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[Wirtschaft] BGH-Urteil: Mieter haben mehr Zeit für Überweisung

 
 
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Ungelesen 24.12.16, 11:34   #1
TinyTimm
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Standard BGH-Urteil: Mieter haben mehr Zeit für Überweisung

Zitat:
Beim Überweisen ihrer Miete können sich Mieter künftig mehr Zeit lassen. Die übliche Vertragsklausel, wonach die Zahlung bis zum dritten Werktag des Monats eingegangen sein muss, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Mieter müssen ihre Miete nicht so überweisen, dass das Geld am vereinbarten Stichtag auf dem Konto des Vermieters ist. Lediglich der Zahlungsauftrag muss zu diesem Stichtag der Bank vorliegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, das heute veröffentlicht wurde.

Übliche Klausel unwirksam

Eine entsprechende Klausel in einem Formularmietvertrag, die den Mieteingang auf das Konto des Vermieters bis zum dritten Werktag eines Monats vorsieht, sei unwirksam, so die Karlsruher Richter. Damit erklärte der BGH die Wohnungskündigung einer Kölner Mieterin wegen verspäteter Zahlungen für unwirksam.

Laut des vorliegenden Formularmietvertrag sollte die Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Bei verspäteten Mietzahlungen musste danach mit einer Kündigung des Mietverhältnisses gerechnet werden.

Mehrere Monate überwies die Mieterin ihre Miete genau am dritten Werktag. Das Geld ging dann erst Tage später auf dem Konto des Vermieters ein. Dieser kündigte der Frau und verlangte die Räumung der Wohnung. Doch vor dem BGH bekam nun die Mieterin recht. Und - wie schon die Vorinstanzen - wies nun auch der BGH die Räumungsklage ab.

Risiko muss Vermieter tragen

Solange ein Mieter die Miete bis zum Stichtag überweist und ihr Konto ausreichend gedeckt ist, wird die Zahlung nach Auffassung der Richter pünktlich geleistet. Das Risiko eines verspäteten Zahlungseingangs auf dem Konto müsse der Vermieter tragen.

Denn das Risiko von Verzögerungen im Zahlungsverkehr würde damit dem Mieter auferlegt, obwohl er dafür nichts könne. Lediglich gewerbliche Mietverträge dürften auf den Eingang einer Mietzahlung abstellen.
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