Extremisten sollen schneller aus Bundeswehr entlassen werden können
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Bundeswehr
Extremisten sollen schneller aus Bundeswehr entlassen werden können
Das Bundeskabinett hat Änderungen im Soldatengesetz beschlossen: Bei schweren Vergehen sollen Soldaten künftig auch nach dem vierten Dienstjahr entlassen werden können.
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Soldatengesetzes beschlossen. Damit sollen Extremisten und Straftäter aus der Bundeswehr künftig schneller entlassen werden. Die Ministerrunde beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf, den Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vorgelegt hatte.
Eine Änderung zielt nach Informationen, die der Deutschen Presse-Agentur vorlagen, darauf ab, Zeitsoldatinnen und -soldaten künftig bei besonders schweren Verfehlungen auch noch im fünften bis achten Dienstjahr fristlos entlassen zu können. Zugleich sind im Disziplinarrecht schnellere Reaktionen vorgesehen.
Erklärtes Ziel ist es, Verfahren in Fällen von Extremismus, aber auch bei kriminellen Taten zu beschleunigen und dabei zugleich die Ansprüche Beschuldigter auf ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zu beachten.
Bisher ist eine Beendigung des Dienstverhältnisses von Zeitsoldaten nach dem vierten Dienstjahr nur durch eine strafrechtliche Verurteilung oder durch Entfernung aus dem Dienstverhältnis nach einem gerichtlichen Disziplinarverfahren möglich. Dazu müssen diese oft noch über mehrere Jahre in einem Dienstverhältnis belassen werden.