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[Brisant] Versicherungen kündigen nach (Hagel-)Schaden

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Ungelesen 18.07.15, 12:26   #1
TinyTimm
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Standard Versicherungen kündigen nach (Hagel-)Schaden

Zitat:
Viele Autobesitzer freuen sich über ihre Kaskoversicherung nach den schweren Schäden beim Hagelgewitter letzte Woche in Villach und hoffen auch Übernahme der Kosten. Doch viele Kunden werden nach Schadensfällen gekündigt.

Wie Julia Baumgartner ging es schon etlichen Versicherungskunden. Ihr drei Jahre altes Leasingauto wurde durch den Hagelschlag in Klagenfurt im Vorjahr schwer beschädigt - mehr dazu in Hagel: Ansturm auf Versicherungen (kaernten.ORF.at; 25.6.2014). Die Versicherung stufte sie daraufhin in die Haftpflicht zurück: „Im ersten Moment hat sie sich geweigert, den Schaden zu übernehmen.“ In einem Schreiben sei angeboten worden, einen Teil zu übernehmen. Erst, als sie mit ihrem Anwalt gedroht habe, sei der Schaden von 5.700 Euro beglichen worden, so Baumgartner.

„Auto gilt als unversicherbar“

Doppelt bitter ist, dass das Leasingauto eigentlich vollkaskoversichert sein müsste. Ihr Versicherungsberater habe zu ihr gesagt, dass sie auch bei keinem anderen Unternehmen mehr eine Vollkaskoversicherung bekomme werde: „Dass dieses Auto unversicherbar ist, es steht in einer Datenbank, die auch andere Versicherungen einsehen könnten.“

Etwas mehr als ein Jahr danach wurde ihr Auto wieder durch Hagel schwer beschädigt, diesmal in Villach. Jetzt muss die 32-Jährige den Schaden von rund 8.000 Euro selbst bezahlen. Nach der ORF-Recherche will sich ein anderer Versicherungsberater des betroffenen Instituts die Sache noch einmal genau anschauen. Die Arbeiterkammer spricht von unseriösen Machenschaften der Versicherer.

Grund für Kündigung nicht erfahren

Susanne Kißlinger, oberste Konsumentenschützerin in der Arbeiterkammer Kärnten, wünscht sich eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, damit Versicherungen nicht mehr nach eigenem Ermessen Kunden kündigen können: „Dieses beiderseitige Kündigungsrecht soll bei Naturgewalten gesetzlich geregelt werden.“ Julia Baumgartner erfuhr von ihrer Versicherung auch nie einen Grund für die Auflösung des Vollkaskoschutzes. Im Schreiben stehe nur, dass der Vertrag geändert worden sei.

So gehe es Kunden quer durch alle Versicherungsunternehmen,
so die Arbeiterkammer. Von Seiten der Versicherungen heißt es, man halte sich an alle gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen dieser seien Kündigungen von Versicherungsseite möglich.
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Der Fall stammt aus Österreich, aber ich denke in Deutschland wird es nicht anders sein.
Das sind die mordernen Raubritter. Warum fordern Versicherungen nicht gleich Einzahlungen ohne Gegenleistung?
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Ungelesen 18.07.15, 22:42   #2
Jackieiii
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So sieht es aus. Eine Versicherung ist meistens nur so lange gut bis man sie in Anspruch nehmen möchte...
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Ungelesen 19.07.15, 01:34   #3
Toclek
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Naja, wenn die Kunden kündigen fragt die Versicherung ja auch nicht nach dem warum.
Und ganz ehrlich: 5.700 € bekommen. Ein Jahr später 8.000 haben wollen. Woher soll das Geld denn kommen? Von den anderen Versicherten. Viele schäden die von Versicherungen gezahlt werden = hohe kosten für alle. Geld wächst ja nicht auf Bäumen, auch bei Versicherungen nicht.
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Ungelesen 19.07.15, 08:47   #4
Destiny
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Na das Geld kommt von den Beiträgen und von der Zeit, wo keine Schäden entstanden sind, man aber trotzdem monatlich/jährlich/wie auch immer bezahlt.
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Ungelesen 19.07.15, 09:35   #5
cbllain
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Der Fall stammt aus Österreich, aber ich denke in Deutschland wird es nicht anders sein.
Doch. Denn da gilt das Versicherungsvertragsgesetz (das es aber in etwas anderer Form auch in Österreich gibt).
Außerdem kann diese Meldung nicht stimmen, da sie inhaltlich falsch ist.
Auch in Österreich fällt ein Hagelschaden unter Vollkasko. Demnach wird der Schadensfreiheitsrabat (SFR oder SF-Klasse) in der Vollkaskoversicherung und nicht in der Haftpflichtversicherung zurückgestuft.

Was stimmen kann ist dass der Versicherungsvertreter einen Fehler gemacht hat (oder einfach nur sehr unerfahren war).
Beim Durchlesen sieht es so aus, als wollte die Versicherungsnehmerin das Auto Vollkasko versichern, jedoch wurde nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Daher auch die Weigerung der Versicherung, den Hagelschaden zu bezahlen. Der ist ja in der Haftpflicht nicht abgesichert.
Die Drohung mit dem Anwalt weist darauf hin, dass hier auf Falschberatung geklagt wurde, bzw. geklagt werden sollte. Diese hat auh wahrscheinlich vorgelegen (dämlicher Versicherungsvertreter). Da die Versicherung weiß, dass der Versicherungsvertreter wahrscheinlich verlieren könnte, hat sie eben den Schaden doch bezahlt.
Achtung, wichtig! Der Versicherungsvertreter ist ein Selbständiger und arbeitet auf eigener Rechnung. Er muss auch für seine Fehler gerade stehen.

Im Gegenzug muss man aber auch sagen, dass eine gewisse Schuld auch bei der Versicherungsnehmerin lag. Denn auch in Österreich erhält jeder Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung beim Versicherungsvertreter einen Versicherungsschein. Dort steht dann haargenau was nun eigentlich versichert ist. Spätestens beim lesen der Police (oder Polizze, da wir ja in Österreich sind) hätte es der Versicherungsnehmerin auffallen müssen, dass Vollkasko nicht abgeschlossen wurde. Und nein, das steht nicht im Kleingedruckten, sondern dick und fett auf der ersten bzw. zweiten Seite.

Was aber andererseits richtig ist, und das gilt auch in Österreich, es gilt die Vertragsfreiheit. Jeder (Versicherer, wie Versicherungsnehmer) kann frei entscheiden, mit wem er eine Versicherung abschließt. Da unterscheidet man sich nciht von einer "normalen" Firma.
Und genauso hat der Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer das Recht die Versicherung nach einem regulierten Schaden (d.h. es muss mindestens ein Cent geflossen sein) zu kündigen.
Es ist das normalste in oder auf der Welt, dass man als Unternhemen auf einen Kunden verzichtet, mit dem man nur Verlust macht. Bestimmte Pflichtversicherungen mal außen vor.

Insgesamt also eine ziemlich reisserische Meldung, bei der (bewusst oder unbewusst) viele wichtige Informationen fehlen.

Funfact: In Deutschland liegt die Schadensquote für alle Kfz-Versicherer zusammen bei ca. 103%.
Das heißt es wird mehr Geld für Schadensregulierung ausgegeben (Kunde bekommt Geld), als Beiträge eingenommen werden (Kunde muss Versicherungsbeitrag zahlen).
Das Minus wird durch andere Sparten aufgefangen, bei denen Geld verdient wird.
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Hagelschaden fällt in Deutschland unter Teilkasko
Teilkasko wird nie gestuft, ist immer 100%
Aber ansonsten stimme ich cbllain zu
Toclek ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.07.15, 13:15   #7
cbllain
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Mein ich ja....Kasko eben. War ein freudscher Fehler, da die von Vollkasko gefaselt haben. Wobei dann ja auch gar nicht zurückgestuft werden kann.
Und wahrscheinlich meinten die da auch die GAP-Deckung wegen einem Leasing-Fahrzeug.
Es stimmt eben so rein gar nichts zusammen in dieser Meldung.
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