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[Wissenschaft] Österreich: Kirche nach Massen-Mahn-SMS bestraft

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Ungelesen 24.09.13, 14:39   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Österreich: Kirche nach Massen-Mahn-SMS bestraft

Zitat:
Im vergangenen Jahr hat die Diözese Graz-Seckau an säumige Zahler des österreichischen Kirchenbeitrags telefonisch Kurznachrichten mit einer Mahnung verschickt. Das stellte allerdings einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz dar und wurde nun bestraft.

Wie die österreichische Tageszeitung derStandard auf ihrer Webseite berichtet, muss die Katholische Kirche Österreichs, genauer gesagt die Diözese Graz-Seckau im Süden des Landes, eine Verwaltungsstrafe von mehreren Tausend Euro zahlen. Nach Angaben der Diözese soll es sich aber nur um eine "geringe Strafe" unter 10.000 Euro handeln, das höchst mögliche Strafmaß liegt bei derartigen Verstößen bei 37.000 Euro.

Grund für den für eine Kirche eher ungewöhnlichen Verstoß war eine Aktion im Mai 2012: Die Diözese verschickte per SMS an rund 15.000 Mitglieder, die den Kirchenbeitrag (so heißt die Kirchensteuer in Österreich) zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt hatten, einen Text mit einer Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung.

Wie derStandard schreibt, ist eine derartige Massen-Mahn-SMS aber laut Paragraf 107 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig, wenn der Empfänger nicht zuvor seine Zustimmung dazu gegeben hat und die elektronische Nachricht an mehr als 50 Personen verschickt wird.

Dieser "heilige Spam" flog aber schnell auf, es folgten anonyme Anzeigen sowie eine behördliche Untersuchung durch das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten. Die Diözese Graz-Seckau verteidigte sich während des darauf folgenden Verwaltungsstrafverfahrens mit dem Verweis auf das österreichische Ministerium für Verkehr, Information und Technologie (BMVIT), wonach Mitteilungen von Organisationen an Mitglieder nicht als "elektronische Post" zu werten seien.


Die Behörden sahen das aber anders und bestätigten die "Unzumutbarkeit" einer derartigen Massen-SMS. Die Argumentation der Kirchenvertreter hinsichtlich der Erlaubnis für Organisationen wurde abgewiesen, da man in die Kirche im Normalfall nicht freiwillig eintrete, sondern als Kind auf Antrieb der Eltern, so die Behörde. Das stehe im Gegensatz zu sonstigen "Organisationen", denen man sich als Erwachsener anschließt, da ein Beitritt in diesem Fall einen aktiven Schritt darstelle, aus dem man auch die Zustimmung zu elektronischer Massensendungen schließen kann.

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