Schulsache ist Ländersache und abgesehen von der Ländersache. Die Berufsschule hat ein durchaus angebrachtes Interesse an der bisherigen Schulbildung seiner angehenden Auszubildenden. Sei es für statistische Zwecke, Aufnahmevoraussetzungen oder zur ordentlichen Planung der Berufsschulklassen. Dazu sind konsistente Daten notwendig.
Im Übrigen informieren auch die Kammern über notwendige Zeugnisse z.B.:
Zitat:
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Bei der Anmeldung ist der Schule das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Schule und der eingetragene Ausbildungsvertrag in Kopie oder eine entsprechende Bestätigung des Betriebs zu übergeben.
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Es gibt Formalitäten die durchaus berechtigte Zweifel erfordern, aber wenn eine Schule zur Prüfung etwaiger Aufnahmevoraussetzungen ein Zeugnis haben möchte, sehe ich dort überhaupt kein Problem. Das sagt dir im Übrigen jemand mit berufspädagogischen Hintergrund und Erfahrung entsprechender schulischen Bildungsträger.