Datenträger beschlagnahmt, was passiert mit den Kopien nach Verfahrensabschluß ?
Hallo.
Mein Problem, ich hatte vor ein paar Jahren Streß mit einem Nachbarn, ich habe mich da auch falsch verhalten, jedenfalls endete das Ganze damit das die Polizei bei mir eine HD machte und meine gesamte Hardware einkassiert hatte.
Es ging dabei um die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.
Es wurden zwar tatsächlich auch Beweise dafür gefunden, das Verfahren dann aber doch eingestellt weils nicht so derb war.
Die Hardware hatte ich komplett und ungelöscht zurück bekommen und dachte die Sache wäre damit erledigt.
Nun, nach gut 2 Jahren will mich der Typ vor einem Zivilgericht verklagen.
Von den Sachen die gefunden wurden gibt es eine CD Rom in der Ermittlungsakte, das dürfte für eine Verurteilung zu Schadensersatz allerdings nicht ausreichen.
Nun frage ich mich, ob die Kopien meiner Datenträger wohl noch bei der Forensik existieren oder ob die so was löschen...in meinem Fall sind das bei 1:1 Images rund 6 TB gewesen.
Wie es aussieht wurde damals nicht all zu gründlich ausgewertet ( was mir ganz recht war ).
Heben die die Kopien nach Verfahrensende noch auf oder werden die dann gelöscht ?
Endlos Platz haben die ja auch nicht.
Wenn die doch aufbewahrt werden, kann der Gegner in einem Zivilverfahren darauf zugreifen ?
|