nur, das man sich ein wenig selber schadet, wenn man auf seinem Recht besteht. Das man ins Büro geführt wird sehen alle, ebenso das die Polizei kommt. Aber das da nix war und die Entschuldigung, die sehen sie nicht. Man hat sein Recht bekommen. Um den Preis, das einen alle die in der Nähe waren, für einen Dieb halten.
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Genau, immer schön nach dem Motto:" Was sollen denn die Leute nur von mir denken ..." . Ich lach mich weg.
Mich können sie von mir aus in Handschellen abführen. I don't give a fuck, was andere Menschen über mich denken.
Vom Verkaufspersonal und Warenhausdetektiven erwarte ich grundsätzlich, dass sie ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen.
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02.02.13, 10:08
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#57
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FUBAR!
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 53
Bedankt: 50
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Und die Wachsamkeit der Verkäuferinnen testet man eben durch Testkäufer. Ich weiss aus meiner Familie das es die gibt, und was für Folgen das haben kann.
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Und ich weiß von der Arbeit (Lebensmittel EH), dass diese tollen Testkäufer gerne mal gekauft (vom Chef für 100% erfüllt) sind und oder auch nur Müll schreiben wie z.B. es hatte an dem Tag geregnet aber die Testperson schrieb SONNIG.
Und nicht nur beim Wetter zeigen diese Testkäufer ihre "Glaubwürdigkeit" 
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07.02.13, 20:36
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#58
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.646
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Moin,
Wenn mir jemand gegenübersteht der vernünftig und höflich seinen Job macht, dann bemühe ich mich ihm das möglichst leicht zu machen. Das gilt für den, der mich jedes mal im Einkaufszentrum fragt ob ich nicht ´ne Zeitung abonnieren oder dem ADAC beitreten möchte.
Dem antworte ich höflich das ich die Zeitung schon gelesen habe (was nicht stimmt) oder schon ADAC Mitglied bin. Ja sicher geht der mir auf den Sack. Aber der macht das, um seine Mannschaft zu ernähren. Soll man ihm das unnötig sauer machen?
Und das gilt auch für die Verkäuferin, die mich höflich fragt ob sie mal kurz einen Blick in meinen Flaschenbeutel werfen kann. Die macht ihren Job. Ich gehe einfach davon aus,das die das nicht aus Schikane oder Neugier macht. So interessant ist mein Flaschenbeutel nun auch nicht. Die will einen Ladendieb kaschen. Und natürlich hofft sie sich ´ne Fangprämie abzugreifen. Menschliches Verhalten! Für mich (selber ein Mensch  ) absolut ok, wenn es vernünftig abläuft.
Mag ja sein das irgendwo im hinteren Teil des Gesetzbuches steht das sie dazu kein Recht hat. Und da ist auch genau das Prozedere beschrieben was dann einzuhalten ist.
Ach scheiss drauf. Es mag an meinem Alter liegen. Ich kann es mir leisten auch mal auf ein Recht zu verzichten, wenn mir das das zusammenleben mit meinen Mitmenschen erleichtert. Das macht meinem Selbsbewusstsein nichts aus. Und es weckt in mir auch nicht die Befürchtung vom Zusammenbruch des Rechststaates. Der ist stabiler als mein alter Ikea Flaschenbeutel.
Ich hab auch nicht die Zeit mich 25 Minuten in ein muffiges Kaufhausbüro zu hocken nur damit Polizisten erscheinen, in meine Tasche gucken, feststellen das da nix ist und wieder abziehen.
Und was hätte ich dann auch gekonnt? Eine halbe Stunde vertan und eine halbherzige Pflichtentschuldigung abgeholt. Und für eine halbe Stunde Polizisten von wirklich wichtigen Dingen abgehalten. Tolles Ergebnis. Ich könnte dann ja noch einen meiner absoluten Hasssprüche ablassen "Sie hören von meinem Anwalt!" Bäääähhhh! Ich find das ja schlimmer als Zunge rausstrecken und Ällebääätsch! rufen.
Über all dem steht natürlich die Devise "Wie man in den Wald ..." Wenn ich blöde angemacht werde nehm ich mir auch gerne die Zeit und hol das grosse Besteck raus.
Aber Zeit zu vergeuden und meinen Mitbürgern ihren ohnehin schon schweren Job noch schwerer machen. So wichtig ist mir "Recht haben" nun auch nicht. Andere mögen das anders sehen. Und für manch einen ist "Recht haben" das grösste überhaupt. Glücklicherweise hab ich das Problem nicht ...  <- das ist ein Smilie! Es deutet auf eine gewisse Ironie der letzten Sätze hin!!!
Thema Testkäufer. Ja klar gibt es gekaufte Testkäufer. Hab ich selber noch nicht gesehen, glaub ich aber auch unbesehen. Ich weiss das eine Verwandte von mir ein böses Gespräch mit dem Ladenchef hatte weil ihr zwei Testkäufer (eher Testdiebe) durchgerutscht sind. Nun guckt sie genauer hin ...
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07.02.13, 22:36
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#59
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Der schon wieder
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 942
Bedankt: 450
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Wen mich eine Kassiererin oder Kassierer fragt ob die in meine Tasche sehen dürfen sage ich immer Höflich nein, aber spätestens wen sie dann sagen "Das machen wir bei jeden" werd ich sauer.
Da ich oft in meiner Tasche ein Notebook oder Tablet oder beides dabei habe lass ich mir nicht gerne in die Tasche sehen weil ich immer Angst habe das die Kassierer mit Kriminellen außerhalb von Kaufhaus zusammen Arbeiten.
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08.02.13, 00:22
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#60
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Banned
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 112
Bedankt: 8.778
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Prinzipiell würde ich bei einer derartigen Beschuldigung SOFORT auf meine Rechte bestehen!!
Nach deinem Beitrag hab ich nochmal drüber gedacht und muss dir da definitiv Recht geben
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15.02.13, 09:04
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#61
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1
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Zitat:
Zitat von Setchan
Natürlich darfst dus verweigern wenn die kassieren dich drauf anspricht.
Ich hab damit erhlich gesagt überhaupt kein problem. Schon oft war ich mit taschen bzw. tüten einkaufen wo noch was anderes drin war. Die kassiererin hat nett gefragt ob ich mal öffnen würde, hab ich getan ... hab ja nichts zu verheimlichen.
Warum sollte ich mich auch unnötig verdächtig machen, denn verdächtig ist wer etwas verheimlich
Aber mal abgesehen davon: Wenn es einen bestimmten grund gibt, z.b. in einem größeren technikgefschäft wie Media Markt usw. wird mit sicherheit das sicherheitspersonal auf dich zukommen und DANN haben sie auch das recht dazu, soviel ich weiß.
btw. Warum sollten die die bullen rufen wenns überhaupt kein grund zum verdacht gibt? Wohl kaum. Und selbst wenn bist du dann doch völlig selbst schuld wenn dus soweit kommen lässt nur weil du zu stur bist
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dürfen sie nicht und die polizei darf es auch nicht ohne ein durchsungs befehl wenn ihr wissen wollt wo her ich es weiss mein vater ist cop daher weiss ich es
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15.02.13, 09:09
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#62
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
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Einen Durchsuchungsbefehl? Soll das ein Witz sein?
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15.02.13, 10:34
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#63
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
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Zitat:
Zitat von Lucky2903
Dürfen sie nicht und die Polizei darf es auch nicht ohne ein Durchsuchungsbefehl. Wenn ihr wissen wollt woher ich es weiss, mein Vater ist Cop, daher weiss ich es.
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Ein Cop also, wo in den USA? In Deutschland gibt es nämlich keine Cops.
Wenn jemand in Laden etwas unbezahlt eingesteckt hat (gestohlen) oder es so zumindest aussieht als hätte der "Täter" etwas eingesteckt, dann kann die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss den vermeintlichen Täter durchsuchen.
Vielleicht sollte dein Vater sich mit Strafgesetzbüchern befassen oder sich bei seinen Kollegen informieren, das sie es in solchen Fällen dürfen. Die Polizei hat auch in manchen Fällen Entscheidungsgewalt, ohne das es dafür den Richter braucht.
P.S.: Bitte kontrolliere vorher deinen Text.
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15.02.13, 10:34
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#64
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Gnyaaaaa!
Registriert seit: Nov 2010
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Never ending story hier
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Wurde das nicht so langsam zu genüge zerkaut?
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15.02.13, 10:41
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#65
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
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Moin,
Zitat:
Zitat von Prince Porn
Soll das ein Witz sein?
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Willst Du nun etwa versuchen die ewigen Irrtümer mit dem Durchsuchungsbefehl (der ja ein Beschluss und kein Befehl ist) aufklären?
Na das nenne ich mal ein ambitioniertes Vorhaben! Hut ab!
@Lucky2903 Bedenke bitte eines. Im Gegensatz zu Haar- und Augenbfarbe, Ohrenform und ähnlichem ist Ausbildung ist NICHT Teil unserer DNA! Nur weil Dein Vater Polizist ist, hast Du seine Kenntnisse nicht geerbt!!! Mein Vater kann richtig gut Trompete spielen. Ich kann das nicht. Erbkrankheit???
Selbst wenn das mit dem Durchsuchungsbeschluss stimmen würde. Stell Dir die Situation mal vor.
Du wirst verdächtigt einen Lippenstift (sagen wir mal als Geschenk) geklaut zu haben. Die Detektive bringen Dich in das Büro. Dann rufen sie die Polizei. Die will Deine Sachen durchsuchen. Du lehnst das ab, weil die keinen Durchsuchtungsbeschluss haben.
Was wird nun passieren?
A: sie entschuldigen sich, lassen Dich laufen und Du kannst den Lippenstift behalten?
B: sie zeigen Dir einen Vogel und drehen Dich auf links?
C: sie rufen den diensthabenden Ermittlungsrichter an, holen sich in ca. 25 Sekunden die gewünschte "Anordnung der Durchsuchung" und drehen Dich dann auf links.
D: Sie rufen die diensthabende Avonberaterin herbei um den passenden Eyeliner zu ermitteln. Den darfst Du als Entschädigung auch mitnehmen.
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15.02.13, 12:44
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#66
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 551
Bedankt: 484
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eindeutig antwort D.
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15.02.13, 13:48
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#67
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 218
Bedankt: 342
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Naja, so einfach ist das ja auch nicht.
Niemand darf dich mit ins Büro nehmen und NUR die Polizei darf dich durchsuchen.
Festgehalten werden darfst du NUR, wenn ein objektiv nachvollziehbarer Verdacht besteht (hier zählt nichts außer Kameraaufnahme oder Zeugenaussage, aber nicht, dass du dich weigerst, deine Taschen offen zu legen, weil das ja dein Recht ist. Die elektronischen Sicherungen (Piependen Barrieren) reichen auch nicht aus, weil die Rate der Falschalarme zu hoch ist).
Wenn der Kassierer oder der Ladendetektiv nun behauptet, dich beim Klauen gesehen zu haben und meint, dass er dich auch Festhalten darf, wird die Polizei gerufen (entweder von dir oder vom Laden).
Die Durchsucht dich und nun kommt raus, entweder, du hast wirklich was gestohlen, dann hast du dich des Ladendiebstahls schuldig gemacht.
Oder du hast nichts gestohlen, dann hat sich Kassiererin/Detektiv gerade der Nötigung/Freiheitsberaubung strafbar gemacht und du kannst dich auf einen dicken Gutschein/Schmerzensgeld als Entschädigung freuen.
Habe selbst lange Jahre im Verkauf gearbeitet und mir geht es nicht darum, einem unterbezahlten Kassierer einen rein zu würgen, sondern ich bin generell gegen solche Geschäftspraktiken, weil sie ungesetzlich sind und die rechtliche Verantwortung auf das schwächste Glied der Kette (den Kassierer) abwälzen. Daher sollte man möglichst früh den Geschäftsführer dazu holen lassen, damit dieser den ganzen Stress mitbekommt, den Kassierer hinterher nicht als Sündenbock darstellt und vielleicht auf Dauer keinen Bock mehr auf sowas hat und das auch in veränderter Geschäftsführung ausdrückt.
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14.03.13, 19:54
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#68
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 168
Bedankt: 76
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Zeigen musste nix, das ist dein gutes Recht als Kunde, und durchsuchen dürfen die dich eh nicht, und zeigen musst den erst nix. Ich zeig auch nie was, bis jetzt hat auch noch keiner was gesagt weil ich dementsprechend auftretten tue. Im übrigen verlass ich das Haus auch nie ohne Automaticmesser und Teleskopstock, mir kommt so schnell keiner zu nah gegen meinen willen.
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14.03.13, 20:30
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#69
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Bye Bye myGully
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Beiträge: 2.707
Bedankt: 10.720
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@NettoEddy: dir will ich nicht begegnen. Wie bist du denn bitte drauf?
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16.03.13, 07:33
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#70
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 168
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von Madeon
@NettoEddy: dir will ich nicht begegnen. Wie bist du denn bitte drauf? 
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Ist immer besser wenn man was bei sich hat, in der regel sinds aber 2 Teleskopschlagstücke, sollte mal was sein sind die sehr nützlich.
Trovato deine Meinung kümmert keinen, geh mal lieber arbeiten
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