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[Other] Urteil in Augsburg Afrikaner abgelehnt - Hauseigentümer muss Entschädigung zahlen

 
 
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pauli8
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Standard Urteil in Augsburg Afrikaner abgelehnt - Hauseigentümer muss Entschädigung zahlen

Zitat:
Urteil in Augsburg
Afrikaner abgelehnt - Hauseigentümer muss Entschädigung zahlen

In seiner Wohnungsanzeige machte der Vermieter aus Augsburg klar, dass er keine Ausländer in seinem Haus will. Das Amtsgericht Augsburg findet dafür deutliche Worte.



Justizia: "Schlichtweg nicht hinnehmbar"

Dienstag, 10.12.2019 13:15 Uhr

Wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten muss ein Wohnungseigentümer 1000 Euro Entschädigung an den aus Afrika stammenden Mann zahlen. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld.

Der Vermieter hatte in der "Augsburger Allgemeinen" eine Wohnung angeboten. In dem Inserat hieß es: "(...)1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche (...)". Auf die Annonce meldete sich der aus Burkina Faso stammende Kläger. Er berichtete laut dem Bayerischen Rundfunk vor Gericht, der Vermieter soll am Telefon gefragt haben, ob er Ausländer sei - und kurz darauf aufgelegt haben.

Das Gericht gab der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt.

"Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar", sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19).

Mehr als 20 Wohnungen

Der Eigentümer vermietet nach eigenen Angaben mehr als 20 Wohnungen. Der 81-Jährige begründete seine Formulierung damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem türkischen Drogendealer gehabt habe. "Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", sagte der Richter dazu.

Welche Staatsbürgerschaft der Interessent hatte, konnte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage nicht sagen. Das Gericht habe dem Beklagten jedoch ohnehin nicht geglaubt, sich allein auf die Staatsangehörigkeit zu beziehen. Diese Behauptung sei vorgeschoben.

In der Vergangenheit hatten schon andere Gerichte Ausländern Schadensersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen worden waren. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlen sich etwa 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert.

mik/jpz/dpa-AFX
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