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Politik
Grundgesetzänderung: Neufassung Artikel 8 seit 1.6.2013 in Kraft!
Von Eifelphilosoph ⋅ 2. Juni 2013 ⋅ Schreibe einen Kommentar
Tags: Blockupy, Demokratie, Frankfurt, Grundgesetz, Polizei
Die Redaktion des Nachrichtenspiegels ist stolz, als erstes deutsches Online-Medium die Änderung des Artikel 8 des Grundgesetzes präsentieren zu können:
Grundgesetz Artikel 8:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
(3) (Zusatz ab 1.6.2013): Sollten die Deutschen sich versammeln und lässt sich dies nicht durch ein Gesetz verhindern, wird die Versammlung unverzüglich durch die Polizei abgebrochen. Sämtliche Teilnehmer werden erkennungsdienstlich behandelt.
Wie eine Demo deren Verbot vom Gericht aufgehoben wurden dann doch praktisch durch die Polizei unterbunden wird, zeigte sich am Samstag in Frankfurt.
Zusätzlich gibt es neue Polizeigesetze, die die Definition gefährlicher Gegenstände weiter voranschreiben. In Zukunft sind folgende gefährliche Gegenstände verboten, bei Widerhandlung ist mit brutaler Polizeigewalt zu rechnen:
a) Sonnenbrillen
b) Regenschirme
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Ich habe noch nichts darüber in anderen Medien gelesen. Da müsste es sich um eine Ente handeln. Bei dem Humbug was da steht, ist da jemanden die Fantasie durchgegangen. Ja wenn man sich Eifelphilosoph nennt und Beiträge verfasst, was soll man davon halten?
Ich als Sonnenbrillen-Sammler, der immer eine Sonnenbrille trägt und auch Ersatz-Brillen dabei hat, werden die mich als Carlos-Verschnitt halten und erschießen?
Jedenfalls sind beim tragen von Sonnebrillen niemand zu Schaden gekommen.
Es soll ja auch grillende Demonstranten geben die Sonnenschirme dabei haben. Oder waren das gegrillte Demonstranten, die sich in Brand steckten?