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[Recht & Politik] Vorratsdatenspeicherung auf dem Weg und wird schon nicht so schlimm

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Ungelesen 27.05.15, 15:06   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Vorratsdatenspeicherung auf dem Weg und wird schon nicht so schlimm

Zitat:
Das neu erarbeitete Gesetz zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung ist auf den Weg gebracht worden. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf seiner zuständigen Minister zugestimmt, womit die Regelung jetzt von der Regierung in den Bundestag eingebracht wird. Dort gilt eine Zustimmung als ziemlich sicher.

Die erste Form der Vorratsdatenspeicherung war im Jahr 2010 noch für verfassungswidrig erklärt worden. Zu einfach hatten es sich die zuständigen Stellen damals gemacht. Das Gesetz wurde in Karlsruhe für nichtig erklärt und auch die EU-Richtlinie, auf der es beruhte, ist seit dem vergangenen Jahr Geschichte. CDU und SPD hatten sich aber einen neuen Anlauf in den Koalitionsvertrag geschrieben und ließen sich bis vor einigen Wochen Zeit.

Doch nun kommt die Regelung, die deutlich milder ausfällt als die letzte Fassung, in die Gänge. Nicht einmal der als Hardliner bekannte schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert, der bei Facebook jedes noch so kleine Vergehen für wüste Attacken auf das beliebte Internet-Unternehmen nutzt, hat grundsätzlich etwas gegen das neue Gesetz einzuwenden. Er sieht den neuen Entwurf sogar als "stilbildend" für eine Neuregelung in Europa an, wie er kürzlich dem Deutschlandradio sagte.

Das aus dem Hause des Justizministers Heiko Maas (SPD) stammende Papier, das mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt wurde, sieht zwar weiterhin vor, dass verschiedene Kommunikationsdaten der Nutzer gespeichert werden, doch jetzt nur noch über einen Zeitraum von zehn Wochen. Der Standort der Handynutzung soll außerdem lediglich vier Wochen aufbewahrt werden.

Befreiung von Überwachung ist ganz einfach
Zugriff sollen die Behörden nur bekommen, wenn es um schwere Straftaten wie die Gründung einer terroristischen Vereinigung, Mord oder sexuellen Missbrauch geht und ein Richter zustimmt. In dem als Kompromiss verstandenen Entwurf werden außerdem verschiedene Ausnahmen festgehalten, bei denen auf eine Erfassung komplett verzichtet wird. Wer also ohnehin nicht vorhat, eine der fraglichen Straftaten zu begehen, kann die Speicher der Provider entlasten, indem er per E-Mail kommuniziert - hier sollen die Daten nämlich nicht erfasst werden.

Gleiches gilt bei Berufsgeheimnisträgern. Bei Ärzten und Anwälten handelt es sich um geschützte Berufsbezeichnungen, das ist aber nicht bei Journalisten der Fall, die ebenfalls aus der Datenspeicherung herausgenommen werden sollen. Zwar ist noch nicht eindeutig ausgeführt, wie dies in der Praxis aussehen soll, doch Maas versicherte, dass mit seinem neuen Gesetz auf jeden Fall die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt werde. Zur Beruhigung jener, die die Telekommunikationsunternehmen verdächtigen, bei der Löschung der Daten nach den entsprechenden Fristen zu schludern, wurden auch Bußgelder für solche Fälle vorgesehen.

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Ungelesen 27.05.15, 17:44   #2
layercake87
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jaja, hauptsache erstmal ein fuß in der tür und dann kann man weiterschauen
ich stehe dem ganzen sehr, sehr skeptisch gegenüber.
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Der Ökonom geht davon aus, dass die optimale Mordrate nicht bei 0 liegt, da sonst die Grenzkosten den Grenznutzen überschreiten würden ;-)
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Ungelesen 27.05.15, 17:47   #3
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Zitat:
Zugriff sollen die Behörden nur bekommen, wenn es um schwere Straftaten wie die Gründung einer terroristischen Vereinigung, Mord oder sexuellen Missbrauch geht und ein Richter zustimmt
Oder bei Taschendiebstahl oder bei Falschparken oder bei Raubmordkopierern oder ...
Wir wissen doch wie so etwas läuft. Wenn die Daten erstmal existieren, erzeugen sie Begehrlichkeit. Und in wenigen Jahren wird das Gesetz auch daraufhin ausgeweitet. "Es kann nicht sein, dass diese Menschen ungestraft davon kommen, wenn die Daten ja eh schon existieren".

Dass Journalisten nicht als Geheimnisträger zählen zeigt ja eh, wohin die Reise geht.
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Ungelesen 27.05.15, 18:40   #4
pauli8
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Zitat:
Wir wissen doch wie so etwas läuft.
Und warum wurde der vorherige Entwurf gestoppt und man musste es einschränken ?

Gespeichert wird wenige Wochen..keine Gesprächsinhalte...kein Mail-Verkehr usw. Dazu kommt der Richtervorbehalt.

Ich bin ja vielleicht etwas fantasielos...aber bitte schreibe doch mal ein einziger Gully-User hier klar und deutlich wie genau er persönlich davon betroffen wurde. Welche Konsequenzen musste er tragen ?
Oder sind das nur Ängste gegenüber dem jetzigen System, das man aufgrund persönlich subjektiv empfundenen Erlebnissen auf den jetzigen Entwurf ohne Differenzierung überträgt ?

Zitat:
Dass Journalisten nicht als Geheimnisträger zählen zeigt ja eh, wohin die Reise geht.]
Und das nachfolgende Zitat empfehle ich etwa zehnmal zu lesen, bevor man es als unumstößliche Tatsache/Fakt hinstellt.

Zitat:
Gleiches gilt bei Berufsgeheimnisträgern. Bei Ärzten und Anwälten handelt es sich um geschützte Berufsbezeichnungen, das ist aber nicht bei Journalisten der Fall, die ebenfalls aus der Datenspeicherung herausgenommen werden sollen. Zwar ist noch nicht eindeutig ausgeführt, wie dies in der Praxis aussehen soll, doch Maas versicherte, dass mit seinem neuen Gesetz auf jeden Fall die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt werde. Zur Beruhigung jener, die die Telekommunikationsunternehmen verdächtigen, bei der Löschung der Daten nach den entsprechenden Fristen zu schludern, wurden auch Bußgelder für solche Fälle vorgesehen.
Bußgelder ? Großes Grinsen. An Daten an die man durch "Schluderjahn" der Telekommunikationsunternehmen gekommen ist werden vor Gericht wohl keinen Bestand haben.
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Ungelesen 27.05.15, 19:44   #5
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Das Größte Problem der ansatzlosen Komplettüberwachung ist die Geistige Einschränkung. Die eigene Meinung und Wissen über Machtmissbrauch werden aus Angst lieber für sich behalten. Ein Eintrag in der falschen Datenbank und deine wirtschaftliche Existenz ist zerstört.

Zitat:
...kein Mail-Verkehr...
Den müssen die Provider schon jetzt rausgeben, das braucht kein neues Gesetz

Zitat:
...keine Gesprächsinhalte...
Weil es technisch einfach noch nicht möglich ist. In ein paar Jahren merken die "Sicherheitsbehörden" das auch und dann wird das Gesetzt "verbessert" und die Infrastruktur aufgerüstet.

Der Richtervorbehalt ist mittlerweile auch keine Bastion mehr. Bei "Gefahr im Verzug" lässt sich dieser auch bei Hausdurchsuchungen und dergleichen aushebeln. Du denkst doch nicht, dass es im "Neuland" anders gehandelt wird, oder?
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Ungelesen 27.05.15, 19:50   #6
pauli8
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Sind denn nicht der Mail-Verkehr und die Gesprächsinhalte eine andere Baustelle als die Vorratsdatenspeicherung ? Nämlich die eines Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessordnung. Da braucht es schon etwas mehr Gründe ?

Auch die Annahme der Gefahr im Verzug muss einem endgültigen Urteil standhalten. Wenn Laien vielleicht die Gefahr im Verzug nicht richtig deuten und man ihnen folgen würde, sollte man sehr viele Ermittlungsverfahren erst gar nicht beginnen, weil alle Beweise schon vernichtet wären.
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Ungelesen 27.05.15, 20:18   #7
nachtmasse
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Die kriminologische Abteilung des Max-Planck-Instituts hat doch mal ein Gutachten über die Vorratsdatenspeicherung erstellt. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das Fazit ist kurz gesagt: Die VDS ist unnütz.
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Die Polizei muss beobachtet werden.
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Ungelesen 27.05.15, 20:59   #8
pauli8
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Danke nochmal nachtmasse für die sehr ausführliche PDF.

Gut...sie war ja von 2011. Aber ich maße mir letztendlich nicht an darüber zu entscheiden, ob es unnütz ist oder nicht. Dazu fehlen mir einfach die Fachkenntnisse und Fähigkeiten des Max-Planck-Instituts.

Meine Zweifel habe ich aber darüber, ob es jemals User gibt, die diese PDF vollständig lesen werden.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.05.15, 22:10   #9
nachtmasse
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Zitat:
Zitat von pauli8 Beitrag anzeigen
Meine Zweifel habe ich aber darüber, ob es jemals User gibt, die diese PDF vollständig lesen werden.
Es reicht schon aus, sich die Schaubilder anzusehen. Die sagen schon eine Menge aus.

Mein Standpunkt ist ganz einfach. Umso weniger die Behörden wissen, umso besser.
Wenn es nun wirklich drastische Anhaltspunkte für krasse schwere und Menschenleben gefährdende Aktionen gibt, dann reichen die jetzigen Mittel aus, um sich diesen Gefahren zu stellen. Die Aufklärung, also wie die Verbindungen waren usw, die kann man auch mit den jetzigen Instrumenten ausreichend aufklären.

Zu viel Informationen, Totalüberwachung, rücken einfach zu viele Unbeteiligte in den Fokus von Ermittlungen.

Die Überwachung, die jetzige und vielleicht sogar noch eine ausgebaute in der Zukunft, rechtfertigen in keiner Weise den Nutzen zum Aufwand, wenn man davon ausgeht, dass es dem Wohle der Gesellschaft dient. Ganz sicher gibt es da auch noch andere Interessen.
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Ungelesen 27.05.15, 21:03   #10
nolte
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Da hat sich mal einer verplappert:
Zitat:
Dieser Fall zeigt wieder mal, wie wichtig eine Vorratsdatenspeicherung wäre. Damit hätte man das Gespräch und damit auch die Stimme der Drohanruferin auf Band vorliegen.
Jemand von der Polizeigewerkschaft denkt, die Vorratsdatenspeicherung speichert nicht nur die Bewegungsdaten, sondern auch gleich die Inhalte mit ab! Nur falls jemand Zweifel hat, wo es hingehen wird, wenn wir die Vorratsdatenspeicherung erst mal kriegen. Die bei der Polizei haben noch gar nicht gemerkt, dass sie damit nur Metadaten kriegen! Da wird die Enttäuschung aber groß sein, wenn sie das merken! Und dann wird die selben Nicht-Argumente wieder genau so losgehen wie jetzt.

Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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Ungelesen 27.05.15, 21:10   #11
maKe_my_day
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Ja und wie toll das mit den Richtern und deren Vorbehalt klappt hat man ja am redtube skandal gesehen...
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Ungelesen 27.05.15, 21:24   #12
pauli8
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@nolte:

Ja und der Bild glaube ich jedes Wort...sogar die wortgetreue Wieidergabe einer Äußerung.

Wenn es trotzdem stimmen sollte, wieviel hat man dem guten Mann gezahlt ? Wenn man schon bereit war einem Reporter 10.000 (damals DM) zu geben, damit er ein Kommunionsbild eines ermordeten Mädchens in einem kleinen Dorf beschafft.

Ein Dorfdepp war mit 100.-DM zufrieden.

Richtervorbehalt...Redtube ?

Leider schmeißt der werte Herr make_my_day immer wieder mal Zivilrecht und Strafrecht durcheinander und rührt beliebig darin rum. Leute...so funktioniert das...ist doch ganz einfach.

make_my_day macht mir wirklich jeden Tag !
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Ungelesen 28.05.15, 00:42   #13
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Mit dem Fall hast du ein gutes Beispiel, dass die VDS nicht notwendig ist. Die Daten werden jetzt schon bis zu 7 Tage vorgehalten, was mehr als genug ist. Die 10 Wochen sind keine Hilfe bei der Aufklärung, aber bieten viel missbrauchspotential.

Ich grab jetzt mal etwas in der Geschichtstruhe: Stell dir einmal vor, im 3. Reich gäbe es diese Überwachungsmaßnahmen und jeder lässt sich tracken. Denkst es, es hätte auch nur ein einziger Jude überlebt oder fliehen können?
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Ungelesen 29.05.15, 15:45   #14
Prince
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Alter scarface44, kannst du nicht endlich mal deine Finger still halten? All deine Kommentare hier sind absolut nutzlos!

Ist das Absicht oder bist du tatsächlich so dämlich?
Prince ist offline   Mit Zitat antworten
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