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15.01.14, 19:26
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Hilfe beim Kündigen von telefonanbieter
Hey Leute Ich hoffe ihr könnt mir helfen fangen wir mal von vorne an: Ich bin seit Jahren bei o2 eines Tages kam einer von Tele2 und hat mir einen guten preis gegeben von 50 Euro zu 25 Euro fand ihn gut und habe unterschrieben. Nach drei Wochen also heute bekam ich Anruf vom o2 und fragte wieso ich wechsle ich habe gesagt weil er guten preis gemacht hat. o2 hat dann auch einen guten deal gemacht und zwar. von 3000 Leitung(Gut zu wissen das ich so ne Leitung habe) zu einer 1200 Leitung plus neuem Router und Griechenland kostenlos anrufe nur 30 Euro. Ich so ok,er dann ruf bei tele2 an und kündige dort.Ich ruf da an und die frau(die sich bekifft anhörte) meinte ich kann nicht kündigen weil im Vertrag steht 2 Jahre später kann ich kündigen.Rufe wieder o2 an und sie meinten das am Telefon nichts bringt nur schriftlich soll ich kündigen angeblich wollen sie mir angst machen.So jetzt frage ich euch kann ich jetzt noch kündigen? was soll ich reinschreiben ach ja noch zur Information angeblich soll ich am freitag den neuen tele2 Zugang bekommen das Heist doch das ich dann 2 Anbieter habe oder nicht? Ich bin momentan voll verwirrt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen
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16.01.14, 14:17
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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re
Zitat:
Zitat von pichu123
fand ihn gut und habe unterschrieben. N
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In deinem Text steht schon die Antwort auf deine Frage. Du hast bei Tele2 einen bindenden Vertrag unterschrieben mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Den kannst du natürlich jederzeit zum frühestmöglichen Termin kündigen, der ist aber eben erst in 2 Jahren. Punkt.
Falls du bei O2 jetzt auch noch einen Vertrag abgeschlossen hast (das ist auch am Telefon möglich), hast du jetzt 2 verbindliche Verträge an der Backe. Für die du auch beide zahlen musst!
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16.01.14, 21:43
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#3
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 451
Bedankt: 172
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Da sich O2 erst 3 Wochen nach Vertragsabschluss mit Tele2 gemeldet hat, dürfte die 14 Tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein.
Somit bleibt Ihn nur übrig den Vertrag mit O2 zu widerrufen. Und das möglichst schnell und Wichtig per Einschreiben. Nur so kannst du im Fall der Fälle, die Einhaltung der Frist nach weisen. Gleichzeitig würde ich zur Sicherheit auf die Kündigung des alten Vertrages durch den neuen Anbieter, sollte ja so mit Tele2 vereinbart worden sein, hinweisen und um schriftliche Bestätigung bitten.
Hoffe das da nicht auch noch Fristen versäumt wurden. Denn in der Regel Verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor Vertragsende gekündigt wurde. Oft 3 Monate vorher. Sollte aber in deinem Vertrag stehen.
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17.01.14, 05:10
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2013
Beiträge: 43
Bedankt: 14
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soweit ich weiss kann man zwei Anbieter nicht über eine Leitung benutzen,ich würd mich mal intensiv erkundigen
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20.01.14, 12:09
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Zitat:
Zitat von snowdog1987
hallo,
@donnawedda dies ist nicht korrekt wenn er den vertrag am telefon abgeschlossen hat oder ein vertreter ihn besucht hat spricht man von einem haustür geschäft und diese kannst du binnen 14 tage ohne grund kündigen schriftlich und am besten einschreiben rückschein.
hatte ich auch einmal diese situation.
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@snowdog1987: Da hast du natürlich Recht. Einen Vertrag kann man immer innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Aber diese Widerrufsfrist hat Pichu123 ja anscheinend schon verpasst ;-).
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20.01.14, 14:00
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#6
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 614
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Zitat:
Zitat von donnawedda
Aber diese Widerrufsfrist hat Pichu123 ja anscheinend schon verpasst ;-).
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Kommt ganz drauf an, wann er die schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hat.
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20.01.14, 14:44
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 92
Bedankt: 121
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Zitat:
Zitat von Katzenfisch
Kommt ganz drauf an, wann er die schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hat.
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Das habe ich mich beim Durchlesen des Themas gefragt: Beginnt die Widerrufsfrist (i.d.R. 14 Tage) nicht erst dann zu laufen, wenn man über die Widerrufsmöglichkeit informiert wurde?
Das heißt, ist dir -schriftlich oder mündlich- keine Widerrufsbelehrung gegeben worden, dann ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen.
Habe ich das richtig in Erinnerung?
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20.01.14, 16:56
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#8
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Süchtiger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 817
Bedankt: 700
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Zitat:
Zitat von fetterhund
Habe ich das richtig in Erinnerung?
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ja, hast du
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