 |
|
|
10.12.13, 19:18
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
|
Versicherungsdeutsch übersetzen.
Also ich hatte einen Unfall der aufgrund eines dritten stattfand. Dieser dritte hat Fahrerflucht begangen. Ich konnte jedoch seinen Arbeitgeber ausfindig machen weil das Auto mit so nem blinkenden blauen Licht ausgestattet war. Jedoch konnte sein Arbeitgeber, die Polizei, den Fahrer nicht ausfindig machen.
Ich hab jetzt einen Brief mit folgendem Satz bekommen den ihr bitte übersetzten mögt:
"Nach Prüfung der Sachlage stellen wir fest, dass aus gesamtschuldnerische Haftung die vollumfängliche Regulierung hier vorzunehmen ist. Wir haben die Ermittlungsakte angefordert, um einen Regressanspruch zu prüfen."
Was will mir meine Versicherung nu sagen?
|
|
|
10.12.13, 19:36
|
#2
|
Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
|
Die Polizei begeht Fahrerflucht, oder was?,.. Naja, wie dem auch sei, deine Versicherung prüft dein Anliegen und hat nun Akteneinsicht gefordert.
Dies resultiert wahrscheinlich daher, das du Geld von deiner Versicherung bekommst/bekommen hast. Nun wollen Sie n Regressanspruch stellen, wahrscheinlich gegenüber dem, der dein Auto demoliert hat, bzw. dessen Versicherung, um den vollen Schaden zurückerstattet zu bekommen. Um die Sachlage aber genau zu beurteilen, benötigen die Versicherungen die Akte..
Regress --> Rückforderung .. Akteneinsicht etc... zieht ein Verfahren in die Länge ^^
mfg
|
|
|
10.12.13, 19:37
|
#3
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
2. Da das Forum in verschiedene Bereiche unterteilt ist, sollte beim Erstellen eines Themas darauf geachtet werden, dass es auch im richtigem Bereich erstellt wird.
|
-verschoben nach Reallife-
Es fängt an zu nerven!
|
|
|
10.12.13, 19:39
|
#4
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
|
Tut mir leid...Ist jetzt doch aber nicht so das der Unterschied zwischen den beiden Unterkategorien so groß ist oder?
Ja die Polizei die mit Blaulicht in Zivil gefahren ist hat Fahrerflucht begangen. Danke für die Übersetzung. Mal schauen was da raus kommt.
|
|
|
10.12.13, 19:42
|
#5
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
|
Zitat:
Beziehung, Familie, Sexualität & andere Alltägliche Probleme/Diskussionen
|
Findet im Reallife Platz! Ein Versicherungsproblem, ist wohl ein reelles Alltagsproblem.
Streng genommen hätte man es sogar auch noch in den Auto-Bereich packen können, da es ein Versicherungsproblem eines Autounfalls ist.
Off Topic kommen nur Sachen, für die es keinen Bereich gibt!
So schwer ist es doch eigentlich nicht!
|
|
|
10.12.13, 19:45
|
#6
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
|
Ich bemüh mich in Zukunft
|
|
|
10.12.13, 20:01
|
#7
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 3
Bedankt: 2
|
Sorry, aber ich lese das anders...
"dass aus gesamtschuldnerische Haftung die vollumfängliche Regulierung hier vorzunehmen ist"
heißt für mich, die Versicherung sieht das ganze so, daß sie (Deine Versicherung) den Schaden zu begleichen hat. Und zwar alles! (gesamtschuldnerisch)
Das sie die Akte angefordert haben um evtl. Regressansprüche zu prüfen, bedeutet nichts anderes, als das sie (Deine Versicherung) versuchen will, sich zumindest einen Teil, der Summe, die sie bezahlen müssen wieder zu holen...
kurz und knapp: Du bekommst erst mal Schuld
|
|
|
10.12.13, 20:16
|
#8
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
|
Hmm ok dann wohl so...naja für sowas hat man ja eine Vollkasko
|
|
|
10.12.13, 20:36
|
#9
|
Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 35
Bedankt: 3
|
Wenn man diese in Anspruch nimmt wird man aber im kommenden Jahr gestuft, das heißt es wird teurer für dich und du verlierst deine SF-Klasse. Das macht schnell mehrere Hundert Euro im Jahr mehr Beitrag!
Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast nimm dir nen Anwalt dazu. Wenn der Schaden nicht so hoch ist solltest du mal Rechnen ob du günstiger kommst wenn du den Schaden selbst bezahlst und so nicht gestuft wirst.
Sonst stimme ich meinen Vorredner zu.
|
|
|
10.12.13, 21:11
|
#10
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
|
Beim Leasing ist das egal ich zahl immer 40 Euro Vollkasko im Monat egal was ich mache.
|
|
|
11.12.13, 09:39
|
#11
|
Pinke Kaffeekatze
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 16
Bedankt: 9
|
Also.. zum Glück hab ich das Zeug ja mal gelernt... auch wenns laaaange her ist.
der Satz ist so zu verstehen:
Deine Versicherung zahlt den Schaden. Da es sich um eine Vollkasko handelt ist das auch nicht allzu verwunderlich, da diese auch bei Eigenverschulden zahlt (Ausnahme wäre grobe Fahrlässigkeit etv.) Allerdings fordert dein Versicherer die Ermittlungsakte an um zu prüfen, ob sie das Geld nicht von anderer Seite wiederbekommen kann. In diesem Falle wird hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Polizei, gemeint sein.
So ein Vorgehen ist bei einer Vollkasko-KFZ-Versicherung nicht sooo ungewöhnlich. Auch wenn eventuell nicht deine Versicherung, sondern zb die Haftpflichtversicherung eines andren Verkerhrsteilnehmers zahlungspflichtig wäre kommt es durchaus vor, dass deine eigene Versicherung in Vorleistung geht, damit dein eigener Schaden erst mal reguliert ist und sich dann drum kümmert wer nun eigentlich was zahlen müsste. Hat den Vorteil dass Reparaturen schnellstmöglich durchgeführt werden können.
|
|
|
11.12.13, 15:25
|
#12
|
Der Graue
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 658
Bedankt: 393
|
Zitat:
Zitat von Felicat
Hat den Vorteil dass Reparaturen schnellstmöglich durchgeführt werden können.
|
Weiterer Vorteil, man muss der gegnerischen ersicherung nicht hinterherrennen weil das die eigene Versicherung übernimmt
|
|
|
11.12.13, 18:03
|
#13
|
Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
|
Zitat:
Zitat von Odatas
Ja die Polizei die mit Blaulicht in Zivil gefahren ist hat Fahrerflucht begangen. Danke für die Übersetzung. Mal schauen was da raus kommt.
|
Ist denn sicher fest gestellt worden, das es wirklich ein Fahrzeug der Polizei war. Denn so ein Blaulicht und Martinshorn gibt es ja in jedem Elektronikshop frei zu kaufen.
Und wenn man den Pressemeldungen glauben kann, dann wird so was nicht nur in Moskau, sondern auch in Deutschland schon mal gerne genutzt um schneller voran zu kommen. Oder einfach Geld zu machen.
Einige Beispiele:
Zitat:
Verärgert über das Überholmanöver des Quattrofahrers montierte der BMW-Fahrer daraufhin ein blaues Blinklicht an der Frontscheibe seines Pkw und überholte nun seinerseits wieder den Quattro-Fahrer. Als der nämlich das blaue Blinklicht im Rückspiegel sah, war er der Meinung, er hätte zuvor eine Zivilstreife überholt und werde nun zur Verkehrskontrolle angehalten, weshalb er seine Geschwindigkeit verringerte.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
Zitat:
Der Vorfall am Freitag auf der A30 in Höhe Ibbenbüren wird vermutlich den Beamten einer Zivilstreife in Erinnerung bleiben. Ein besonders "eiliger" Autofahrer ist ihnen bei einer Geschwindigkeit von über 150 km/h bis auf sechs Meter aufgefahren.
Da ihm das Zivilfahrzeug noch immer zu langsam fuhr, legte der 39-jährige zusätzlich noch ein Blaulicht auf die Armaturen, damit dieses Platz machte. Er hat auch noch versucht, am Polizeifahrzeug "in dritter Reihe" vorbei zu fahren.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
Zitat:
Mit einer Art Blaulicht an der Frontscheibe ihres Mercedes E-Klasse hatte das falsche junge Polizisten-Duo den Wagen der Ungarn verfolgt. Sie wiesen sich mit einem undefinierbaren Dokument aus. Anschließend forderten die Betrüger 185 Euro von den Ungarn wegen zu schnellen Fahrens. Sie überreichten den KFZ-Händlern eine selbstgeschriebene Quittung mit der Aufschrift „Polizei Rosenheim“.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
|
11.12.13, 18:53
|
#14
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
|
Es ist mitten in der Stadt passiert mitten in der Rush Houre und es war eine kollone von 3 Fahrzeugen. Außerdem haben die Polizisten die gekommen sind um den Unfall aufzunehmen die Zivilfahrzeuge auch gesehen....aber die können sich natürlich nicht erinnern wer das war. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus oder wie war das?
Also ja ich kann relativ sicher sein das es zivilpolizei wahr. Ob es jetzt aber Zoll, Landes oder Bundespolizei war, das kann ich nicht genau sagen. Und genau da liegt das Problem meinte der ermittelnde Polizist....
|
|
|
11.12.13, 22:27
|
#15
|
Pinke Kaffeekatze
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 16
Bedankt: 9
|
Zitat:
Zitat von Odatas
Und genau da liegt das Problem meinte der ermittelnde Polizist....
|
Prinzipiell ja, aber in deinem Fall nicht soooo wirklich, da dein Versicherer die dazugehörigen Ermittlungsakten anfordert und damit du selbst, zumindest fürs erste, aus der Beweispflicht raus ist.
De Fakto ist es im Moment so: Der Unfall wurde von einem Zivilfahrzeug mit Blaulicht verursacht (naja vermutlich wenn mans genau nimmt, Versicherungen sind da pingelig) ob das nun die Polizei, der Zoll, oder irgendein Spinner mit nem Blaulich von Conrad war ist da erst mal egal und für dich auch in keinster Weise zu erkennen... dazu sind die Blaulichter ja da um Sonderrechte anzuzeigen die man als Verkehrsteilnehmer beachten muss Also bisher hab ichs noch nicht erlebt, dass jemand ein Fahrzeug welcher Art auch immer angehlaten hat um nachzuprüfen ob die Blaulicht haben dürfen, wenn man eins sieht (also quasi den grün-silbernen oder blau silbernen Wagen mal spontan anhalten indem man auf die Strasse springt und die höflich aber bestimmt fragen ob sie denn echte Polizisten sind) .. Allerdings wer das mal machen möchte: Freiwillige vor.. aber bittebittebitte filmt das ganze dann *lach*
Interessant ist vielleicht auch zu wissen, dass die Versicherer in der Regel selbst entscheiden wer Schuld hat und wer nicht, oder eine Teilschuld. Sie stützen sich dabei zwar auf Ermittlungen der Polizei und auf Gutachten, aber die Entscheidung treffen sie immer selbst. Gerichtsverfahren mit rechtskräftigem Urteil mal ausgeklammert.
Für die nächste Zeit also erst mal keinen Kopf machen... abwarten und lass dir durch das ganze nicht die Vorweihnachtszeit vermiesen... lieber auf nen Weihnachtsmarkt gehen, nen Glühwein trinken (ohne danach im Halbsuff Autozufahren) und das ganze erst mal liegen lassen, bis sich was neues ergibt. Macht das Leben einfacher
|
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:32 Uhr.
().
|