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30.03.13, 13:14
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 203
Bedankt: 13
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Verjährungsfall
Hallo zusammen,
wir machen zurzeit in der Schule bzw. im Fach Wirtschaft das Thema Verjährung.
Anfangs war das für mich recht kompliziert, aber nun verstehe ich dies einigermaßen.
Nun wollte ich üben und habe eine Aufgabe bzw. ein Fall behandelt und ich weiß nicht, ob ich das richtig gelöst habe.
Fall: Frau Schuh hat ihr Auto am 30.07.2009 für 6000€ privat verkauft. Leider kam der Käufer seinen Zahlungsverplichtungen lange Zeit nicht nach. Nach 6 Monaten, am 30.01.2010 akzeptierte Frau Schuh vom Käufer eine Abschlagszahlung von 3000€. Seidem hatte Frau Schuh privat und geschäftlich viel Stress. Am 28.01.13 fordert sie jedoch vom Käufer die Zahlung der restlichen 3000€.
FrageN:
a) Wie ist hier die Rechtslage?
Durch die Abschlagszahlung von 3000€ beginnt die Verjährung am 30.01.2010 neu. Also ist die Forderung erst am 31.01.13 verjährt. Frau Schuh hat das Recht die Zahlung am 28.01.13 noch vom Schuldner zu verlangen.
b) Gläußiger akzeptieren in den meisten Fällen Teilzahlungen der Schuldner.
Welche Vorteie kann dies für beide (Gläubiger und Schuldner) haben?
Für den Glübiger hat es den Vorteil, dass er wenigstens etwas Geld bekommt und, dass die Verjährung unterbrochen wird (und somit neu beginnt).
Aber ein Vorteil für den Schuldner, fällt mir nicht ein...
Sind die Antworten bis dahin richtig ?
Danke im Voraus
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30.03.13, 15:13
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Allein durch eine Abschlagszahlung wird noch nicht die Verjährung unterbrochen. Der (komplette) Anspruch muss zuvor gerichtlich geltend gemacht worden sein.
Als Vorteil würde ich die Unterbrechung der Verjährung nicht sehen, da jederzeit ein vollstreckbarer Titel vor Gericht erwirkt werden kann.
Vorteile für den Schuldner bei einer Teilzahlung? Das kann doch keine ernstgemeinte Frage sein!
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30.03.13, 15:42
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 504
Bedankt: 63
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Zitat:
Zitat von 321meins
Allein durch eine Abschlagszahlung wird noch nicht die Verjährung unterbrochen. Der (komplette) Anspruch muss zuvor gerichtlich geltend gemacht worden sein.
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Stimmt so nicht.
Zwar wird die Verjährung genau genommen nicht gehemmt, aber sie beginnt, bei einer Anerkennung des Schuldverhältnis, von vorne. ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])
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07.04.13, 03:53
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#4
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Leserättin
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 49
Bedankt: 195
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Zitat:
Zitat von Fire.Storm
Zwar wird die Verjährung genau genommen nicht gehemmt, aber sie beginnt, bei einer Anerkennung des Schuldverhältnis, von vorne. ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])
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Und deshalb verjährt der Anspruch auf Zahlung erst am 31.12.2013.
Vorteile für den Gläubiger hast du ja schon benannt. Der Schuldner hat den Vorteil, dass er nach der Zahlung weniger Schulden hat.
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