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[Wirtschaft] Erster Anstieg seit 2016: Regierung beschließt höheres Wohngeld

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Ungelesen 08.05.19, 12:27   #1
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
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Standard Erster Anstieg seit 2016: Regierung beschließt höheres Wohngeld

Zitat:
Das Kabinett hat die Erhöhung des Wohngelds beschlossen. Der staatliche Mietzuschuss soll zum 1. Januar 2020 steigen und vor allem Familien und Rentner unterstützen.


Gropiusstadt im Berliner Stadtteil Neukölln
imago images/Christian Ditsch

Haushalte mit geringem Einkommen sollen vom kommenden Jahr an mit einem höheren Wohngeld unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung dieser Sozialleistung beschlossen. Zum 1. Januar 2020 soll der staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt von 145 auf 190 Euro im Monat steigen. Notwendig ist die Zustimmung des Bundesrates, weil das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird.

Geplant ist eine regional gestaffelte Erhöhung der Höchstbeträge, bis zu denen die Belastung durch die Miete berücksichtigt wird. Die Vorlage sieht zudem die Einführung einer neuen "Mietenstufe VII" vor, um Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.

Den Zuschuss erhalten Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnen und keine Unterstützung wie zum Beispiel Hartz IV bekommen.

Das Wohngeld ist - ebenso wie der Kinderzuschlag - eine Leistung, die verhindern soll, dass Haushalte mit geringen Einkommen in das Hartz-IV-System rutschen. Anders ausgedrückt: Wohngeld bekommen jene Haushalte, die ohne den Zuschuss Hartz IV beantragen müssten. Und wenn das Wohngeld erhöht wird, führt das dazu, dass Haushalte mit kleinen Einkommen, die bislang Hartz IV beziehen, künftig nicht mehr darauf angewiesen sind.

Reform soll vor allem Familien und Rentnern zugutekommen


Auch dadurch wird die Zahl der Wohngeldempfänger infolge der Erhöhung zwangsläufig spürbar steigen. Das Bundesbauministerium geht in einer entsprechenden Kabinettsvorlage von rund 660.000 Haushalten aus, die 2020 Wohngeld erhalten, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ende 2017 waren es laut Statistischem Bundesamt etwa 592.000, das waren 1,4 Prozent aller privaten Haushalte.

Die Reform soll vor allem Familien und Rentnern zugutekommen. Anders als bisher soll die Höhe laut RND künftig alle zwei Jahre an die Entwicklung von Bestandsmieten und Einkommen angepasst werden. Zuletzt war das Wohngeld Anfang 2016 angepasst worden.

Der Sozialverband VdK begrüßte die Anhebung. "Da bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, sind viele Menschen auf staatliche Hilfen wie das Wohngeld angewiesen, um ihre Miete bezahlen zu können", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Durch regelmäßige Anpassungen kann sichergestellt werden, dass das Wohngeld auch in Zukunft einkommensschwache Haushalte entlastet."
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Ungelesen 08.05.19, 12:57   #2
betaalpha
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Ansicht gut, das sozial Schwache geholfen bekommen.
Aber so bleibt eine Fehlentwicklung bestehen und wird nicht verändert.
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Ungelesen 08.05.19, 17:04   #3
Bluejeans4
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man verschiebt das problem. die sozialschwachen familien die bisher aufstockung durch hartz 4 bezogen haben, rutschen nun aus der statistik weil sie mehr wohngeld bekommen. sie sind aber weiterhin im bereich das sie zu ihrem gehalt sozialleistungen beziehen müssen. nur halt ein anderer name und topf.
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Ungelesen 08.05.19, 17:11   #4
Avantasia
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Hääää? Verstehst du da was falsch?

Es gab da nie H4

Zitat:
Den Zuschuss erhalten Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnen
und keine Unterstützung wie zum Beispiel Hartz IV bekommen.
__________________

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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
BLACKY74 (08.05.19), pauli8 (09.05.19)
Ungelesen 09.05.19, 08:07   #5
betaalpha
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Zitat:
Wer bekommt eigentlich Wohngeld?

Wohngeld kann nur bezogen werden, wenn ein Antrag gestellt wird und die Voraussetzungen erfüllt werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Bisweilen reicht das Einkommen vorn und hinten nicht, um alle Lebenshaltungskosten damit zu bestreiten. Bei den Kosten für die Unterkunft hilft der Staat Haushalten mit geringem Einkommen in Form von Wohngeld. Das sollten Sie wissen.

Wohnen kostet Geld, immer mehr - und für Menschen mit niedrigem Einkommen oft zu viel. In solchen Fällen hilft der Staat mit Wohngeld. Dabei handelt es sich nicht um Almosen. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen. Und der sollte auch wahrgenommen werden, um zu erschwinglichen Kosten in angemessenem Wohnraum leben zu können. Um dies zu gewährleisten, soll die Leistung nun erhöht werden.

Dabei wird Wohngeld als Mietzuschuss für Menschen gezahlt, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, oder als Lastenzuschuss für Menschen, die Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind. Vom staatlichen Zuschuss profitieren nur Haushalte, die ansonsten keine Unterstützung wie zum Beispiel Hartz IV oder Grundsicherung im Alter bekommen.

Ob jemand Wohngeld in Anspruch nehmen kann und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens des Haushalts - hier bleiben Kindergeld und Einkommen von Kindern (für 16- bis 24-Jährige bis zu 600 Euro jährlich) unberücksichtigt - und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Ohne Antrag geht nichts

Wohngeld kann nur bezogen werden, wenn ein Antrag gestellt wird und die Voraussetzungen erfüllt werden. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldbehörde: der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort gibt es auch eine umfassende Beratung.

Auf den Wohngeldantrag hin erteilt die zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid. Wer Fragen oder Zweifel hat, wendet sich an die örtliche Wohngeldstelle.

Die Unterstützung wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten geleistet. Die Miete beziehungsweise Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Grundsätzlich wird der Mietzuschuss individuell berechnet.

Nicht die gesamten Wohnkosten

Dabei stellt das Wohngeld nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Aufwendungen für den Wohnraum muss in jedem Fall von der wohngeldberechtigten Person und von den Haushaltsmitgliedern selbst getragen werden.

Wer die Haushaltsgröße, das monatliche Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete beziehungsweise Belastung ausgerechnet hat, kann die Höhe des Wohngeldes aus den maßgebenden Wohngeldtabellen ablesen. Die Leistung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Wer danach weiter Wohngeld in Anspruch nehmen will, muss erneut einen Antrag stellen - möglichst etwa zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, damit die laufende Wohngeldzahlung nicht unterbrochen wird.

Die Angaben aller Haushaltsmitglieder darf die Wohngeldbehörde durch einen Datenabgleich überprüfen. So soll vermieden werden, dass jemand zu Unrecht Wohngeld bezieht. Beispielsweise kann die Wohngeldbehörde ermitteln, ob jemand die Leistung mehrfach bezieht oder ob die Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, tatsächlich genutzt wird.
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Geändert von betaalpha (09.05.19 um 08:27 Uhr)
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Ungelesen 09.05.19, 08:25   #6
Caplan
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Wir haben sogar Rentner, die per Wohngeld aufstocken,da Rente allein nicht ausreicht oder die Limits unterschritten sind.
Es muss also nicht der H4ler sein
Caplan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.05.19, 08:32   #7
Bluejeans4
Süchtiger
 
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Zitat:
Zitat von Avantasia Beitrag anzeigen
Es gab da nie H4
ja eben, aber viele werden jetzt wohl wohngeld beantragen die vorher aufgestockt haben, einfach um vom amt wegzukommen oder man sagt ihnen gleich, versuchen sie es beim wohngeldamt.
Bluejeans4 ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Bluejeans4:
Terothe (09.05.19)
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