Belangt werden kann der Mann für die Tat aber nicht. Er besitzt diplomatische Immunität.
Ein tödlicher Unfall ereignete sich am Dienstagabend in Berlin-Neukölln. Ein Radfahrer war gerade unterwegs, als plötzlich ein saudischer Diplomat seine Autotür abrupt aufriss, sodass der Radler mit voller Wucht gegen diese krachte. Er starb aufgrund seiner schweren Verletzungen am Mittwoch im Krankenhaus.
Der Araber stand mit seinem Porsche Cayenne zudem auch noch im absoluten Halteverbot. Ein Verfahren muss er aber nicht befürchten. Seine diplomatische Immunität macht ihn nicht belangbar.
Ehefrau will gerechte Strafe
Die Ehefrau des Opfers sagte zur "Bild", dass ihr Mann immer ein umsichtiger Radfahrer gewesen sei. Für die Befreiung von der Gerichtsbarkeit gegenüber dem Diplomaten hat sie kein Verständnis. "Es ist mir egal, ob das ein Diplomat war oder nicht. Er soll dafür seine gerechte Strafe bekommen", sagt sie.
Ob er jemals wirklich dafür belangt werden kann, liegt in den Händen der saudischen Botschaft. Gegenüber der "Bild"-Zeitung heißt es: "Mit großer Bestürzung haben wir von dem tragischen Unfall in Neukölln erfahren. Wir stehen im engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt. Im Namen der saudischen Botschaft möchten wir den Angehörigen des Verstorbenen unser tief empfundenes Beileid aussprechen."
Vor ein paar Jahren habe ich ähnliches im Deutschlandradio gehört. Unfassbar habe ich nur gedacht. Dort ging es sogar um Vergewaltigung.
Ich habe den passen Artikel auch wieder gefunden: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Über die Art und Anzahl der von Diplomaten begangenen Straftaten werden in Deutschland aus diplomatischer Rücksichtnahme keine konkreten Zahlen seitens der Berliner Innenverwaltung oder des Auswärtigen Amts genannt.
So ist das eben bei Drogenkurieren, Waffenhändlern und Geldwäschern, mit Diplomatenpass geht alles besser. Auch das Misshandeln seiner Angestellten bleibt ohne Folgen.
Oh mein Gott, es war ein Saudi. Wie schlimm. HALLO! Es war ein Unfall! Oder denkt ihr, der hat das mit Absicht gemacht?! Vermutlich hat der einfach nicht geguckt, als er die Türe aufgerissen hat. Vllt war er in Eile. Immerhin ist er Diplomat, die sind bestimmt öfters in Eile. Sowas kann doch jeden passieren. Hatte auch schon ein Unfall mit einem Radfahrer weil der in meinem toten Winkel war. Hätte schlimm ausgehen können, ist es zum Glück nicht. Und wenn es schlimm ausgegangen wäre, wäre ich jetzt ein Mörder? Fasst euch mal an den Kopf, ihr Oberperfekties.
@frosti: es geht nicht um die Nationalität, es geht um die Immunität durch den Diplomaten-Status,
und die daraus resultierende Unantastbarkeit des Unfallverursachers.
Was soll so brandeilig gewesen sein, das der Wagen im absoluten Halteverbot gestanden ist?
Spar dir dein Bashing also für tauglichere Objekte.
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Du merkst doch auch nichts mehr Frosti..."Vielleicht war er in Eile".... Ist kein Grund nicht vorher in den Spiegel zu schauen. Zudem auf der Hermannstr. im Halteverbot, da sucht ein Diplomat eher nichts beruflich.
Und gegen den "toten Winkel", den es beim PKW NICHT gibt, lernt man eigentlich in der Fahrschule den Schulterblick.
Hier mal eine Diplomaten-Statistik:
In Berlin, Standort hunderter ausländischer Vertretungen, waren Diplomatenfahrzeuge 2016 in 22 816 Ordnungswidrigkeiten verwickelt.
Immunität gegenüber Kleinkram, meinetwegen. Aber spätestens bei Personenschäden sollte es vorbei sein mit der Unantastbarkeit!!!! So wie es jetzt ist ist das Diplomatensystem ein schlechter Witz.
Außerdem - im Zeitalter der weltumspannenden, blitzartigen Kommunikation, ausgefeilter Verschlüsselungstechniken u.ä. fällt es mir schwer den aktuellen Sinn des massenhaften Diplomatenaustausches zu verstehen. Eigentlich verkommen sie immer mehr zu Dinosauriern, die irgendwie das Aussterben verpennt haben und hauptsächlich sich selber dienen....
Das System sollte komplett überarbeitet und dem 21.Jahrhundert angepasst werden; die Kriminalitätsrate dürfte sich dann glatt halbieren!
ist in jedem land so, sobald die herren den "unantastbarkeitsstatus" haben, verhalten sie sich wie die wildsäue. hier spielt auch die nationalität garkeine rolle.
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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Die Ehefrau des Opfers sagte zur "Bild", dass ihr Mann immer ein umsichtiger Radfahrer gewesen sei.
....
War dann wohl der einzinste in Berlin. Besonders in Neuköln wird ja so rücksichtsvoll gefahren.
Und die anderen sollten sich daran gewöhnen das internationales recht auch in D. gilt.
Diplomaten stehen in höheren Diensten - daher die Unantastbarkeit. Siehe auch unter Wikipedia.
Wenn es um ein aktives Verbrechen in beträchtlichem Ausmaß ginge, dann könnte der entsendende Staat auch den Diplomatenstatus des Täters aberkennen. Dann wäre er gerichtsbar. Soll es schon gegeben haben. Bei einem Unfall aber eher unwahrscheinlich.
Also ich glaube, dass das internationale Seerecht hier auch nicht greifen wird.
Dies viel zu sehr mit dem Seevölkerrecht, dem Völkergewohnheitsrecht und nicht zuletzt (oder schlussendlich) mit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen verbunden.
Letzteres (da sachlich zuständig für den Diplomatenstatus) ist also -meiner Meinung nach- immer letzte Instanz in Diplomatenfragen, wenn der entsendete Staat nicht eingreift. Ausser in Hollywood ^^
Üblicherweise enden solche Fälle wie oben beschrieben mit einem Vergleich und der Diplomat wird seinen Dienst künftig in einem anderen Land versehen.
Ungeachtet ob es ein Unfall oder eine vorsätzliche Tat war.
Eine freiwillige Wiedergutmachung (Geld-/Sachleistungen) durch den Diplomaten selbst, ist natürlich nicht verboten.... , dafür würde er zuhause vermutlich geächtet werden.
Auch wenn ich mich jetzt wieder in die Nesseln setzen werde...ich möchte es nur etwas versachlichen. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder darf sich über diesen Zustand selbstverständlich empören.
Es war ein Verkehrsunfall mit wirklich tragischen Ausgang. Wer will dem Fahrer hier einen Tötungsvorsatz unterstellen.
Überschrift im Startpost:
Zitat:
Saudi-Diplomat tötet Radfahrer in Berlin
Belangt werden kann der Mann für die Tat aber nicht. Er besitzt diplomatische Immunität....
Verschiedene andere Medien wählen diese reißerische Überschrift nicht und stellen einen tödlichen Verkehrsunfall in den Vordergrund.
Aber die Emotionen sind ja schon geweckt.
Wer verstehen möchte wie es sich sachlich bei der diplomatischen Immunität verhält, kann es gern im Spoiler nachlesen, denn sie ist bei Diplomaten ganz eng mit der Exterritorialität verknüpft.
Das Völkerrecht kennt die Unterscheidung zwischen der I. von Personen, besonders von Diplomaten (diplomatische I.), und der I. der Staaten. I. der Staaten bedeutet, dass die Staaten und ihre Hoheitsträger nicht der Rechtsprechungsgewalt anderer Staaten unterliegen. Die Ausgestaltung der I. bleibt dem innerstaatlichen Recht überlassen; sie begrenzt zugunsten der Staaten und ihrer Organe die Jurisdiktion anderer Staaten durch Achtung der Exterritorialität.
Art und Ausmaß der Exterritorialität ergeben sich jeweils aus völkerrechtlichen Vereinbarungen und dem Völkergewohnheitsrecht.
Ihren Grund findet die Exterritorialität teils in den Notwendigkeiten des diplomatischen Verkehrs, teils in dem Grundsatz der Gleichheit aller Staaten, der verbietet, dass ein Staat einen anderen seiner Gerichtsbarkeit und Zwangsgewalt unterwirft.
Mit dem Begriff der Exterritorialität eng verknüpft ist der der Immunität. Exterritorialität genießen: ein fremdes Staatsoberhaupt nebst seinem Gefolge, die Diplomaten (diplomatische Immunität), die Räumlichkeiten, Archive und Korrespondenzen diplomatischer und konsularischer Vertretungen, Vertreter der Staaten bei internationalen Konferenzen und Organisationen, Gebäude und Beamte internationaler und supranationaler Organisationen kraft besonderer Vereinbarungen, die Richter des Internationalen Gerichtshofes, Kriegsschiffe und Militärflugzeuge bei erlaubtem Aufenthalt in fremdem Hoheitsgebiet sowie Truppen bei erlaubtem Durchzug und vereinbarter Stationierung in einem fremden Staat.
Unfälle infolge unaufmerksamen Öffnens von Fahrzeugtüren sind relativ häufig. Den Hauptanteil machen dabei folgende Konstellationen aus:
• die Fahrzeugtür wird in die Fahrspur eines Radfahrers hinein geöffnet;
• ein Kfz fährt mit zu geringem Seitenabstand an einem oder mehreren haltenden Fahrzeugen vorbei und es wird die Fahrertür unaufmerksam geöffnet;
• ein Taxi-Fahrgast öffnet beim Aussteigen unaufmerksam die Fzg-Tür, und es kommt rechts oder links zur Kollision mit einem rechts vorbeifahrenden Radfahrer oder links mit einem vorbeifahrenden Kfz;
• eine Fzg-Tür wird zu weit geöffnet und / oder nicht genügend festgehalten, sodass sie durch den starken Sog eines vorbeifahrenden Großfahrzeugs mitgerissen wird.
In vielen Fällen dieser Konstellationen kommt eine Mithaftung beider Beteiligter in Betracht.
Vergleichbare Urteile könnte ich ja dann später bei Verkehrsunfällen von Leuten ohne Immunität bringen.
Darf ich hier hier noch einmal konkretisieren..auch (nebenbei) zum Verhalten der USA mit den Haftbefehlen im anderen Thread.
Warum gibt es Immunität?
Immunität ist ein Privileg, das nicht belohnen, sondern einem Zweck dienen soll.
Politische Immunität soll Amts- und Mandatsträger vor Willkür staatlicher Exekutive schützen. Ein Parlament soll funktionieren, ohne dass sich Behörden nach Gutdünken Gründe suchen dürfen, in das Handeln der Abgeordneten einzugreifen. Staatsoberhäupter genießen im Ausland völkerrechtliche Immunität, Entsandte anderer Staaten im Gastland diplomatische Immunität, auch dies ist eine jahrhundertealte Rechtstradition.
Die Immunität sichert heute die Beziehungen zum Entsendestaat und garantiert freie Kommunikation. Sie schützt vor Gerichten und Administration im Gaststaat, es gibt weder strafrechtliche Verfolgung noch sind zivilrechtliche Ansprüche einklagbar. Diplomaten sind aber nicht vollkommen unberührbar, sie können zur „Persona non grata“ erklärt und ausgewiesen werden – dann kann ihnen im Heimatland möglicherweise ein Verfahren drohen.
Wie wird Immunität geregelt?
Vorschriften im Gerichtsverfassungsgesetz befreien „diplomatische Missionen, ihre Familienmitglieder und ihre privaten Hausangestellten“ von der deutschen Gerichtsbarkeit.
Völkerrechtliche Grundlage ist das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Die Immunität gilt absolut und lässt nach herrschender Juristenmeinung auch bei Menschenrechtsverletzungen keine Durchbrechung zu. Die Pflege zwischenstaatlicher Beziehungen hat Vorrang.
Zwecke der Vorrechte und Befreiungen
Die Vorrechte und Befreiungen der Diplomaten verfolgen mehrere Zwecke:
• Sie sollen es dem Diplomaten zum einen ermöglichen, die Interessen seines Staates (des Entsendestaates) im Empfangsstaat wirksam zu vertreten, ohne dafür eine Bestrafung befürchten zu müssen. Sie sollen ihn auch allgemein vor staatlicher Willkür oder fremder Rechtspraxis seines Gastgeberlandes schützen.
• Der Diplomat soll zum anderen vom Empfangsstaat nicht zum Objekt einer Revanche am Entsendestaat für dessen unfreundliches Verhalten gemacht werden können; daher genießt der Diplomat auch im außerdienstlichen Bereich Befreiung von jeglicher Strafverfolgung durch den Empfangsstaat. Dies gilt auch dann, wenn ein politischer Konflikt zwischen Endsendestaat und Empfangsstaat offenkundig nicht besteht und eine angemessene Ahndung des Fehlverhaltens des Diplomaten legitim erscheint.
• Steuer- und Zollbefreiungen und die umfassende Befreiung von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates sind Ausdruck des bestehenden Gleichordnungsverhältnisses zwischen Hoheitsträgern und der Gleichheit aller Völkerrechtssubjekte in der internationalen Staatengemeinschaft. Der Diplomat als Vertreter eines souveränen Staates soll nicht der Hoheitsgewalt eines anderen, sondern nur der seines eigenen Staates unterworfen sein.
Ausweislich der vierten Erwägung in der Präambel des WÜD dienen Vorrechte und Immunitäten nicht dem Zweck, einzelne zu bevorzugen, sondern haben zum Ziel, die wirksame Wahrnehmung der Aufgaben der diplomatischen Missionen als Vertretungen von Staaten zu gewährleisten.
Durch das “Wiener Abkommen über diplomatische Beziehungen” (WÜD) fand das Diplomatenrecht und somit auch die diplomatische Immunität eine gesetzliche Verankerung.
Zum 1. Januar 2015 gehören dem Übereinkommen 190 Staaten an, das entspricht fast der gesamten Staatengemeinschaft.
In Deutschland wird also grundsätzlich kein (Ermittlungs-)Verfahren in Gang gesetzt, es sei denn der Entsendestaat erlaubt es, was kaum geschieht.
Sie schützt vor Gerichten und Administration im Gaststaat, es gibt weder strafrechtliche Verfolgung
noch sind zivilrechtliche Ansprüche einklagbar.
Heißt für die Hinterbliebenen: Die haben Anspruch auf nichts!
Echt toll! Auch wenn ich den Sinn von owi- und strafrechtlicher Immunität verstehe, erschließt sich mir die zivilrechtliche nun mal gar nicht.
und wie es in dem schönen Land ist, wird erst einmal das vermögen angerechnet . Wenn sie von der Arge leben muss, alles angerechnet und muss erst einmal davon leben, bis sie Arm wie eine Kirchenmaus ist. Das sie sich schön zu den armen gesellen darf. Denn die Kluft muss immer schön groß sein.
- Darum hoffe ich für die Gute das sie arbeitet und auch was von dem Geld hat. -
Denn sonst hat sie selbst vond em Tod nichts.
__________________ So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
Zusätzlich zum Angebot des ehemaligen Botschafters kommt noch .....
Gedanken um Entschädigungen müssen sich Geschädigte in Deutschland aber keine machen. „Die Autos der Diplomaten sind über die jeweiligen Botschaften haftpflichtversichert. Entschädigungsforderungen der Familie des toten Radfahrers müssen sich an die Haftpflichtversicherung richten“, sagt Roland Weber, Berlins Opferbeauftragter. „Und sollten Botschaften der Pflicht zur Versicherung ihrer Fahrzeuge nicht nachkommen, springt die Verkehrsopferhilfe ein.“