Pedelecs und E-Bikes: Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder erlauben
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Pedelecs und E-Bikes: Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder erlauben
Was viele nicht wissen: An normalen Fahrrädern dürfen keine Blinker genutzt werden. Die Regierung will dies nun wegen steigender Unfallzahlen ändern.
Die Bundesregierung will Blinker für alle Fahrräder beim Abbiegen erlauben. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die zuerst die Rheinische Post berichtete. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte am Donnerstag in Berlin, die Neuregelung sei im Zuge einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geplant.
Das Ministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs, hieß es weiter. Für die Anzeige eines Abbiegevorgangs sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen. Dies könnte durch optional zulässige Fahrtrichtungsanzeiger entschärft werden. Optionale Blinker könnten das Handzeichen ersetzen, wenn Radfahrer anzeigen, dass sie abbiegen wollen.
Nach der geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind Fahrtrichtungsanzeiger nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau wie Fahrradrikschas zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden. Geregelt worden war dies laut ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) erst explizit im Jahr 2017 mit einer entsprechenden Novelle. Darin wurde auch festgelegt, dass "blinkende" Scheinwerfer auf Fahrrädern nicht zulässig sind. Zuvor ergab sich dies indirekt aus technischen Richtlinien.
Insbesondere Rückscheinwerfer in Helmen oder mit Akku zum Anklippen an Rad, Kleidung oder Rucksack verfügen jedoch seit Jahrzehnten über entsprechende Blinkmodi für eine entsprechend bessere Sichtbarkeit. Sie am Rad anzubringen ist allerdings bisher nicht erlaubt – damit sind auch blinkende Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrrädern verboten. Dennoch sind auch gelb leuchtende Blinklichter als Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder erhältlich. Roland Huhn, Rechtsexperte des ADFC, sagte der Rheinischen Post zu den Plänen: "Fahrtrichtungsanzeiger sind vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen und bleiben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Betätigen der Bremsen benötigt werden."