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50 Jahre Numerus Clausus "Keine Chance ohne Einser-Abitur"

 
 
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Ungelesen 27.03.18, 14:24   #1
TinyTimm
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Standard 50 Jahre Numerus Clausus "Keine Chance ohne Einser-Abitur"

Zitat:
Es gilt immer noch: Der Abiturschnitt entscheidet häufig über die Zukunft eines Studienanwärters. Der Numerus Clausus wird 50 und stand von Anfang an in der Kritik. Ist er überhaupt noch zeitgemäß?

Abitur - und dann? Vor dem Studienbeginn im Wunschfach steht in Deutschland seit 50 Jahren der Numerus Clausus (NC) - und ist ebenso lange umstritten.

"Ich hatte mir schon Fachbücher gekauft und Praktika gemacht", erzählt Jenny Eversberg. Ein hohes Interesse und der Traum Rechtsmedizinerin zu werden, reichten aber nicht aus. Es zählt in der großen Mehrheit der Fälle der Abiturschnitt. "Der war einfach zu schlecht. Ich brauchte mich gar nicht erst bewerben. Keine Chance", erinnert sie sich. Also konnte sie sich entscheiden: Warten oder sich eine Alternative suchen. "Ich habe mich für die Alternative entschieden, weil ich sonst so lange auf einen Studienplatz in der Medizin hätte warten müssen, dass ich am Ende meines Studiums Mitte 30 wäre."

Statt Medizin wurde es also Philosophie und Kulturwissenschaft. Weit weg von ihrem Traumberuf. Eine Notlösung, die viele Studieninteressierte finden müssen, wenn ihr Abiturdurchschnitt nicht ausreicht. Wenn es einfach zu viele Bewerber für zu wenige Studienplätze gibt, entscheidet der Numerus Clausus.

Bis heute umstritten

Eingeführt wurde der NC 1968. Grund waren zu viele Bewerber für zu wenige Studienplätze. Auch damals schon ein Streitpunkt, der Proteste mit sich brachte. 1972 schaffte es dieser Streit vor das Bundesverfassungsgericht. Nach Artikel 12 im Grundgesetz, also dem Grundrecht auf freie Berufswahl, leiteten die Richter damals einen Anspruch auf einen Studienplatz ab. Daraus ging aber auch hervor, dass ein gewisses Maß an Qualifikation vorausgesetzt werden kann. Wie eben ein Abitur. Letztendlich sollte auch ein einheitliches bundesweites Verfahren installiert werden.

Daraufhin wurde die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) gegründet, die heute Stiftung für Hochschulzulassung heißt. Der Numerus Clausus galt über diese Vergabestelle zunächst für Medizin. Heute werden darüber noch Studienplätze der Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie vergeben.

Neben dem bundesweiten NC, der die Zulassung für die genannten Fächer regelt, gibt es den lokalen NC. Dieser regelt die Zulassung für Fächer, die nur an bestimmten Universitäten mehr Bewerber als Plätze haben. So ist der NC im Fach Politik beispielsweise an der FU Berlin höher als an der Uni Duisburg-Essen.

20 Prozent über Wartezeit vergeben

Im Fall des bundesweiten NCs gilt seit einer Reform von 2004 eine prozentuale Regelung, nach denen Unis ihre Studienplätze vergeben sollen: 20 Prozent über den NC, 20 Prozent über die Wartezeit und die restlichen 60 Prozent dann über hochschul-spezifische Kriterien wie auch Eignungstests. Viele Unis entscheiden sich aber für die Vergabe nach Abiturschnitt, da dies der unaufwändigste Weg sei.

Vergangenes Jahr aber klagte ein Student vor dem Bundesverfassungsgericht und bekam Recht. Das bundesweite Vergabeverfahren sei ungerecht. Bund und Länder sind nun aufgefordert, das Verfahren bis Ende 2019 zu reformieren und neue Entscheidungswege zu etablieren.

Sollte der NC generell überdacht werden?

Aber ist der Numerus Clausus generell - ob bundesweit oder lokal - noch zeitgemäß? Immer wieder wird darüber diskutiert, ob Studierende mehr nach Eignung als nach Abinoten zugelassen werden sollten. "Der Numerus Clausus ist noch zeitgemäß. Man sollte allerdings darüber nachdenken, auch andere Kriterien in den Mittelpunkt zu rücken", sagt Jan Thiemann vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh. "Man könnte fachspezifische Kriterien beschließen. Zum Beispiel, dass in der Biologie geschaut wird, wie die Bionote des Bewerbers auf seinem Abizeugnis war und dadurch eine Eignung feststellen."

Mehr Plätze nach Eignung zu vergeben, bedeute aber auch höhere Kosten und Bürokratie. "Das sehen wir bei Kunst-, Sport- und Musikhochschulen. Hier wird nach Eignung gewertet. Dafür haben die Hochschulen eigene Tests entwickelt und decken entstandene Kosten oft durch Test- oder Aufnahmegebühren", erklärt Thiemann vom CHE.

Es wäre eine Möglichkeit, das System zu reformieren. Für Jenny Eversberg kommt diese erneute Diskussion um den NC aber zu spät. "Wenn es vor fünf Jahren neue Verfahren gegeben hätte, hätte ich mich nochmal umentschieden", erzählt sie. "Jetzt bin ich Ende 20 und werde mein Studium durchziehen, was auch immer ich damit danach anfange."
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