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27.02.18, 17:09
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Fahrverbote Auf Diesel-Fahrer kommen jetzt harte Zeiten zu
Zitat:
Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote grundsätzlich für zulässig. Wie genau die Umsetzung erfolgt, ist noch unklar. Sicher ist nur: Für Diesel-Fahrer ist das Urteil aus mehreren Gründen eine schlechte Nachricht
Andreas Korbmacher brauchte nur 15 Minuten, um sein Urteil zu Fahrverboten in deutschen Innenstädten und damit zur Zukunft des Diesel zu verkünden und es zu begründen. Dann schloss der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Sitzung. Der Richterspruch ist nicht der befürchtete Kompromiss, ein Weiterschieben der Verantwortung in Richtung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder auf andere Instanzen. Er ist klar, eindeutig und für viele Dieselhalter hart.
Fahrverbote sind demnach als letztes Mittel zulässig, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid (NOx) einzuhalten. Die betroffenen Kommunen müsse ihre Luftreinhaltepläne entsprechend ändern, „fortschreiben“ heißt das im Verwaltungsdeutsch. Die vorangegangenen Urteile der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart sind in diesem Punkt nicht zu beanstanden.
„Die Behörden sind verpflichtet, vor diesem Hintergrund Fahrverbote zu prüfen“, sagte Korbmacher. Also werden die Fahrverbote auch kommen – denn anders haben die Kommunen derzeit keine Chance, die Vorgaben der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Luftqualität einzuhalten.
Die Debatte dürfte jetzt erst losgehen
Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe, die mit ihrer Klage gegen Verstöße gegen die Luftreinhaltepläne den Prozess ausgelöste hatte, sprach „von einem guten Tag für die saubere Luft.“ Er freue sich über das Urteil. Zu Recht, schließlich hat die DUH mit dem Richterspruch fast alles durchgesetzt. Aber eben nur fast.
Die Vertreter der beklagen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zeigten sich ebenfalls erleichtert. „Wir sehen uns nicht als Verlierer, nun haben wir Klarheit“, sagte Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Verkehrsministerium von Baden-Württemberg. Ein klares Urteil – und keine Verlierer? So einfach ist die Angelegenheit allerdings nicht. Der Richterspruch in Leipzig wird schon in den nächsten Tagen heftige Debatte auslösen.
Und das aus zwei Gründen. Richter Korbmacher und die vier beisitzenden Richter haben vielen Dieselfahrern eine Schonfrist eingeräumt. Länder und Kommunen sollen eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten prüfen, also in einem ersten Schritt nur ältere Diesel aus den Innenstädten aussperren, also jene bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.
Schlechte Aussichten auf Entschädigung
Das klingt für die Besitzer von Diesel gut, weniger gut ist für sie allerdings Korbmachers Einschätzung zu möglichen Entschädigung. Dafür sieht das Bundesverwaltungsgericht juristisch eine Grundlage. „Es wird nicht vorausgesetzt, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit einem Schlag wirken, dadurch werden Härten vermieden. Deshalb scheitern Fahrverbote nicht an der Entschädigungsregelung“, erklärte der Richter.
Wer einen Diesel besitze, habe damit keinen Anspruch „zeitlich und räumlich alle öffentlichen Straßen befahren“ zu können. „Ein daraus entstehender Wertverlust des betroffenen Fahrzeugs führt nicht zu einer finanziellen Ausgleichspflicht“, so Korbmacher. „Gewisse Verluste“ seien daher hinnehmbar und nicht durch die im Grundgesetz verbrieften Eigentumsrechte geschützt. „Schließlich betreffen mögliche Fahrverbote nur einen Bruchteil des Straßennetzes“, sagte der Richter.
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Hamburg erlässt ab April erste Fahrverbote
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