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29.12.18, 07:56
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Kriegsverbrechen - Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche IS-Anhängerin an
Zitat:
Kriegsverbrechen
Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche IS-Anhängerin an
Eine 27-jährige Deutsche soll mit ihrem Ehemann im Irak ein Mädchen versklavt und getötet haben. Sie muss sich wegen Mordes und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten.
28. Dezember 2018, 18:51 UhrQuelle: ZEIT ONLINE, ft

Sitz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe © Uli Deck/dpa
Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen eine 27-jährige Deutsche erhoben, die mutmaßlich Mitglied der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) ist. Jennifer W. wird vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem Ehemann im Irak ein Mädchen als Sklavin gehalten und getötet zu haben.
Der Generalbundesanwalt hält die Frau für "hinreichend verdächtig", als IS-Mitglied aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet und hierdurch ein Kriegsverbrechen nach Völkerstrafgesetzbuch Paragraf 8, Absatz 1, Nummer 1 begangen zu haben. Außerdem wird ihr ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.
W. muss sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München verantworten. Laut Generalbundesanwalt verließ W. Ende August 2014 Deutschland, um sich dem IS anzuschließen.
Von Juni bis September 2015 habe sie für die "Sittenpolizei" des IS abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul kontrolliert, ob Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Sie habe dabei eine Kalaschnikow, eine Pistole und eine mit Sprengstoff präparierte Weste getragen.
W. und ihr Ehemann hätten außerdem im Sommer 2015 ein fünf Jahre altes Mädchen aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen gekauft und es in ihrem Haushalt als Sklavin gehalten.
Nachdem das Mädchen erkrankt war und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt hatte, kettete W.s Ehemann der Anklage zufolge das Mädchen zur Strafe im Freien an und ließ es dort bei sengender Hitze qualvoll verdursten.
"Die Angeschuldigte ließ ihren Ehemann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens", heißt es in der Anklageschrift.
Anfang 2016 wurde sie in der Türkei festgenommen und nach Deutschland abgeschoben. Ende Juni 2018 versuchte W., nach Syrien auszureisen und wurde festgenommen, ihre Wohnung im niedersächsischen Vechta wurde durchsucht. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft.
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