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04.07.19, 13:38
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Chuck Norris sein Vater
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Entscheidung des EuGH: Bezahlschranken gegen Hass-TV erlaubt
Zitat:
Hass, Krieg und Diskriminierung: Sender, die dazu aufrufen, dürfen von staatlicher Seite mit einer Bezahlschranke eingeschränkt werden. Das entschied der Europäische Gericht und gab damit Litauen recht.
EU-Staaten dürfen Sender mit staatsfeindlichen Hassbotschaften hinter eine Bezahlschranke verbannen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte eine entsprechende Entscheidung Litauens gegen einen Sender, der sich auf Russisch an die russische Minderheit in dem Baltenstaat richtet. Der in Großbritannien ansässige Betreiber scheiterte mit seiner Klage dagegen.
Die litauische Fernsehkommission hatte 2016 verfügt, den Kanal NTV Mir Lithuania für zwölf Monate nur noch im Bezahlfernsehen zuzulassen. Damit ist der Sender für die Zuschauer nicht mehr frei empfangbar - sondern nur noch gegen Zahlung von Geld.
Aufruf zu Krieg, Hass und Demütigung
Hintergrund für den Rechtsstreit war eine Sendung, die aus Sicht des litauischen Gremiums zu Feindseligkeit und Hass aufgestachelt hatte. Dem EuGH liegen nach eigenen Angaben Informationen vor, wonach in der Sendung dazu aufgefordert worden war, "die verfassungsmäßige Ordnung Litauens gewaltsam umzustürzen".
Darüber hinaus sei das Publikum dazu aufgerufen worden, "die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit Litauens zu verletzen". Es sei "Kriegspropaganda" verbreitet und die Zuschauer seien zu Krieg, Hass, Demütigung und Verhöhnung ermutigt worden.
Damit nicht genug: Die Zuschauer der Sendung wurden den Angaben zufolge auch dazu motiviert, Menschen mit bestimmter Staatsangehörigkeit zu diskriminieren und zu misshandeln. Auch zu Gewalt sei ermutigt worden.
Sender darf weiter ausstrahlen
Vor diesem Hintergrund ist es nach Einschätzung des EuGH rechtens, den Sender hinter eine Bezahlschranke zu stellen - da Litauen mit dieser Maßnahme die Anfeindung des eigenen Staates abweisen und die "Sicherheit des litauischen Informationsraums" schützen wolle. Das Gericht geht davon aus, dass Litauen mit seinem Vorgehen die öffentliche Ordnung will.
Die Richter betonten, dass das Programm des Senders nicht ausgesetzt oder verboten werde. Es könne in Litauen weiter ausgestrahlt und angeschaut werden, sofern Verbraucher ein Bezahlpaket erwürben. Somit falle diese Entscheidung nicht unter die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Die Kläger hatten einen Verstoß gegen diese EU-Richtlinie geltend gemacht.
Rechtssache C-622/17
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