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[Brisant] Solidarität mit Notarzt - Petition findet 100.000 Unterstützer

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Ungelesen 08.02.15, 01:44   #1
TinyTimm
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Standard Solidarität mit Notarzt - Petition findet 100.000 Unterstützer

Zitat:
Er wollte ein Kind retten, fuhr zu schnell, erhielt einen Strafbefehl: Viele Menschen solidarisieren sich in einer Online-Petition mit dem Notarzt. Laut SZ interessiert sich jetzt auch der Generalstaatsanwalt für den Fall.

"Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz" wird in der Online-Petition gefordert. Die Liste wächst stetig. Über 100.000 haben bereits unterschrieben. Ein Mann aus Hamburg hatte die Petition erst am Donnerstag (05.02.15) gestartet.

Hintergrund der Aktion ist folgender Fall: Im April 2014 wurde Notarzt Dr. Alexander Hatz zu einem Einsatz nach Karlshuld (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen) gerufen. Bei einem Kind bestand der Verdacht auf einen Fremdkörper in der Luftröhre und damit Erstickungsgefahr.

Auf der Fahrt nach Karlshuld habe er, wie immer, mit Blaulicht, Martinshorn, Abblend- und Nebellicht und zusätzlich mit der Lichthupe die anderen Verkehrsteilnehmer gewarnt. An eine "enge Begegnung" mit anderen Verkehrsteilnehmern konnte er sich nicht erinnern. Kurz darauf erfuhr er, dass gegen ihn ermittelt wird. Ein Autofahrer hatte ihn angezeigt.

Führerschein abgeben - eine Art Berufsverbot für den Notarzt


Der Notarzt erhielt im Januar 2015 einen Strafbefehl. Er soll 4.500 Euro bezahlen und für sechs Monate seinen Führerschein abgeben. Laut Strafbefehl hat Hatz zwei entgegenkommende Fahrzeuge zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett genötigt. Das sei als Straßenverkehrsgefährdung eingestuft worden, sagt die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt. Notarzt Dr. Hatz sieht seine berufliche Grundlage gefährdet, er erhebt Einspruch gegen den Strafbefehl. Vorraussichtlich im April kommt es zum Gerichts-Prozess:

"Wie soll ich schnellstmöglich einem Menschen in Lebensgefahr helfen, wenn ich nicht schnell zum Einsatzort gelangen kann, weil schon die Notwendigkeit des Abbremsens und Ausweichens der anderen Verkehrsteilnehmer als Nötigung gewertet wird?"
Notarzt Dr. Alexander Hatz


Generalstaatsanwalt schaltet sich ein


Laut Süddeutscher Zeitung interessiert sich jetzt der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz für den Fall. Strötz habe die Akten bereits angefordert, wolle sich ein eigenes Urteil bilden, heißt es in dem Bericht. Möglich ist, dass der Prozess im April stattfindet oder die Klage wieder zurückgezogen wird.

Als Notarzt stets unfallfrei


Neben dem Notarztdienst ist Hatz als Betriebsarzt bei vielen Unternehmen in ganz Bayern unterwegs. Er ist fassungslos. Er hat in Flensburg noch nicht einmal einen Punkt, wie er sagt, fährt seit 23 Jahren selbst das Notarztfahrzeug bei mehr als 5.000 Einsätzen unfallfrei.

Er habe nie einen anderen Verkehrteilnehmer gefährdet, sagt er. Für höchst fatal halten die Rechtsanwälte, Günther Schalk und Florian Englert, den Strafbefehl gegen ihren Mandanten:

"Für völlig unverständlich halte ich es, wenn ein Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht sofort einstellen, sondern einen Strafbefehl mit Führerscheinentzug über ein halbes Jahr verhängen. Das ist ein fatales Signal gegenüber allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die für Rotes Kreuz,Feuerwehr und Polizei Tag und Nacht selbstlos im Einsatz sind, um anderen Menschen zu helfen."
Rechtsanwalt Günther Schalk, ehrenamtlich als Rettungssanitäter im Einsatz


Ein Urteil mit weit reichenden Folgen?


Die Anwälte wollen nun kritisch hinterfragen, inwieweit die beiden Autofahrer, der Anzeiger und der Zeuge, sich in der angeblich kritischen Situation selbst verkehrswidrig verhalten haben. Denn Einsatzfahrzeugen müsse ohne Zögern freie Fahrt gewährt werden. Notarzt Dr. Hatz fährt unterdessen weiter seine Einsätze.
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Ungelesen 08.02.15, 06:17   #2
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Hab davon auch in den Nachrichten gehört... Das war auf einer Landstraße und der "gefährdete" Verkehrsteilnehmer kam entgegen, während der Notarzt gerade jemanden überholte. Das kann schon durchaus kritisch sein, aber ich würde mich da auch auf die Seite des Notarzts stellen.

Wenn ein Einsatzwagen mit Blaulicht entgegen kommt, dann sollte man einfach schon von vornherein sehr defensiv fahren und auch bei einem knappen Überholmanöver Platz lassen.
Da geht es immerhin um Leben und Tod... Hoffe das Verfahren wird eingestellt.
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Ungelesen 08.02.15, 08:51   #3
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was mich eher wundert: was muss das für ein idiot sein, der überhaupt anzeige erstattet. egal wer mit blaulicht fährt: meistes geht es um einen notfall, bei dem es vielleicht um sekunden geht.

wenn man gefährdet wird und es nicht zu einem unfall kommt, dann drückt man halt beide augen zu und gut is.
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Ungelesen 08.02.15, 09:51   #4
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Eine Minute Verzögerung bedeutet eine 10%ige Verminderung der Überlebenschanche.
oder so...
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Ungelesen 08.02.15, 11:24   #5
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stelle sich mal vor, derjenige der ihn anzeigt hat braucht mal den notarzt und dieser kann nicht kommen weil er wegen ihm den lappen abgeben musste... das wäre mal ne schöne ironie des schicksals
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Ungelesen 08.02.15, 11:35   #6
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Ironie ist, dass der Notarzt Hatz heisst.
hahaha...ich schmeiss mich weg
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Ungelesen 08.02.15, 14:19   #7
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Tja, traurig so etwas, dass die Autofahrer das Blaulicht und das Martinshorn Null interessieren und dann auch noch Anzeige erstatten, weil der Notarzt durch muss, um ggfl Leben zu retten. Und dann solch eine hohe Strafe.

Aber sehr schön die Solidarität mit dem Mann.
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Ungelesen 08.02.15, 14:24   #8
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Zum Glück ersetzen Petitionen bisher in Deutschland noch keine Urteile...
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Ungelesen 08.02.15, 14:34   #9
TinyTimm
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Ich habe es bereits woanders schon geschrieben und tue es hier auch wieder. Blaulicht ist sehr Weit zu sehen, Martinshorn ist Weit zu hören.

Als Notarzt geht es oft um wenige Sekunden um denjenigen noch Helfen zu können und ein Menschenleben ist mehr wert als ein Dummer Kratzer im Lack desjenigen der sich vom Arzt "Genötigt" fühlte.

Ich vermute ja das derjenige welcher den Notarzt angezeigt hat einfach einen Schlechten Tag hatte und nun jemand anderem etwas versauen muss. Für den Notarzt währen die 6 Monate Fahrverbot etwas das vermutlich mit seiner Fristlosen Kündigung einhergehen würde.

Zudem wenn es die Runde macht das man einfach mal so Notkräfte anzeigen kann, wielange wird es wohl dauern bis wir soweit sind das Feuerwehrmänner wegen Sachbeschädigung angezeigt werden weil sie einen Brand gelöscht haben und durch das Wasser weiterer Schaden entstanden ist?

Derzeit bewegt sich Deutschland, Politisch sowie Juristisch in Richtung Amerika Vorwärts und das ist keinesfalls etwas gutes.
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Ungelesen 08.02.15, 17:09   #11
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@ Sallixx: Ich hoffe ja, dass der Typ, der den Notarzt angezeigt hat, ebenfalls eine Anzeige kassiert hat, weil er das Marthinshorn und Blaulicht nutzende Fahrzeug ignoriert hat und nicht langsam bzw an die Seite gefahren ist.
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Sallixx
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Vor allem wenn ich die Artikel so lese dann hört es sich so an als wäre nichts weiter passiert außer das zwei autos etwas ins Gras auf die seite gefahren sind und das wars?

4500 Euro Strafe für etwas derartiges und 6 Monate Führerschein entzug? Da habe ich bereits schlimmeres mitgekriegt die wesentlich weniger gekriegt haben.
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Ungelesen 08.02.15, 17:40   #13
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Grundsätzlich ist es eine Schande dass es "Menschen" Gibt die einfach zu dumm sind zu kapieren dass Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn fahren, dass das nicht passiert weil die schnell zu einer Party wollen oder Mädels beeindrucken sondern Leben retten.

Ich finde man hätte den Fahrern die die Anzeige erstatteten die Führerscheine Abnehmen sollen, den Richter (weil er so ein behinderte Urteil Sprach) und den Staatsanwalt der die Anklage schrieb gleich mit. außerdem sollten man bei beiden Juristen mal überprüfen, ob nich ein Nachstudium der Straßenverkehrsordnung Sinnvoll wäre. denn der §35 StVO erklärt nicht nur wie sich die Fahrer von Einsatzfahrzeugen zu verhalten haben sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Grundsätzlich finde ich jeder (ausnahmslos) wer nicht Kapiert dass die Kombination Blaulicht + Signalhorn bedeutet dass möglicherweise Menschenleben in Gefahr sind, gehört der Führerschein entzogen.

Ich Fahre Selbst bei der freiwilligen Feuerwehr Einsatzfahrzeuge, mein Ausbilder erklärte mal: Denkt drann Wir schalten Blaulicht ein die anderen Autofahrer Gehirn aus.

Dieser Vorfall beweist mal wieder wie Recht mein Ausbilder doch hatte.
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Ungelesen 08.02.15, 19:24   #14
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Zitat:
Zitat von feuerengel14727 Beitrag anzeigen

Ich Fahre Selbst bei der freiwilligen Feuerwehr Einsatzfahrzeuge, mein Ausbilder erklärte mal: Denkt drann Wir schalten Blaulicht ein die anderen Autofahrer Gehirn aus.

Dieser Vorfall beweist mal wieder wie Recht mein Ausbilder doch hatte.
Kann ich dir zu 100% rechtgeben. Genau diesen Spruch hat mir mein Ausbilder auch gesagt.
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Keiner war dabei aber alle glauben eine fundierte meinung zu haben. Kônnte erschreckend sein, wenn es nicht normal wäre.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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Ungelesen 08.02.15, 21:01   #16
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Zitat:
Zitat von nichdiemama Beitrag anzeigen
Keiner war dabei aber alle glauben eine fundierte meinung zu haben. Kônnte erschreckend sein, wenn es nicht normal wäre.
Ich denke auch an die Signalwirkung die dieses Urteil für diese Menschen hat, die eh schon ein Groll gegen Fahrer von Einsatzfahrzeugen haben und ich finde dieses Urteil zeigt auch was für ein Ansehen Leute in der Öffentlichkeit haben, die ihren Arsch riskieren die anderen Leuten Helfen wollen. egal was auf den Fahrzeugen unter dem blauen licht steht.

Ich finde das ist auch ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft dass die Justiz das ganze auch noch unterstützt. Was kommt als nächstes von unserer Öffentlichkeit? Ne Anklage gegen Feuerwehrleute wegen Ruhestörung weil die Feuerlöschpumpen zu laut sind bei Nacht und man nich schlafen kann?
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Sallixx
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Keiner war dabei aber alle glauben eine fundierte meinung zu haben. Kônnte erschreckend sein, wenn es nicht normal wäre.
Es ist schön das es Leute gibt die der "Meinung" sind das andere Keine Meinung zu etwas haben dürfen weil sie nicht dabei waren.

Wenn du jetzt z.b. eine Meinung über die neue Diätenerhöhung der Politiker hättest. Dürftest du nach deiner Meinung hier gar keine Meinung haben denn du warst beim Abschluss dieses bescheids ja nicht anwesend.
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Wieder mal so ein Fall, der auf den ersten Blick glasklar erscheint. Warten wir mal ab, was so an Fakten auf dem Tisch liegt, wenn die gesamte Geschichte sauber aufgearbeitet wurde.

Die einseitige Berichterstattung zu diesem Fall macht es einem doch, wie so oft, vollkommen unmöglich, eine sachlich korrekte Sicht der Dinge zu erlangen. Man kann, auch als Notarzt mit Blaulicht und Tabatata, so schlecht, schnell und rücksichtslos fahren, daß man bei einem evtl. Unfall das Leben des wartenden Patienten und der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, nicht zuletzt das Eigene.

Zwei voneinander unabhängige Anzeigen wegen grober Gefährdung des Straßenverkehrs sollten einen doch, zumindest einen Augenblick, ein wenig stutzig werden lassen.

Und nur die Tatsache, daß er soundsoviel Einsätze in soundsoviel Jahren unfallfrei gefahren ist, beweist für sich gar nichts. Zum einen würden viel wohl nie auf die Idee kommen (ich z.B.) einen Notarzt anzuzeigen, egal wie er fährt. Zum anderen ist mein alter Handballtrainer ca. 20 Jahre 5x die Woche besoffen gute 10km von der Arbeit nach Hause gefahren. Kein Unfall, nie kontrolliert, kein einziger Punkt in Flensburg.

Grundsätzlich bin ich schon auf Seiten des Mediziners, aber vielleicht gibt es doch mehr als eine Sicht der Dinge.
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Wäre der Anzeigende an den Rand gefahren und hätte gewartet, dann wäre gar kein Problem entstanden. Martinshorn hört man schon, wenn das Einsatzfahrzeug noch weit weit weg ist. Blaulicht ist auch aus der Ferne zu erkennen.
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Zitat:
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Zwei voneinander unabhängige Anzeigen wegen grober Gefährdung des Straßenverkehrs sollten einen doch, zumindest einen Augenblick, ein wenig stutzig werden lassen.
Es war nur eine Anzeige. Der zweite Autofahrer war nur Zeuge.

Ich finde auch es sollte fallen gelassen werden. Grundsätzlich habe ich es zwar auch schon oft erlebt, dass viele Einsatzkräfte (vor allem von der Polizei) wie die letzten Henker fahren, aber sie haben ja auch guten Grund dazu. Immerhin machen die das ja nicht aus Spaß an der Freude sondern um anderen zu helfen.

Das Problem ist einfach, dass die meisten Autofahrer entweder unfähig oder ignorant sind und deswegen zu langsam, zu wenig oder gar keinen Platz machen. Deshalb sollte die Regelung für Einsatzfahrten überarbeitet werden: Zum Beispiel sollten solche Anzeigen grundsätzlich fallen gelassen werden, wenn niemand zu Schaden gekommen ist. Immerhin geht es dabei um Menschenleben und solange keinem etwas passiert ist, sollte man darüber hinweg sehen.

Wenn es dann doch zum Unfall kommt, weil ein Einsatzfahrzeug gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, sollte in jedem Fall separat geprüft werden in wie fern der Autofahrer/Fahrer des Einsatzfahrzeuges den Unfall hätte vermeiden können.
Deswegen sollten Einsatz-Fahrzeuge grundsätzlich mit Dashcams ausgestattet werden (360°) und bei Unfällen sollte dann individuell ermittelt werden wer die Schuld/Teilschuld hat, anstatt pauschal den Fahrer des Einsatzfahrzeuges zu beschuldigen.

Außerdem sollten die Strafen für das Behindern von Einsatzfahrzeugen erhöht und die Pflichten der Kfz-Führer gegenüber den Einsatzfahrzeugen erhöht werden.

Zurück zum Fall:
Es würde mich nicht wundern, wenn besagter Autofahrer übertreibt. Warum sollte man den Fahrer eines Krankenwagens/Notarztwagens anzeigen, wenn nichts passiert ist? Für mich macht es den Eindruck als hätte der Autofahrer gepennt und nicht aufgepasst und das Einsatzfahrzeug schlichtweg nicht rechtzeitig bemerkt. Als dieses dann kurz vor ihm auftauchte, hat der Autofahrer sich wahrscheinlich tierisch erschrocken und meint jetzt seinen Fehler auf den Notarzt übertragen zu müssen. Sowas ist bei vielen Autofahrern ein typisches Verhaltensmuster.
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Zitat:
Zitat von masoeng Beitrag anzeigen
Es war nur eine Anzeige. Der zweite Autofahrer war nur Zeuge.
Was bei deckungsgleichen Aussagen dann aber wieder auf's Selbe rausläuft.

Zitat:
Zitat von masoeng Beitrag anzeigen
Ich finde auch es sollte fallen gelassen werden. Grundsätzlich habe ich es zwar auch schon oft erlebt, dass viele Einsatzkräfte (vor allem von der Polizei) wie die letzten Henker fahren, aber sie haben ja auch guten Grund dazu. Immerhin machen die das ja nicht aus Spaß an der Freude sondern um anderen zu helfen.
Schon, aber das anderen zu helfen ist halt nur die eine Seite der Medaille. Dafür kannste wohl kaum Dritte über den Haufen fahren.

Man weiß halt nicht: An welcher Art von Streckenabschnitt hat der Notarzt bei welchen Lichtverhältnissen und welcher Witterung wen überholt?!

Es bleibt unklar, ob der Kläger eine Heulsuse ist oder der Notarzt ein Jacky Ickx für Arme oder alle beide ein bißchen davon. Bisher ist diese Geschichte ausschließlich aus einer Blickrichtung und unter (teils deutlicher) Parteinahme für den Notarzt geschildert worden.
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Ungelesen 09.02.15, 15:06   #22
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Jeder, der schon eine Weile auf diesem Planeten weilt, weiss doch dass meistens nichts 100%ig klappt. Irgendwas ist halt immer.
In diesem Fall musste als 'Kollateralschaden' ein Autofahrer mal scharf bremsen, na und.
Jedenfalls freue ich mich über den aufgehobenen Strafbefehl.
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Ungelesen 09.02.15, 20:23   #24
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Das freut mich, dass der Strafbefehl aufgehoben wurde.

Wäre ein fatales Ding gewesen, wenn die "we break for nobody" Fraktion mit der Anzeige durchgekommen wäre für zukünftige Noteinsätze.
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Ungelesen 10.02.15, 10:02   #25
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Nein, absolut nicht. Zeugenaussagen bei Unfällen oder Beinahe Unfällen sind in vielen Fällen sehr schwammig und nicht zuverlässig. Der beste "Zeuge" ist für die Polizei der Unfallort mit entsprechenden Spuren (wenn es einen gibt). Aber die Zeugenaussagen variieren teilweise sehr stark und sind deswegen nur bedingt verlässlich. Außerdem ist bei zwei Anzeigen davon auszugehen, dass er sich verkehrsgefährdent verhalten hat und er Unfälle in Kauf genommen hat, während ein einziger Vorfall bei welchem es einen Zeugen gab auch ein Versehen gewesen sein kann bzw. er sich einfach verschätzt haben könnte (oder dergleichen).

Zitat:
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Schon, aber das anderen zu helfen ist halt nur die eine Seite der Medaille. Dafür kannste wohl kaum Dritte über den Haufen fahren.
Hat er ja nicht und genau deswegen sage ich das ja auch. Es ist nichts passiert und solang es keinen Beweis in Form von Video, verlässlichen Zeugen oder eine Unfallstelle gibt ist alles andere subjektiv und schwer zu beurteilen. Deswegen finde ich, dass es fallen gelassen werden muss.

Das Problem bei solchen Sachen ist einfach die Wahrnehmung. Ein Notarzt, wird entsprechend ausgebildet und trainiert und hat meist auch die entsprechende Fahrerfahrung wodurch er wahrscheinlich eine bessere Wahrnehmung und ein besseres Einschätzungsvermögen in Bezug auf Abstände und Geschwindigkeiten hat als ein Rentner der nur einmal in der Woche zum Skat-Abend fährt. Deswegen denke ich, dass einem Notarzt eher zu glauben ist, dass es keine knappen/besorgniserregende Situationen gab als einem Rentner der dies ganz anders wahrnimmt. Davon abgesehen hängt bei einem Arzt auch die berufliche Zukunft an seinem Verhalten. Wenn er Unfälle billigend in Kauf nimmt kann er seine Zulassung verlieren.
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Ungelesen 10.02.15, 11:21   #26
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an die Leute hier die sich was damit auskennnen:

Welche Chancen hätte er denn jetzt mit einer Gegenklage ? Falsche Verdächtigung, Verleumdung etc ?
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Ungelesen 10.02.15, 19:00   #27
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Zitat:
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an die Leute hier die sich was damit auskennnen:

Welche Chancen hätte er denn jetzt mit einer Gegenklage ? Falsche Verdächtigung, Verleumdung etc ?
keine, warum auch?
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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Ungelesen 10.02.15, 22:48   #28
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Ich will jetzt hier niemand in seiner Meinung etwas dämpfen, wenn er glaubt die Inanspruchnahme der Sonderrechte würde ganz generell von der allgemeinen Sorgfaltspflicht befreien.

Trara und Blaulicht sind nur zusätzliche Mittel um andere besser darauf aufmerksam zu machen. Zur Nachtzeit muss man nicht in jeder Verkehrssituation alle Anwohner aus dem „Tiefschlaf“ holen.

Es ist bei allen Organisationen üblich wiederholt auf besonderes Verhalten je nach Verkehrslage hinzuweisen. So gilt im Stadtverkehr bei üblicher Lage ein besonders vorsichtiges Verhalten bei Rotlicht an einer Kreuzung…notfalls muss angehalten werden, bis man merkt, die anderen Verkehrsteilnehmer reagieren…und zwar alle.

Das gilt entsprechend auch für alle anderen Situationen wie bei dem Notarzt. Ich kann den Sachverhalt durch Medienberichte sehr schlecht beurteilen. Man sollte sich auf die Beurteilung der Gerichte oder STA´n verlassen. Gefühlsmäßig halte ich die Rücknahme richtig.

Oberstes Grundsatz ist immer…auch wenn Lebensgefahr angenommen wird:
„Heil ankommen, und ohne „Fremdschaden“, ist das Ziel !“

Leider überschätzen sich Menschen dabei manchmal.

@drunke:
Autsch…war dir langweilig mit den Vorschlägen ?
Zitat:
…Falsche Verdächtigung, Verleumdung etc ?
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Ungelesen 17.02.15, 09:50   #29
GGeorgopulos
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Solange der Einsatz von Dashcams nicht nur nicht vorgeschrieben, sondern sogar verboten ist, wird man sich für jeden konkreten Fall leider auf Zeugenaussagen (soweit Zeugen vorhanden sind) verlassen müssen.

Bin täglich im Personennahverkehr tätig, und soweit mir bekannt ist, werden Notärzte über eine zentrale Nummer gerufen und entweder von einem Taxifahrer oder Krankenwagenfahrer die ganze Nacht lang von Einsatzort zu Einsatzort gefahren. Bei einem Noteinsatz geht es ja darum, daß der am schnellsten verfügbare Arzt ankommt. Wenn der Patient dagegen geduldig auf den Arzt seines Vertrauens warten möchte, dann kann man schlecht von einem Notfall sprechen.
Dies ist das erste Mal, wo ich höre, daß ein Notarzt selbst gefahren ist und anscheinend nicht über die zentrale Nummer gerufen worden ist, da er den Patienten selbst als Zeugen brauchte. Hier ruft also der Patient den Arzt direkt auf dem Handy an, auch wenn sich dieser gerade in einer anderen Stadt befindet und womöglich andere Ärzte viel näher am Ort des "Notfalls" wären. Ob der Krankenkasse bekannt ist, daß sich hier Arzt und Patient zusammengefunden haben und teure Noteinsätze produzieren, ohne daß dafür die zentrale Notrufnummer angerufen wird?

Im Allgemeinen hat es den Anschein, daß Blaulicht zunehmend mißbraucht wird.
Wenn man sich z.B. ca. 17 Uhr vor dem McDonalds am Bahnhof Hamburg-Altona aufstellt, dann könnte man einer Feuerwehr mit Blaulicht begegnen, die dort mehrmals die Woche kommt und die Feuerwehrleute Chicken kaufen gehen (oder "Hähnchen mit schweren Verbrennungen", wie sie es voller Witz nennen)
Vielleicht wäre es am Besten, wenn jeder Notfall eine ID-Nummer bekommt und jeder Einsatz von Blaulicht/Martinshorn mit einer solchen belegt werden muß, damit exakt nachvollziehbar ist, wann der Notruf war, wo der Einsatzort sein sollte etc.
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Ungelesen 17.02.15, 11:00   #30
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Zitat:
Zitat von GGeorgopulos Beitrag anzeigen
Bin täglich im Personennahverkehr tätig, und soweit mir bekannt ist, werden Notärzte über eine zentrale Nummer gerufen und entweder von einem Taxifahrer oder Krankenwagenfahrer die ganze Nacht lang von Einsatzort zu Einsatzort gefahren.

Also, hier (Rheinland) fährt der Notarzt immer selber. Ich kenne diverse Rettungsassistenten/-sanitäter und hier ist es definitiv so, dass der Notarzt bei einem Notruf mit angefordert werden kann bzw. vom Rettungssanitäter angefordert wird. Ob das über eine zentrale Nummer geht, weiß ich nicht, gehe ich aber von aus, alles andere wäre Nonsens. Aber der Notarzt wird hier nicht gefahren. Er erhält vom KKH (denke zumindest dass das KKH das stellt) ein Sonderfahrzeug (meist ein Kombi, A6 oder Ähnliches) und fährt selbst zum Einsatzort.
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Ungelesen 17.02.15, 11:15   #31
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Das mit evtl. Missbrauch von Blaulicht und Martinshorn - nun ja, kommt vor. Ist aber nicht die Regel und gibt den anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht das Recht, einfach weiterzufahren (als wenn nichts wäre), weil es könnte ja ein Missbrauch des Gebrauches von Blaulicht und Martinshorn vorliegen. Ist jedenfalls meine Meinung. Ich würde immer Platz machen, langsamer fahren und ggf. an der Seite anhalten.
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Ungelesen 17.02.15, 12:54   #32
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Vielleicht wäre es am Besten, wenn jeder Notfall eine ID-Nummer bekommt und jeder Einsatz von Blaulicht/Martinshorn mit einer solchen belegt werden muß, damit exakt nachvollziehbar ist, wann der Notruf war, wo der Einsatzort sein sollte etc.
Maßlos übertrieben. Gerade du bist doch gegen gläserne Bürger. Einsatzfahrten haben prinzipiell immer funktioniert, ich denke nicht, dass es da einer weiteren Kontrolle bedarf. Außerdem muss in Notfallsituationen erfahrungsgemäß gehandelt werden, das kann ein Arzt, der täglichen Bezug zur Realität hat, sicher besser als eine Zentrale, die im Büro IDs verteilt.

Zum Thema wer fährt: ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass jeder Mitfahrer medizinisch geschult ist, wenn auch nur als Sanitäter. Ich hätte niemals geglaubt, dass auch Taxifahrer Krankenwagen fahren dürfen - pauschal ist das auch sicherlich nicht richtig.
Desweiteren ist mir auch keine Situation bekannt, in der der Notarzt nicht selber fährt, zumal der ja auch nicht im Krankenwagen sitzt (s. masoeng).

Abgesehen davon gehe ich stark davon aus, dass der Patient bzw. derjenige, der 110/112 angerufen hat, nicht die private Nr. des Notarztes hatte. Das macht alles keinen Sinn .
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Ungelesen 17.02.15, 12:54   #33
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@masoeng
Das letzte Mal, wo ich selbst einen Notarzt gefahren habe, war 2008. Damals war es so, daß ein Arzt medizinische Kenntnisse haben mußte und sein Fahrer eben genügend Ortskenntnisse, um auch die vielen Baustellen in einem Ort zu kennen und den schnellsten Weg zu finden.
Auch habe ich niemals Blaulicht einsetzen müssen, sondern beim Einsatz lediglich das Dachschild " Taxi" gegen das Dachschild " Notarzt" umgetauscht. So eine Nachtfahrt brachte dem Fahrer
ca. 200 € ein, bis gewisse Unternehmen (hier im Norden die Firma GARD) es durchsetzten, die gleichen Fahrten mit Rettungssanitätern durchzuführen, gegen vierstellige Euro- Beträge, und damit die Krankenkassen in die Knie zu zwingen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Kann nur mit Dir übereinstimmen, daß ein Notruf über eine zentrale Nummer erfolgen muß und alles andere Unsinn wäre. Woher sollte der Patient auch die Handynummer eines Notarztes kennen, wissen, daß dieser gerade im Dienst und nicht im Urlaub ist und im speziellen Fall auch noch wissen, daß außer diesem an einem anderen Ort befindlichen Arzt nicht zufällig ein anderer im Einsatz befindlicher Notarzt noch näher dran wäre?
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Ungelesen 17.02.15, 16:04   #34
masoeng
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@masoeng
Das letzte Mal, wo ich selbst einen Notarzt gefahren habe, war 2008. Damals war es so, daß ein Arzt medizinische Kenntnisse haben mußte und sein Fahrer eben genügend Ortskenntnisse, um auch die vielen Baustellen in einem Ort zu kennen und den schnellsten Weg zu finden.
Auch habe ich niemals Blaulicht einsetzen müssen, sondern beim Einsatz lediglich das Dachschild " Taxi" gegen das Dachschild " Notarzt" umgetauscht.
Jo, das habe ich ich auch schon gesehen. Mein Hausarzt hat so ein Schild für sein Kfz. Aber ich glaube das ist dafür gedacht, wenn der Arzt dringend zu einem Patienten muss und nicht über den Notruf verständigt wurde?!
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Ungelesen 17.02.15, 16:29   #35
pauli8
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Ich kenne die Situation aus meiner Region so:

Notrufnummern 110 Polizei, 112 Feuerwehr und Rettungsleitstelle des BRK nehmen den Anruf entgegen. Die Nummer soll aber vereinheitlicht werden.

Alle Anrufe werden bei jeder Stelle gespeichert.

Unabhängig welche Stellen evtl. betroffen sind, schalten sie den Notruf sofort an die Rettungsleitstelle weiter. Bei einer Straftat schaltet sich die Polizei zum Notarzt dazu. Sollte die Feuerwehr in ihrer Zuständigkeit betroffen sein, kommt die auch.

Es wird ein Rettungsfahrzeug des BRK losgeschickt. Gleichzeitig fährt ein Notarzt selbständig und allein zum Einsatzort.

Das hat den großen Vorteil, wenn sich die Situation für ihn nicht als lebensbedrohlich oder unzutreffend darstellt, steht er sofort für einen neuen Notfall zur Verfügung und ist nicht gebunden, wenn Ersthelfer den Patienten auch ohne ihn einstweilen versorgen können.

Es gibt auch Notärzte, die eine eigene Praxis betreiben und im Notfall alles stehen und liegen lassen um Leben zu retten, wenn alle Stricke reißen.

Vielleicht hat sich diese Regelung aber nur in Ballungsräumen bewährt.

Kleiner Nachklapp:

Bevor sich hier irgendwelche privat ernannte "Datenschützer" über die Aufzeichnung der Notrufe künstlich aufregen...Ein Notarzt wurde zu einer Gaststätte geschickt, weil ein Gast durch hastiges Schlingen drohte einem Bolustod zu erleiden. Pech gehabt...den Namen der Gaststätte gab es 2 x in der Stadt.

Ja...Fehlleistung einer nicht genauen Übermittlung. Bis der Notarzt an der richtigen Stelle eintraf, war der Gast erstickt. Sollte nicht vorkommen.
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