|
|
|
29.06.17, 11:03
|
#1
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 35
|
Versetzung verweigert Kündigung?
Hello Zusammen,
direkt zur Geschichte, ich war heute Morgen auf dem weg zur Arbeit wurde dann an der Haltestelle angerufen von meiner Chefin ob ich schon auf dem weg bin? dazu sagte ich ja und war schon so relativ mit einem Fuß in der Bahn.
Im Gespräch ging es darum das unsere Filialleiterin angerufen hat das ich in eine andere Filiale sollte heute zur Spätschicht.
Ich sagte nein es geht nicht das ich heute etwas vorhabe.
Meine Chefin sagte ok sie richtet es unserer Filialleiterin aus, ich bin dann bei mir in der Filiale eingetroffen und es wurde wieder gesagt das ich dort hin solle.
Ich verneinte wieder das ich nicht kann, daraufhin sollte ich bei der Filialleiterin selbst anrufen.
Gesagt getan, nach ewigen hin und her ich sollte dahin blieb ich hart und das ende vom Lied war das sie sagte ich sollte heute frei machen und Heim gehen!
Also packte ich wieder meine Tasche und ging Heim.
Nun mache ich mich Kirre das die mich Kündigen evtl weil ich der "Versetzung" nicht zugestimmt habe oder die Arbeitsanweisung verweigert habe.
Aber ich war bzw wollte ja Arbeiten in meiner Filiale.
Ist dann eine Kündigung gerechtfertigt?
|
|
|
29.06.17, 12:30
|
#2
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.296
|
Ist in Deinem Arbeitsvertrag ein Arbeitsort oder Arbeitsstätte angegeben ?
Erst einmal Ruhe bewahren. So einfach kann nicht gekündigt werden, ohne Abmahnung vorher. Bist Du in der Probezeit und ist die Filiale weiter, schwerlicher zu erreichen ?
Gibt es bei euch keine Arbeitspläne ? Ist es üblich mit unter 12 Stunden Vorlauf Arbeitszeiten und Arbeitsstätten zu ändern ?
|
|
|
29.06.17, 12:35
|
#3
|
Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 868
Bedankt: 588
|
Geb doch immer einen triftigen Grund an , wie Kind ist krank Frau kann nicht aufpassen ectpp. Kannst nicht einfach so schnell von früh auf spät wechseln.
Ohne Grund nur wegen zb Kneipentour, sieht halt nicht gut aus.
Evt noch einmal versuchen so zu Formulieren.
__________________
So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
|
|
|
29.06.17, 12:38
|
#4
|
WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.402
Bedankt: 3.953
|
Schöne Story.
Nur fehlen leider ALLE relevanten Fakten.
Branche,Art des eigenen Vertrags,usw...
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Kneter33:
|
|
29.06.17, 12:43
|
#5
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.296
|
Im Prinzip kann ein Arbeitgeber in anderen Filialen (Arbeitsorten) einsetzen, das muss aber im Vertrag niedergeschrieben sein. Das Direktionsrecht. Aber selbst da gibt es Regeln und Ausnahmen ...
|
|
|
29.06.17, 12:45
|
#6
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 35
|
nein mein Vertrag ist nicht an eine Arbeitsstätte "gebunden"
Probezeit habe ich nicht mehr ich arbeite seit 7 Jahren in der Firma.
Die andere Filiale ist etwas näher als meine Dauerhafte.
es gibt ein Arbeitsplan laut diesem hätte ich heute ja Frühschicht gehabt nur durch den Anruf hätte ich ja wechseln sollen... was ich nicht will/kann.
mir macht dieser Satz halt Bauchweh
Einer Versetzung einfach nicht Folge zu leisten ist ein Abmahnungsgrund - und kann letztlich eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zur Folge haben.
|
|
|
29.06.17, 13:06
|
#7
|
WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.402
Bedankt: 3.953
|
Ich werde nicht schlau aus dem ganzen hier.
In der Überschrift steht was von Versetzung und der Text vom Thread liest sich so als ob es nur um Heute ging als Vertretung in ner anderen Filiale.
|
|
|
29.06.17, 13:08
|
#8
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 35
|
Zitat:
Zitat von Kneter33
Ich werde nicht schlau aus dem ganzen hier.
In der Überschrift steht was von Versetzung und der Text vom Thread liest sich so als ob es nur um Heute ging als Vertretung in ner anderen Filiale.
|
richtig als Vertretung nur heute
|
|
|
29.06.17, 13:15
|
#9
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.296
|
Arbeitsverweigerung ist es nicht. Du bist, wie ursprünglich vereinbart in Deiner Arbeitstätte, zur Arbeit, erschienen. Als Mitarbeiter hast Du ein recht auf Planungssicherheit. Per Telefon, am selben Tag, due Arbeitszeiten zu ändern .... muss sehr gut begründet sein.
Keine Panik und warte ab was passiert.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
|
|
29.06.17, 13:32
|
#10
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 35
|
Zitat:
Zitat von MunichEast
Arbeitsverweigerung ist es nicht. Du bist, wie ursprünglich vereinbart in Deiner Arbeitstätte, zur Arbeit, erschienen. Als Mitarbeiter hast Du ein recht auf Planungssicherheit. Per Telefon, am selben Tag, due Arbeitszeiten zu ändern .... muss sehr gut begründet sein.
Keine Panik und warte ab was passiert.
|
ok ich hoffe da kommt nix danke schon mal
|
|
|
29.06.17, 13:47
|
#11
|
WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.402
Bedankt: 3.953
|
Da wird noch garantiert was kommen.
Zitat:
Gesagt getan, nach ewigen hin und her ich sollte dahin blieb ich hart und das ende vom Lied war das sie sagte ich sollte heute frei machen und Heim gehen!
|
Frage ist warum Du frei machen solltest obwohl Du ja in Deiner Stammfiliale eigentlich gebrauchst wirst und arbeiten hättest können.
Und zu der eigentlichen Frage sind immer noch etliche Fakten offen um die annähernd überhaupt beantworten zu können.
|
|
|
29.06.17, 14:04
|
#12
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 35
|
Zitat:
Zitat von Kneter33
Da wird noch garantiert was kommen.
Frage ist warum Du frei machen solltest obwohl Du ja in Deiner Stammfiliale eigentlich gebrauchst wirst und arbeiten hättest können.
Und zu der eigentlichen Frage sind immer noch etliche Fakten offen um die annähernd überhaupt beantworten zu können.
|
ich sollte ja in eine andere Filiale, in meiner Filiale war alles besetzt.
ich arbeite im Verkauf und habe ein normalen Verkäufervertrag.
|
|
|
29.06.17, 14:19
|
#13
|
Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 94
Bedankt: 91
|
ich würde uhrzeit, gesprächsinhalt... etc protokollieren und abwarten. wenn was kommt, das nicht so stattgefunden hat, widerspruch einlegen und dann ggf. betriebsrat... aufsuchen. daher ist es wichtig, jedes detail zu notieren, dann haste was in der hand.
|
|
|
29.06.17, 14:24
|
#14
|
WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.402
Bedankt: 3.953
|
Zitat:
Zitat von Kaioken x20
ich sollte ja in eine andere Filiale, in meiner Filiale war alles besetzt.
|
Und alleine diese "kleine" Info ändert schon so einiges.
Nimm es mir nicht übel aber wenn Du ernsthaft solche Fragen stellst dann erklär die Sachlage richtig und lass Dir nicht alles nach und nach aus der Nase ziehen.
|
|
|
29.06.17, 14:53
|
#15
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 35
|
Zitat:
Zitat von NDS Junkie
ich würde uhrzeit, gesprächsinhalt... etc protokollieren und abwarten. wenn was kommt, das nicht so stattgefunden hat, widerspruch einlegen und dann ggf. betriebsrat... aufsuchen. daher ist es wichtig, jedes detail zu notieren, dann haste was in der hand.
|
ok ich schreibe alles auf schonmal danke
|
|
|
29.06.17, 15:38
|
#16
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.296
|
Der Filialwechsel ist nicht der ausschlaggebende Punkt. Als Angestellter hast Du Vertrauensschutz in die Beständigkeit Deines Arbeitgebers. Dazu gehören zum Beispiel Schicht- und Dienstpläne. Am Morgen kurz vor Arbeitsbeginn den Angestellten auf Nachmittags anzuweisen, geht ohne substanziell wichtigen Grund für den Betrieb nicht. Das zuviele Mitarbeiter da sind ist Fehlplanung und geht immer zu Lasten des Arbeitgebers.
Fazit ohne Deine Zustimmung kann er das nicht anweisen, so kurzfristig.
|
|
|
29.06.17, 18:05
|
#17
|
Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 23.836
Bedankt: 61.524
|
Dazu sagt das BAG:
Zitat:
Arbeitnehmer, die nach einem Dienstplan arbeiten, müssen ihre freie Zeit oft weit vorausplanen, damit das Privatleben nicht zu kurz kommt. Umso ärgerlicher, wenn dann der Chef den Dienstplan kurzfristig umschmeißt: Statt dem heutigen Spätdienst morgen Frühdienst – das kann den Zeitplan gehörig durcheinanderbringen und bedeutet gerade für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende oft einen organisatorischen Kraftakt! Doch ist der Dienstplan wirklich in Stein gemeißelt oder kann der Arbeitgeber kurzfristig Änderungen vornehmen?
Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Dies bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen. Laut eines aktuellen Urteils des Arbeitsgerichts Berlin sind dies in der Regel vier Tage (Az. 28Ca 10243/12).
|
Zitat:
Kurzfristiges Nach-Hause-Schicken
Auch ein plötzliches Nach-Hause-Schicken ist nicht erlaubt: Wer zu seinem Schichtdienst antritt, kann nicht ohne Begründung auf eine andere Arbeitszeit vertröstet werden, weil er kurzfristig nicht beschäftigt werden kann. Ausnahme: Es liegt eine betriebliche Notwendigkeit vor.
Arbeitet ein Angestellter zum Beispiel an einer Maschine, die kaputt gegangen ist, und kann im Betrieb sonst nicht eingesetzt werden, darf der Chef ihn zwar heimschicken. In der Regel wird er ihm jedoch seine Vergütung weiter zahlen müssen, da der Arbeitgeber das Risiko für derartige Betriebsstörungen trägt. Ausnahmen gibt es wiederum bei einer Existenzgefährdung des Betriebes.
|
Zitat:
Urteil:
ArbG Berlin 28. Kammer, Entscheidungsdatum: 05.10.2012
Aktenzeichen: 28 Ca 10243/12
Leitsätze:
1. Hat der Arbeitgeber sein Recht auf Konkretisierung der zeitlichen Lage des Arbeitseinsatzes eines Teilzeitbeschäftigten (§ 106 Satz 1 GewO) per Dienstplan ausgeübt (hier: Einteilung zum Spätdienst), so kann er von seiner diesbezüglichen Leistungsbestimmung nicht ohne Rücksicht auf dessen Belange wieder einseitig abrücken (hier: Schichttausch zum Frühdienst). Er hat dem Adressaten gegenüber insbesondere eine den Umständen nach angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten.
2. Für die Bemessung dieser Frist kann im Grundsatz auf die Regelung des § 12 Abs. 2 TzBfG (vier Tage im Voraus) zurückgegriffen werden. Ist der Adressat hiernach nicht verpflichtet, der geänderten Anordnung des Arbeitgebers Folge zu leisten, so kann dieser die Weigerung auch dann nicht mit fristloser Kündigung beantworten, wenn der Adressat ihm bei Aufrechterhaltung des Änderungswunschs die "Krankschreibung" in Aussicht gestellt hat.
|
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
|
|
29.06.17, 18:21
|
#18
|
Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.296
|
Danke das Du Dir die Mühe gemacht hast das raus zu suchen Avantasia !
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
|
|
29.06.17, 20:52
|
#19
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 35
|
@Avantasia
mega super Arbeit hammer
Vielen lieben Dank für die Mühe die du dir gemacht hast!!
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Kaioken x20:
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:11 Uhr.
().
|