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Zitat von TinyTimm
Der Fall stammt aus Österreich, aber ich denke in Deutschland wird es nicht anders sein.
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Doch. Denn da gilt das Versicherungsvertragsgesetz (das es aber in etwas anderer Form auch in Österreich gibt).
Außerdem kann diese Meldung nicht stimmen, da sie inhaltlich falsch ist.
Auch in Österreich fällt ein Hagelschaden unter Vollkasko. Demnach wird der Schadensfreiheitsrabat (SFR oder SF-Klasse) in der Vollkaskoversicherung und nicht in der Haftpflichtversicherung zurückgestuft.
Was stimmen kann ist dass der Versicherungsvertreter einen Fehler gemacht hat (oder einfach nur sehr unerfahren war).
Beim Durchlesen sieht es so aus, als wollte die Versicherungsnehmerin das Auto Vollkasko versichern, jedoch wurde nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Daher auch die Weigerung der Versicherung, den Hagelschaden zu bezahlen. Der ist ja in der Haftpflicht nicht abgesichert.
Die Drohung mit dem Anwalt weist darauf hin, dass hier auf Falschberatung geklagt wurde, bzw. geklagt werden sollte. Diese hat auh wahrscheinlich vorgelegen (dämlicher Versicherungsvertreter). Da die Versicherung weiß, dass der Versicherungsvertreter wahrscheinlich verlieren könnte, hat sie eben den Schaden doch bezahlt.
Achtung, wichtig! Der Versicherungsvertreter ist ein Selbständiger und arbeitet auf eigener Rechnung. Er muss auch für seine Fehler gerade stehen.
Im Gegenzug muss man aber auch sagen, dass eine gewisse Schuld auch bei der Versicherungsnehmerin lag. Denn auch in Österreich erhält jeder Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung beim Versicherungsvertreter einen Versicherungsschein. Dort steht dann haargenau was nun eigentlich versichert ist. Spätestens beim lesen der Police (oder Polizze, da wir ja in Österreich sind) hätte es der Versicherungsnehmerin auffallen müssen, dass Vollkasko nicht abgeschlossen wurde. Und nein, das steht nicht im Kleingedruckten, sondern dick und fett auf der ersten bzw. zweiten Seite.
Was aber andererseits richtig ist, und das gilt auch in Österreich, es gilt die Vertragsfreiheit. Jeder (Versicherer, wie Versicherungsnehmer) kann frei entscheiden, mit wem er eine Versicherung abschließt. Da unterscheidet man sich nciht von einer "normalen" Firma.
Und genauso hat der Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer das Recht die Versicherung nach einem regulierten Schaden (d.h. es muss mindestens ein Cent geflossen sein) zu kündigen.
Es ist das normalste in oder auf der Welt, dass man als Unternhemen auf einen Kunden verzichtet, mit dem man nur Verlust macht. Bestimmte Pflichtversicherungen mal außen vor.
Insgesamt also eine ziemlich reisserische Meldung, bei der (bewusst oder unbewusst) viele wichtige Informationen fehlen.
Funfact: In Deutschland liegt die Schadensquote für alle Kfz-Versicherer zusammen bei ca. 103%.
Das heißt es wird mehr Geld für Schadensregulierung ausgegeben (Kunde bekommt Geld), als Beiträge eingenommen werden (Kunde muss Versicherungsbeitrag zahlen).
Das Minus wird durch andere Sparten aufgefangen, bei denen Geld verdient wird.