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24.03.15, 19:15
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#1
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 473
Bedankt: 293
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Abmahnung wegen Nutzung des Facebook-Buttons bei Bild.de
Zitat:
Wer den Facebook-Share-Button der Bild-Zeitung nutzt, kann mit Abmahnungen rechnen. Ein Fotograf will 1.080 Euro, weil sein Name bei Facebook nicht sichtbar war. Doch das Problem betrifft auch alle anderen Medien.
Nach Angaben des IT-Anwalts Christian Solmecke ist eine Leserin der Bild-Zeitung wegen Nutzung des Facebook-Teilen-Buttons abgemahnt worden. Die Inhaberin einer Fahrschule teilte einen Artikel über den Fußball-Nationalspieler Marco Reus und seine Fahrt mit einem gefälschten Führerschein. Der Fotograf des Bildes mahnte die Inhaberin der Fahrschule wegen der Nutzung seines Fotos mit Reus vor seinem Aston Martin ab.
Der Rechteinhaber verlange die Zahlung von 1.080 Euro, erklärte Solmecke Golem.de. "Der Vorwurf lautet, dass der Name des Fotografen in dem Facebook-Vorschaubild nicht genannt wurde." Solmecke vertritt die Betroffene und will nun versuchen, das Geld von der Bild-Zeitung und dem Axel-Springer-Verlag zurückzuholen.
"Es wird mit Sicherheit nicht bei dieser einen Abmahnung bleiben", sagte Solmecke. "Eine wegweisende Gerichtsentscheidung ist unabdingbar. Bis dahin besteht nun eine erhöhte Abmahngefahr für die Nutzer und eine noch größere Gefahr für die Blogbetreiber, die womöglich bald zahlreichen Regressansprüchen ausgesetzt sein werden."
Solmecke meinte, hier seien die Blogbetreiber und Online-Medien in der Pflicht. Sie müssten dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. "Und zwar notfalls auch ohne Nennung des Urhebers", sagt Solmecke. Ansonsten müssten sie mit Regressansprüchen der abgemahnten Nutzer rechnen. "Dies haben bereits die Richter am Landgericht Frankfurt in einem Streit zum Facebook-Share-Button entschieden (Urteil vom 17. Juli 2014, Aktenzeichen 2-03 S 2/14). Solange die Teilen Funktion genutzt wird, vergibt der Seitenbetreiber konkludent eine Lizenz an den geteilten Inhalten."
Konkret sollten die Betreiber von Internetseiten sich von Fotografen die erforderlichen Rechte vorher einräumen lassen. Im Lizenzvertrag müsse geregelt sein, dass die eingekauften Bilder auch in sozialen Netzwerken verwendet werden dürfen, rät der Anwalt. Außerdem müssten die Inhalteanbieter dafür sorgen, dass die Urhebernennung im Artikel so platziert wird, dass sie auch beim Teilen in den sozialen Netzwerken noch sichtbar ist.
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via [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das perverse an der Sache ist, dass der Fotograf bei Springer selber angestellt ist. Die Sache zeigt aber wieder einmal sehr gut, dass unser Urheberrecht hoffnungslos veraltet ist. Dies ist [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und er wird sicherlich nicht der Letzte sein.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei cortez442 bedankt:
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24.03.15, 20:19
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 214
Bedankt: 507
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für mich ist klar, dass die Abmahnung gegen den FB User null und nichtig ist... wenn die Bild so einen Share-Button zur verfügung stellt, ist sie doch verantwotlich für dessen Gebrauch, oder sehe ich das falsch? Der Fotograf müsste schon BILD abmahnen lassen, und die Funktion des Share-Buttons nachbessern lassen... oder sowas in der art.
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25.03.15, 22:42
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 127
Bedankt: 46
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Zitat:
Zitat von mauzi78
für mich ist klar, dass die Abmahnung gegen den FB User null und nichtig ist... wenn die Bild so einen Share-Button zur verfügung stellt, ist sie doch verantwotlich für dessen Gebrauch, oder sehe ich das falsch?
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Ja, siehst du falsch. Wer Inhalte in Folge eines Button-Klicks dupliziert bzw. kopiert und somit auf eigenen Seiten veröffentlicht, muss auch die Rechte haben. Das Urheberrecht ist da ziemlich klar...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei picard82:
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25.03.15, 02:01
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 104
Bedankt: 113
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Zitat:
Zitat von cortez442
Das perverse an der Sache ist, dass der Fotograf bei Springer selber angestellt ist.
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Also wenn das stimmt, dann kann das doch nur ein PR-Aktion sein. Machen die da keine Verträge?
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Platz für Notizen
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25.03.15, 12:19
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#5
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Steht so in seinem Facebook-Profil.
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25.03.15, 13:01
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 360
Bedankt: 1.743
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Zitat:
Zitat von Katzenfisch
Steht so in seinem Facebook-Profil.
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... und dann muss es ja stimmen  
Dass das Urheberrecht überarbeitet wird, ist aber wohl wirklich überfällig.
In dem Fall wird ja noch nicht mal Geld verdient
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.
Voltaire [1694-1778]
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25.03.15, 20:37
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#7
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毎日増加能力は、毎日戻っていない。
Registriert seit: May 2009
Ort: -16.558132,-151.51195
Beiträge: 311
Bedankt: 6.077
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Wer Fuckbook nutzt und verklagt wird, ist selber schuld...
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