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[Recht & Politik] NS-Verbrecher gelang die Flucht: Verfassungsschutz muss Nazi-Akte freigeben

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Ungelesen 11.12.19, 21:11   #1
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
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Standard NS-Verbrecher gelang die Flucht: Verfassungsschutz muss Nazi-Akte freigeben

Zitat:

Berichten zufolge starb Alois Brunner 2001 in Syrien.
(Foto: picture alliance / ---/Polizei/d)

Während des Zweiten Weltkrieges ist Alois Brunner für die Deportation Zehntausender Juden verantwortlich. Später setzt er sich ins Ausland ab. Ein Journalist will herausfinden, wie ihm das gelang. Nach langem Tauziehen muss der Verfassungsschutz nun Einblicke in die Akte Brunners gewähren.

Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

Das OVG hatte die Weigerung des Geheimdienstes, dem Journalisten der "Bild"-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, 2018 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Nach Ablauf dieser Schutzfrist lägen die Voraussetzungen für einen "archivrechtlichen Nutzungsanspruch" vor, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

Der Reporter Hans-Wilhelm Saure sagte, er erhoffe sich neue Erkenntnisse über Alois Brunner. Der SS-Offizier war einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher. Als enger Mitarbeiter Adolf Eichmanns war Brunner nach Angaben des Simon-Wiesenthal-Zentrums für die Deportation von 128.500 Juden aus Österreich, Griechenland, Frankreich und der Slowakei verantwortlich.

Unterstützer noch immer unbekannt


Nach dem Zweiten Weltkrieg entzog er sich einer strafrechtlichen Verfolgung, indem er eine falsche Identität annahm. 1953 flüchtete er nach Ägypten und von dort aus nach Syrien. Er soll der syrischen Geheimpolizei als Berater gedient und dabei vor allem die Verhör- und Foltermethoden der Nazis weitergegeben haben. 2001 soll Brunner in Syrien gestorben sein. "Bis heute ist unklar, wer seine Unterstützer und Helfer gewesen sind", sagte Saure.

Der Streit zwischen dem Verfassungsschutz und dem Journalisten drehte sich in Leipzig um die Frage, wie die 30-Jahres-Frist nach dem Bundesarchivgesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt hatte argumentiert, die Frist beginne mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Gesamtakte. Aus Sicht des Klägers ein Unding - denn dann würde mit jedem Blatt und jedem Bild, das hinzugefügt werde, die Frist von vorn beginnen. Er werde eine "immerwährende Akte" produziert, kritisierte der Anwalt des Journalisten, Axel Mütze.

Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Argumentation des Reporters. Es komme nicht darauf an, wann die Akte insgesamt zuletzt bearbeitet wurde, sondern die Frist sei jeweils an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt.
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Ungelesen 27.03.20, 12:09   #2
nachtmasse
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Und dieser Verfassungsschutz beobachtet die AfD. Hahahahahahahaha ha ha hahhh ohhje
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Ungelesen 28.03.20, 08:19   #3
nachtmasse
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AfD-Geschwafel, Todesstrafe, rechtes Milieu? Ich kann dir nicht ganz folgen. Ist aber glaube ich auch besser so. Will es gar nicht wissen.

Zurück zum Thema:

Zitat:
Nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen“ vom 13. September
2018 soll der amtierende Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV), Hans-Georg Maaßen, während seiner Amtszeit am 30. August 2018 damit
gedroht haben, wegen eines unliebsamen Urteils auf die Änderung des Bundesarchivgesetzes
hinwirken zu wollen. So solle verhindert werden, dass ein
Journalist, der vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf Herausgabe
von über 30 Jahre alten Akten zum inzwischen verstorbenen SS-Hauptsturmführer
Alois Brunner geklagt hatte, Akteneinsicht erhält.
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Der Maaßen, der Schützer der Geheimnisse der alten Nazis.
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