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10.06.21, 14:24
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#1
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Legende
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Brütender Kaiseradler angeschossen
Zitat:
In der Nähe von Tulln ist ein brütendes Kaiseradlerweibchen angeschossen worden. Der Vogel wurde nach Angaben von Birdlife von neun Schrotkugeln getroffen. Der Zustand des Tieres sei dennoch stabil, heißt es. Anzeige wurde erstattet.
Das in den Tullnerfelder Donauauen brütende Kaiseradlerweibchen musste laut BirdLife zwei fünf Wochen alte Jungtiere im Horst zurücklassen. Der verletzte Greifvogel war von Passanten gefunden und in der von Vier Pfoten geführten Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS) im Bezirk Gänserndorf erstversorgt worden. Vorerst unklar sei, „ob der Kaiseradler jemals wieder in die Freiheit entlassen werden kann und ob der verbliebene Elternvogel die Jungen alleine aufziehen kann“, hieß es in einer Aussendung der Vogelschutz-Organisation.
Bei der Vogelschutz-Organisation geht man von einem „gezielten Anschlag auf einen Kaiseradler“ aus und wertet die Schüsse als bedrohlich für den „fragilen Bestand der rund 30 brütenden Kaiseradlerpaare in Österreich“. Anzeige wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes (Paragraf 181f Strafgesetzbuch) wurde eingebracht. Gefordert wurden u.a. eine Reform des Jagdrechts sowie – Stichwort Strafverfolgung – auf Wildtierkriminalität spezialisierte Sonderstaatsanwaltschaften.
Vogelschutz-Organisation fordert Konsequenzen
Gegenüber noe.ORF.at betont Greifvogelexperte Matthias Schmidt von Birdlife, dass ein toter Greifvogel immer dem Jagdausübungsberechtigten gehöre. In manchen Fällen könne das kontraproduktiv sein, wenn beispielsweise Jäger etwas mit dem Tod des Tieres zu tun haben. Für erfolgreiche Ermittlungstätigkeiten sei das nicht zweckmäßig.
„Das damit verbundene Aneignungsrecht toter Vögel durch die Jagd führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass das Aufdecken illegaler Greifvogelverfolgung erschwert wird. Wenngleich die Jägerschaft solche Taten ablehnt, zeigen unsere Erfahrungen, dass die Täter meist Jagdscheininhaber sind. Daher ist es nicht zielführend, dass potenziell Tatverdächtige in den Reihen der Jägerschaft ihre Zustimmung zur Untersuchung von Beweismitteln geben müssen und bei Anzeigen unmittelbar informiert werden. Unbeeinflusste Ermittlungen können auch nur im Sinne aller Jäger sein, die mit solchen Straftätern nichts zu tun haben wollen.“ Nachdem Greifvögel ja unter Naturschutz stehen, wäre das deutlich besser über das Naturschutzgesetz geregelt, so Schmidt.
Jagdverband NÖ verurteilt illegale Handlungen
Seitens des Jagdverbandes Niederösterreich verurteile man jede illegale Handlung auf das schärfste. Werde nachgewiesen, dass hinter Taten wie diesen ein Jäger steht, habe das Konsequenzen bis hin zum lebenslangen Verlust der Jagdkarte. „Grundsätzlich sind Jäger dazu angehalten, sämtliche Dinge, die widerrechtlich in ihren Revieren passieren, anzuzeigen“, sagt Silvia Scherhaufer vom Jagdverband Niederösterreich.
Beim Jagdverband NÖ zeigt man sich überzeugt davon, dass „wir ein sehr gutes System haben und die Jäger dahinter stehen, sich rechtskonform verhalten und jede illegale Handlung aufzeigen.“ Eine Verschiebung in das Naturschutzgesetz, würde an illegalen Handlungen nichts verändern, so Scherhaufer.
Vogelschutzexperten werden den Horst in den nächsten Wochen beobachten und gegebenfalls unterstützend eingreifen. „Der lokale Jagdausübungsberechtigte hat seine Hilfe bereits zugesichert“, heißt es in einer Aussendung von Birdlife.
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Wir leben in einer Zeit in der immer mehr für mehr Umwelt- und Naturschutz plädiert wird, und gleichzeitig steigen die Zahlen sinnlos verletzter, gequälter oder getöteter Tiere. Ich befürchte das die Menschheit viel schwerer krank ist als Umwelt und Natur. Geisteskrank.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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10.06.21, 14:54
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#2
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Banned
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Beiträge: 2.614
Bedankt: 2.405
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Ich hoffe das Kaiseradlermännchen schafft es den Nachwuchs aufzuziehen. Viel Glück dabei und dem Weibchen auch alles Gute. Welche Idioten machen so etwas? Ich hoffe sie finden den oder die Täter.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Kirkwscks4eva bedankt:
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10.06.21, 15:29
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#3
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 8.185
Bedankt: 9.710
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In der Brut- und Setzzeit dar ich nicht mal meine Hecke scheren, geschweige denn meine Hunde laufen zu lassen. Viele Vögel ziehen in dieser Zeit die Nachzucht gemeinsam auf. Ich weiss nicht, ob das bei Kaiseradlern genauso ist, oder ob es eine Brut- und Setzzeit in
Östereich gibt..
Aber dem Typen, der den Adler angeschossen hat, gehört eine Ladung Blei in seinen Hintern, und zwar aus seiner eigenen Flinte.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Draalz bedankt:
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10.06.21, 16:07
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#4
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
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Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.775
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In den meisten Österr. Bundesländern gilt ab Anfang März und in einigen BL für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli die Anleinpflicht in der Brut und Setzzeit. Genaue Regeln zur Anleinpflicht sind von Bundesland sowie von Stadt zu Stadt verschieden. Auskunft erhält man beim jeweils zuständigen Ordnungsamt.
Zitat:
Zitat von Draalz
gehört eine Ladung Blei in seinen Hintern
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Es gibt Munition für Schrotgewehre, die statt Bleikugeln Steinsalz enthält. Ich denke damit würde man einen etwas nachhaltigeren Denkprozess ankurbeln.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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10.06.21, 19:07
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#5
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.144
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War wohl wieder ein Adeliger, der seine Abschaffung nach über 100 Jahren kaum hinnahm.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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