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[Recht & Politik] BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

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Ungelesen 14.08.24, 06:28   #1
sydneyfan
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Standard BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

Pläne des Innenministeriums - BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen
14.08.2024

Zitat:
Bislang muss die Polizei vor Wohnungsdurchsuchungen einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und zudem die Betroffenen informieren. Die Bundesregierung will nun im Kampf gegen Terrorismus auch heimliche Hausbesuche ermöglichen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet unter Berufung auf Sicherheitskreise über einen entsprechenden Gesetzentwurf. Das Bundesinnenministerium begründet den Vorstoß damit, dass das BKA für seine zentrale Rolle bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr moderne Instrumente brauche.

Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung", also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis "zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen". Diese Maßnahmen sollten aber nur unter sehr hohen Hürden, als Ultima Ratio und ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen.

"Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, dem RND. Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Lauschangriff und beim Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Daran müsse sich der Gesetzentwurf messen lassen.

Der Gesetzentwurf steht im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen bei Wohnungsdurchsuchungen, bei denen der Betroffene informiert wird. Dabei muss die Polizei den Beschuldigten, die Straftat und den Zweck der Durchsuchung nennen muss. Ein entsprechender Antrag ist bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, die ihn an den zuständigen Ermittlungsrichter weiterleitet. Ausnahmen von diesen Regelungen sind bisher nur bei Gefahr im Verzug möglich.
Quelle:
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Ungelesen 14.08.24, 09:50   #2
csesraven
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Von welchem Terrorismus reden die denn da? Wie wärs mit den wirklich relevanten Verbrechen? Angefangen mal bei den Cum-... Skandalen anzufangen, ordentlicher Besteuerung von Superreichen bzw großen Erbschaften, Drogenhandel, Clankriminalität, Abschiebeprozesse .... sowas passiert bei uns jeden Tag und hinterlässt viel deutlichere Spuren als Terrorismus.
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Ungelesen 14.08.24, 16:11   #3
Uwe Farz
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Dazu ein Kommentar von Constanze Kurz vom CCC:

Zitat:
Staatliches Hacken: Heimliche Wohnungsdurchsuchung mit Staatstrojaner

Das BKA soll heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen, um Staatstrojaner zu installieren. Das steht in einem Gesetzentwurf des Innenministeriums. Beim Staatshacken sind offenbar alle Maßstäbe verloren. Ein Kommentar.

14.08.2024 um 12:52 Uhr - Constanze - in Überwachung - keine Ergänzungen


Nancy Faeser bei einer Pressekonferenz (Archivbild)

Die Innenministerin und Sozialdemokratin Nancy Faeser möchte eine neue Befugnis für das Bundeskriminalamt schaffen: Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium, über den die taz und die tagesschau berichten, sollen Beamte künftig heimlich in Wohnungen einbrechen und die Räumlichkeiten „verdeckt“ durchsuchen dürfen. Das allein ist schon ein Novum, über das in einem Rechtsstaat intensiv gesprochen werden müsste.

Aber diese Befugnis zum „verdeckten Betreten von Wohnungen“ ist auch geplant als „Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“. Gemeint ist damit der Staatstrojaner, entweder als Möglichkeit, um das betroffene System verdeckt vollständig zu durchleuchten, oder als Variante, um nur Kommunikation heimlich zu belauschen. Bisher war das Betreten von Wohnungen für das Installieren von Staatstrojanern nicht zulässig.

Die Idee der heimlichen Wohnungseinbrüche hat einen simplen praktischen Hintergrund: Sie erleichtern den staatlichen Hackern ihre Arbeit, wenn sie Spionagesoftware auf in den Wohnungen befindlichen Computern hinterrücks installieren wollen. Denn um eine „Online-Durchsuchung“ oder eine „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ vorzubereiten, müssen die betroffenen Computer erstmal mit den entsprechenden Spionageprogramm infiziert werden. Das gestaltet sich nicht immer einfach, je nach Qualität der Abwehrmaßnahmen gegen Schadsoftware durch den Computerbesitzer.

Das wird im Referentenentwurf auch recht unumwunden eingeräumt: Man müsse „physisch auf die IT-Geräte einwirken“, wenn man einen Staatstrojaner erfolgreich und möglichst unauffällig hinterlassen will. Das sei die „technisch sicherste und schnellste Möglichkeit zur Implementierung“ der staatlichen Schadsoftware. Das sei bei den „Erfolgsaussichten“ viel besser als der „Fernzugriff, da keine Mitwirkung der Zielperson notwendig“ sei. Denn wenn sich jemand physisch an Computern zu schaffen macht, steigen die Chancen stark, dass die unvermutete Spionagesoftware überhaupt erfolgreich installiert werden kann und danach unentdeckt bleibt.

Weil es so praktisch ist

Heimliche Wohnungsdurchsuchungen gehören bisher nicht zum Repertoire von Staaten, die sich rechtsstaatlich nennen, obwohl Ausnahmen existieren. Sie wecken Erinnerungen an vergangene Diktaturen, deren Mittel nach Ende des Zweiten Weltkrieges und nach Ende der DDR zu Recht gescholten wurden. Dass man sie nun wieder einführen will, in einer Regierung aus Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen, auch weil es so praktisch ist beim staatlichen Hacken, macht den Koalitionsvertrag endgültig zur Luftnummer.

Kurz zur Erinnerung, im Koalitionsvertrag verständigten sich die drei Parteien darauf: „Für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, setzen wir die Eingriffsschwellen hoch.“ Von der bloßen Erleichterung der Arbeit der Staatshacker durch Eindringen in private Wohnungen war da noch keine Rede.

Und weil Daten unserer Computer und Smartphones intimste Einblicke in Leben und Persönlichkeit eines Menschen ermöglichen, ist beim Staatstrojaner immer auch der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ betroffen. So nennen Juristen die höchstpersönliche Sphäre eines Menschen, in die im Prinzip nicht eingedrungen werden darf. Das Konzept ist vom Bundesverfassungsgericht entwickelt worden, auch wegen Grenzüberschreitungen in der Vergangenheit, die es in Zukunft zu verhindern galt. Der Koalitionsvertrag erkennt das an und fordert: „Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben.“

Ganz so ernst scheinen es die Koalitionäre indes nicht zu meinen, denn die heimliche Wohnungsdurchsuchung, bei der eine Spionagesoftware auf dem heimischen Computer hinterlassen wird, ist ein unverhohlener Angriff des Staates auf diesen geschützten Kernbereich. Da helfen auch keine Löschpflichten und ein Verbot der Weitergabe von Daten, die den Kernbereich eines Menschen betreffen. Denn dann ist in diesen geschützten Bereich eben doch schon eingegriffen worden, das Kind also im Brunnen.

Wird aber Faeser mit ihrer Idee durchkommen? Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen und einst als digitaler Bürgerrechtler angetreten, findet dafür die Worte: „Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel.“ Mehr Schulterzucken geht wohl kaum, von der grünen Fraktionsspitze dürfte kaum Gegenwehr zu erwarten sein.

Eigentlich war die Ampel mal angetreten, um Staatstrojaner einzugrenzen und IT-Sicherheitslücken offenzulegen. Denn das Hacken durch den Staat, egal ob gegen Smartphones oder Computer, ist bereits heute sehr weitgehend rechtlich erlaubt – sowohl für Strafverfolger als auch für Geheimdienste. Und sie nutzen diese Befugnisse auch, vor allem bei Drogendelikten. Justizminister Marco Buschmann plant immerhin, das staatliche Hacken einzuschränken, allerdings nur ein bisschen. Doch selbst das blockiert Faeser bisher erfolgreich.

Staatliches Hacken bringt Unsicherheit

Es ist nicht „modern“, heimlich in Wohnungen und Computer einzubrechen, es ist grundfalsch. Denn es darf dabei nicht vergessen werden: Zu jedem Staatstrojaner gehört eine zugrundeliegende Schwachstelle, die ausgenutzt wird, um heimlich auf dem Computer spionieren zu können. Wer sich einer solchen Schwachstelle bedient, wird dies weder dem Hersteller des Betriebssystems noch der Öffentlichkeit mitteilen. Denn damit schösse er sich ins eigene Knie und liefe Gefahr, dass seine teure Schadsoftware entdeckt und entfernt würde.

Doch ungepatchte Sicherheitslücken gefährden die IT-Sicherheit für alle: Unternehmen, Behörden, Privatpersonen. Dieser Sabotageakt gegen die allumfassend wichtige IT-Sicherheit und damit übrigens auch die innere Sicherheit soll nun auch noch durch einen heimlichen Wohnungseinbruch vorbereitet werden dürfen, der das Installieren erleichtert. Während sich Pegasus, Predator und andere Staatstrojaner-Anbieter von einem Skandal zum nächsten hangeln, macht die deutsche Innenministerin weiter, als wäre nichts geschehen.

Staatliches Hacken schafft keine Sicherheit, sondern Unsicherheit. Da fragt man sich langsam, ob beim staatliche Hacken nicht längst alle Maßstäbe verloren gegangen sind.

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Diese Innenministerin ist schon länger untragbar, aber dieses Vorhaben schlägt dem Fass den Boden aus.
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Ungelesen 14.08.24, 17:00   #4
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Das Leben der Anderen - Teil 2 ?
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Ungelesen 14.08.24, 17:15   #5
tronx
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Und was sie dann in den Wohnungen verteilen, finden sie dann auch bestimmt.

Diese Demokratur braucht schließlich die Kontrolle über das Wahlvieh. Die Kontrolle über alles andere haben sie schon lange nicht mehr, Amerika befiehlt, wir folgen, mit den Taschen voll Geld.
Soziopathen, allesamt.



Das mit Compact hat die Faeser auch versiebt.
Demokratie würde vom Diskurs leben und mit Leistung, mit Verboten von Meinungen zeigt sie nur wie schlecht sie ist!
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wenn das erste üble Attentat verübt wird und man rausbekommt, das hätte man vorher wissen können, wenn man so ein Gesetz gehabt hätte...

...dann wird gemeckert werden, das bei einem Gesetz, wie dem oben beschriebenen, das genau nicht passiert wäre


wenn der erste Unschuldige ins Visier genommen wird und es rauskommt....

...dann wird gemeckert werden, das bei einem Gesetz, wie dem oben beschriebenen, zu erwarten war, das genau das passiert


Irgendwie kann ich die Argumente beider Seiten nachvollziehen und weiß tatsächlich nicht, was richtig ist.

@csesraven

mich nerven diese von Dir aufgeführten Delikte auch, aber Terror und der damit meist verbundene Tod von Menschen hat nochmal eine andere Qualität.
Und ja, wir regen uns gern über die Amis und Engländer auf, aber es waren wieder mal Infos der amerikanischen Behörden, die eine Katastrophe beim Swiftkonzert verhindert haben und selbst bei dem Attentat in Russland haben die US-Behörden vorher Infos weitergegeben und Putin gewarnt.
Der hat das dann entweder nicht geglaubt, oder aber doch und es aus innenpolitischen Gründen einfach geschehen lassen. Menschenleben sind dem doch egal

Es gab schon mehrfach Hinweise aus dem Ausland, die hier bei uns zur Verhinderung von Anschlägen geführt haben.

Das macht es aber nicht besser, wenn Freiheitsrechte und Privatsphäre immer weiter eingeschränkt werden. Ich meine vor 1 oder 2 Tagen auch im Videotext ne Nachricht gesehen zu haben, nach der die Polizei dann zukünftig verstärkt auf Gesichtserkennung setzen will, soll und darf.

Da fühlt man sich in Summe wie in englischen Serien, wo die Behörden jeden Platz, jede Straße und jedes Einkaufszentrum abscannen

Das ist einfach zum K.....
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Ungelesen 14.08.24, 21:14   #7
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Zitat:
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@csesraven

mich nerven diese von Dir aufgeführten Delikte auch, aber Terror und der damit meist verbundene Tod von Menschen hat nochmal eine andere Qualität.
Als die da wären?

Laut BKA:
Zitat:
9./18. April 2023 Ein Täter tötete in Duisburg mit einem Messer eine Person und verletzte teils lebensgefährlich vier weitere Menschen. Er reklamierte für sich, im Auftrag des IS gehandelt zu haben. 1 Toter,
4 Verletzte
6. November 2021 Ein 27-jähriger Syrer greift in einem Zug zwischen Regensburg und Nürnberg drei Passagiere mit einem Messer an. 3 Verletzte
Wir haben also in den letzten 3 Jahren 1 Toten und 7 Verletzte durch Terror in Deutschland.

Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt war 2016 - und der Täter war bekannt. Da wurde gemeckert. Denn der hatte wirklich ein leuchtendes Schild über sich mit "ich bin Terrorist".
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Ungelesen 14.08.24, 21:23   #8
brakal1
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Zitat:
Zitat von Arsene Lupin
aber Terror und der damit meist verbundene Tod von Menschen hat nochmal eine andere Qualität
Ähm, dir ist bewusst, dass der Staatstrojaner bisweilen eher für Drogendealer missbraucht wurde?


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Ungelesen 15.08.24, 01:12   #9
Arsene Lupin
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Zitat:
Zitat von brakal1 Beitrag anzeigen
Ähm, dir ist bewusst, dass der Staatstrojaner bisweilen eher für Drogendealer missbraucht wurde?


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ja und auch bei Kinderpornografie, aber das heißt ja nicht, das das dann nicht anderes wird und werden kann, wenn das nicht wieder nur ein Lippenbekenntnis der Innenministerin ist.
Und da sich das Trojaner begleitend auf Terror bezieht, greift das Gesetz auch nicht bei diesen Drogendealern obwohl´s wünschenswert wäre und auch nicht bei Pädophilie. Es schließt aber nicht aus, das in Zukunft dieser Trojaner dann vermehrt dort zum Einsatz kommen könnte, wo Terrorgefahr besteht und dann kannst die Leute auch gleich besuchen und verwanzen, weil es dieses neue Gesetz gibt.
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Ungelesen 15.08.24, 00:55   #10
Arsene Lupin
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Zitat:
Zitat von csesraven Beitrag anzeigen
Als die da wären?
Die Nachricht und der Text vom Gesetz bezieht sich auf Anwendung bei Terror. Du kommst mit CumEx. Das ist zum Kotzen, kostet ein Schweinegeld, kaum einer wird verknackt, ist aber kein Terror. Das gleiche mit der Besteuerung von Superreichen. Das ist kein Terror, das ist Steuerrecht und das wird entweder gemacht, oder nicht. Die einen findens ungerecht, den anderen ist es egal und die nächsten findens ganz ok so.
Bei Clans und Drogen wäre ich angesichts der Gewalt und Morde im Prinzip bei Dir, das man das als Terror und gesellschaftsfeindlich sehen kann und sollte. Ich bin aber ziemlich sicher, das in der Politik eher der den Staat angreifende Terror gemeint ist, der sich gegen Institutionen, Gruppen, Religionsgemeinschaften richtet und gegen den Staat an sich.

Wie gesagt, prinzipiell find ich die Regelung gut, vermutlich sollte sie auch auf andere Dinge ausgeweitet werden, ich befürchte jedoch, das bei Erfolg die Hemmschwelle, das dann zur Dauereinrichtung zu machen, schnell sinkt.

Leider hab ich das mit der anderen Qualität falsch ausgedrückt. Tote gibts bei Drogen, Clans usw. auch. Die Opfer sind keine Opfer zweiter dritter Klasse. Ich hatte das eher auf diese bekannten Großveranstaltungen in Paris, Manchester, Moskau bezogen, auf die Bombenattentate mit hunderten Verletzten und Toten und wollte auch niemandem zu nahe treten, wenn es um andere Formen der Kriminalität geht.

Mal sehen, wie und bei welcher Gelegenheit das angewendet wird.
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Ungelesen 15.08.24, 11:05   #11
csesraven
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Zitat:
Zitat von Arsene Lupin Beitrag anzeigen
Die Nachricht und der Text vom Gesetz bezieht sich auf Anwendung bei Terror. Du kommst mit CumEx.
Ich komme mit CumEx als Beispiel für Probleme die mMn wichtiger und relevanter sind als Terrorismus und durch Gesetze bekämpft werden können, die sich gegen Banken und Institutionen richten die unseren Staat ausplündern anstelle gegen Privatpersonen und dem genannten Deckmäntelchen von Terrorismus (sonst ist es ja immer KiPo damit keiner was dagegen sagt)

Was wir zu 100% wissen: Alles was der Staat einführt bleibt bestehen - es wird quasi nichts zurückgedreht
csesraven ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.08.24, 14:28   #12
sydneyfan
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"Es wird kein Schnüffeln geben" Buschmann lehnt BKA-Pläne von Faeser scharf ab
15.08.2024

Zitat:
Bundesjustizminister Buschmann erteilt den Plänen des Bundesinnenministeriums, geheime Hausdurchsuchungen zur Terrorabwehr zu erlauben, eine klare Abfuhr. Er stellt klar, dass der Gesetzesvorschlag unter ihm nicht verabschiedet werde.

In der Ampel-Koalition gibt es ein neues Streitthema: Bundesjustizminister Marco Buschmann erteilt den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser für erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt eine klare Absage. Insbesondere die Überlegungen zur leichteren Durchsuchung von Privatwohnungen kritisierte der FDP-Politiker in der "Bild"-Zeitung. "Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben", sagte Buschmann. "Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch."

Faesers Gesetzentwurf sieht Berichten zufolge vor, zur besseren Terrorgefahr-Abwehr, dem BKA verdeckte Durchsuchungen von Wohnungen und den heimlichen Einsatz von Spähsoftware zu erlauben. Buschmann erklärte, er werde diese Pläne stoppen.
"Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab", erklärte Buschmann. "Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben."

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.
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Arsene Lupin (15.08.24)
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