Die Kupplung ist fast durch, der Lack ist fast zerkratzt, die Glühbirnen sind fast durchgebrannt... Naja, Gebrauchtwagen sind halt meißtens schon gebraucht. Er konnte bei der Probefahrt selbst nicht bemerken, dass die Kupplung "fast" durch ist, aber du sollst es angeblich bemerkt haben...
Und was hat er zwischenzeitlich überhaupt mit dem Auto gemacht? Wenn ichs drauf anlege, mach ich ne Kupplung in unter einer Minute kaputt, er hat das Auto schon drei Tage...
Du hast sicher einen der diversen Kaufvertragsvorlagen verwendet, Ausschluss von Sachmängelhaftung usw. Er müsste nachweisen können, dass der Mangel beim Kauf bestand, dass du davon wusstest und es bewusst verschwiegen hast. Bei einer Tachomanipulation oder Unfallschaden mag sowas mit entsprechenden Nachweisen einfach sein, aber eine Kupplung, die sich der Verschleissgrenze nähert? Fällt einem KFZ-Meister auf, du bist aber vermutlich keiner.
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