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[Recht & Politik] BGH-Urteil Heimliche Handy-Ortung erlaubt: Staat darf „Stille SMS“ verschicken

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Ungelesen 27.07.18, 18:20   #1
pauli8
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Standard BGH-Urteil Heimliche Handy-Ortung erlaubt: Staat darf „Stille SMS“ verschicken

Zitat:
BGH-Urteil - Heimliche Handy-Ortung erlaubt:
Staat darf „Stille SMS“ verschicken


Werden Sie überwacht? So finden Sie heraus, ob Sie eine "Stille SMS" erhalten haben.
(Videoclip im Link)

Freitag, 27.07.2018, 12:55

Geheimdienste dürfen sogenannte stille SMS verschicken, um die Mobilfunkgeräte von Straftätern zu orten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag schriftlich veröffentlichten Beschluss.

Er wies damit einen Funktionär der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ab. (Az: 3 StR 400/17)

Die Technik der stillen SMS führt dazu, dass das Empfangsgerät den Eingang der Textnachricht nicht anzeigt und der Nutzer daher nichts bemerkt. Dennoch baut das Gerät eine Funkverbindung zum nächstgelegenen Mobilfunksendemasten auf. Die Ermittler können das Gerät daher unerkannt orten.

Im Streitfall hatten die Ermittler diese Technik gegen einen mutmaßlichen PKK-Funktionär eingesetzt. Später verurteilte ihn das KammergerichtBerlinzu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Praxis bei Verdacht von Straftaten zulässig

Mit seiner Revision vor dem BGH machte er zahlreiche Verfahrenshindernisse geltend. Unter anderem argumentierte er, für die stille SMS gebe es keine rechtliche Grundlage.

Dem widersprach nun der BGH. Bei einem Verdacht auf Straftaten von "erheblicher Bedeutung" erlaube die Strafprozessordnung die Ortung eines Mobilfunkgeräts "mit technischen Mitteln". Bei Einführung der Vorschrift im Jahr 2002 habe es die stille SMS zwar noch nicht geben.

Mit der Formulierung "technische Mittel" habe der Gesetzgeber aber bewusst dem technischen Fortschritt Rechnung tragen und die Vorschrift auch für neue Methoden offenhalten wollen. Dies sei legitim und verfassungsrechtlich unbedenklich.

Die Unverletzlichkeitder Wohnungwerde nicht angetastet. Zwar sei es möglich, dass das Mobilfunkgerät in der Wohnung geortet werde. Dies sei dann aber Zufall. Ein gezielter Eingriff in die Privatsphäre der Wohnung sei die stille SMS nicht, befanden die Karlsruher Richter.
Quelle:
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Ungelesen 27.07.18, 23:19   #2
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Alles argumentativ wunderbar, bis dann doch wieder ein bisschen Schwachsinn Einzug findet:
Zitat:
Die Unverletzlichkeitder [sic!] Wohnungwerde [sic!] nicht angetastet. Zwar sei es möglich, dass das Mobilfunkgerät in der Wohnung geortet werde. Dies sei dann aber Zufall.
Ja Mensch, was ein Zufall, dass ich das Handy gerade zu Hause bei mir trage, wo ich mich in der Regel den Großteil des 24h Tages aufhalte. Das ist jetzt aber wieder blöd gelaufen bzw. "Glück" für die Behörden .
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Ungelesen 27.07.18, 23:36   #3
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Zitat:
Das ist jetzt aber wieder blöd gelaufen bzw. "Glück" für die Behörden .
Stimmt. Und Pech für denjenigen, der sich nicht vorher informiert. Siehe Videoclip.
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Zitat:
Zitat von pauli8 Beitrag anzeigen
Stimmt. Und Pech für denjenigen, der sich nicht vorher informiert. Siehe Videoclip.
Was bringt der Galileo Artikel an ergänzenden Informationen?
Man kann sich scheinbar informieren, ob man so eine SMS unbekannterweise erhalten hat. Den Zusammenhang zu dem, was ich schrieb, kann ich leider trotzdem nicht feststellen... Denn Verhindern lässt sich die SMS bei einem funktionalen Smartphone nicht und man kann mit Hilfe dieser App erst im Nachhinein reagieren - warum hat man jetzt dadurch Glück oder Pech?
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Geändert von Origami (28.07.18 um 08:23 Uhr)
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Ungelesen 28.07.18, 14:37   #5
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Zum Beitrag Origami:

Zitat:
Die Unverletzlichkeit der Wohnung werde nicht angetastet. Zwar sei es möglich, dass das Mobilfunkgerät in der Wohnung geortet werde. Dies sei dann aber Zufall. Ein gezielter Eingriff in die Privatsphäre der Wohnung sei die stille SMS nicht, befanden die Karlsruher Richter.
Der Zufallsfund im Strafprozessrecht

Nicht nur die Regelung mit der "Handyortung" ist im Strafverfahrensrecht geregelt, sondern es gibt auch in der Strafprozessordnung (StPO) den Begriff des "Zufallfundes" mit den entsprechenden Paragrafen.

Wenn die Staatsanwaltschaft zum Beispiel Ermittlungen wegen der Bildung einer Kriminellen Vereinigung einleitet und bei einer Durchsuchung in der vermeintlich konspirativen Wohnung zwar keinen Hinweis auf eine kriminelle Vereinigung, wohl aber vermeintliches Diebesgut findet, dann ist dieses Diebesgut ein Zufallsfund. Sollte in diesem Beispiel das Diebesgut einem Diebstahl zuzuordnen sein, ergibt sich ein neuer Tatverdacht, welcher möglicherweise eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme zulässt.

Jetzt zugespitzt:
Stellt euch mal vor bei einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung wegen Diebstahls wird eine Leiche mit einem Messer im Rücken entdeckt. Was wird dann wohl passieren ?

Analog und im übertragenem Sinn ist das so in meinem Startthread zu verstehen. Und deshalb hat der bei dem Online durchsucht wurde eben Pech gehabt und das BKA Glück.

Der Gallieo-Clip erklärt mehr oder weniger nur die Funktionsweise der "Stillen SMS" und zeigt die Unterschiede der "Handys" auf und Möglichkeiten auf.
Aber das hat doch jeder Gully-User sowieso schon gewusst. Also was soll der Quatsch mit diesen völlig überflüssigen Informationen eines Öffentlich Rechtlichen Senders.

*Gaaanz Groooßes und ironisch breites Grinsen*

Frage: Warum wurden Anschläge durch diese Handortung auch schon verhindert ? Sie hat ihre Vorteile nicht nur bei der Strafverfolgung, sondern gibt auch Auskunft und Hinweise auf Vernetzungen dieser Leute.

Geändert von pauli8 (28.07.18 um 14:45 Uhr)
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Ungelesen 28.07.18, 15:48   #6
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Danke pauli8 für die nette Erläuterung von der Behörden-Terminologie :-). Das erklärt die Praxis und den Ausdruck wirklich gut, nicht aber den argumentativ-logischen Zusammenhang im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit. Ich bin zwar im öffentlichen Dienst, habe von polizeilicher Praxis aber zu wenig Ahnung und kann mich daher nur auf die Formulierung für normal Sterbliche berufen (vor einigen Jahren wollte ich aber mal zu den Blauen und galt auch als diensttauglich):
Zitat:
Die Unverletzlichkeitder Wohnungwerde nicht angetastet. Zwar sei es möglich, dass das Mobilfunkgerät in der Wohnung geortet werde. Dies sei dann aber Zufall.
Die Verhältnismäßigkeit wird in deiner Erläuterung nicht erwähnt bzw. darum geht es in der Terminologie auch gar nicht. Es wird erstmal wegen eines anderen Zusammenhangs ermittelt. Im Falle der Standortabfrage sollte ein Treffer im Bezug zum Wohnort aber wahrscheinlich sein. Somit handelt es sich dann beim ermittelten Standort um einen Zufallsfund (die Ermittlung des Wohnortes war nicht primäres Ziel), der vermeintliche Zufall ist aber ausschließlich auf das Behördendeutsch beschränkt - der Ausdruck hat (deiner Erläuterung zufolge) gar nichts mit der realen Wahrscheinlichkeit zu tun. Dieser Passus ist also im Artikel viel zu dünn ausgeführt und hätte entweder ganz raus gemusst oder besser erläutert werden. Kannst deinen Text ja mal freundlicherweise an den Fokus schicken .

PS: Bitte nimm es mir nicht übel, der Verweis auf das Galileo Video macht für mich trotzdem wenig Sinn. Bzw gar keinen (da kein Nährwett an Infos) oder ich verstehe die Ironie in deinem neuen Beitrag nicht^^.
PPS: Ich hab nix gegen eine berechtigte Handyortung aber etwas gegen schlecht aufbereitete Informationen, womit die Leute ihren Lebensunterhalt verdienen, daher rührte mein Kommentar. Der Rest war aber völlig schlüssig für mich und für diesen insgesamt guten Artikel bedanke ich mich recht herzlich, hab ihn gerne gelesen . Angesichts vieler Fake News, Populismus, Propaganda oder einfach Schludrigkeit bin ich inzwischen zu einem sehr kritischen Leser geworden.
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Geändert von Origami (28.07.18 um 16:03 Uhr)
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Ungelesen 28.07.18, 16:36   #7
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Hallo Origami,
du bist mir ja nicht unsympathisch wegen deiner Kritik...eine Diskussion lebt von unterschiedlichen Ansichten.

Nur noch ein letztes hier dazu. Ich kann dich nur beglückwünschen, dass du nicht zu den "Blauen" gegangen bist, denn kaum einer wird in diesen Beruf auf Dauer glücklich.

Bei mir waren es "Gute und schlechte Zeiten" , um es mit der TV-Serie auszudrücken.
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Origami (28.07.18)
Ungelesen 28.07.18, 18:23   #8
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Zitat:
Zitat von pauli8 Beitrag anzeigen
Nur noch ein letztes hier dazu. Ich kann dich nur beglückwünschen, dass du nicht zu den "Blauen" gegangen bist, denn kaum einer wird in diesen Beruf auf Dauer glücklich.

Bei mir waren es "Gute und schlechte Zeiten" , um es mit der TV-Serie auszudrücken.
Das hat mir kurioserweise der Einstellungsberater, selbst Polizist, damals genau so berichtet. Da wird auch sicher was wahres dran sein, kein Job ist perfekt und Polizisten haben so einige berufsbedingte Laster. Ich habe stets versucht, mir den Beruf so realistisch wie möglich vorzustellen und auch damals wurde mir gesagt, dass Aufstiegschancen über den gehobenen (Streifen-)Dienst hinaus natürlich möglich aber für die meisten Polizisten unrealistisch sind, allein schon bedingt durch die gefestigte Lebenssituation. Ich blicke der Chance trotzdem noch melancholisch nach und stelle mir den Beruf für mich nachwievor ziemlich toll vor. Vielleicht würde ich heute anders denken, wenn es sich ergeben hätte. Ich finde Polizisten und das Aufgabenfeld klasse. War echt lange ein Traum^^.

Sorry fürs OT
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