Hallo, schon einmal vielen dank für dein post.
Der Mieterschutzbund ist die nächste adresse an die Sie sich wenden wird.
Aber da dieses ja auch nicht gerade günstig ist, wollte ich mich vorher schon mal ein wenig erkundigen für sie.
Ich habe auch ähnliches gelesen..
*es kommt drauf an ob ein "gegenseitigen kündigungsverzicht vorliegt
*ob es sich um eine Mietwohnung handelt und vieles mehr
Aber die ganze googlerei hat uns dann doch leider ehr verwirrt als weitergeholfen,
und auch das fragen im freundes/bekanntenkreis hat ehr verwirrt, da es auch dort sehr viele verschiedene meinungen gab
edit\ zero_tolerance,
Den Mietvertrag habe ich als kopie vorliegen, da schaue ich gleich noch mal genauer nach..
So wie ich das verstanden hatte, ist es aber wohl auch rechtens,
zumindest wenn sich in der letzten zeit nichts an der gesetzlage geändert hat
Mir ist es auch schleierhaft wie man für so eine Wohnugn einen Mietvertrag über 4 Jahre abschliessen kann, aber gut, so ist es halt gewesen.
Das Bad ist zwar nicht schön und sehr alt, aber stören tut es sie nicht, aber die in frage kommenden Nachmieter halt
Wenn jemanden dazu noch etwas einfällt was evtl weiterhelfen würde,
wäre ich für jede hilfe dankbar