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[Brisant] Ukraine-Krise - Angeblich mehr als 100 Deutsche kämpfen für Separatisten
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17.03.15, 13:20
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#1
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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Ukraine-Krise - Angeblich mehr als 100 Deutsche kämpfen für Separatisten
Zitat:
(dpa) Die mögliche Beteiligung von Deutschen an Kämpfen in der Ostukraine beschäftigt die Bundesanwaltschaft. Die Behörde habe dazu einen Prüfvorgang angelegt, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Ein Ermittlungsverfahren führt die Behörde von Generalbundesanwalt Harald Range nicht.
Gemäss einem Bericht der «Welt am Sonntag» sollen mehr als 100 Deutsche zur Unterstützung der prorussischen Separatisten in den Kampf gezogen sein. Die Zeitung meldete aus Sicherheitskreisen, bei den deutschen Staatsbürgern handele sich meist um Russlanddeutsche, viele seien ehemalige Bundeswehrsoldaten. Das deutsche Verteidigungsministerium hat nach eigenen Angaben keine Informationen, dass in der Ostukraine ehemalige Bundeswehrsoldaten im Einsatz sind oder waren. Das Auswärtige Amt erklärte dazu, es habe «keine belastbaren eigenen Erkenntnisse» über deutsche Staatsangehörige, die in der Ostukraine kämpfen.
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auch wenn es eine sehr kurze meldung ist, ist es aktuell und ein ernstes problem.
UPDATE 19.03
Zitat:
Zahl deutscher Kämpfer in der Ukraine gering
Donnerstag, 19. März, 06.37 Uhr: Die Zahl der deutschen Kämpfer in der Ostukraine ist einem Bericht zufolge geringer als zuletzt in anderen Medien berichtet. Die "Mitteldeutsche Zeitung" aus Halle zitierte vorab Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Innenministerium, Günter Krings (CDU), wonach sich die Zahl im einstelligen Bereich bewegt. Krings sagte dies demnach in der jüngsten Sitzung des Bundestags-Innenausschusses.
Die "Welt am Sonntag" hatte kürzlich unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, dass sich bereits mehr als hundert Bundesbürger Kampfverbänden der Aufständischen in der Ukraine angeschlossen hätten. Unter ihnen seien vor allem sogenannte Russlanddeutsche, etliche von ihnen seien ehemalige Bundeswehrsoldaten, hieß es. Das Innenministerium bestätigte zunächst lediglich Erkenntnisse über "einzelne deutsche Staatsangehörige".
Diskutiert wird derzeit auch über Rechtslage bei diesen Kämpfern. Der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte der Zeitung dazu, wer in der "regulären ukrainischen Armee dient", verliere automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei Kämpfern auf Seiten der prorussischen Aufständischen sei die Lage hingegen ähnlich wie bei der Teilnahme an Kampfhandlungen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), sagte Bosbach. Hier gelte dann das Strafrecht.
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17.03.15, 13:22
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#2
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Banned
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 419
Bedankt: 326
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Ist das eigentlich ein Verbrechen?
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17.03.15, 13:41
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#3
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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bin selbst da nicht ganz sicher.
im grunde ist es wohl wichtig auf welcher seite man kämpft.
PKK ist ok. IS nicht. (hat hiermit nichts zutun, sollte nur ein beispiel sein)
wie sich das jetzt mit russland genau verhält, kann ich nicht sagen.
wenn russland der aggressor waere und zu unrecht da einmaschiert, waere es sicher nicht gewuenscht wenn deutsche staatsbuerger in fremden ländern krieg spielen. dazu ein krieg der von deutschland weder befuerwortet noch die taten der russischen regierung gutheisst
dann waere die frage, wie erhält es sich bei söldnern allgemein.
auf jeden fall war zu erwarten, das egal welchen pass man irgendwo bekommt, seine verbindung in die heimat nie abreissen lassen wird.
so blauaeugig kann weder die regierung noch das volk sein.
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17.03.15, 15:27
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2013
Beiträge: 295
Bedankt: 203
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Zitat:
Zitat von maKe_my_day
Ist das eigentlich ein Verbrechen?
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Es kommt drauf an. Grundsätzlich ist es verboten sich terroristischen Vereinigungen anzuschließen. Das steht im §129a StGB. In Absatz 1 heißt es dort:
Zitat:
Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
3. (weggefallen)
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
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Die Frage ist wie die Separatisten-Verbände einzuordnen sind bzw. ob und wie diese von der Bundesregierung eingeordnet wurden.
Ich persönlich wurde es nicht als strafbare Handlung ansehen, wenn man sich den Separatisten anschließt. Denn der Zweck der Volksfronten ist nicht Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen sondern das Wahren der eigenen Kultur und verteidigen der Heimat.
Problematischer kann es mit Absatz 2 werden:
Zitat:
Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.
(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.
(8 ) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).
(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
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Vor allem Absatz 2 Satz 4 & 5 könnten dabei problematisch werden.
Aber grundsätzlich würde ich sagen, dass es einzig und allein darauf ankommt welche Stellung die Regierung zu den Volksverbänden bezieht.
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
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17.03.15, 20:05
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#5
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Cybernetic Spam Organism
Registriert seit: Jun 2013
Beiträge: 238
Bedankt: 165
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dpa... an der Formulierung erkennt man doch, dass das bestenfalls Gerüchte sind.
Zitat:
Ist das eigentlich ein Verbrechen?
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Kommt darauf an, wie man Verbrechen defineiert und/oder vor welcher Instanz das diskutiert wird.
Ob es eine Straftat nach deutschem Recht ist, ist wohl eine etwas komplexere Frage, über die Juristen wohl streiten würden. Vor allem weil hier auch so viele Faktoren zusammenkommen.
Zitat:
im grunde ist es wohl wichtig auf welcher seite man kämpft.
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Sehe ich genauso. IS-Aktivisten werden hier wohl anders empfangen als im IS selber. Wenn man dann auf russicher Seite in der Ukraine an Kampfhandlungen teilnimmt, sollte man anschließend lieber nicht in Gebiete reisen, die von antirussich eingestellten Regierungen verwaltet werden. Jedenfalls solange nicht, wie man nicht rechtlich abgesichert ist.
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17.03.15, 21:34
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#6
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Banned
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 419
Bedankt: 326
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Das ist aber schon recht willkürlich das ganze. Im Grunde ist es also so: Wenn du für die kämpfst die von der Bundesregierung unterstützt werden, ist es ok. Kämpfst du für die "Bösen" aus Sicht der Regierung, wird dir n Strick draus gedreht.  Naja passt ja...
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17.03.15, 22:50
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 153
Bedankt: 88
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie
auch wenn es eine sehr kurze meldung ist, ist es aktuell und ein ernstes problem.
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sehe nicht wo das Problem liegt.
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17.03.15, 23:57
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#8
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 473
Bedankt: 293
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Zitat:
Zitat von maKe_my_day
Das ist aber schon recht willkürlich das ganze. Im Grunde ist es also so: Wenn du für die kämpfst die von der Bundesregierung unterstützt werden, ist es ok. Kämpfst du für die "Bösen" aus Sicht der Regierung, wird dir n Strick draus gedreht.  Naja passt ja...
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Bravo Kopierpapier, du hast es endlich verstanden. Man könnte es auch so zusammenfassen:
Verbrechen gegen das Völkerrecht sind dann in Ordnung, wenn dir die Regierung den Auftrag erteilt bzw. es in deren Interesse Geschieht.
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Ein Fehler ist aufgetreten: der Vorgang wurde erfolgreich ausgeführt.
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19.03.15, 13:37
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#9
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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im nachhinein scheint das eigentlich mehr ein thema fuer "Politik, Umwelt & Gesellschaft" zu sein. seis drum, nun ist es hier.
Zitat:
Zitat von Bats
sehe nicht wo das Problem liegt.
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hmmm.
also vorweg. ich halte mich bei der gesammten aktion eher unparteiisch. kenn weder lage noch genaue fakten. was man so nebenbei aufschnappt.
mir gehts auch nicht um was anzuprangern. aber wenn das tatsaechlich stattfinden sollte ist das wohl eine diskussion wert. ging ja auch um meinungsaustausch.
das ein deutsch russe oder ukrainer seine heimat verteidigen will verstehe ich. trotz deutschen pass.
aber nur weil ich verstaendniss dafuer habe wird es nicht richtig.
was an der ganzen sache problematisch macht ist der status der kämpfer.
festgestellt wurde ja das gesetzlich die anreise zur IS verboten aber nach ukraine gesetzlich nicht zu beanstanden ist.
es liegt einfach daran wie die aktuelle regierung das sieht.
wer ist terrorist, wer nicht und manchmal darf der terrorist unser freund sein (feind meines feindes blabla) beispiel grad im nahen osten.
was ich dann nicht verstehe ist, das wir russland als böse hinstellen und angeblich fuer waffenruhe und frieden kaempfen aber auf der anderen seite wird nicht gegen den zulauf unternommen.
egal was wir davon halten, die CSU hat wohl da was gerochen und möchte das jetzt genauer erörtern.
aber welchen status traegt man dann? man ist also kein soldat und hat auch nicht die rechte eines soldaten.
was ist mit verbrechen die dort begangen werden? was ist mit den ruckkehrern?
werden die behandelt (ptbs)?
Zitat:
Die Erfahrungen, Erlebnisse und Eindrücke, die auf Soldaten in den Auslandseinsätzen zukommen, haben häufig langfristige Folgen. Es sind oft kurze Momente, die sich tief in ihre Seelen einbrennen. PTBS steht für Posttraumatische Belastungsstörung. Eine psychische Erkrankung, die jeden treffen kann.
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was ist wenn die regierung doch mal stellung bezieht und die leute stehen plötzlich gesetzlich auf der falschen seite.
wie gesagt, mir ging es mehr um meinungen anderer zu dieser nachricht. kein anprangern von russen/ukrainern, die um ihre heimat kaempfen.
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19.03.15, 13:48
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 310
Bedankt: 449
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Wenn ein "Deutscher" im Ausland mutwillig Menschen tötet, ohne "Auftrag" vom eigenen Staat,
kann das kaum legal sein. M.M.n.
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19.03.15, 13:57
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#11
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Stammi
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1.072
Bedankt: 994
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naja, zum kaffeekraenzchen faehrt keiner hin.
und nur friedlich demonstrieren ist auch nicht das ziel.
aber gesetzlich ist es nicht illegal dahin zu fahren. das kann es auch nicht.
die beteiligung an kriegerischen aktionen im falle ukraine nicht klar.
oben die news aktualisiert mit neuen infos
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19.03.15, 14:14
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 676
Bedankt: 659
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Zitat:
Die Zahl der deutschen Kämpfer in der Ukraine ist nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), wesentlich geringer als zuletzt gemeldet. Das erklärte er der MZ in der jüngsten Sitzung des Bundestags-Innenausschuss.
Demnach liege sie nicht bei 100, wie zuletzt gemeldet, sondern lediglich im einstelligen Bereich.
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Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Hauptsache erstmal was hinschmieren.... ob's stimmt kann man ja später mal recherchieren.
Das (Un-)Wort "Lügenpresse" erscheint mir von Tag zu Tag berechtigter zu sein.
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my brain has two parts, the right and the left...on the left, there is nothing right...on the right, there is nothing left
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19.03.15, 14:35
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#13
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 310
Bedankt: 449
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Zitat:
Zitat von HappyMike34
Hauptsache erstmal was hinschmieren.... ob's stimmt kann man ja später mal recherchieren.
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Wobei Günter Krings auch nicht persönlich alle gezählt hat !
Die Wahrheit wird wohl irgendwo dazwischen liegen.
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