myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

Porno-Abmahnwelle: Landgericht rudert zurück

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 20.12.13, 21:50   #1
Loewe1860
Sechzig München
 
Benutzerbild von Loewe1860
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.140
Loewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt PunkteLoewe1860 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 115027 Respekt Punkte
Standard Porno-Abmahnwelle: Landgericht rudert zurück

Zitat:
Köln (dpa) - Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten. Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Köln bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, um zu klären, ob eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.

Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma The Archive AG als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer des Anbieters Redtube abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt.

Bereits jetzt seien im LG Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Auf Antrag einer Regensburger Anwaltskanzlei hatte das Landgericht dem Ersuchen stattgegeben und den jeweiligen Providern erlaubt, die Namen der fraglichen Anschlussteilnehmer herauszugeben.
Redtube Homepage
Redtube sieht Recht auf Pornos

Betreiber finden Abmahnwelle nach Sexfilm-Streaming "unethisch". >

Die Kammern des Gerichts erkennen inzwischen an, dass es sich in den strittigen Fällen vermutlich lediglich um das sogenannte Streaming von Video-Dateien handelt. Streaming stelle aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts und vermutlich auch keine unerlaubte Vervielfältigung dar, heißt es in einem Schreiben einiger Kammern an die Antragstellerin.

Zweifel hat das Gericht inzwischen auch daran, dass die entsprechenden IP-Adressen der Betroffenen rechtmäßig ermittelt wurden. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung, wie sie in einem Gutachten dargelegt wurde, inzwischen "für beachtlich" hielten. Es sei "nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist", heißt es in dem Schreiben an die Antragstellerin. Zahlreiche Experten hatten bereits die Vermutung geäußert, dass die Adressen möglicherweise mit einem illegalen Trick abgegriffen worden seien.

"Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet. Aufgrund des großen Interesses will das LG Köln in den nächsten Tagen exemplarisch zwei Entscheidungen ins Netz stellen, in denen die Anträge der Rechteinhaberin The Archive AG zurückgewiesen worden waren ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]). Wegen der großen Zahl der Gesuche um Akteneinsicht bietet das Gericht den Betroffenen alternativ an, entsprechende Kopien der relevanten Dokumente auch per Fax zu senden.
weiter lesen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________


Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN. Danke
Loewe1860 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.12.13, 12:06   #2
ckjthedogmaster
Chuck Norris sein Vater
 
Benutzerbild von ckjthedogmaster
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
ckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkteckjthedogmaster leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 5087298 Respekt Punkte
Standard Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

Ich hänge das mal hier an, gibt ja genug Themen:

Nachdem das LG Köln gestern ja schon zurückgerudert hat, ist es heute nicht verwunderlich gewesen, das Redtube mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Firma "The Archive AG" vorgeht.

Jetzt das was Streaming-Nutzer egal welcher Plattform wohl am meisten erfreuen wird. Sie bekamen Recht und somit kann man es bereits als "kleinen" Sieg in der Streaming-Szene ansehen.

Zitat:
In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden.


Nächste Entwicklung im Fall der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet: Die im Mittelpunkt der Diskussionen stehende Internetplattform Redtube bläst zum Gegenangriff. Das Portal hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung die Firma "The Archive AG" erwirkt.

Jene Schweizer Firma steht hinter der Abmahnwelle: Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen von "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet.
Weitere Abmahnungen untersagt

Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln zurückgerudert: Einige Kammern räumten am Freitag ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei. Dies hatte das Gericht am Freitag mitgeteilt.

Abmahnwelle wegen Pornos
Worum geht es überhaupt?

Die Kanzlei Urmann + Collegen hat über 10 000 Internetnutzer per Brief abgemahnt. Ihnen wird vorgeworfen, im August vom Erotik-Portal Redtube.com urheberrechtlich geschützte Filme illegal heruntergeladen zu haben. Die Abmahnungen werden im Auftrag von The Archive AG verschickt, einer Schweizer Firma. Die Abgemahnten sollen 250 Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.


Wenig später gab Redtube seinen Erfolg per Pressemitteilung bekannt: Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.

Streamen doch legal?

Redtube feiert das Urteil als Sieg: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird", sagt Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube.
Ein ABC der Sicherheitstipps
Antivirenprogramme Viren, Würmer oder Trojaner sind die Werkzeuge, mit denen Kriminelle Rechner einsehen oder steuern können. Doch die Schadprogramme können mit Antivirenprogrammen abgehalten oder aufgespürt werden. Nutzer müssen den Virenscanner unbedingt täglich aktualisieren, sagt Michael Würtz, IT-Sicherheitsbeauftragter der TU Darmstadt. „Wenn das Programm neue Schadprogramme nicht kennt, kann es sie bei Scans auch nicht erkennen.“ Wichtig ist: Nur einen Scanner nutzen. Laufen zwei parallel, behindern sie sich gegenseitig.
Antispywareprogramme Spyware spioniert meist das Surfverhalten der Nutzer aus und versendet die Daten ohne Zustimmung des Nutzers, der daraufhin zu Beispiel Werbung für eher zweifelhafte Produkte und Dienstleistungen angezeigt bekommt. Viele Antivirenprogramme spüren auch Spionageprogramme auf. „Wer keine hat, sollte sich eine Antivirensoftware besorgen und diese stets aktuell halten“, rät deshalb Tim Griese, Pressereferent beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Empfehlenswert ist zum Beispiel das kostenlose Avast Free Antivirus mit Verhaltenserkennung. Eine bekannte Antispy-Freeware ist Spybot Search & Destroy.
Browser und Programme aktualisieren Einen Browser als Tor zum Internet nutzt praktisch jeder. Mit Schadprogrammen nutzen Hacker deshalb jeden bekannten Programmfehler in Browsern aus, erklärt Würtz. Nutzer sollten deshalb penibel darauf achten, Updates sofort aufzuspielen. Das gilt im Prinzip auch für jede andere Software.

Konkret sieht die Plattform nun als erwiesen an, dass Nutzer von Streaming-Webseiten, einschließlich der Internetplattform RedTube, diese Webseiten unbesorgt besuchen können. Medienexperten sehen das ähnlich. Eine klare Rechtssprechung steht zu diesem Thema aber noch aus.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:16 Uhr.


Sitemap

().