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myGully |
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09.04.21, 20:10
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#36
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Registriert seit: May 2013
Beiträge: 111
Bedankt: 63
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Zitat:
Zitat von csesraven
Das geht nicht:
Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.
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Das geht schon, denn es wird nicht komplett verzichtet sondern reduziert.
Und eine Reduzierung ist zu 100% möglich. Im Beispiel nämlich von 270€ auf 200€.
Man bekommt dann eine neue Unterhaltsurkunde.
Zitat:
Zitat von richardhe
Wenn Sie eine Beistandschaft beim Jugendamt hat und dein Unterhaltstitel 270€ betragt, dann bringt es Dir nichts 200€ zu zahlen, denn dann baust du monatlich 70€ Schulden beim Jugendamt auf.
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.
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Geändert von richardhe (09.04.21 um 20:19 Uhr)
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10.04.21, 07:46
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#37
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2018
Beiträge: 163
Bedankt: 76
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ob du dein Kind siehst, was die Mutter so macht, wofür sie ihr geld ausgibt (ob das kind was abbekommt davon), ob sie dich verklagt usw
ALLES EGAL
Hat eben nix mit Unterhalt zu tun! Wenn überhaupt kannst du (nicht gute aussichten) wegen Sorgerecht und so klagen, aber das ist andere Seite.
Wenn ichs richtig verstanden habe, hat Ex KEINEN Titel? Oder habe ich da was versäumt zu lesen? Praktisch kannste davon ausgehen das du rückwirkend nix nachzahlen musst (auch wenn sie es vielleicht probieren wird). Die ganze Diskussion über Düsseldorfer Tabelle (das ist nur eine Orientierung, ist als solches absolut unverbindlich und kein Gesetz) hat erstmal nix zu tun. Solange es keine Titel, Unterhaltsforderungen gibt bist du aussen vor!
Warum solltest du ihr deine Adresse geben? Ist doch ihr Problem! Wenn sie jetzt neu Unterhalt fordern will, dann würde der Anspruch erst ab da laufen.
Sei froh das deine Ex so blöde ist (ja ist sie!), über Jugendamt hätte sie dich schon längst wie Weihnachtsgans ausnehmen können!
Allgemein, wenn mich Frau verläßt, dann hat sie das Kind an der Backe, ich zahle so wenig wie möglich, am besten nix! Besuchen (wozu kostet MICH geld) und sie hat kinderfrei und kann in Ruhe ihren Lover bumsen, nee nee. Tritt ihr Sorgerecht ab, verzichte auf Besuchen!
Ich Wette das Kind hast du sowieso verloren (24 beeinflussung durch sie), denkst du echt das schert sich später mal einen Dreck um dich?
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10.04.21, 08:23
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#38
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.763
Bedankt: 4.684
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Zitat:
Zitat von ichbinshier
Allgemein, wenn mich Frau verläßt, dann hat sie das Kind an der Backe, ich zahle so wenig wie möglich, am besten nix! Besuchen (wozu kostet MICH geld) und sie hat kinderfrei und kann in Ruhe ihren Lover bumsen, nee nee. Tritt ihr Sorgerecht ab, verzichte auf Besuchen!
Ich Wette das Kind hast du sowieso verloren (24 beeinflussung durch sie), denkst du echt das schert sich später mal einen Dreck um dich?
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sorry, grad kann ich nur mitm kopf schütteln...
kinder haben ein bedürfnis danach, mit beiden elternteilen kontakt zu haben - zumindest, wenn beide elternteile es schaffen, sich so fair aufzuführen, dass das kind nicht zwischen den stühlen sitzt... ist vielleicht weniger, wenn sie kleiner sind, aber wenn sie älter werden, wollen sie kontakt mit papa... gut, bei der einstellung, die DU gerade an den tag legst, muss man sich natürlich wirklich fragen, ob du kontakt mit einem kind haben solltest... jede art von beeinflussung von deiner seite her würde ich mir als mutter auch verbitten.
__________________
„Spunk!“, sagte Pippi triumphierend. „Spunk?“, fragte Tommy. „Was bedeutet das?“ „Wenn ich das bloß wüsste“, sagte Pippi. „Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nicht Staubsauger bedeutet.“
Astrid Lindgren
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei elise bedankt:
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10.04.21, 11:04
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#39
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Newbie
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 55
Bedankt: 281
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Auch wenn hier gute Antworten kamen, würde ich deine Fragen in einem Fachforum stellen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei sidd:
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10.04.21, 21:07
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#40
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2018
Beiträge: 126
Bedankt: 39
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alda fadda ey
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22.04.21, 09:48
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#41
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 14
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi
alda fadda ey
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Interesse an deinem KIND hast du aber kein ehrliches oder?
Manchmal wäre es besser wenn andere entscheiden wer Kinder bekommen darf.
Hoffentlich wird aus dem Fratz was halbwegs vernünftiges.
Mit dem Bild was der Erzeuger und nicht Dad hier abgibt könnte ich auf dich als Daddy aber auch getrost verzichten.
Kannst oder willst du dich nicht kümmern? Statt wie schon von anderen gesagt zu einem Anwalt/JA zugehen jammerst du hier wie Scheiße deine Ex doch ist und du der strahlende Ritter bist...dann kümmere dich auch was du aber eh nicht willst.
Wie alt bist du denn? Ist der Zug schon abgefahren oder kann aus dir vielleicht auch noch was werden?
Ist eh egal da du kein Interesse an deinem KIND hast egal wie oft du das heucheln willst.
Bisschen Plan von der Materie überhaupt? Soviel gefährliches Halbwissen welches du als Fakt darstellst.
Am besten lässt du dein KIND in Ruhe nicht das es noch wie der Erzeuger wird!
Kannst du dich eigentlich im Spiegel betrachten ohne zu kotzen?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Electro Ghetto:
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22.04.21, 17:09
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#42
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2018
Beiträge: 126
Bedankt: 39
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Zitat:
Zitat von Electro Ghetto
Interesse an deinem KIND hast du aber kein ehrliches oder?
Manchmal wäre es besser wenn andere entscheiden wer Kinder bekommen darf.
Hoffentlich wird aus dem Fratz was halbwegs vernünftiges.
Mit dem Bild was der Erzeuger und nicht Dad hier abgibt könnte ich auf dich als Daddy aber auch getrost verzichten.
Kannst oder willst du dich nicht kümmern? Statt wie schon von anderen gesagt zu einem Anwalt/JA zugehen jammerst du hier wie Scheiße deine Ex doch ist und du der strahlende Ritter bist...dann kümmere dich auch was du aber eh nicht willst.
Wie alt bist du denn? Ist der Zug schon abgefahren oder kann aus dir vielleicht auch noch was werden?
Ist eh egal da du kein Interesse an deinem KIND hast egal wie oft du das heucheln willst.
Bisschen Plan von der Materie überhaupt? Soviel gefährliches Halbwissen welches du als Fakt darstellst.
Am besten lässt du dein KIND in Ruhe nicht das es noch wie der Erzeuger wird!
Kannst du dich eigentlich im Spiegel betrachten ohne zu kotzen?
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was machst du mich denn hier so blöd an?
und was für halbwissen?`genau wegen sowas frage ich doch hier nach!
es steht dir nicht zu, mich als schechten vater darzustellen! denn das bin ich nicht!
ich bin es ja, der meine tochter gerne öfter sehen und bei mir haben möchte!
meine ex ist es, die es ständig verhindert. seien es telefonate, oder wenn es darum geht, dass ich sie sehen kann. ständig kommen nur ausreden und ausflüchte!
ich glaube du hast das ganze thema hier nur nicht so ganz verstanden. oder alles durchgelesen.
wenn sich hier irgendjemand querstellt, dann ist es meine ex, und nicht ICH!
und ich habe nie behauptet von irgendwas plan zu haben - sonst würde ich auch nicht fragen!
fakt ist einfach, dass meine ex immer nur am lügen ist, meine tochter beeinflusst und sich einen dreck darum kümmert, dass ich mal meine tochter sehen oder sprechen kann!
wenn es ums geld geht, dann klappt das komischer weise. wenn sie bekommt was sie will, hört man monatelang wieder gar nichts! und das ist immer und immer wieder dasselbe!
auch wenn ich sowas niemanden wünsche, aber dir wünsche ich sowas mal, einfach nur, damit du mal verstehst, was solche umstände überhaupt bedeuten!
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27.04.21, 19:43
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#43
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Registriert seit: May 2013
Beiträge: 111
Bedankt: 63
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi
meine ex ist es, die es ständig verhindert. seien es telefonate, oder wenn es darum geht, dass ich sie sehen kann. ständig kommen nur ausreden und ausflüchte!
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Du darfst dein Kind sehen wenn du möchtest:
Zitat:
Kleinkinder: 1x wöchentlich 4-5 Stunden
Kindergartenkinder: entweder 1x wöchentlich ganztags oder alle 2 Wochen für 2 Tage
Schulpflichtige Kindern: Jedes 2. Wochenende von Fr-So
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Findet sich keine außergerichtliche Lösung, dann führt der Weg zum Familiengericht.
Das Familiengericht hat mittels des Familienrechts die Möglichkeit, Angelegenheiten wie konkret den Umgang mit Einschränkungen zu belegen, das Umgangsrecht gar komplett auszuschließen, wenn es dem Kindeswohl förderlich ist. Allerdings wird ein kompletter Ausschluss des Umgangsrechts im Hinblick auf das Kindeswohl immer das allerletzte Mittel sein.
Hier muss regelmäßig eine eindeutige Gefährdung der körperlichen und geistigen, der seelischen Entwicklung nachzuweisen sein, gegenwärtig und konkret.
Auch ist dieser vollständige Ausschluss in aller Regel längstens ein Jahr möglich, ein derartiger Beschluss wird auch immer Ausnahme sein. So das KG Berlin am 14.11.2012 Az.: 13 UF 141/12.
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Ausser du hast Dreck am stecken... Weigert sich deine Ex, hat Sie ein Problem.
Aber meine Meinung: Wer in einem Warezforum nach Kindesfragen frägt... naja...
Wäre mir mein Kind wichtig wäre ich SOFORT beim Anwalt und hätte es schon längst alle 2 Wochen bei mir und ich würde auf die paar Kröten schei**en...
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei richardhe:
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01.05.21, 11:15
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#44
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Umgang vor Gericht durchsetzen ist sehr einfach. Dazu braucht man nicht mal einen Anwalt. Leider in der Praxis wirkungslos: Du bekommst einen tollen Beschluss mit vielen Drohungen, wenn der Umgang nicht klappt, aber wenn es wirklich darum geht, auch Umgang zu vollstrecken oder Ordnungsgeld für ausgefallene Umgänge zu kassieren, kneift die teure Justiz so gut wie immer.
Grundregel: Wenn die Mutter nicht will, gibts keinen Umgang. Ungeachtet all des wohlmeinenden Juristengeschwafels.
Informationen gibts in Foren wie trennungsfaq.com oder vatersein.de
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01.05.21, 13:02
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#45
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 76
Bedankt: 100
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Gehe zum Anwalt, die Düsseldorfer Tabelle ist nicht immer gültig.
Ich habe jahrelang zuviel Unterhalt bezahlt und konnte das letztendlich nicht einmal zurückfordern.
Das Umgangsrecht kannst du eh nur über einen Anwalt richtig einfordern.
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03.05.21, 14:31
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#46
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2021
Beiträge: 466
Bedankt: 1.230
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi
alda fadda ey
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Spätestens ab hier sollte die Foren-Unterstützung enden.
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13.07.21, 03:09
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#47
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.622
Bedankt: 34.762
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Was an Hilfestellung gegeben werden konnte, wurde gegeben.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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