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01.09.13, 20:20
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#1
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 60
Bedankt: 17
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Vormieterin lässt ihre Sachen in der Wohnung
Ich bin seit heute offizieller Mit-Hauptmieter einer Zweiraumwohnung, die andere Hauptmieterin ist meine Freundin.
Meine Vormieterin muss ja eigentlich seit gestern raus sein aus der Wohnung, lagert aber immer noch ihre Sachen in der Wohnung und sagt auch nicht, wann sie sich bequemt ihre Sachen aus der Wohnung zu räumen. Ich wäre an sich auch nicht so auf Krawall gebürstet, wenn ich nicht auch am Ende des Monats aus meiner noch vorhandenen Hauptwohnung rausmüsste, die ichh zum 30.9.13 gekündigt habe. Welche Handhabe hat man bei sowas, damit diese Person mal ihre Sachen aus der Wohnung abholt?
Vielen Dank für eure Hilfe
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01.09.13, 20:26
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
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Deine erste Möglichkeit wäre wohl der direkte Kontakt mit der Vormieterin.
Oder setze ihr mit hilfe des Vermieters eine Frist bis zu welcher die Wohnung geräumt werden muss.
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01.09.13, 20:32
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#3
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Movement Gamer
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Wende dich doch einfach an deinen Vermieter und schildere den Vorfall, entweder muss die Vormieterin dann ihr zeug schnell holen oder der Vermieter nen Container ran schaffen und die Bude räumen.
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01.09.13, 21:03
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
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vermieter darf die möbel auf kosten der vormieterin einlagern lassen....mal so ne schnelle kurzfassung.
aber nur solange es über den vermieter läuft. da die wohnung anscheinend von einer dritten person gemietet wurde, ist der vermieter in keiner pflicht, dir die wohnung/das zimmer vertragsgerecht zur verfügung zu stellen.
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01.09.13, 21:22
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#5
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
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das heißt solange ich mich nicht an der Vermieter wende habe ich keine Möglichkeit zu handeln, oder?
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02.09.13, 23:38
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#6
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 481
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Das ganze ist glaube ich Sache des Vermieters. Er hat dafür Sorge zu tragen das ihr die gemietete Wohnung im vollem, vertraglich festgehaltenem Umfang nutzen könnt.
Je nachdem wieviel Kram die Vormieterin dort lagern hat (wieviel m² werden blockiert oder sogar ganze Räume?) solltet ihr die m², die euch pro Tag nicht zur Verfügung stehen, von der Gesamtmiete abziehen bis die Wohnung frei ist.
Ihr habt es dem Vermieter gemeldet das die Wohnung diesen mangel hat, also muss er sich auch darum kümmern. Zumindest würde ich es spontan so machen (vieleicht noch bei nem Anwalt nachfragen)
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
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04.09.13, 10:44
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#7
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 466
Bedankt: 214
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Ich denke auch, dass es Sache des Vermieters ist sich darum zu kümmern, dass die Wohnung für euch beziehbar ist, ab dem Tag, der als Einzugsdatum im Mietvertrag steht.
Da der Vormieterin gekündigt wurde, muss sie die Wohnung zum angegebenen Kündigungszeitpunkt räumen, ansonsten können wie oben genannt die Gegenstände vom Vermieter auf ihre Kosten in einem Lagerraum gelagert werden.
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Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
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04.09.13, 18:48
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 499
Bedankt: 514
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Muss er die noch bei Ebay reinsetzen oder macht ihr beiden das per PN aus?
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Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt
Drogensucht: Eule schnüffelt Uhu
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04.09.13, 19:10
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#9
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Banned
Registriert seit: May 2013
Ort: In einem Haus
Beiträge: 58
Bedankt: 4.294.967.295
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Ihr eine Frist setzen die sie einzuhalten hat, ansonsten Sperrmüll bestellen und weg damit, wenn du noch was gebrauchen kannst behalt es oder verkauf es.
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05.09.13, 09:27
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 3
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Stells ihr vor IHre neue Wohnung und fertig!
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05.09.13, 12:16
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#11
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.882
Bedankt: 27.416
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Hallo,
so einfach ist das nicht.
Erstens kann der Vermieter rein rechtlich nicht alles (auch wenn manches das glauben). Dann zum Einlagern: ein entsprechendes Unternehmen würde den Vermieter in die Pflicht nehmen, für die Lagerkosten einzustehen, wenn die Vormieterin ihr Zeug nicht holt.
Sprich Dich am besten mit dem Vermieter ab, setzt der Tussi eine Frist mit Einschreiben/Rückschein und droht damit, den verbiebenen "Müll" auf ihre Kosten zu entsorgen. (Bitte das Wort "Müll" verwenden.) Wenn sie reagiert, gut. Wenn nicht, entsorgen und sich darauf berufen, dass sie kein Interesse an ihren Sachen gezeigt hat, die nach Augenschein auch nicht mehr verwendbar waren.
Wenn Du oder der Vermieter das Zeug einfach so entsorgt, kann sie gegebenenfalls Schadenersatz geltend machen.
Es gibt natürlich noch andere Möglichkeiten: wenn das Zeug in ein paar Umzugskartons passt, reinpacken und mit einem Zeugen zu ihr schaffen und in Gegenwart des Zeugen übergeben.
Leider ist Deine Beschreibung, was bzw. wieviel sie zurückgelassen hat, quasi nicht vorhanden.
Gruss,
YaGru
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