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01.10.13, 14:33
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#1
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Erfahrener Newbie
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Ebay Problem!
Hey leutz!
Ich hab vor 5 Tagen etwas verkauft auf ebay ein 360er game, Kunde hat es gekauft und sofort bezahlt! Nur ebay hat nach dem kauf das angebot entfernt wegen Jugendschutz naja auf jedenfall hab ich dem Mitglied schon 5 nachrichten geschrieben ob ich es dennoch wegschicken soll oder neu einstellen so , oder wie wir das mit Geld machen wenn er es nicht haben will!
Bzw ich habe nicht einmal eine adresse! auch danach schon 2-3 mal gefragt!
Aber es meldet sich einfach niemand bei mir , hab natürlich alle nachrichten auch auf meine mail geschickt!
Ka was ich jetzt genau machen soll!
MFG
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01.10.13, 14:44
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#2
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Profi
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Ganz einfach; warte. wenn er auf deine nachrichten nicht reagiert kannst du ja wenig dafür. er wird sich schon melden wenn er merkt oh da fehlt ja was^^
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01.10.13, 14:53
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#3
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Erfahrener Newbie
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ok! naja ich will da keinen stress haben , habe mal eine Betrugsanzeige bekommen , obwohl ich damals klipp und klar gesagt habe um den Preis verkaufe ich es nicht hatte das geld dennoch überwiesen und zeigte mich 2 wochen später an! Ich war dann im Recht aber es war doch sehr ungut Polizei fahren aussage machen usw!
Eben genau sowas will ich eben nicht haben , bin ja bereit es sofort zu verschicken wenn ich endlich mal die Adresse oder eine Meldung bekommen würde...
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01.10.13, 15:30
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#4
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
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Verstehe ich das Richtig, das du einemal die Lieferung verweigert hast weil du dir mehr Geld für das Spiel erhofft hast?
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01.10.13, 15:33
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#5
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Erfahrener Newbie
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war aber nicht über ebay sondern eine regionale anzeigen seite, da läuft das über email oder telefon!
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03.10.13, 22:05
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#6
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
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Zitat:
Zitat von teferi00
ok! naja ich will da keinen stress haben , habe mal eine Betrugsanzeige bekommen
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Dann kontrolliere vor Versand/Übergabe des Spiels an den Käufer, das dieser auch Tatsächlich über 18 Jahre alt ist. Ansonsten könnte, wenn die Eltern was mit bekommen, noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz dazu.
Und wichtig, eine Kopie des Ausweises ist genau so wenig ein sicherer Nachweis, wie die Tatsache das die Person bei Ebay und Paypal angemeldet ist. Gibt ja hier genug Themen hier im Forum wo Jugendliche mit der falschen Altersangabe, über 18, obwohl erst 16 oder 17, bei Ebay/Paypal Probleme bekommen haben weil sie sich plötzlich verifizieren sollten.
Und genau das ist auch eventuell der Grund das er sich zur Zeit nicht meldet, er hat ärger mit den Eltern und Internetverbot.
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01.10.13, 17:51
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#7
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
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Und wenn du etwas auf Ebay.de versteigerst, dann hast du doch unter Kaufabwicklung bzw. Rechnungsdetails ( oder so ähnlich) die Daten des Käufers.
Sry, aber wenn ich etwas ersteigere, dann will ich es auch haben. Vor 5 Tagen, du hättest es schon dreimal losschicken können.
Ich verstehe auch nicht, was du dir jetzt n Kopf machst, ob er das Spiel überhaupt noch haben will, nur weil ebay es nun gelöscht hat.... Du hast es verkauft, er hat es bezahlt, also seh zu das du es auch endlich verschickst.
Mfg
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01.10.13, 17:59
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
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ja aber ich sehe kein angebot , ich hab schon alles durchgesehen ich finde keine adresse!!! ich hab es auch schon verpackt usw und ich warte einfach nur auf eine nachricht mit adresse oder wie auch immer...
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01.10.13, 23:26
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#9
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 481
Bedankt: 368
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Heb dir alles auf. Email's die du ihm geschrieben hast, Kontoauszug/Paypal Nachweis, Emails von ebay über das einstellen des Angebots...
Als nächstes würd ich ihm nochmal ne Email schicken mit ner Frist in der er sich melden soll (1-2 Wochen?) Danach würde ich das Geld einfach zurück Überweisen wo es hergekommen ist. Nachweis aufheben. Fertig
So würde ich es machen. Kann ja immer sein das was vorgefallen ist. Hatte mal vor paar Jahren mal den Fall bei ebay, das jemand meine Ware nicht verschicken wollte, zig Emails geschrieben und keine Antwort. Erst nach gut 2 Wochen kahm eine Email in dem sie schrieb das sie nach einem Unfall im KH lag. Ware kahm dann auch wenig später an.
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02.10.13, 01:58
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2013
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Wenn ich das richtig verstehe gibt es jetzt keinen Kaufvertrag zwischen euch?
Dann hat der Käufer einen Anspruch aus § 812 BGB gegen dich auf das bereits gezahlte geld. Ihr könnt aber natürlich untereinander noch abmachen, dass du das spiel sendest. wenn du das geld schon hast, kannst du auch einfach das Spiel verschicken, denn im schlimmsten fall könnte dann jeder von dem anderen nur das geleistete, also das geld bzw. das spiel, zurückfordern...das aber nur, wenn es keinen vertrag zwischen euch gibt.
adresse müsste bei der paypal zahlung stehen
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02.10.13, 08:33
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Ort: Austria
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Bedankt: 43
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Danke mal für eure antworten!
Habe gerade nachgesehen bei PayPal findet sich auch keine Adresse! Naja ich warte jetzt mal die woche ab , villeicht liegt derjenige wirklich im KH oder keine ahnung man weiß ja nicht!
Normalerweise ist das auch alles kein Thema , nur wenn ebay ein angebot entfernt obwohl es schon verkauft wurde ist eben das Problem das man keine Optionen mehr hat zb die Adresse vom käufer einzusehen usw! soviel zum thema was wartest du hier herum soll ich es an irgendwenn mit diesem namen schicken Oo, abgesehen davon
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02.10.13, 09:47
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#12
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ebay ein angebot entfernt was bereits verkauft wurde. es ist ja dann gar kein angebot mehr. beim käufer muss sie nach noch funktioniert haben, sonst hätte er dir kein geld schicken können.
zudem bietet ebay ne kostenlose hotmail an, die groß oben rechts auf der startseite steht. nachfagen.
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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02.10.13, 11:38
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#13
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Ort: PL
Beiträge: 83
Bedankt: 48
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Ich habe auch 2 mal versucht bei Ebay Games ab 18 zu verkaufen. Ebay entfernte die Auktion, ich setzte es nochmals rein und was passierte? Account wurde gesperrt und eine Unterlassungserklärung musste unterschrieben werden..... -.-' - beim nächsten Mal einfach über Amazon verkaufen!
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02.10.13, 16:25
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#14
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
Bedankt: 11.640
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Zitat:
Zitat von effective
beim nächsten Mal einfach über Amazon verkaufen!
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Klar ist es bei Amazon einfacher ... die sind ja viel dümmer als die bei eBay.
Sagt mal, denkt ihr auch nur eine Sekunde lang nach bevor ihr was postet?
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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02.10.13, 17:09
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#15
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Ort: Austria
Beiträge: 139
Bedankt: 43
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ruhig bleiben jungs!! Ja es war so ich hatte es eingestellt es war nach ca 10 stunden sichtbar , wurde ca 1 stunde danach verkauft! paypal bezahlt und ca 15 min später kam die nachricht von ebay game ab 18 usw , kann es weder über die Artikel nummer finden wie auch nicht unter verkauft! soviel mal dazu!
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03.10.13, 10:53
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von cracklink
ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ebay ein angebot entfernt was bereits verkauft wurde. es ist ja dann gar kein angebot mehr.
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Das kommt gelegentlich schon vor. Ich habe es sogar erlebt, dass Auktionen (nicht meine anderen, sondern welche von anderen Verkäufern) nach dem regulären Ablauf der Auktion von eBay gelöscht wurden.
Zitat:
Zitat von teferi00
ja aber ich sehe kein angebot , ich hab schon alles durchgesehen ich finde keine adresse!!! ich hab es auch schon verpackt usw und ich warte einfach nur auf eine nachricht mit adresse oder wie auch immer...
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Zitat:
Zitat von teferi00
ruhig bleiben jungs!! Ja es war so ich hatte es eingestellt es war nach ca 10 stunden sichtbar , wurde ca 1 stunde danach verkauft! paypal bezahlt und ca 15 min später kam die nachricht von ebay game ab 18 usw , kann es weder über die Artikel nummer finden wie auch nicht unter verkauft! soviel mal dazu!
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In "Mein eBay" findest du den Artikel nicht mehr, weil das Angebot gelöscht wurde. Du müsstest aber direkt nach dem Kauf von eBay eine Nachricht bekommen haben, dass der Artikel verkauft wurde. In dieser Nachricht steht auch die Adresse des Käufers.
Falls du die E-Mail nicht mehr hast, aber noch den Namen des Käufers weißt, kannst du ihm über das eBay-Nachrichtensystem eine Nachricht senden.
Bei einer Paypal-Zahlung muss der Käufer nochmals eine Lieferadresse angeben. Die Adresse steht daher auch in der E-Mail, die Paypal dir nach der Bezahlung geschickt hat.
Außerdem sind Paypal-Konten immer E-Mail-Adressen, eventuell findet sich also in den Paypal-Mails auch irgendwo die E-Mail-Adresse des Käufers.
Und falls das alles nicht funktioniert (wovon ich jetzt nicht ausgehe), besteht immer noch die Möglichkeit, die Paypal-Zahlung zurückbuchen zu lassen. Das ist mit drei Klicks erledigt.
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02.10.13, 12:03
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#17
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KaraKartal
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.375
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@effective
Hä? Du heulst, weil du aufgrund von Regelverstössen gesperrt wirst?
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02.10.13, 12:40
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#18
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
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Bedankt: 55.395
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Das ist dann einer von denen, die Regelverstöße begehen, mehrmals gesperrt werden, und dann zur Konkurrenz gehen, und heulen dass man bei myGully grundlos sperrt!
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02.10.13, 22:44
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#19
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Ort: PL
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Bedankt: 48
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Ich verstehe nun euer Problem nicht...ich meine nur das er beim nächsten Mal einfach die Games ab 18 bei Amazon verkaufen soll, da man dort die Spiele los wird und ja, ich denke nach wenn ich etwas schreibe, du auch? Hat sich das so nach "heulen" für dich angehört? Gott....
Sofern Ebay die Auktion gelöscht hat, gibt es auch keinen Kaufvertrag und derjenige wird sich sein Geld so oder so(sofern er nicht wirklich doof ist) sein Geld via Paypal zurückholen, also kannst du's ihm auch gleich wieder zurückbuchen und das Game einfach auf Amazon verkaufen
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04.10.13, 11:07
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#20
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
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Zitat:
Zitat von effective
Sofern Ebay die Auktion gelöscht hat, gibt es auch keinen Kaufvertrag und derjenige wird sich sein Geld so oder so(sofern er nicht wirklich doof ist) sein Geld via Paypal zurückholen, also kannst du's ihm auch gleich wieder zurückbuchen und das Game einfach auf Amazon verkaufen
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Naja, der Kaufvertrag kommt bei eBay-Auktionen mit Sofortkaufoption durch das Anwählen eben jener zustande.
Dass eBay das "Angebot" danach gelöscht hat, hebt nicht den Kaufvertrag auf, somit hat der TE hier immer noch die rechtlichen Pflichten, nämlich die Ware (mangelfrei) an den Käufer zu übergeben und zu übereignen.
Da kannst du nicht einfach mal das Geld zurückbuchen und dann ist gut.
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03.10.13, 11:08
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#21
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
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Danke euch beiden, aber ja auf diese ideen bin ich schon gekommen bei paypal ist keine adresse hinterlegt!! aber danke mit dem tipp der email dort steht eine adresse, nur der paypal name ist komplett anders wie die liefer anschrift + name! Naja werds wegschicken ich hoffe das ganze hat sichs dann , weil es im endefekt nicht mehr über ebay läuft!
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03.10.13, 22:33
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#22
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
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Bedankt: 11.640
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Versand per eigenhändiges Einschreiben an den Käufer, vorherige Ausweiskopie. Das bedeutet, dass nur der Käufer das Spiel entgegen nehmen darf... wo liegt das Problem? Außer, dass private Verkäufer bei eBay keine Spiele/Filme ab 18 verkaufen dürfen.
Schade, dass eBay viel zu nachgiebig mit sowas umgeht.
Aber darum geht es dem TE ja gar nicht. Dass der Kauf trotz Sperrung des Angebots von statten gegangen ist bezweifle ich. Und wenn doch, dann wendet man sich an den Kundendienst - als ehrlicher Mensch.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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04.10.13, 07:41
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#23
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
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Ja das werde ich jetzt auch machen! Ich werde den ebay kundendienst mal anrufen! Und ich glaube das mit dem Alter könntest du wirklich recht haben, da anscheinend der Paypal account auf eine Frau läuft und auch der ebay name was mit mother zu tun hat kommt mir das auch so vor! Nur was mich stutzig macht ist wenn es der account seiner mutter ist , warum hat derjendige einen komp anderen nachnamen!
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04.10.13, 09:31
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#24
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
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Die Frau ist geschieden, und hat wieder ihren Geburtsnamen angenommen bzw. ein weiteres mal geheiratet.
Das Kind behält aber den vorherigen Namen.
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04.10.13, 12:10
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#25
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
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ja closen wir das einfach! aber für mich war das dass letze mal bei ebay, abgesehen von den gebühren usw!
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08.10.13, 22:38
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#26
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
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Bedankt: 1.141
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ich wollte nicht extra ein thema dafür aufmachen, darum poste ich es hier. passt auch gut hier rein. heute fand ich bei einem meiner gekauften (und abgewickelten) artikeln folgendes:
Zitat:
Dieses Angebot wurde von eBay entfernt. Wenn Sie den Artikel bereits bezahlt haben, empfehlen wir Ihnen, ab dem erwarteten Lieferdatum noch 10 Tage zu warten und zu sehen, ob der Artikel bei Ihnen ankommt. Wenn Sie den Artikel noch nicht bezahlt haben, sind Sie nicht mehr zu einer Zahlung verpflichtet. Wenn Sie ein Problem mit dem Kauf haben, können Sie dieses Problem klären, indem Sie auf der Seite „Probleme klären“ einen Fall öffnen.
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so. und jetzt ratet mal, um was für einen artikel es sich dabei handelte.
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