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05.02.14, 16:45
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#1
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Klaus Kinksi
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Google macht klare Zugeständnisse an die EU
Zitat:
Der Suchmaschinenkonzern Google hat ein Angebot mit deutlich weitergehenden Zugeständnissen an die Wettbewerbshüter in Brüssel geschickt, um ein Kartellverfahren in letzter Minute abzuwenden.
"Wir werden an der Art, wie wir Google in Europa betreiben, signifikante Änderungen vornehmen", kündigte Kent Walker, der Chef-Anwalt des Unternehmens an. Man hoffe nun, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen genügen, um einen Strich unter die Angelegenheit machen zu können.
Eines der Kernprobleme ist die Einbindung von verschiedenen Google-Diensten in die Ergebnisseiten der Websuche. Sucht man beispielsweise nach einem bestimmten Geschäft, wird dessen Position beispielsweise auch auf einer direkt integrierten Google Maps-Karte gezeigt. Wettbewerber hatten daraufhin beklagt, dass der Konzern seine dominierende Stellung bei Suchdiensten ausnutze, um andere seiner Dienste zu fördern, während keine Nutzer mehr zu konkurrierenden Angeboten gehen.
Google will in solchen Fällen nun dafür sorgen, dass andere Anbieter prominent platziert werden. Wird ein eigener Zusatzdienst in die Ergebnisliste eingebunden, sollen hier zukünftig daneben auch Logos und Verlinkungen von Konkurrenten eingeblendet werden. Die Wettbewerber, so die Zusage, erhalten jeweils auch volle Kontrolle darüber, welche Inhalte dem Anwender in diesem Rahmen präsentiert werden. So sollen sich die Anwender leicht entscheiden können, welchem Dienst sie ihr Vertrauen schenken wollen.
Weiterhin will Google auch Klauseln in Werbeverträgen fallen lassen, die Anzeigenkunden bisher davon abhielten, mit ihren Kampagnen einfach zu anderen Suchmaschinen wie Microsofts Bing zu wechseln. Auch diese waren im Rahmen der Untersuchung bemängelt worden.
Die Reaktionen in Brüssel fielen positiv aus. "Ich glaube, der neue Vorschlag, den wir nach langen und schwierigen Gesprächen von Google erhalten haben, adressiert die Bedenken der EU-Kommission", so der zuständige EU-Kommissar Joaquin Almunia. Eine endgültige Entscheidung wolle man allerdings erst fällen, nachdem man nun noch einmal Rücksprache mit den beschwerdeführenden Konkurrenten gehalten hat.
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