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[Brisant] Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Bayern
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21.01.22, 18:19
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#1
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Scheiss drauf
Registriert seit: Jul 2021
Beiträge: 346
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Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Bayern
Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Bayern
Zitat:
Vorläufig dürfen auch Ungeimpfte wieder im Einzelhandel in Bayern einkaufen.
Die Richter halten eine grundsätzliche 2G-Regel für den Handel zwar für möglich, die Verordnung in Bayern erfülle aber die Voraussetzungen dafür nicht.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene, die sogenannte 2G-Regel, vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bislang nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen.
Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und beantragte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung.
Dem gab der Verwaltungsgerichtshof vorläufig statt.
Zwar dürfte eine 2G-Zugangsbeschränkung grundsätzlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben, hieß es.
Doch gebe das Infektionsschutzgesetz vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfen.
Doch das Kriterium des „täglichen Bedarfs“ werde in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch eine – ausdrücklich nicht abschließende – Liste von Beispielen konkretisiert, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof.
Damit werde die 2G-Regel in der bisherigen Form den Anforderungen nicht gerecht.
Auch bei sogenannten Mischsortimentern lasse sich nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst wird und welches nicht.
Gegen den Beschluss vom Mittwoch gibt es keine Rechtsmittel.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei AhoiKameraden bedankt:
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21.01.22, 18:57
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.217
Bedankt: 23.171
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Eine richtige Entscheidung die leider viel zu spät kam. Sitzende FFP2 Masken und Kundenbeschränkung halte ich für völlig ausreichend um dem Infektionsrisiko zu begegnen.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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21.01.22, 19:38
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#3
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.664
Bedankt: 4.455
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nervig außerdem: irgendwer beschließt, was für menschen "dinge des täglichen bedarfs" sind... das können aber dann doch sowohl schuhe als auch klamotten sein, unter umständen füllerpatronen oder was weiß ich - nicht nur essen und klopapier.
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"Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt! Entscheidet Euch, ehe es zu spät ist!"
Sophie Scholl
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei elise bedankt:
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23.01.22, 08:02
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 104
Bedankt: 143
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Eine richtige Entscheidung die leider viel zu spät kam. Sitzende FFP2 Masken und Kundenbeschränkung halte ich für völlig ausreichend um dem Infektionsrisiko zu begegnen.
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Finde ich absolut gar nicht. Ich arbeite in der Lebensmittelbranche und es ist frech was der Kunde abzieht. Im Lebensmittelhandel gibt es kein Corona, so denkt leider oft der Mensch..
Ich hätte es begrüsst!
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