 |
|
|
06.02.13, 16:20
|
#1
|
Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
|
Deutsche Samenbank muss Vater nennen.
Zitat:
21-Jährige bekam vor Gericht Recht
Eine Samenbank muss einem anonym gezeugten Kind den Namen des leiblichen Vaters nennen. Das hat das deutsche Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch in einem wegweisenden Urteil entschieden. Geklagt hatte eine 21 Jahre alte Frau, deren Mutter sich auf diese Weise befruchten hatte lassen. Auch die familienpolitische Rechtslage bestätige deren Ansprüche.
Ein Arzt hatte die Herausgabe der Information nach Angaben des Gerichts unter Verweis auf die mit den Beteiligten vereinbarte Anonymität verweigert. Diese habe aber hinter dem Auskunftsinteresse der Klägerin zurückzustehen, entschieden die Richter. Sie werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität.
Daten vernichtet?
Der beklagte Fortpflanzungsmediziner beruft sich weiter darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Die Unterlagen hätten damals nur zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, sagte der Arzt. Er bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als „rein theoretisch“. Die Richter in Hamm nahmen ihm die Argumentation nicht ab. Bei einer Befragung hatte er sich in Widersprüche verstrickt und zugegeben, dass nicht alle Daten vernichtet wurden.
Zudem habe Arzt und Spender schon nach geltender familienrechtlicher Lage klar sein müssen, dass das Kind bei einer eventuellen späteren Vaterschaftsanfechtung ein Recht auf Feststellung der Vaterschaft haben würde. Die Klägerin wollte sich nicht selbst zu ihrem juristischen Erfolg äußern. Seit rund vier Jahren weiß die 21-Jährige, dass ihr Vater nicht ihr Erzeuger ist. Sie kämpfte gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder auf juristischem Weg für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen.
Recht auf Kenntnis der Abstammung
Nach Angaben des Vereins Spendenkinder bestätigt das Urteil die ohnehin herrschende juristische Auffassung. Bereits 1989 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Mensch Anspruch auf Kenntnis aller verfügbaren Informationen über seine genetische Herkunft habe, erklärte der Verein auf seiner Website.
Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist der Daten aber erst vorgeschrieben, nachdem die Klägerin geboren worden war. Das Transplantations- und das Gewebegesetz brachte im Jahr 2007 die Neuerung, dass die entsprechenden Akten über eine Samenspende, die als Gewebeübertragung gilt, 30 Jahre aufbewahrt werden müssen. In der Zeit vor 2007 betrug die Frist zur Dokumentation lediglich zehn Jahre.
Urteil mit Signalwirkung
Bisher habe nur noch nie ein Spenderkind wegen seines Auskunftsrechts gegen einen Mediziner geklagt. Es sei ein Einzelfallurteil, von dem aber hoffentlich eine Signalwirkung ausgehe, so der Verein Spendenkinder. Zur Zahl der Betroffenen in Deutschland gibt es nur Schätzungen. Das Essener Novum-Zentrum für Reproduktionsmedizin, das der jetzt beklagte Mediziner leitet, geht von rund 100.000 Kindern anonymer Samenspender aus.
Kein Erfolg in erster Instanz
Mit seinem Urteil änderte das OLG ein anderslautendes erstinstanzliches Urteil des Essener Amtsgerichts, das der Klägerin ihr Auskunftsrecht noch abgesprochen hatte. Diesen Beschluss bezeichnete der Verein Spendenkinder damals unter Verweis auf die rechtliche Lage als überraschend und ging in Berufung.
Eine Revision des nunmehrigen Urteils ließ das OLG Hamm nicht zu. Der Beklagte kann aber mit juristischen Kniffen beim
Bundesgerichtshof (BGH) noch zu einem Revisionsgrund kommen. Trotz des Urteils ist aber noch keinesfalls sicher, dass die 21-Jährige auch wirklich erfährt, wer ihr biologischer Vater ist. Sie könnte aber die Bekanntgabe des Namens notfalls in einem Zwangsvollstreckungsverfahren erzwingen. Dem betroffenen Mediziner drohten in diesem Fall möglicherweise ein Zwangsgeld oder Zwangshaft, so ein Sprecher des OLG Hamm.
|
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
06.02.13, 16:33
|
#2
|
Wanted - Dead or Alive
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.804
Bedankt: 1.336
|
Und wie sieht das ganze mit Unterhalt aus?
Wird der Vater dann auch verdonnert Unterhalt zu zahlen?
Edit: Ernstgemeinte Frage ^^.
|
|
|
06.02.13, 16:47
|
#3
|
Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
|
manchmal frage ich mich, was in solchen richtern vorgeht....wie kann man bitteschön so ein schwachsinniges urteil fällen.
dadurch wird es nur weniger spender geben
|
|
|
06.02.13, 17:08
|
#4
|
KOmentator
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 141
Bedankt: 89
|
ANONYME SPENDER müssen Namen nennen.
Na super!- wieder so eine völlig geisteskranke Justitzscheisse.
|
|
|
06.02.13, 20:39
|
#5
|
Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 549
Bedankt: 493
|
Auch wenn ich der Meinung bin, dass man seinen Vater kennen sollte finde ich das Urteil absurd.
Man kann einen anonymen Samenspender nicht dazu zwingen etwaige Kinder kennenlernen zu müssen, dass ist nicht im Sinne der Spende. Was an dieser Stelle eine bessere Lösung wäre, wenn der Spender anonym gefragt wird, ob er interesse hat sein Kind kennen zu lernen. Ihm also die Entscheidung offen bleibt ob er es will oder nicht.
|
|
|
07.02.13, 10:28
|
#6
|
Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 216
Bedankt: 189
|
Auch wenns böse böse antifeministisch klingt, aber da werden doch MAL WIEDER die rechte eines Mannes beschnitten um die einer Frau zu stärken. Fällt in die gleiche Sparte, wie das eine Frau einen Vaterschatfstest erzwingen kann, umgekehrt ein angeblicher Vater der Unterhalt zahlen muss die Zustimmung der Mutter braucht um eben soeinen Test machen zu lassen.
Zitat:
für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen.
|
ahhh, is klar. Ab und zu muss es halt wieder Schwachsinn geben, wenns zu still wird.
|
|
|
07.02.13, 13:32
|
#7
|
Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
|
Moin,
wenn ich das richtig gelesen habe, schliessen viele "Kinderwunschkliniken" eventuelle Unterhaltsforderungen vertraglich aus. Solange das bestehen bleibt ist der Schaden der den Spendern entsteht noch nicht allzu gross. Schaden entsteht im Moment nur denen die zukünftig keinen Samenspender mehr finden weil denen das Risiko einfach zu gross ist.
Was aber diese Verträge wirklich wert sind wird sich zeigen, wenn das erste durch Samenspende gezeugte Kind Unterhalt oder Erbe einklagt.
|
|
|
07.02.13, 14:41
|
#8
|
Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
|
Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
wenn ich das richtig gelesen habe, schliessen viele "Kinderwunschkliniken" eventuelle Unterhaltsforderungen vertraglich aus. Solange das bestehen bleibt ist der Schaden der den Spendern entsteht noch nicht allzu gross.
|
Es gibt sicher auch Männer die keine Freude daran haben, wenn durch plötzlich auftauchende Retortenkinder das Familienleben durcheinander gewirbelt wird.
|
|
|
07.02.13, 17:15
|
#9
|
Der schon wieder
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 942
Bedankt: 450
|
Ich glaub kaum das die Frau weis was sie Damit angerichtet hat. Dadurch das das jetzt ein Präzedenzfall ist wird es wahrscheinlich eine rießen Klagewelle geben, aber auch nur deswegen weil die meisten nur das Geld sehen das sie bekommen könnten.
In Zukunft wird die Spenderanzahl drastisch zurück gehen genau so wie bei den Organspenden nur weil manche A********r nur auf das Geld aus sind.
Irgendwann muss auch der Namen von Blutspender preisgegeben werden, weil man möchte ja gerne wissen weil...
Wollte letztens auch schon zur Samenbank gehen weil wen ich mir schon selber mache dann halt für einen guten Zweck aber jetzt ? Ich will nicht mit 25 Unterhalt zahlen nur weil der OLG mal wieder Langeweile hatte.
|
|
|
07.02.13, 19:54
|
#10
|
Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
|
Moin,
Zitat:
Zitat von TinyTimm
Es gibt sicher auch Männer die keine Freude daran haben, wenn durch plötzlich auftauchende Retortenkinder das Familienleben durcheinander gewirbelt wird.
|
Richtig. Ich hab bei "Schaden" nur an Geld gedacht. Danke für die Ergänzung!
|
|
|
07.02.13, 20:33
|
#11
|
Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
|
Zitat:
Zitat von luluk
Ich glaub kaum das die Frau weis was sie Damit angerichtet hat.
|
klar hat sie keine ahnung, ihre begründung spricht für ihre intelligenz:
sie wollte wissen, ob sie aussieht wie ihr vater.
|
|
|
07.02.13, 21:17
|
#12
|
primus inter pares
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 221
Bedankt: 140
|
Also eine gewisse Ähnlichkeit wird schon vorhanden sein.
zwei Arme, zwei Beine, ...
__________________
Tu es oder Tu es nicht. Es gibt kein Versuchen !
|
|
|
07.02.13, 22:41
|
#13
|
Der schon wieder
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 942
Bedankt: 450
|
Zitat:
Zitat von bambamfeuerstein
ihre begründung spricht für ihre intelligenz:
sie wollte wissen, ob sie aussieht wie ihr vater.
|
Das erinnert mich an das hier von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Leider kommen oft die dümmsten weiter als die Klugen. Ich hoffe das der BGH da noch mal dagegen steuert.
|
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:52 Uhr.
().
|