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21.06.23, 06:35
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#1
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das Muster ist das Muster
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Apfel im Logo: Apple bedrängt Schweizer Obstverband
Zitat:
Apfel im Logo: Apple bedrängt Schweizer Obstverband
Der Schweizer Obstverband hat einen roten Apfel mit weißem Kreuz als Logo. Das könnte Apple bald verhindern.

Apple kämpft mal wieder für Äpfel – genauer gesagt für die Rechte an der Abbildung eines Apfels in Schwarz-Weiß. Das könnte bei einer erfolgreichen Eintragung auch den Schweizer Obstverband in Schwierigkeiten bringen, der einen roten Apfel und ein weißes Kreuz als Logo nutzt – und mit 111 Jahren deutlich älter als Apple ist.
Apple ist bekannt dafür, aggressiv geistige Eigentumsrechte für seine Marken zu verfolgen, auch gegenüber offensichtlichen Verwendungen, die nichts mit IT zu tun haben.
Der erste Versuch des Unternehmens, sich in der Schweiz die Abbildung eines Apfels zu sichern, gehe auf das Jahr 2017 zurück, berichtete Wired. Apple wollte sich damals eine realistische Darstellung eines Granny Smith in Schwarz-Weiß als Logo sichern. Vollständig klappte das nicht, weshalb Apple sich an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen wandte.
Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch offen.
Wie Wired weiter berichtete, stellte Apple nach Aufzeichnungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum ähnliche Anträge an Dutzende von Markenschutzbehörden in aller Welt. Die Behörden in Japan, der Türkei, Israel und zahlreichen anderen Ländern hätten den Anträgen stattgegeben.
Entscheide das Gericht für Apple, könne das Logo des Obstverbandes in Gefahr sein, schrieb die Zeitung Schweizerbauer.
Apple legte sich schon mit einem Appentwickler mit einem Birnen-Logo an, einem Fahrradweg in Deutschland, einem ukrainischen Filmemacher und einem Mineralwasserhersteller.
Ebenfalls in Deutschland ging Apple gegen die Markeneintragung eines Bonner Cafés namens Apfelkind vor. Dieses hatte sein Apfel-Logo als Wort-Bild-Marke angemeldet und damit auch Tassen, Lampen und Taschen verziert sowie verkauft. Apple zog später allerdings seinen Einspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt zurück.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei ziesell:
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22.06.23, 10:27
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#2
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Mitglied
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Beiträge: 491
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Apple wieder einmal sehr lächerlich.
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22.06.23, 12:31
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 123
Bedankt: 83
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Zum Markenrecht gehört auch, dass man seine Marke verteidigt, manchmal auch, wenn es aussichtslos, dreist, unverschämt erscheint. Würde ein Markenverletzer nachweisen können, dass es Apple bislang egal war, ob eine Marke mit Verwechslungsgefahr genutzt wurde, könnten sie ihren Schutzanspruch verlieren.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei 0815pogo bedankt:
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22.06.23, 20:51
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2022
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Apple hat das einfache Apfel mit Biss Markenzeichen. Nicht mehr und nicht weniger.
Die führen auch Rechtsstreits mit Firmen, deren Apfelabbildung keinerlei Ähnlichkeit mit dem Logo von Apple hat. Beispielswweise das Cafe Apfelkind. Kann sich daran noch jeman erinnern? War sehr lächerlich, was Apple da abgezogen hat und nun versuchen sie es wieder.
Wenn das andere Unternehmen ein dem Apple Logo mehr als ähnliches Logo genutzt hätte, okay. Aber so ist es lächerlich und bleibt es auch. Aber gegen Apfelkind konnten sie sich nicht durchsetzen. Das Logo von Apfelkind sah auch völlig anders aus.
Hier ist das Logo aus dem Eingangsbeitrag:
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Wer da auch nur eine entfernte Ähnlichkeit mit dem Apple Logo erkennt, möge den ersten Stein werfen!
Geändert von bpHinch (22.06.23 um 20:57 Uhr)
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22.06.23, 21:01
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#5
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.523
Bedankt: 23.260
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Da gibt von der IHK MÜnchen einen lesenswerten [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] zum Markenrecht. Inwieweit das auch international umsetzbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber dennoch interessant:
Zitat:
ACHTUNG:
1) Bekannte und berühmte Marken sind tabu! Denn diese sind auch ohne Vorliegen einer Verwechslungsgefahr vor Rufausbeutung und Verwässerung ihrer besonderen Alleinstellung geschützt. Deshalb können identische oder ähnliche Zeichen unter Umständen auch in ganz fremden Branchen eine bekannte oder berühmte Marke verletzen.
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Insebsondere die Schweizer sollten dies eigentlich wissen:
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Ausserdem:
Beim Schweizer Obstverband, so zumindest hat es den Anschein, gibt es also nur Äpfel...
Dann müssten die sich in Schweizer Apfelverband umbenennen.
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Bin mal wieder für ein paar Tage bei den Pharaonen 
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23.06.23, 07:00
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#6
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.317
Bedankt: 3.456
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Ich sehe den Apfel als Allgemeingut , somit waere ein Alleinstellungsmerkmal an dieser Stelle ueberhaupt nicht gegeben.
Unabhaengig davon ob es auch nur 5x um die Ecke geboegene Aehnlichkeiten zu verfolgen gaebe.
Wenn demnaechst ein Produkt der Fa. Stuhl ( fantasie) rauskommt und die ein Sitzmoebel im Logo haben, sinf alle die mit Stuehlen visuell werben in aehnlicher Form werden ..markttechnisch als tot zu begreifen.
Was kommt nach Albern?
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