Nachunternehmerhaftung: Bundesrat beschließt Gesetz gegen Ausbeutung von Paketboten
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Zum Weihnachtsgeschäft sollen sie bereits geschützt sein: Ein nun auch vom Bundesrat gebilligtes Gesetz soll Beschäftigte bei Versanddienstleistern besser sozial absichern - und die Konzerne verpflichten.
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Rolf Vennenbernd/dpa
Die Arbeitsbedingungen bei Paketdienstleistern gelten als schlecht. Über Subunternehmer werden offenbar immer wieder Löhne gedrückt, auch wenn die Paketkonzerne dies verneinen. Mit einem neuen Gesetz sollen Paketboten in Deutschland nun besser vor Ausbeutung geschützt werden.
Der Bundesrat hat nun der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] für die Paketbranche zugestimmt. So soll sichergestellt werden, dass Sozialbeiträge korrekt gezahlt werden. Von den neuen Regeln sollen Paketboten bereits im Weihnachtsgeschäft profitieren.
Die Versandhändler sollen demnach künftig dafür haften, wenn Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen. Das soll dazu führen, dass Paketboten sozial abgesichert werden, wenn dies noch nicht der Fall ist.
Vergleichbare Regelungen gibt es bereits in der Fleischwirtschaft und am Bau. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nannte die Ausweitung nun einen "wichtigen Schritt".